Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
RberG Art. 1 § 1
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 1; ; RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 S. 1; ; AVO § 1 Abs. 1
- IWW
- zvi-online.de
RBerG Art. 1 § 1 i. V. m. UWG § 1
Keine zulässige Schuldnerberatung durch ausländische Stiftung - unalex.eu
Art. 4 Rom II-VO
Allgemeine Kollisionsnorm - Frühere Maßgeblichkeit des Tatorts nach nationalen Kollisionsregeln vor Inkrafttreten der Rom II-VO - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RberG Art. 1 § 1
Geltung des Rechtsberatungsgesetzes für Rechtsberatung aus dem Ausland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unzulässigkeit der Rechtsberatung aus dem Ausland
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Rechtsberatung aus dem Ausland unzulässig
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Zur Unzulässigkeit der Rechtsberatung aus dem Ausland
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtsberatung aus dem Ausland unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit deutschen Rechts bzgl. eines Wettbewerbsverstoßes; Voraussetzungen der Tätigkeit einer Rechtsberatung; Ziel des Rechtsberatungsgesetzes; Einschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes bei ausschließlicher Tätigkeit im Ausland
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.05.2003 - 33 O 431/02
- OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
- BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2684
- NJW 2007, 624 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
Weiter ist das Verbot geeignet, die Verwirklichung des mit ihm bezweckten Ziels des Schutzes der Gläubiger zu erreichen, und schließlich geht es auch nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. zu den genannten vier Voraussetzungen jüngst auch BGH NJW 03, 3706 f für den Fall der verweigerten Zulassung eines Deutschen, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgelegt hat, aber im Staak als Attorny at Law zugelassen ist, zur Rechtsanwaltschaft). - BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93
Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
Das folgt aus dem Zweck des Gesetzes: Ziel des Rechtsberatungsgesetzes ist es u.a., eine ausreichende Qualifikation derjenigen sicher zu stellen, die Dritten ihre rechtsberatenden Dienste anbieten (BGH NJW-RR 94, 1081; Hennssler/Prütting BRAO, RBerG Einl. RBerG Rn 5; Rennen/Caliebe, RBerG, 3.Aufl., Art. 1 § 1 RZ 11 m.w.N.). - OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99
Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes auf Inkassotätigkeit vom Ausland
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
In dieser Situation spricht neben dem Schutzzweck des Gesetzes auch die Parallele zum deutschen IPR für eine Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes: Wenn danach (wie oben dargelegt worden ist) für den - hier vorliegenden - Fall des Rechts der unerlaubten Handlung auch der Marktort maßgeblich ist, so ist es konsequent, dieses Kriterium auch in der vorliegenden Fragestellung zur Anwendung zu bringen und den Beklagten mit der Begründung dem Rechtsberatungsgesetz zu unterstellen, dass er eben - wenn auch aus der Distanz heraus - diejenigen berate, deren Schutz das Gesetz bezwecke (im Ergebnis ebenso OLG Hamm, NJW-RR 00, 509 f; Mankowski, Anwaltsblatt 01, 73 ff;… Budzikiewcz, a.a.O., S. 224). - OLG Stuttgart, 18.09.1996 - 1 Ss 544/96
Kein Verstoß gegen das RBerG
Auszug aus OLG Köln, 19.12.2003 - 6 U 65/03
Das OLG Stuttgart (MDR 97, 285) und das Landgericht (Anwaltsblatt 99, 617) haben für massgeblich gehalten, dass gemäss § 1 Abs. 1 der AVO zum RBerG die Erlaubnis immer nur für einen bestimmten Ort erteilt werde.
- LG Düsseldorf, 17.12.2013 - 37 O 200/09
Urteil im Zementkartellverfahren - Schadensersatzklage gegen acht …
Rn. 78 Die Anwendbarkeit des RBerG im Entscheidungsfall folgt aus dem mit seinen Regelungen verfolgten Zweck, der unter anderem darin bestand, eine ausreichende Qualifikation derjenigen sicherzustellen, die Dritten ihre rechtsberatenden Dienste anboten (BGH, NJW-RR 1994, 1081; OLG Köln, NJW 2004, 2684;… Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Einl. RBerG Rn. 5;… Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 11 m.w.Nw.). - BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04
SchuldenHulp
Seine Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln NJW 2004, 2684). - OLG Brandenburg, 08.08.2006 - 6 U 122/05
Voraussetzungen wettbewerbsrechtlicher Irreführung bei der Werbung für …
Jedoch weist das Wettbewerbsrecht Besonderheiten auf, wonach in der Regel nur der Ort als Begehungsort angesehen werden kann, an dem die wettbewerblichen Interessen der Mitbewerber aufeinander treffen (BGH NJW 1998, 1228; OLG Köln NJW 2004, 2684).
- OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 150/06
Unerlaubte Rechtsbesorgung: Geschäftsmäßige Einziehung einer in einer …
Für die Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes spielt es keine Rolle, dass die Klägerin ihren Sitz nicht in Deutschland sondern in England hat, weil sie ihre Tätigkeit im vorliegenden Fall ausschließlich im Inland ausübt (OLG Köln NJW 2004, 2684 f.). - LG Köln, 06.05.2016 - 9 S 24/16
Abtretung einer Forderung des Schuldners hinsichtlich Wirksamkeit bei Schutz vor …
Diese Auffassung dürfte im Gesetz keine Stütze finden und dem Schutzzweck des Rechtsdienstleistungsgesetzes widersprechen, am "Marktort" bzw. an dem Ort, an dem die Rechtsberatung stattfindet oder sich auswirkt (Bundesrepublik), ein dem Rechtsdienstleistungsgesetz entsprechendes Schutz- und Qualitätsniveau zu garantieren (mit vergleichbaren Erwägungen zum örtlichen Schutzbereich des Gesetzes OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, Az. 6 U 65/03, unter Rn. 7 in juris). - OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 300/06
Zum Schutzbereich des RBerG
Für die Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes spielt es keine Rolle, dass die Klägerin ihren Sitz nicht in Deutschland sondern in England hat, weil sie ihre Tätigkeit im vorliegenden Fall ausschließlich im Inland ausübt (OLG Köln NJW 2004, 2684 f.). - OLG Dresden, 30.06.2009 - 14 U 178/09
Anruf einer kostenintensiven Mehrwertdiensterufnummer zur Bestätigung für einen …
Zwar sind die streitgegenständlichen Schreiben der Beklagten zu 1) in Österreich verfasst worden, jedoch ist im Wettbewerbsrecht als Begehungsort derjenige Ort anzusehen, an dem durch die Maßnahme im Wettbewerb mit anderen Unternehmen auf die Kundenentschließung eingewirkt werden soll (BGH GRUR 1998, 419 - Gewinnspiel im Ausland; OLG Köln NJW 2004, 2684;… Köhler, in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Einl. UWG Rn. 5.5).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de
UmwG § 16 Abs. 3; UmwG § 131 Abs. 2; AktG § 243
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen Ausgliederungsbeschluss auch nach Eintragung; Ausgliederungsbeschluss mit Bewertungsrüge nur anfechtbar, wenn treupflichtwidrige Zustimmung durch Mehrheitsgesellschafter wegen erkennbarer Bewertungsfehler - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berechnung des Beschwerdewerts bei Anfechtungsklagen bzw. Nichtigkeitsklagen; Zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung der Anfechtungsklage; Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtungsklagen bzw. Nichtigkeitsklagen; Zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht; ...
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 24.01.2003 - 21 O 308/01
- OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1145
- DB 2004, 749
- NZG 2004, 463
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (15)
- OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 20 W 32/01
Spaltung einer Gesellschaft: Beschlussanfechtungsklage als rechtsmissbräuchlich; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22.03.2002 (20 W 32/2001; OLGR 2002, 337 = DB 2003, 33 = AG 2003, 456) zurückgewiesen.Bereits im Unbedenklichkeitsverfahren, in dem die Beklagte zu solchen Punkten noch mehr Einzelheiten behauptet hatte, hat der Senat im Beschluss vom 22.03.2002 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Darstellung der Beklagten den Einwand des Rechtsmissbrauchs nicht trägt.
Nach den Ausführungen im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, blieb lediglich offen, ob die Rüge einer falschen Bemessung des der Beklagen zu gewährenden Anteils wegen fehlerhafter Unternehmensbewertung greift.
Der Senat hält deshalb insgesamt an der Beurteilung dieser Rügen aus den bereits im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, ausgeführten Gründen als unbegründet fest.
Soweit damit ein Nichtigkeitsgrund i.S.d. § 241 Nr. 3 und 4 AktG geltend gemacht sein sollte (so die Klägerin im Unbedenklichkeitsverfahren, vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 30 unter II.4. a) bb)), ist der Vortrag unschlüssig.
Für die Ausgliederung auf bestehende Rechtsträger sieht das UmwG keine Anforderungen an die Ausgestaltung der Satzung dieser Rechtsträger vor (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O.).
Insbesondere stellen die beanstandeten Satzungsregelungen keine für eine GmbH unübliche Bestimmungen vor (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O.).
Dies trifft nicht zu, weil § 50 Abs. 2 UmwG nach dem Wortlaut, seinem Sinn und auch der Gesetzbegründung nur dann eingreift, wenn statutarische Minderheiten- oder Sonderrechte betroffen sind, nicht aber dann, wenn es um gesetzliche Rechte geht, die aus einer bestimmen Beteiligungsquote resultieren (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 31 unter II. 4. a) cc) m.w.N.).
Darüber hinaus räumt § 49 UmwG dem Gesellschafter keinen Anspruch auf Übersendung oder Aushändigung von Abschriften ein (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01 unter II. 4. a) dd), S. 31 ff, S. 33 f m.w.N.).
Mit der protokollierten Auskunft des Geschäftsführers der Beklagten, der Kaufpreis führe bei einer Hochrechung auf 100 % in jedem Fall zu einem höheren Unternehmenswert der A. GmbH, ist ein etwaiges berechtigtes Informationsinteresse der Klägerin ausreichend befriedigt worden (eingehend Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01 unter II. 4. a) dd), S. 31 ff, S. 35).
In welchem Umfang im Falle der Ausgliederung unter Schwestergesellschaften ein Informationsanspruch über Angelegenheiten des herrschenden Unternehmens besteht, bedarf keiner Entscheidung (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, a.a.O. S. 34 f).
Sie sind nicht nur einzelnen Anteilsinhabern eingeräumt (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 36 unter II. 4. a) ee)).
Das Gegenteil ist mit den bloßen Mutmaßungen der Klägerin nicht schlüssig behauptet (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 38 unter II. 4. a) ee)).
Ein auf die Anteilsbemessung bezogener Gesetzes- oder Satzungsverstoß kann deshalb mit der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (vgl. i.e. Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 22 f; vgl. ferner BGHZ 112, 9, 19 zur Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses für die Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage vor Inkrafttreten des UmwG).
Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht, weil die Geschäftsanteile an der ausgliedernden Gesellschaft nicht unmittelbar von der Maßnahme betroffen sind und ein bloß mittelbarer Eingriff in Mitgliedschaftsrechte keine Zustimmung der betroffenen Gesellschafter voraussetzt (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 24 unter II. 3. c. bb) m.w.N.).
Eine Verletzung der Treupflicht kommt deshalb schon dann in Betracht, wenn etwaige Fehlbewertungen die Mehrheitsgesellschafterin hätten veranlassen müssen, die Zustimmung zum Beschluss zu verweigern, weil der Gesellschaft ein Schaden entsteht, wenn die gewährten Anteile gemessen am übertragenen Vermögen zu niedrig sind (Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 25 unter II. 3. c) dd)).
An die Treupflicht des Mehrheitsgesellschafters können deshalb keine unterschiedlichen Anforderungen gestellt werden (vgl. schon Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 25 unter dd); der Senat hat auch in der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2003 auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen).
Auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 24 unter II. 3. c. cc) wird Bezug genommen.
Die Klägerin hat sich auf diese Anfechtungsgründe nicht innerhalb der Anfechtungsfrist (oben III.) bezogen (vgl. schon Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 29 unter II. 4. a) aa)).
- OLG Stuttgart, 07.02.2001 - 20 U 52/97
Änderung des Unternehmensgegenstand; Stimmverbot; Informationsrechte der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Ein Verstoß führt zur Anfechtbarkeit des hierauf basierenden Gesellschaftsbeschlusses (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.).Dazu gehören insbesondere offen zutage tretende Widersprüche, nicht plausible Ausführungen, Methodenfehler oder nicht erklärte Methodenwechsel und die Zugrundelegung erkennbar falscher tatsächlicher Bewertungsgrundlagen (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.; vgl. auch schon Senatsurteil vom 01.12.1999, 20 U 38/99 - NZG 2000, 156 = OLGR Stuttgart 2000, 116).
Zur Anfechtbarkeit wegen Verletzung der Treupflicht führen dabei nur solche Fehler, die auch eine gewisse Relevanz für die Gesamtbewertung haben (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854).
- OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte nicht nur die Bewertung einem selbständigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen übertragen hat, sondern dass sie zugleich eine Parallelprüfung dieser Bewertung (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 03.12.2003, 20 W 6/03 - ZIP 2003, 2363) durch ein weiteres Wirtschaftsprüfungsunternehmen veranlasst hat.
- BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90
Aussetzung des Eintragungsverfahrens im Falle unsicherer Erfolgsaussichten einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Ein auf die Anteilsbemessung bezogener Gesetzes- oder Satzungsverstoß kann deshalb mit der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (vgl. i.e. Senatsbeschluss vom 22.03.2002, 20 W 32/01, S. 22 f; vgl. ferner BGHZ 112, 9, 19 zur Anfechtbarkeit eines Verschmelzungsbeschlusses für die Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers nach der insoweit vergleichbaren Rechtslage vor Inkrafttreten des UmwG). - OLG Stuttgart, 10.01.2001 - 20 U 91/99
Aktienrechtliche Nichtigkeitsklage - Veranlassung durch Nichtaktionär - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Soweit es um eine Nichtigkeitsklage geht, wird die Auffassung vertreten, dass ihre rechtsmissbräuchliche Erhebung bereits zur Unzulässigkeit führt und nicht erst, wie bei der Anfechtungsklage, zur Unbegründetheit (OLG Stuttgart OLGR 2001, 136 = NZG 2001, 277 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00
Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Nunmehr trägt die Beklagte ergänzend vor, der höhere Risikozuschlag für das ausgegliederte operative Geschäft rechtfertige sich auch deshalb, weil es mangels Immobilienbesitzes über geringere stille Reserven verfüge; sie weist dazu auf die Entscheidung OLG Düsseldorf DB 2002, 781, 782 hin. - OLG Stuttgart, 01.12.1999 - 20 U 38/99
Kapitalerhöhung in der GmbH ohne Bezugsrechtsausschluss: Ausgabepreis ist am …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Dazu gehören insbesondere offen zutage tretende Widersprüche, nicht plausible Ausführungen, Methodenfehler oder nicht erklärte Methodenwechsel und die Zugrundelegung erkennbar falscher tatsächlicher Bewertungsgrundlagen (Senatsurteil vom 07.02.2001 - 20 U 52/97, BB 2001, 794 = DB 2001, 854 m.w.N.; vgl. auch schon Senatsurteil vom 01.12.1999, 20 U 38/99 - NZG 2000, 156 = OLGR Stuttgart 2000, 116). - BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Das Rechtsschutzinteresse für eine solche Klage ergibt sich bereits daraus, dass ihre Erhebung der Herbeiführung eines Gesetz und Satzung entsprechenden Rechtszustandes dient (BGHZ 107, 296;… Scholz-K.Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 45 Rdn. 136, je m.w.N.). - BGH, 05.07.1999 - II ZR 313/97
Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Diese Grundsätze gelten auch bei entsprechenden Klagen, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH zum Gegenstand haben (BGH NZG 1999, 999). - BGH, 15.03.1999 - II ZR 94/98
Streitwert und Beschwer einer aktienrechtlichen Nichtigkeits- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03
Bei aktienrechtlichen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erfolgt die Berechnung des Beschwerdewerts nach den Grundsätzen für die Streitwertfestsetzung, wie sie in § 247 Abs. 1 AktG geregelt sind (BGH ZIP 1981, 1335; BGH ZIP 1999, 840). - OLG Stuttgart, 23.01.2002 - 20 U 54/01
Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchliche Erhebung von Anfechtungs- und …
- OLG Frankfurt, 18.10.2001 - 5 W 16/01
Aktiengesellschaft: Rechtliches Interesse des intervenierenden Mitaktionärs am …
- BGH, 06.04.1992 - II ZR 249/90
Streitwertfestsetzung für die Revisionsinstanz nach Aktiengesetz (AktG) - …
- BGH, 28.09.1981 - II ZR 88/81
Berücksichtigung der Bedeutung einer Sache für die Gesellschaft bei Bewertung der …
- OLG Hamburg, 20.08.2003 - 11 W 39/03
Keine Eintragung der Verschmelzung vor Ablauf der Klagefrist des § 14 Abs. 1 UmwG
- BGH, 10.12.2024 - II ZR 37/23
Beschlussnichtigkeitsfeststellungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse
Rn. 62 Darüber hinaus kommt bei Unwirksamkeit der vorherigen Ausschließung auch bei bestandskräftiger Umwandlung grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch des betroffenen Gesellschafters gemäß § 205 Abs. 1 UmwG in Betracht, der namentlich auch Pflichtverletzungen von Organmitgliedern hinsichtlich der Fassung des Formwechselbeschlusses einschließlich der ordnungsgemäßen Bestimmung von Anteilen und Mitgliedschaften gemäß § 194 Abs. 1 Nr. 3 und 4 UmwG umfasst (…vgl. Kallmeyer/Berger, UmwG, 8. Aufl., § 205 Rn. 16;… Lutter/Hoger, UmwG, 7. Aufl., § 205 Rn. 14 ff.;… Althoff in Böttcher/Habighorst/Schulte, Umwandlungsrecht, 3. Aufl., § 205 Rn. 5; vgl. ferner zum fortbestehenden Rechtsschutzinteresse bei einer vor der Eintragung gegen den Verschmelzungs-/Umwandlungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklage OLG Hamburg, NZG 2004, 729, 730; OLG Stuttgart, NZG 2004, 463, 464 ff.; OLG München, ZIP 2010, 927, 928). - OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des …
Gleiches gilt deshalb für die Verrechnung von thesaurierten Anlagebeträgen mit zu diskontierenden Verlustvorträgen, die zugunsten der Aktionäre als zusätzlicher werterhöhender Faktor zu berücksichtigen sind (OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 748; OLG Stuttgart NZG 2004, 463, 469; OLG Düsseldorf AG 2002, 398, 400; OLG Düsseldorf NZG 200, 1079, 1081;… Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 64; Großfeld S. 173 f.). - OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06
Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels; …
Steuerliche Verlustvorträge eines Unternehmens sind deshalb ein Wertfaktor, der bei der Unternehmensbewertung zur Aufwertung führen kann(OLG Stuttgart, DB 2004, 749 = AG 2004, 271 - juris Rn. 158;… Wollny, a.a.O., S. 288;… Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung im Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., S. 173 ff. sowie 6. Aufl., a.a.O., Rn. 1077 ff.).
- OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses
Dies mag für den Fall gelten, dass eine vor dem Squeeze-Out-Beschluss erhobene Anfechtungsklage mit dessen späterer Wirksamkeit obsolet wird (nicht jedoch die Anfechtungsklage gegen den Squeeze-Out-Beschluss als solchen, selbst wenn dieser im Freigabeverfahren eingetragen werden sollte, vgl. die gesetzliche Regelung in §§ 327 e Abs, 2, 319 Abs. 6 Satz 6 AktG sowie Bungert BB 2005, 1345, 1348; für § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG OLG Stuttgart OLGR 2004, 160).Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 28.01.2004, 20 U 3/03, OLGR 2004, 160, 162 f.) heilt im Übrigen die Eintragung nicht eventuelle Mängel des angefochtenen Beschlusses (dort Ausgliederungsbeschluss) und lässt die Gestaltungs- und Rechtskraftwirkung einer erfolgreichen Anfechtungsklage unberührt; ein parallel laufendes Spruchverfahren ändert hieran nichts (insoweit anders in der Begründung OLG Koblenz ZIP 2005, 714, 715).
- OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06
Freigabeverfahren nach AktG
Die Nachprüfung ist indes nicht auf eine reine Plausibilitätskontrolle beschränkt (vgl. aber zur Anfechtung wegen Treuepflichtverletzung: OLG Stuttgart AG 2004, 271, 274 ff). - OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18 Dessen erfolgreiche Anfechtung oder die rechtskräftige Feststellung seiner Nichtigkeit können weiterhin über das Rechtsverhältnis der Prozessparteien hinaus von Bedeutung sein (für einen Ausgliederungsbeschluss vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2004 - 20 U 3/03 -, Rn. 80 - 91, juris; KG Berlin…, Urteil vom 17. September 2009 - 23 U 15/09 -, Rn. 17, juris).
Die Gestaltungswirkung der Anfechtungsklage liegt bereits in dieser Beschlussvernichtung und nicht erst darin, dass sie die Umsetzung des Beschlusses verhindert (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2004 - 20 U 3/03 -, Rn. 80 - 91, juris).
- OLG Celle, 19.04.2007 - 9 W 53/06
Bewertung eines Unternehmens im Bruchstellenverfahren
Da sowohl in Literatur (vgl. etwa: Ballwieser, DB 1997, 2393 f. sowie WPg 2002, 736 ff., jeweils mit zahlr. Nachw.) als auch in der Rechtsprechung der Obergerichte (OLG Stuttgart AG 2004, 271 ff.; OLG Düsseldorf AG 2006, 287 ff.; OLG Celle - Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 9 W 100/03 -) durchschnittliche, einen gesamten Index erfassende Marktrisikoprämien von 5 bis 6 % für angemessen erachtet worden sind, bestehen gegen die Übernahme dieses Wertes keine Bedenken. - OLG Jena, 22.03.2006 - 6 U 968/05
Rechtsschutzbedürfnis; Aktionärswiderspruch
Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich schon aus seiner Rechtsstellung als Aktionär, dem das Aktiengesetz die Aufgabe zuerkannt hat, die Gesetz- und Satzungsmäßigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse zu wahren (RGZ 145, 336, 338; 146, 385, 395; BGHZ 43, 261, 265 f.; 107, 296, 308; OLG München, ZIP 1993, 676, 678; OLG Düsseldorf, AG 2000, 365, 366; OLG Stuttgart, ZIP 2004, 1145, 1146 f.;… vgl. weiter Hüffer in MünchKommAktG, 2. Aufl., 2001, § 246 Rn. 16;… K. Schmidt in GroßkommAktG, 4. Aufl., 1996, § 246 Rn. 60;… Zöllner in KK, AktG, 1985, § 246 Rn. 26). - LG Hamburg, 16.09.2011 - 417 HKO 19/07
Verschmelzung Phoenix AG
Die von den Antragstellern herangezogenen Werte von 0, 5-2% hätten sich auf einer mit der jetzigen Bewertung nicht vergleichbaren Vorgehensweise ergeben: damals seien Risiken sowohl bei der Ermittlung der Nettoüberschüsse als auch im Zinssatz erfasst worden; die Risikozuschläge im Zinssatz seien dann zwangsläufig geringer als bei der Diskontierung eines "risikoneutralen" Erwartungswerts der Überschüsse (vgl. etwa zur früheren Berechnungsmethode OLG Stuttgart, AG 2000, 428, 432, zur neuen Methode OLG Stuttgart, AG 2004, 271, 275; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 333 u.a.).Die von den Antragstellern herangezogenen Werte von 0, 5-2% hätten sich auf einer mit der jetzigen Bewertung nicht vergleichbaren Vorgehensweise ergeben: damals seien Risiken sowohl bei der Ermittlung der Nettoüberschüsse als auch im Zinssatz erfasst worden; die Risikozuschläge im Zinssatz seien dann zwangsläufig geringer als bei der Diskontierung eines "risikoneutralen" Erwartungswerts der Überschüsse (vgl. etwa zur früheren Berechnungsmethode OLG Stuttgart, AG 2000, 428, 432, zur neuen Methode OLG Stuttgart, AG 2004, 271, 275; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 333 u.a.).
- LG München I, 28.03.2014 - 5 HKO 18925/08
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Knürr AG: Anhebung der …
Ihr Wert ergibt sich aus den nicht entstehenden Steueraufwand; er wird dergestalt ermittelt, dass für die entsprechenden Planjahre eine Steuerersparnis eintritt (vgl. OLG Stuttgart NZG 2004, 463, 471 = AG 2004, 271, 276 = ZIP 2004, 1145, 1153;… Wollny, Der objektivierte Unternehmenswert, a.a.O., S. 286 und 290). - OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
- KG, 17.09.2009 - 23 U 15/09
Ausgliederungsbeschluss einer Aktiengesellschaft: Wegfall des …
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
- OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 38/21
Rechtschutzbedürfnisses bei Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung …
- LG Hamburg, 02.03.2006 - 417 O 165/04
- OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 948/21
Anfechtung der Einziehung eigener Aktien
- OLG Jena, 10.10.2012 - 2 U 168/12
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.10.2003 - 9 UF 267/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich nach Scheidung; Kürzung des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen bei langer Trennungszeit der Eheleute; Notwendige Dauer der Trennungszeit für die Kürzung des Versorgungsausgleiches; Vornahme der Aufteilung nach dem Entgeltpunkteverhältnis; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1587c Nr. 1
Berechnung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit
Verfahrensgang
- AG Saarburg, 25.03.2003 - 3 F 271/01
- OLG Koblenz, 06.10.2003 - 9 UF 267/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1580 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 25.07.2000 - 17 UF 88/00
Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsanwartschaft; Trennungszeit ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 20.06.2000 - 7 UF 72/00
Zu den Voraussetzungen der Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB und zum Umfang des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 30.03.2000 - 2 UF 494/99 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 1 PersStdG, § 46a PersStdG, § 46b PersStdG, § 47 Abs 1 S 1 PersStdG, § 47 Abs 2 S 1 PersStdG
Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages hinsichtlich der Länderbezeichnung für den Geburtsort - Wolters Kluwer
(Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages hinsichtlich der Länderbezeichnung für den Geburtsort)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrages des Geburtsortes im Sterbebuch
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags in Personenstandsbüchern; Sterbebuch als Personenstandsbuch; Folgen der Feststehens der Unrichtigkeit der Eintragung; Berichtigung des Sterbebuchs durch Anordnung des Gerichtes; Bindung der Gerichte an die Dienstanweisung für ...
Verfahrensgang
- AG Gießen, 15.01.2003 - 22 III 75/02
- AG Gießen, 15.01.2003 - 22 IM 75/02
- LG Gießen, 10.03.2003 - 7 T 101/03
- OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Maßgebend ist, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (vgl. BayObLG StAZ 2000, 338 m. w. N.). - BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93
Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (…vgl. Keidel/Sternal, FGG, 15. Aufl., Vorb. § 71 Rn. 37; BayObLG StAZ 1993, 387/388). - BayObLG, 08.10.1963 - BReg. 2 Z 56/63
Streichung eines Vermerks in einem deutschen Personenstandsbuch betreffend die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Rn. 7 Gegenstand und Inhalt der Eintragungen in die Personenstandsbücher werden vom Personenstandsgesetz und der hierzu ergangenen Verordnung grundsätzlich abschließend und erschöpfend geregelt, so dass nicht ausdrücklich vorgesehene Zusätze grundsätzlich als unzulässig anzusehen sind (vgl. Keidel/Sternal, a.a.O., Vorb. § 71 Rn. 55 m. w. N., BayObLG StAZ 1994, 377; KG StAZ 1965, 16).
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Personenstandssache: Eintragung des Geburtsorts des Verstorbenen im …
Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).
Rn. 16 (a) Nach einer auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung sollen in diesen Fällen Länderzusätze zulässig sein, welche die zum Zeitpunkt der Eintragung in das Sterberegister bestehende Rechtslage und damit die Zugehörigkeit des Geburtsorts zu einem ausländischen Staat wiedergeben (OLG Zweibrücken StAZ 2016, 312; OLG Saarbrücken StAZ 2004, 297; OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132 f.; AG Gießen StAZ 2003, 272; Jauß StAZ 1996, 309; Meyer StAZ 1986, 107, 108).
- KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16
Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen …
Dieser besagt, dass eine Eintragung nicht nur der Wahrheit entsprechen soll, sondern darüber hinaus nicht zu Fehlvorstellungen über die tatsächliche Rechtslage führen darf (OLG Frankfurt, NJOZ 2004, 1714; BayObLG, FamRZ 2000, 1362; im Folgenden eingehend: Gössl, Materiellrechtliche Angleichung der personenstandsrechtlichen Eintragung bei hinkenden Statusverhältnissen, IPrax 2015, 273 ff zu VG St. Gallen (Schweiz) v. 19.08.2014 - B 2013/158 mit nahezu identischem Sachverhalt zu BGH NJW 2015, 479 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 10.12.2003 - 9 WF 3827/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 120 Abs. 4
- rechtsportal.de
ZPO § 120 Abs. 4
Prozesskostenhilfe: Keine Vewesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der beantragenden Partei bei Erwerb einer offensichtlich nicht realisierbaren Forderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei durch Erwerb offensichtlich nicht realisierbarer Forderungen; Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten des Klägers gegen den Erzeuger der Beklagten
Verfahrensgang
- AG Straubing, 07.08.2003 - 2 F 908/01
- OLG Nürnberg, 10.12.2003 - 9 WF 3827/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 592
- FamRZ 2004, 1219
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtswegeröffnung: Abgrenzung des angestellten von einem selbständigen Handelsvertreter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 3 ArbGG ; § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG ; § 84 Abs. 2 HGB
Bestimmung des Rechtswegs; Rechtsstreitigkeiten des Prinzipals gegen früheren Handelsvertreter; Zuweisung zu den Arbeitsgerichten ; Arbeitnehmerstatus des Inanspruchgenommenen; Art und Weise der Tätigkeit ; Fremd- oder Selbstbestimmtheit; Gestaltungsspielraum im Rahmen ... - Judicialis
ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; HGB § 84 Abs. 2
- rechtsportal.de
Rechtsweg bei Rechtsstreit zwischen Prinzipal und Handelsvertreter
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung des Rechtswegs; Rechtsstreitigkeiten des Prinzipals gegen früheren Handelsvertreter; Zuweisung zu den Arbeitsgerichten ; Arbeitnehmerstatus des Inanspruchgenommenen; Art und Weise der Tätigkeit ; Fremd- oder Selbstbestimmtheit; Gestaltungsspielraum im Rahmen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Begriff des AN, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 05.02.2003 - 2 O 577/02
- LG Hildesheim, 19.02.2003 - 2 O 577/02
- LG Hildesheim, 27.02.2003 - 2 O 577/02
- OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu …
Auszug aus OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03
Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).Die Festsetzung des Wertes des Beschwerdeverfahrens erfolgte in Anlehnung an BGH NJW 1998, 2057 f. auf etwa 1/5 des Streitwerts der Hauptsache.
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)
Auszug aus OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03
Eine regelmäßige Berichtspflicht wohnt dem Handelsvertretervertrag als charakteristisch inne; sie ist als wöchentliche Pflicht nicht überzogen einengend ausgestaltet (vgl. BAG 5 AZR 566/98 v. 15. Dezember 1999). - BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96
Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und …
Auszug aus OLG Celle, 12.03.2003 - 11 W 14/03
Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es allein auf den Klägervortrag ggfs. unter Hinzunahme des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff.; ferner BGH v. 3. April 1998, NJW 1998, 2057 f.).
- OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05
Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von …
Für die Frage, in welchem Rechtsweg über einen Rechtsstreit zu entscheiden ist, kommt es anerkanntermaßen auf den Klägervortrag ggf. unter Heranziehung des unstreitigen Parteivortrages an (vgl. BGHZ 133, 240 ff. = NJW 1996, 3012; BGH, NJW 1998, 2057 f.; Senat, v. 10.5.2005 - I-16 W 27/05; OLG Celle, OLGR 2004, 160, 161; OLGR 2005, 82; OLG Schleswig, OLGR 1999, 269, 270;… vgl. auch Zöller/Gummer, ZPO, 25. Aufl., § 13 GVG, Rdnr. 11). - OLG Celle, 22.11.2004 - 11 W 97/04
Rechtsweg bei Inanspruchnahme aus einem Handelsvertretervertrag; Zuständigkeit …
Für Rechtsstreitigkeiten, die der Unternehmer gegen seinen früheren Handelsvertreter führen will, führt dies zur Zuweisung des Rechtsstreits zu den Arbeitsgerichten nur, wenn entweder die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 ArbGG gegeben sind oder aus dem Vortrag der klagenden Partei folgt, dass der Inanspruchgenommene Arbeitnehmerstatus hatte, d. h. nicht selbständig war und mithin nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (§§ 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, 84 Abs. 2 HGB, vgl. insoweit die ständige Rechtsprechung des Senats zuletzt Beschluss v. 12. März 2003, 11 W 14/03, OLG Rep 2004, S. 160).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 28.11.2003 - 14 U 199/03 - 600.01 Euro |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Streitwertfestsetzung einer mangels Beschwer unzulässigen Berufung
- Judicialis
ZPO § 3
- ranews.de
Streitwert in der Berufung
- rechtsportal.de
ZPO § 3
Steitwert bei Berufung durch die obsiegende Partei - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Streitwertfestsetzung einer mangels Beschwer unzulässigen Berufung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation und Auszüge)
Anwalt gewinnt Prozess - und legt Berufung ein
Verfahrensgang
- LG Hannover, 17.09.2003 - 2 O 97/03
- OLG Celle, 28.11.2003 - 14 U 199/03 - 600.01 Eur
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 16.01.1984 - 17 U 226/83
Auszug aus OLG Celle, 28.11.2003 - 14 U 199/03
Der Senat schließt sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt (MDR 1984, S. 502 f.) an, wonach ein derartiges Ergebnis nicht tragbar ist, weil auch eine unzulässige Berufung einen Bearbeitungsaufwand erfordert, den der Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Gebühren zu tragen hat.
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