Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1587 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1587a Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 BGB; § 1587a Abs. 3 BGB; § 55 BeamtVG
Anteil einer Ehefrau an Versorgungsleistungen des Ehemannes bei Scheidung; Betriebliche Altersversorgung i.S.d. § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB in Abgrenzung zur beamtenähnlichen Versorgung i.S.d. § 1587a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 BGB; Berechnung des Ehezeitanteils; Umwertung für Anwartschaften ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anteil einer Ehefrau an Versorgungsleistungen des Ehemannes bei Scheidung; Betriebliche Altersversorgung i.S.d. § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB in Abgrenzung zur beamtenähnlichen Versorgung i.S.d. § 1587a Abs. 2 Nr. 1 S. 1 BGB; Berechnung des Ehezeitanteils; Umwertung für Anwartschaften ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587a
Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.06.2002 - 619 F 1257/01
- OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 513
- FamRZ 2004, 632
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (19)
- BGH, 29.09.1993 - XII ZB 31/90
Ausgleich privater betrieblicher Altersversorgung im Falle "mehrstufiger …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Außerdem bleiben sie im langfristigen Vergleich hinter den Steigerungen dieser volldynamischen Versorgungen zurück (vgl. BGH FamRZ 1994, 23, 24 sowie die Tabelle von Gutdeutsch FamRZ 2003, 737).Rn. 20 Die Rente aus dem Gruppenversicherungsvertrag bei der VGH muss daher aus Gründen der Systemgerechtigkeit und zur Sicherung des Halbteilungsgrundsatzes in eine dynamische Versorgung umgewertet werden (vgl. BGH FamRZ 1994, 23, 25;… Soergel/Häußermann a.A. O., Rdnr. 357;… Palandt/Brudermüller a.A. O., Rdnr. 67).
Selbst wenn man von einer betrieblichen Altersversorgung im Sinne des § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB ausgehen wollte, wäre die Umwertung nach Auffassung des Senats (entgegen BGH FamRZ 1994, 23, 24) nicht nach der Barwertverordnung vorzunehmen, da vorrangig an ein tatsächliches Deckungskapital anzuknüpfen ist (…vgl. MünchKomm/Rühmann, BGB, 4. Auflage, § 1587 a Rdnr. 470;… Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 3. Auflage, § 1587 a Rdnr. 238).
- OLG Nürnberg, 15.10.2002 - 7 UF 508/02
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils bei einer Versorgungsrente …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Da es sich bei der Rente aus der Zusatzversorgung künftig nicht mehr um die Komponente einer beamtenversorgungsähnlich ausgestalteten Gesamtversorgung, sondern um eine von anderen Versorgungen unabhängige Betriebsrente handelt, ist der Ehezeitanteil der Versorgung nunmehr nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchstabe b BGB zeitratierlich aus dem Verhältnis der in die Ehezeit fallenden Zeit der Beschäftigung im öffentlichen Dienst (einschließlich gleichgestellter Zeiten) zur gesamten anrechnungsfähigen Zeit im öffentlichen Dienst bis zum 31. Dezember 2001 zu berechnen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2003, 314; Glockner FamRZ 2002, 287;… Palandt/Brudermüller a.A. O. Rdnr. 85).Damit liegt bei der gebotenen langfristigen Betrachtung keine der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung entsprechende Volldynamik mehr vor (vgl. BGH FamRZ 1985, 1119, 1121; 1987, 52, 56; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 314;… Johannsen/Henrich/Hahne, a.A. O., Rdnr. 234;… Palandt/Brudermüller, a.A. O., Rdnr. 81).
- BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89
Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Auch wenn die von der Nord/LB zugesagte Versorgung die Voraussetzungen der betrieblichen Altersversorgung erfüllen dürfte, ist das Versorgungsanrecht des Ehemannes demnach nach der spezielleren Vorschrift des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB zu bewerten (vgl. BGH FamRZ 1994, 232 zu einer Versorgung bei der West/LB;… RGRK/Wick BGB 12. Auflage § 1587 a Rdnr. 25).Dazu ist zunächst der Ehezeitanteil der zugesagten Gesamtversorgung zu errechnen, und davon sind sodann - nach der sog. VBL-Methode - die Ehezeitanteile der gemäß § 7 Abs. 4 des Dienstvertrages anzurechnenden Renten abzuziehen (vgl. BGH FamRZ 1994, 232, 234).
- BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96
Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Dies geschieht entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Kürzung nach § 55 BeamtVG (vgl. BGH FamRZ 1988, 48; 2000, 746) dadurch, dass der gesamte monatliche Kürzungsbetrag nach dem Verhältnis der vom Ehemann während der Ehezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Entgeltpunkte zu den insgesamt erworbenen Entgeltpunkten quotiert wird. - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Die von der Ehefrau neben den gesetzlichen Rentenanwartschaften erworbenen Anrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, die für sich genommen nach § 1 Abs. 3 VAHRG auszugleichen wären, sind ausschließlich mit den ebenfalls dem VAHRG unterliegenden Anwartschaften des Ehemannes bei der VGH zu verrechnen (vgl. BGH FamRZ 1983, 1003, 1004). - BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83
Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Damit liegt bei der gebotenen langfristigen Betrachtung keine der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung entsprechende Volldynamik mehr vor (vgl. BGH FamRZ 1985, 1119, 1121; 1987, 52, 56; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 314;… Johannsen/Henrich/Hahne, a.A. O., Rdnr. 234;… Palandt/Brudermüller, a.A. O., Rdnr. 81). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80
Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Damit liegt bei der gebotenen langfristigen Betrachtung keine der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung entsprechende Volldynamik mehr vor (vgl. BGH FamRZ 1985, 1119, 1121; 1987, 52, 56; OLG Nürnberg FamRZ 2003, 314;… Johannsen/Henrich/Hahne, a.A. O., Rdnr. 234;… Palandt/Brudermüller, a.A. O., Rdnr. 81). - BGH, 24.01.1996 - XII ZB 116/94
Berechnung des Ehezeitanteils einer bereits bezogenen und nicht neu …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Diese Änderung der maßgebenden Rechtsgrundlagen der Versorgung ist ungeachtet ihres Inkrafttretens nach Ende der Ehezeit im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1982, 1193; 1990, 382, 383; 1996, 406). - BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 35/85
Einbeziehung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Dies geschieht entsprechend der Rechtsprechung des BGH zur Kürzung nach § 55 BeamtVG (vgl. BGH FamRZ 1988, 48; 2000, 746) dadurch, dass der gesamte monatliche Kürzungsbetrag nach dem Verhältnis der vom Ehemann während der Ehezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Entgeltpunkte zu den insgesamt erworbenen Entgeltpunkten quotiert wird. - BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 81/87
Bewertung von Versorgungsanrechten beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02
Diese Änderung der maßgebenden Rechtsgrundlagen der Versorgung ist ungeachtet ihres Inkrafttretens nach Ende der Ehezeit im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 1982, 1193; 1990, 382, 383; 1996, 406). - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
- BGH, 27.09.2000 - XII ZB 67/99
Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
- BGH, 16.08.2000 - XII ZB 73/98
Betriebliche Altersversorgung im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
- BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88
Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung
- BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88
Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80
Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim …
- BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 598/80
Versorgungsausgleich - Ausbildungszeit - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …
- BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 82/87
Kein Ausschluss der Versorgungsausgleichs aufgrund unbilliger Härte bei möglicher …
- OLG Stuttgart, 11.09.1998 - 17 UF 407/97
- BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
c) Jedenfalls keine Volldynamik im Leistungsstadium (OLG Celle - 10. ZS - FamRZ 2004, 632, 635 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 640). - OLG Karlsruhe, 08.04.2005 - 2 (20) UF 57/01
Versorgungsausgleich: Behandlung einer auf einer Direktversicherung beruhenden …
Nach Auffassung des Senats errechnet sich der Ehezeitanteil einer betrieblichen Altersversorgung, die - wie vorliegend - ausschließlich (unverfallbar) auf einer Direktversicherung beruht (vgl. auch Auskunft vom 08.01.2004, II 135, und Auskunft vom 11.02.2004, II 143 ), nicht nach § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB, sondern nach § 1587a Abs. 2 Nr. 5 BGB (ebenso OLG Celle FamRZ 2004, 632 (635);… Johannsen/Henrich/ Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587a Rn. 238; offen gelassen von BGH FamRZ 2003, 1648, 1649;… vgl. auch BGH, FamRZ 1994, 23 (24) und insbes.Anwendbar ist demzufolge bzgl. der Umrechnung auch nicht § 1587a Abs. 4 i.V. Abs. 3 Nr. 2 BGB, sondern § 1587a Abs. 2 Nr. 5 i.V. Abs. 3 Nr. 1 BGB (vgl. Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587a Rn. 238 u. Rd. 192
; OLG Celle FamRZ 2004, 632, 634/635;… Palandt/Brudermüller, BGB 64. Aufl., § 1587a Rn. 87;… vgl. auch FA-FamR/ Gutdeutsch, 5. Aufl., Kap. 7, Rn. 102 ): . - OLG Karlsruhe, 23.05.2005 - 2 UF 8/05
Versorgungsausgleichsberechnung: Behandlung eines um einen persönlichen …
Da kein Grund für eine andere Bewertung bei Beamten besteht, ist auch bei einer Beamtenversorgung von einem Zugangsfaktor 1 auszugehen (…vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 64. Aufl., § 1587a Rz. 30;… Staudinger/Rehm, § 1587a Rz. 186;… Borth, Versorgungsausgleich 3. Aufl., Rz. 183; a.A. OLG Celle FamRZ 2004, 632, 633;… für die vorzeitige Inanspruchnahme der Versorgung bereits während der Ehe Wick, Der Versorgungsausgleich, Rz. 115).
- OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 16 UF 266/06
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitigen Eintritts …
Nach Auffassung des Senats ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch auf die Beamtenversorgung anzuwenden (ebenso: Borth, Besprechung der genannten BGH-Entscheidung, FamRB 2005, 292; OLG Celle…, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 10 UF 225/05 - 10 UF 225/05, zitiert nach juris, Rz. 12 ff; OLG Celle, FamRZ 2004, 632 f. - jeweils mit Nachweisen auch zur Gegenmeinung - Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Auflage, § 1587 a, Rz. 28). - OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen …
Der Senat hat schon in seinem - ebenfalls eine Beamtenversorgung betreffenden - Beschluss vom 19. September 2003 (FamRZ 2004, 632, 633) entschieden, dass im Versorgungsausgleich die gesamte durch die antragsgemäße Versetzung in den Ruhestand ausgelöste Kürzung des Ruhegehalts zu berücksichtigen ist, wenn sich der Beamte bei Ende der Ehezeit bereits im Ruhestand befindet. - OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02
Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des …
Schließlich wird die Zusatzversorgung nach wie vor sowohl in der Anwartschafts- als auch in der Leistungsphase als statisch betrachtet (OLG Celle, FamRZ 2004, 632; OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1041; vgl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 882; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2002 - 2 UF 176/00). - OLG Dresden, 03.01.2008 - 20 UF 636/07
Zusatzversorgung öffentlicher Dienst; Deckungskapital
Dieser Lösung, für die unter dem Gesichtspunkt der einzelfallbezogenen Ausgleichsgerechtigkeit gute Gründe sprechen mögen und die deshalb in Rechtsprechung und Literatur zuletzt zunehmend Befürworter gefunden hat (vgl. etwa OLG Celle FamRZ 2004, 632, 635;… Rühmann in: Münchner Kommentar 4. Aufl. 2003, § 1587 a Rn. 470 m.w.N.), steht aus Sicht des Senats jedoch der Wortlaut des § 1587 a Abs. 4 BGB entgegen, der zur Bewertung von Anrechten auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung abschließend auf § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 BGB und damit auf die Anwendung der BarwertVO auch dann verweist, wenn und soweit der Betriebsrente ein individuelles Deckungskapital zugrunde liegt (gegen eine generelle Anwendung von § 1587 a Abs. 3 Nr. 1 BGB in diesen Fällen auch OLG Koblenz NJW-RR 2007, 867;… Soergel/Häußermann, 13. Aufl. 2000, § 1587 a BGB Rn. 360;… i. E. auch Hahne in: Johannsen/Henrich, Eherecht 4. Aufl. 2003, § 1587 a BGB Rn. 209 und 238; BGH FamRZ 2003, 1648, 1649). - OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 5 UF 132/06
Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit
Rn. 13 Nach Auffassung der unterzeichneten Richterin errechnet sich der Ehezeitanteil einer betrieblichen Altersversorgung, die ausschließlich auf einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung beruht, nicht nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 BGB sondern nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1752, OLG Celle, FamRZ 2004, 632, FA-FamR/Gutdeutsch, fünfte Auflage, Rn. 102). - OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen …
Rn. 9 a) Der Senat hat sich mit dem Gesamtversorgungssystem der Nord/LB bereits in seinem Beschluss vom 19. September 2003 (FamRZ 2004, 632) befasst und ist aufgrund des der damals zu beurteilenden Versorgung zugrunde liegenden Dienstvertrages mit der Nord/LB zu der Auffassung gelangt, dass das Anrecht als beamtenähnliche Versorgung i.S. des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. zu beurteilen sei. - OLG München, 03.11.2003 - 4 UF 42/03
Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 27.05.2004 - 21 UF 164/04
Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL
- OLG Celle, 27.01.2004 - 10 UF 168/03
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 158/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeldrückständen und Wohngeld nach Wirtschaftsplan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung: Ausübung billigen Ermessens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kostenentscheidung bei zurückgenommener bzw. übereinstimmend für erledigt erklärter Beschwerde ; Sofortige weitere Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Rahmen einer sofortigen Beschwerde; Höhe des Wertes des Beschwerdegegenstandes; Feststellung der Verpflichtung zu ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.11.2001 - 318 T 104/01
- OLG Hamburg, 03.02.2004 - 2 Wx 158/01
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03 - 117 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 533; ; BGB § 107; ; BGB § 112; ; BGB § 123; ; BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 607; ; BGB § 608; ; BGB § 609; ; BGB § 666; ; BGB § 713; ; BGB § 723; ; BGB § 723 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB §§ 730 ff.; ; EGZPO § 26 Nr. 5
- rechtsportal.de
Stillschweigende Vereinbarung eines Abtretungsverbots; Auskunftsanspruch; BGB -Gesellschaft bei Förderung der Sportkarriere minderjähriger Kinder
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. Drohung; Nichtigkeit des Darlehensvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Erlöschen des Anspruchs auf Rückerstattung durch Hilfsaufrechnung; Stillschweigende Vereinbarung des ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 04.07.2003 - 10 O 341/01
- OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03 - 117
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01
Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03
Entscheidend ist, ob ein auf Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichteter Parteiwille vorliegt, ob der gemeinsam verfolgte Zweck über den typischen Rahmen der Familiengemeinschaft hinausgeht, ob die Beteiligten den Willen und die Vorstellung haben, sich wechselseitig zur Förderung dieses Zwecks rechtlich verpflichtet zu sein und ob sie im Bewusstsein handeln, dass ihnen die in Verwirklichung des gemeinsamen Zwecks erzielten Erträgnisse und / oder andere hierbei geschaffene Werte gemeinschaftlich zustehen sollen (BGH NJW 99, 2962, 2966, WM 2003, 1867).Auf die Art der jeweils geleisteten Beiträge kommt es nicht entscheidend an (BGH NJW 2003, 2982).
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03
Entscheidend ist, ob ein auf Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gerichteter Parteiwille vorliegt, ob der gemeinsam verfolgte Zweck über den typischen Rahmen der Familiengemeinschaft hinausgeht, ob die Beteiligten den Willen und die Vorstellung haben, sich wechselseitig zur Förderung dieses Zwecks rechtlich verpflichtet zu sein und ob sie im Bewusstsein handeln, dass ihnen die in Verwirklichung des gemeinsamen Zwecks erzielten Erträgnisse und / oder andere hierbei geschaffene Werte gemeinschaftlich zustehen sollen (BGH NJW 99, 2962, 2966, WM 2003, 1867). - BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.02.2004 - 1 U 461/03
In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass zwischen Eheleuten, Lebenspartnern und Familienangehörigen gesellschaftsrechtliche Sonderbeziehungen möglich sind, wobei nicht einmal das Bewusstein gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit vorliegen muss (vgl. BGHZ 31, 197).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".