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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 16 U 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5008
OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 16 U 49/04 (https://dejure.org/2004,5008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.2004 - 16 U 49/04 (https://dejure.org/2004,5008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 2004 - 16 U 49/04 (https://dejure.org/2004,5008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Reiseteilnehmer können wegen "höherer Gewalt" Reisevertrag kündigen, § 651j BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651j
    Geänderte Einreisebestimmungen in den Weihnachtsferien der Botschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Überraschend Visumpflicht eingeführt - Gebuchte Reise wird undurchführbar - Urlauber können Reisevertrag kündigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigung des Reisevertrages wegen Undurchführbarkeit der Reise aufgrund höherer Gewalt ; Undurchführbarkeit einer Reise wegen kurzfristiger und unvorhergesehener Verschärfung der Einreisebestimmungen des Zielstaates; Voraussetzungen des Merkmals "höhere Gewalt"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 172/86

    Darlegungs- und Beweislast des Reiseveranstalters gegenüber Inanspruchnahme durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 16 U 49/04
    a) "Höhere Gewalt" als haftpflichtrechtlicher Begriff wird definiert als ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis (BGH, Urteil vom 12.3.1987 - VII ZR 172/86 = BGHZ 100, 185;… Führich, Reiserecht, 4. Aufl. 2002, § 15 Rn. 438;… Staudinger-Eckert, a.a.O. Rn. 14;… MüKo-Tonner, BGB, 3. Aufl. 1997, § 651 j Rn. 8;… Erman-Seiler, a.a.O. Rn 3;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl. 2004, § 651 j Rn. 3).

    Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hatte i m Gesetzgebungsverfahren solche außergewöhnlichen Umstände wie Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen als Beispiele höherer Gewalt genannt (vgl. BGHZ 100, 185).

  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 16 U 49/04
    Nach der Entscheidung vom 30.11.1972 (VII ZR 239/71 = BGHZ 60, 14) konnte der Reiseunternehmer nur einen der bereits geleisteten "Arbeit" entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen, wenn eine Reise deshalb unausführbar wird, weil der Reisende erst nach Abschluß des Reisevertrages erlassene verschärfte Gesundheitsbestimmungen schuldlos nicht zu erfüllen vermag, ohne deren Einhaltung das Reiseziel zu dem festgelegten Zeitpunkt nicht zu erreichen ist (im entschiedenen Fall: Änderung der spanischen Einreisebestimmungen nach Buchung einer Reise mit der Folge, daß die vierjährige Tochter des Klägers, die nicht geimpft werden durfte, nicht mehr hätte einreisen dürfen).
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.11.2015 - 5 S 9724/14

    Kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises aufgrund höherer Gewalt

    Auch behördliche Umstände oder Verschärfungen von Einreisebestimmungen erfüllten den Begriff der höheren Gewalt, vgl. Urteile des OLG Frankfurt vom 16.09.2004, Az. 16 U 49/04, und des LG Mönchengladbach vom 21.02.2007, Az. 4 S 64/06 sowie den Aufsatz von Führich in RRa 2005, 50-53 (Anlage K 15).

    Rn. 21 Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, die das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16.09.2004 (Az. 16 U 49/04) und das LG Mönchengladbach mit Urteil vom 21.02.2007 (Az. 4 S 64/06) zu entscheiden hatten.

  • LG Mönchengladbach, 21.02.2007 - 4 S 64/06

    Kündigung des Reisevertrages; Höhere Gewalt; Erstattungsanspruch des …

    Zu Recht hat daher das Amtsgericht eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Falls mit den Fällen, in denen aufgrund behördlicher Entscheidung Einreise- oder Gesundheitsbestimmungen geändert worden waren (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 282), bejaht.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9892
OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03 (https://dejure.org/2004,9892)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.03.2004 - 2 U 28/03 (https://dejure.org/2004,9892)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. März 2004 - 2 U 28/03 (https://dejure.org/2004,9892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 99 Abs. 1; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 93

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anfechtbarkeit wenn Vollstreckungsbescheid in der Hauptsache?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung eines Urteils über einen bestimmten Kostenpunkt; Frage nach der Tragungspflicht für Kosten eines Mahnverfahrens; Anwendbarkeit von § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) bei bestehenden Darlehensmängeln; Anfechtbarkeit eines Kostenpunktes ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Wenn aber der Schuldner auf eine Mahnung nicht reagiert und die Forderung trotz Leistungsaufforderung nicht ausgleicht, so darf der Gläubiger aus diesem Verhalten grundsätzlich auf die Notwendigkeit einer Klage schließen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3 a).

    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).

    Derjenige aber, der sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft, trägt bereits nach den allgemeinen Beweisregeln die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Beklagte eine negative Tatsache darzulegen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597, 598 m. w. N.).

    dd) In Anbetracht der bestehenden Darlegungsmängel bedarf es letztlich keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage, ob im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO nicht nur die Darlegungslast, sondern daneben auch die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Leistungsaufforderung bei dem Beklagten liegt und ob letztlich die beklagte Partei das Risiko der Unaufklärbarkeit des streitigen Zugangs des Mahnschreibens zu tragen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… offen verneinend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. zu § 286 ZPO Rdn. 36).

  • OLG Naumburg, 27.05.1999 - 7 W 38/99

    Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Gleichwohl ist es aber zulässig und geboten, für die Beurteilung der Klageveranlassung ergänzend auch das prozessuale Verhalten des Beklagten nach Klageerhebung heranzuziehen, soweit dies eine frühere Veranlassung indiziert (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Köln MDR 1992, 813;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 7).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anspruch - wie hier - von Rechts wegen zwar bereits fällig ist, dieser aber gegenüber dem Schuldner noch nicht beziffert werden konnte (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597).

    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Beklagte eine negative Tatsache darzulegen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597, 598 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98

    Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein …

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    § 99 Abs. 1 ZPO verbietet nicht schon den isolierten Kostenangriff vermittels eines Einspruchs, weil es sich bei dem Einspruch nach §§ 338 ff ZPO nicht um ein Rechmittel im eigentlichen Sinne handelt (vgl. BGH KostRsp. Nr. 75 zu § 99 ZPO; OLG Brandenburg MDR 1999, 504;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3;… Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5;… Prütting in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 338 ZPO Rdn. 15;… Holch in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 699 ZPO Rdn. 65;… ders. § 700 ZPO Rdn. 20).

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass die Rechtsmittelbeschränkung für die nach Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils ergangene streitige Entscheidung gilt (vgl. BGH KostRsp, ZPO § 99, Nr. 75; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894; OLG Brandenburg MDR 1999 504, 505;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).

    Während - jeweils für den vergleichbaren Fall der Anfechtung eines Kostenurteils nach vorangegangenen Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils - die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend befürwortet wird (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505;… Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 10; ausdrücklich offen gelassen: BGH KostRsp.

    Die Beschränkung des Einspruchs erscheint auch unter prozesswirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig, denn sie vermeidet das wenig sinnvolle Verfahren eines uneingeschränkten Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid mit dem alleinigen Ziel, im streitigen Verfahren im Rahmen der ersten mündlichen Verhandlung den Anspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast anzuerkennen (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1971, 380, 384; OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).

    Dies legt es nahe, dass die streitige Kostenentscheidung nach dem Sinn und Zweck des § 99 Abs. 2 ZPO dann aber mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, um die Anwendung des § 93 ZPO zur Überprüfung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob der Beklagte gegen das Versäumnisurteil bzw. den Vollstreckungsbescheid insgesamt Einspruch einlegt und sodann ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen lässt oder ob der Beklagte seinen Einspruch von vornherein auf die Kosten des Versäumnisurteils bzw. des Vollstreckungsbescheids beschränkt, so dass ein Anerkenntnisurteil in der Sache nicht mehr ergehen kann (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).

    dd) In Anbetracht der bestehenden Darlegungsmängel bedarf es letztlich keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage, ob im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO nicht nur die Darlegungslast, sondern daneben auch die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Leistungsaufforderung bei dem Beklagten liegt und ob letztlich die beklagte Partei das Risiko der Unaufklärbarkeit des streitigen Zugangs des Mahnschreibens zu tragen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… offen verneinend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. zu § 286 ZPO Rdn. 36).

  • OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93

    Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten …

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Denn auch eine Ausnahmevorschrift ist analogiefähig, wenn der Normzweck eine entsprechende Heranziehung grundsätzlich zulässt und die Interessenlage der Beteiligten jedenfalls vergleichbar erscheint (vgl. für den Fall des sog. Kostenwiderspruchs auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung: OLG Brandenburg MDR 1994, 404).

    Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).

    Die Zulassung der sofortigen Beschwerde wird dabei in erster Linie auf die Erwägung gestützt, dass allein eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO dem Wesen und der Zulassung des Kostenwiderspruchs entspricht und eine prozessökonomische Entscheidung des Kostenstreits erlaubt (vgl. OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; OLG Hamm MDR 1994, 404).

  • OLG Stuttgart, 03.09.1981 - 10 U 63/81
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass die Rechtsmittelbeschränkung für die nach Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils ergangene streitige Entscheidung gilt (vgl. BGH KostRsp, ZPO § 99, Nr. 75; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894; OLG Brandenburg MDR 1999 504, 505;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Vollstreckungsbescheid die Kostenentscheidung grundsätzlich entsprechend den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen aus der Entscheidung über die Hauptsache folgt (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1981, 1894, 1895).

    ZPO § 99 Nr. 75), lehnt eine Mindermeinung die Analogie zu § 99 Abs. 2 ZPO ab (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1981, 1894, 1895;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6).

  • OLG Hamm, 09.12.1986 - 3 UF 548/86

    Beweislast des Beklagten; Anerkennung der Klageforderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).

  • OLG Schleswig, 02.03.1979 - 6 W 29/78
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).

    Die Zulassung der sofortigen Beschwerde wird dabei in erster Linie auf die Erwägung gestützt, dass allein eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO dem Wesen und der Zulassung des Kostenwiderspruchs entspricht und eine prozessökonomische Entscheidung des Kostenstreits erlaubt (vgl. OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; OLG Hamm MDR 1994, 404).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Doch kann sich eine entsprechende Obliegenheit aus den jeweiligen Umständen des Falles und insbesondere aus den vertraglichen Beziehungen der Parteien ergeben (vgl. BGHZ 67, 271, 278;… Heinrichs in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 130 Rdn. 17).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
    Gleichwohl ist es aber zulässig und geboten, für die Beurteilung der Klageveranlassung ergänzend auch das prozessuale Verhalten des Beklagten nach Klageerhebung heranzuziehen, soweit dies eine frühere Veranlassung indiziert (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Köln MDR 1992, 813;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 7).
  • OLG Köln, 18.11.1991 - 19 W 50/91

    Sofortiges Anerkenntnis nach veranlaßter Überweisung einer Geldschuld

  • OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf …

  • OLG Frankfurt, 09.04.1980 - 22 W 5/80
  • OLG Köln, 03.03.1982 - 2 W 13/82
  • LG Freiburg, 05.12.1979 - 9 T 130/79
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1990 - 10 U 14/90
  • OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96

    Zulässigkeit eines auf eine Kostenentscheidung beschränkten Widerspruchs; Erlass …

  • LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08

    Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil

    Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung).

    Rn. 21 Als Konsequenz hieraus wurde mitunter abgeleitet, dass wegen § 342 ZPO auch ein im frühen ersten Termin ergangenes Versäumnisurteil ein sofortiges Anerkenntnis nicht hindert, weil durch den zulässigen Einspruch der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Köln VersR 1992, 635; i.E. auch: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. A., 2005, § 93 Rn 11; Zöller/Herget, 26. A., 2006, § 93 Rn 6, "Versäumnisurteil"; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. A., 1993, § 93 Rn 7, 1etzterer allerdings mit Einschränkungen zur fehlenden Klageveranlassung in einem solchen Fall).

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren …

    Dies wird etwa für den Fall einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 1405) oder eine Entscheidung über einen auf die Kosten beschränkten Einspruch (OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894) angenommen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7473
OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02 (https://dejure.org/2003,7473)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.12.2003 - 4 U 89/02 (https://dejure.org/2003,7473)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 4 U 89/02 (https://dejure.org/2003,7473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aufgrund von durch Kanalarbeiten entstandenen Gebäuderissen; Einwirkungen auf ein Grundstück, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen; Verfahrensfehler wegen Nichtbeachtung von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1349 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt sich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung und ist auf Beseitigung der durch die unzumutbare Beeinträchtigung hervorgerufenen Vermögenseinbuße gerichtet (…vgl. BGHZ 85 aaO; BGH NJW-RR 1988, 1291; BGH NJW 2001, 1865, 1867).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    In entsprechender Anwendung erfasst sie aber alle von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück ausgehenden Einwirkungen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden (BGHZ 85, 375, 384;… Palandt/Bassenge, BGB 63. Aufl. § 906 Rdn. 42, jew. m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bauarbeiten an öffentlicher Straße

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Auch in einem solchen Fall eines nicht durch eine nachbarrechtliche Duldungspflicht (§ 1004 Abs. 2 BGB), sondern durch triftige tatsächliche Gründe ausgeschlossenen Abwehranspruches greift der Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ein (BGHZ 72, 289, 294;… BGHZ 85 aaO).
  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Dies gilt selbst dann, wenn die beweispflichtige Partei keinen Antrag stellt oder ihr Antragsrecht wegen Verspätung verloren hat (vgl. etwa BGH NJW-RR 1998, 1527; BGH MDR 1992, 407;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 411 Rdn. 4 a, jew. m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87

    Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Der Inhalt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt sich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung und ist auf Beseitigung der durch die unzumutbare Beeinträchtigung hervorgerufenen Vermögenseinbuße gerichtet (…vgl. BGHZ 85 aaO; BGH NJW-RR 1988, 1291; BGH NJW 2001, 1865, 1867).
  • BGH, 15.07.1998 - IV ZR 206/97

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln und Unklarheiten eines Gutachtens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Dies gilt selbst dann, wenn die beweispflichtige Partei keinen Antrag stellt oder ihr Antragsrecht wegen Verspätung verloren hat (vgl. etwa BGH NJW-RR 1998, 1527; BGH MDR 1992, 407;… Zöller/Greger, ZPO 23. Aufl. § 411 Rdn. 4 a, jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 14.03.2000 - 1 U 364/97

    Haftung der Gemeinde für Schäden nach Kanalbauarbeiten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.12.2003 - 4 U 89/02
    Unter diesen Umständen besteht ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch, der sich insbesondere auch auf solche Schäden erstreckt, die, wie im hier zu entscheidenden Fall, durch den Aushub eines Kanals auf dem Nachbargrundstück zurückzuführen sind (vgl. dazu OLG Koblenz OLGR 2000, 425 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

    Verlangt werden kann eine Substanzentschädigung (OLG Zweibrücken, BauR 2004, 1349).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5689
OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03 (https://dejure.org/2004,5689)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.03.2004 - 12 U 3873/03 (https://dejure.org/2004,5689)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. März 2004 - 12 U 3873/03 (https://dejure.org/2004,5689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB §§ 171 ff; ; BGB § 812; ; RBerG Art. 1 § 1

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Zur Wirksamkeit eines Darlehensvertrags zum Zwecke der Finanzierung einer Beteiligung an einem Immobilienfonds über einen Treuhänder

  • ibr-online

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kreditvertrag bei Cumulus-Immo-Fonds unwirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Anlagevermittlung - Kreditvertrag bei Cumulus-Immo-Fonds unwirksam

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages über einen Nennbetrag von 40.000 DM, der zur Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds diente; Widerklage für den Fall der Unwirksamkeit des Darlehensvertrages auf Rückzahlung der Darlehensvaluta aus ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2838
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 227/02

    Wirksamkeit der Vollmacht bei unerlaubter Rechtsberatung durch einen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Dieser Verstoß gegen Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088; 2003, 2091).

    Die Heilung des Rechtsgeschäftes nach § 172 Abs. 1 BGB setzt aber voraus, daß dem Vertragspartner bei Vertragsschluß entweder das Original oder eine Ausfertigung der notariellen Vollmacht vorgelegt worden ist (BGH BKR 2003, 456).

    Eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn es der Vertretene wissentlich geschehen läßt, daß ein anderer für ihn als Vertreter tätig wird und der Vertragspartner dieses Dulden dahingehend versteht und verstehen darf, daß der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist (BGH NJW 2003, 2091, 2092).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Dies gilt auch, wenn ein Anteil an einem Immobilienfonds erworben werden soll (BGH WM 2001, 2113).

    Diese Tätigkeit erfordert eine umfassende Rechtsbetreuung (BGH NJW 2001, 3774).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    d) Da der Beklagten infolge der unwirksamen Bevollmächtigung und der unwirksamen Weisung gegen die Kläger kein Bereicherungsanspruch zusteht, kann dahinstehen, ob die Kläger entsprechend dem Urteil des BGH vom 21.7.2003 (WM 2003, 1762) einen Bereicherungsanspruch der Beklagten einem etwaigen Abfindungsanspruch nach Kündigung des Gesellschaftsbeitritts entgegenhalten können.
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Solange der Vertretene die Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nicht erkannt hat, ist sein vertragsgemäßes Verhalten nicht als schlüssige Genehmigung anzusehen (BGH NJW 2002, 2325).
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Der Ausnahmetatbestand des Artikels 1 § 5 Nr. 1 RBerG greift nicht ein, nachdem die vereinbarte Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Erwerb des Fondsanteils das eigentliche Hauptgeschäft war (vgl. BGH WM 2001, 2260).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Dieser Verstoß gegen Artikel 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nach dem Schutzzweck des Gesetzes zur Nichtigkeit der Vollmacht (BGH NJW 2003, 2088; 2003, 2091).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2003 - 1 U 26/03

    Schutz des auf eine Vollmacht vertrauenden Dritten: Rechtsschein bei sich aus der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Hinsichtlich der Frage der Duldungsvollmacht befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit dem von den Klägern vorgelegten Urteil des ersten Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Karlsruhe vom 29.7.2003 (AZ: 1 U 26/03).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.03.2004 - 12 U 3873/03
    Im Widerspruch dazu steht eine Entscheidung des 17. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.1.2004 (AZ: 17 U 53/03), in dem die gleichen Formulare als ausreichende Rechtsscheinträger beurteilt wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 13 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16754
OLG Stuttgart, 18.12.2003 - 13 U 142/03 (https://dejure.org/2003,16754)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2003 - 13 U 142/03 (https://dejure.org/2003,16754)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 13 U 142/03 (https://dejure.org/2003,16754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Versandhandelsunternehmen an Gewinnzusage in Werbebrief gebunden

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Gewinnzusage kann nicht durch Auszahlungsbedingungen entkräftet werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Gewinnzusage in Werbebrief verbindlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnzusage in Werbebrief verbindlich

Verfahrensgang

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