Rechtsprechung
| OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 24 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 24 Abs. 5
Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen bei Vertretung des Verwalters durch Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretung des Verwalters in der Eigentümerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertretung des Hausverwalters; Leitung einer Eigentümerversammlung; Wirksamkeit der Beschlüsse; Auswirkungen einer Vertretung auf das Beschlussergebnis
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Leitung der Wohnungseigentümerversammlung: Darf sich Verwalter vertreten lassen? (IMR 2006, 1025)
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt - 1 T 883/04
- AG Ingolstadt, 07.03.2005 - 11 UR II 26/01
- OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 964
- NZM 2005, 588
- ZMR 2005, 728
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388). - BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01
Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …
Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388). - BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen …
Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Sie können lediglich eine Anfechtung begründen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Beschlussergebnis auf dem Mangel beruht (vgl. z.B. für Einberufungsfehler BayObLG NZM 2002, 346; für die versehentliche Nichteinladung eines Wohnungseigentümers BGH NJW 1999, 3713; für einen Verstoß gegen die Form der Einladung BayObLGZ WE 2001, 492; für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388). - BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 27/01
Beteiligung eines Schuldners, der zugleich Wohnungseigentümer ist, an einer …
Auszug aus OLG München, 07.06.2005 - 32 Wx 32/05
Der Verwalter kann sich nicht nur bei seiner Anwesenheit einer Hilfsperson bedienen (BayObLG NZM 2001, 766), sondern kann die Versammlungsleitung auch auf einen Dritten übertragen, jedenfalls dann, wenn dieser in seinen Geschäftsbetrieb eingegliedert ist (…Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 87). - LG Berlin, 03.09.1986 - 191 T 67/86
- LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17
Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen
Der Kläger habe regelmäßig den Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit, die Beklagten dagegen die fehlende Kausalität für das Beschlussergebnis darzulegen und zu beweisen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.06.2005 - 32 Wx 32/05; Schmid, ZWE 2012, 480). - LG München I, 08.05.2025 - 36 S 14653/23
Coronavirus, SARS-CoV-2, Anfechtungsklage, Berufung, Bauvertrag, …
Dies führt aber nicht zur Nichtigkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse, sofern - wie hier - der Versammlungsleiter seine Befugnis wenigstens vom Verwalter ableitet (vgl. Staudinger/Häublein (2023) WEG § 24, Rn. 128 mit Verweis auf OLG München 7.6.2005 - 32 Wx 032/05, ZWE 2005, 446 [Ls];… BeckOGK/G. Hermann, 1.3.2025, WEG § 24 Rn. 160).Rn. 42 Weiter kommt eine Ungültigerklärung nur in Betracht, wenn sich die unzulässige Versammlungsleitung durch den Vertreter auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat (…vgl. BeckOGK/G. Hermann, 1.3.2025, WEG § 23 Rn. 176; OLG München ZWE 2005, 446).
- AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13
Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!
a) Anerkanntermaßen sind Formfehler nur dann relevant, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der jeweils angefochtene Beschluss auf dem Formmangel beruht (OLG Hamburg, BeckRS 2007, 11791; BayObLG, NZM 2004, 388; OLG München, NJW-RR 2005, 964).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.12.2004 - 14 WF 175/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1612 Abs. 2 S. 1 § 1629 Abs. 2 S. 2
Begriff des Obhutsverhältnisses - Wolters Kluwer
Andauern der gesetzlichen Prozessstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB nach einer Scheidung; Forderung von Kindesunterhalt; Kürzung des Barunterhalts für ein Kind bei Deckung des Bedarfs des Kindes durch andere Mittel; Einwand fehlender Leistungsfähigkeit gegen einen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lange Ferien beim Papa Entfällt dadurch der Unterhaltsanspruch des Kindes?
Besprechungen u.ä.
- 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 26.7.2005)
Kindschaftsrecht: Obhutswechsel durch Ferien mit dem anderen Elternteil?
Verfahrensgang
- AG Euskirchen, 22.06.2004 - 18 F 93/03
- OLG Köln, 13.12.2004 - 14 WF 175/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1852 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2004 - 14 WF 175/04
Für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ab diesem Zeitpunkt ist schon angesichts der dem Beklagten übersandten Klageschrift kein Raum, so dass es keiner Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, inwieweit die vom 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den Elternunterhalt (FamRZ 2002, 1698 ff.) und den Ehegattenunterhalt (FamRZ 2004, 531 f.) entwickelten Verwirkungsgrundsätze auf Kindesunterhaltsansprüche übertragbar sind. - BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01
Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2004 - 14 WF 175/04
Für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs ab diesem Zeitpunkt ist schon angesichts der dem Beklagten übersandten Klageschrift kein Raum, so dass es keiner Auseinandersetzung mit der Frage bedarf, inwieweit die vom 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs für den Elternunterhalt (FamRZ 2002, 1698 ff.) und den Ehegattenunterhalt (FamRZ 2004, 531 f.) entwickelten Verwirkungsgrundsätze auf Kindesunterhaltsansprüche übertragbar sind. - OLG Frankfurt, 12.12.1991 - 1 UF 119/91
Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern: Prozessstandschaft des betreuenden …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2004 - 14 WF 175/04
Die Obhut im Sinne dieser Vorschrift hat derjenige Elternteil inne, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Erziehung liegt (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1992, 575;… Palandt/Diederichsen, a.a.O., Rdn. 31 zu § 1629;… Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., Rdn. 6 zu § 1629), wobei der Aufenthalt des Kindes bei dem anderen Elternteil im Rahmen des Umgangsrechts an dieser Zuordnung grundsätzlich nichts ändert.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 28.06.2005 - 12 UF 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Getrenntleben - Gesamtschuldnerausgleich für Kosten der allg. Lebensführung
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 26.01.2005 - 5 F 1183/04
- OLG Oldenburg, 14.06.2005 - 12 UF 22/05
- OLG Oldenburg, 28.06.2005 - 12 UF 22/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 267
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 20.12.1989 - 1 U 3/89
Unterhaltsberechtigung der nicht berufstätigen Ehefrau; Treue- und …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.06.2005 - 12 UF 22/05
Die Vorschrift gilt in der Trennungszeit ebenfalls uneingeschränkt (§ 1361 Abs. 4 S. 4 BGB), so dass der Kläger über die Tatsache der erbrachten Zahlungen hinaus weitere Umstände hätte anführen müssen, weshalb er bereits zum Zeitpunkt seiner Leistung den Willen der Rückforderung hatte und dies für die Beklagte auch erkennbar war (OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 744;… AnwKomm/Kath-Zurhorst § 1360b Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 BGB, § 141 Abs 1 BGB, § 182 Abs 1 BGB, § 184 Abs 1 BGB, § 242 BGB
Unwirksamer Darlehensvertrag: Wirksamwerden durch Bestätigung in Form der Prolongation - Judicialis
BGB § 141 I; ; BGB § 182 I; ; BGB § 184 I; ; BGB § 242; ; RBerG Art. 1 § 1
- rechtsportal.de
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages infolge fehlender Vollmacht des Geschäftsbesorgers?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschluss eines Darlehnsvertrages durch einen nach dem Rechtsberatungsgesetz vollmachtlosen Vertreter; Genehmigung eines Darlehnsvertrages; Schlüssiges Verhalten als Willenserklärung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 26 O 215/04
- LG Frankfurt/Main, 11.03.2004 - 26 O 215/03
- OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 30.11.2005 - 11 U 140/02
Mängelhaftung und Vorwurf der arglistigen Täuschung beim Kauf eines Hengstes
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Zumindest sei eine Genehmigung des Abschlusses des Darlehensvertrages durch die Kläger anzunehmen, wobei die Beklagte auf die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) verweist.So ist denn auch das OLG Hamburg in seinem Urteil vom 25.4.2003 (Az. 11 U 140/02, Bl. 80-107 d.A.) zum selben Ergebnis der Wirksamkeit des Darlehensvertrags gelangt, indem es in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt eine Genehmigung des ursprünglichen, möglicherweise nichtigen Darlehensvertrages durch einen vom Darlehensnehmer später persönlich unterzeichneten Vertrag angenommen hat, bei dem einvernehmlich der Saldo des Vorgängervertrages festgelegt und im Hinblick auf den Ablauf der Zinsbindungsfrist neue Konditionen vereinbart worden sind.
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte. - BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02
Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte.
- BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03
Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Der rechtliche Gesichtspunkt des zwischen den Parteien umstrittenen Vorliegens der Vollmachtsurkunde und des Treuhandvertrages bei Abschluss des Darlehensvertrages ist wegen der obigen Ausführungen nicht mehr entscheidungserheblich, weshalb es hier zur Frage einer Rechtsscheinhaftung nach den §§ 171, 172 BGB auch keiner Auseinandersetzung mit den Entscheidungen des 2. Zivilsenats des BGH vom 14.6.2004 (Az.: II ZR 407/02, WM 2004, 1536) in Abgrenzung zur einschlägigen Rechtsprechung des 3. und 11. Zivilsenats des BGH (zuletzt WM 2004, 922 und 1227 sowie Urteil vom 26.10.2004 Az. XI ZR 255/03 - bei juris) bedurfte. - BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02
Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Diesen Weg hat letztlich auch der BGH in seinem o.g. Urteil vom 29.4.2003 (Az.: XI ZR 201/02, WM 2004, 21 ff.) beschritten. - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Handelnde zumindest erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden dürfte und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat, was auch für Zustimmungen und Bestätigungen gilt (BGHZ 109, 171 (177); WM 2000, 164;… Palandt-Heinrichs, aaO). - OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 9 U 112/02
Finanzierter Immobilienkauf: Genehmigung eines wegen unerlaubter Rechtsberatung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
In ähnlicher Weise hat der 9. Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.8.2003 (Az.: 9 U 112/02 = BKR 2003, 831) das Vorliegen einer Genehmigung eines wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz mögicherweise unwirksamen Darlehensvertrages sowohl im Falle der Prolongation des ursprünglichen als auch bei Abschluss eines neuen Darlehensvertrages anstelle des alten Vertrages bejaht. - LG Bremen, 30.11.1989 - 2 O 1457/89
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2005 - 23 U 83/04
Zwar wird für den Bestätigungswillen im Regelfall verlangt, dass die Parteien die Nichtigkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (BGHZ 129, 377); es genügt aber auch, dass der Bestätigende die mögliche Deutung seines Verhaltens als Bestätigung per pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können (BGH NJW 1990, 456).
- OLG Dresden, 11.01.2006 - 8 U 1373/05
Wirksamkeit einer zur Finanzierung einer Immoblienfonds-Beteiligung durch einen …
(2) Dass eine nachträgliche Vereinbarung der hier in Rede stehenden Art eine ausdrückliche Genehmigung des schwebend unwirksamen Ausgangsvertrages, bei der sich die Frage ihrer Deutung nicht stellt und es auf ein Bewusstsein von der möglichen Unwirksamkeit des zu genehmigenden Vertrages nicht ankommt (BGHZ 47, 341, 352), darstellt oder enthält, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet angenommen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2003 - 11 U 140/02, Umdruck S. 25 [Anlage K 17], rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BGH vom 04.05.2004 - XI ZR 214/03; OLG Frankfurt [9. Zivilsenat], Urteil vom 13.08.2003 - 9 U 112/02, BKR 2003, 831; OLG Frankfurt [23. Zivilsenat], Urteile vom 11.08.2004 - 23 U 204/03, NJW-RR 2004, 1640, vom 02.03.2005 - 23 U 83/04, OLGR 2005, 609 und vom 13.04.2005 - 23 U 143/04, NJW-RR 2005, 1514; KG, Urteil vom 01.09.2004 - 23 U 326/01, Umdruck S. 9 f. [Anlage K 15]; OLG München, Urteile vom 05.04.2005 - 5 U 5195/04, Umdruck S. 14 [Anlage K 14] und vom 10.05.2005 - 5 U 4975/04, Juris). - OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 23 U 225/05
Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Genehmigung eines wegen vollmachtlosen …
Diese Bewertung entspricht auch der Rechtsprechung des Senats und weiterer Obergerichte zur Genehmigung bzw. Bestätigung von Darlehensverträgen durch Abschluss neuer Verträge bzw. Prolongation des ursprünglichen Vertrages durch den Darlehensnehmer selbst, weshalb insoweit auf das rechtskräftige Urteil des Senats vom 8.9.2004 (Az.: 23 U 231/03) sowie die weiteren Entscheidungen vom 2.3.2005 (Az.: 23 U 83/04) und vom 13.4.2005 (23 U 143/04) Bezug genommen wird. - OLG Frankfurt, 13.04.2005 - 23 U 143/04
Finanzierter Eigentumswohnungskauf im Bauträgermodell: Wirksamkeit des …
Dieses Verhalten ist gemäß dem rechtskräftigen Urteil des Senats vom 8.9.2004 (Az.: 23 U 231/03) sowie der weiteren Entscheidung vom 2.3.2005 (Az.: 23 U 83/04) jedenfalls als Genehmigung des von der Treuhänderin abgeschlossenen Darlehensvertrages nach §§ 184 Abs. 1, 182 Abs. 1 BGB zu bewerten; insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannten Entscheidungen Bezug genommen. - LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05
Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem …
Darin ist eine ausdrückliche Genehmigung des durch die X zuvor abgeschlossenen Darlehensvertrages zu sehen (…vgl. OLG München, Urt. v. 05.04.2005, Az.: 5 U 5195/04;… Urt. v. 10.05.2005, Az.: 5 U 4975/04; OLG Frankfurt/M. OLG-Report 2005, 609).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 28 Abs. 3
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 28 Abs. 3
Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchserfassung - rechtsportal.de
WEG § 28 Abs. 3
Wirksamer Eigentümerbeschluss über Jahresabrechnung auch bei nicht kalenderjahrmäßiger Abrechnung der Heizkosten - ibr-online
Gesonderte Heizkostenabrechnung: Jahresabrechnung unwirksam?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abweichend vom abgelaufenen Wirtschaftsjahr vorgenommene Heizkostenabrechnung wegen fehlender Messung der Verbrauchsergebnisse; Gültigkeit des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 395/02
- LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2004 - 14 T 4582/03
- BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 07.08.2003 - 2Z BR 47/03
Verfahrensstandsschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von …
Auszug aus BayObLG, 19.04.2005 - 2Z BR 180/04
a) Die Beanstandung der Antragsteller, in der Jahresabrechnung 2001 fehle der Saldovortrag zum 1.1.2001, hat nicht die Unwirksamkeit der Abrechnung zur Folge; es besteht allenfalls ein Anspruch auf Ergänzung (BayObLG ZMR 2004, 131 f.).Eine von der Heizkostenverordnung verlangte verbrauchsabhängige Abrechnung für das Kalenderjahr 2001 kann daher nicht erstellt werden (BayObLG ZMR 2004, 131).
Wenn Gelder nicht auf das Konto der Gemeinschaft gelangt sind, können sie nicht Gegenstand der Jahresabrechnung sein (BayObLG ZMR 2004, 131 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".