Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 14; 286 Abs. 3 S. 2; 307 Abs. 1, 2 BGB
Einkaufsbedingungen mit Fälligkeitsfrist von 90 Tagen sind unwirksam - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
- kanzlei.biz
Unwirksame Fälligkeitsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 286 § 307; VOB/B § 16
Unwirksamkeit einer vom Werklohnschuldner formularmäßig ausbedungenen Fälligkeitsklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtzeitigkeit der Zahlung von geschuldetem Werklohn; Regelung bezüglich Werklohnzahlung innerhalb von 90 Tagen; Abweichung vom Kern der gesetzlichen Bestimmungen über Verzug im unternehmerischen Bereich; Unangemessene Benachteiligung durch Hinausschieben der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Formularmäßige Einräumung einer Zahlungsfrist von 90 Tagen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zahlungsfrist von drei Monaten benachteiligt die Auftragnehmer in unangemessener Weise
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unwirksame AGB-Vertragsklausel über Zahlungsziel von 90 Tagen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang!
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerung des Zahlungsziels
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorformuliertes Verhandlungsprotokoll: Zahlungsfristen von 90 Tagen sind zu lang! (IBR 2006, 244)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.11.2005 - 4 O 405/05
- OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 670
- MDR 2006, 808
- NZBau 2006, 317
- BauR 2006, 1477
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Nürnberg, 28.12.2001 - 4 W 3765/01
Anlaß zur Klage wegen Zahlungsverzugs
Auszug aus OLG Köln, 01.02.2006 - 11 W 5/06
Ein Schuldner, der erst nach Ablauf der gesetzlichen Verzugsregelung zahlt, gibt jedenfalls Veranlassung zur Klage (so bereits zum früheren § 284 Abs. 3 BGB: OLG Nürnberg, MDR 2002, 781). - OLG Bamberg, 21.02.2001 - 4 W 146/00
Voraussetzungen des Verzugseintritts
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10
Honorarbedingungen Freie Journalisten
Rn. 50 2. Bei der Beurteilung, ob die streitgegenständlichen Klauseln gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen, sind die Vorschriften der Richtlinie 2000/35/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu berücksichtigen (…vgl. Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drucks. 14/6040, S. 82; OLG Köln, NJW-RR 2006, 670 f.;… Palandt/Grüneberg aaO § 286 Rn. 31). - OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …
Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN). - OLG Celle, 29.07.2009 - 14 U 67/09
Formularmäßige Vereinbarung der Verschiebung der Fälligkeit der Vergütung des …
Hinzu kommt, dass insoweit zugleich eine formularmäßige Abweichung von § 286 Abs. 3 BGB vorliegt, die ebenfalls zu einer Unwirksamkeit nach § 307 BGB führt, wenn der Verzugsbeginn so weit hinausgeschoben wird, dass dadurch der Gläubiger unangemessen benachteiligt wird (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2006, 670). - OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 35/16
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …
Anerkanntermaßen ist in aller Regel kein selbständiges Rechtsmittel des Streithelfers anzunehmen, wenn sowohl die Hauptpartei als auch der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegen (BGH NJW 1982, 2069; NJW-RR 2006, 670; BB 2006, 577; MünchKomm/Schultes, ZPO, 4. A., 2013, § 67 Rn 5 mwN).
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Rechtsprechung
| OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 1037
- rechtsportal.de
ZPO § 1037
Entscheidung über Ablehnung eines Schiedsrichters unter Mitwirkung des abgelehnten Richters - fehlerhafte Besetzung des Schiedsgerichts - ibr-online
Schiedsverfahren - Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch; Rechtmäßigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei der Entscheidung des Schiedsgerichts über einen Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters; Konsequenzen einer fehlerhaften ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Schiedsgericht entscheidet über Ablehnungsantrag in voller Besetzung! (IBR 2006, 365)
Papierfundstellen
- MDR 2006, 946
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01
Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer …
Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05
Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, dass der abgelehnte Schiedsrichter an der Entscheidung mitwirkt (Mankowski SchiedsVZ 2004, 304/305;… so auch Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4;… Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1037 Rn. 2;… Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 14 Rn. 22; vgl. BAG MDR 2002, 343).
- OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06
Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters
Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (…Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8;… Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).
- OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06
Ausschluss von Gründen zur Ablehnung des Schiedsrichters - Steuerberater der …
Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (…Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8;… Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).
- OLG München, 05.07.2006 - 34 SchH 5/06
Unbegründete Ablehnung des Schiedsrichters bei Patenschaft mit nicht …
d) Zu Recht hat auch der abgelehnte Schiedsrichter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt (vgl. Senat v. 6.2.2006, 34 SchH 10/05;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4).
- OLG München, 28.06.2006 - 34 SchH 2/06 Eine Entscheidung dieses Gremiums (einschließlich des abgelehnten Richters, vgl. Senat, Beschluss vom 6.2.2006, 34 SchH 010/05;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4) über das Ablehnungsgesuch ist nicht ergangen.
- OLG München, 05.11.2013 - 34 SchH 8/13
Schiedsverfahren: Ablehnung eines Mitschiedsrichters
Das staatliche Gericht befindet nämlich nicht darüber, ob die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Ablehnung zutreffend ist, sondern über die Begründetheit der Ablehnung, d. h. ob begründete Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des betreffenden Schiedsrichters bestehen (Senat vom 6.2.2005, 34 SchH 10/05 = OLG-Report 2006, 271;… Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1037 Rn. 2). - BayObLG, 07.11.2024 - 102 SchH 135/24
Vorweggenommene Beweiswürdigung, Streitwertfestsetzung, Prozessleitende …
Das Schiedsgericht hat das Gesuch durch Beschluss vom 12. August 2024 - unter zulässiger Mitwirkung des abgelehnten Schiedsrichters (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 6. Februar 2006, 34 SchH 010/05, juris Rn. 14 m. w. N.) - zurückgewiesen. - OLG München, 28.06.2013 - 34 SchH 5/13
Schiedsrichterablehnung wegen einer Benennung als Zeuge
Der Senat entscheidet nicht über die nach § 18.3 DIS-SGO ergangene Entscheidung des Schiedsgerichts, sondern prüft gemäß § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO selbst, ob begründete Ablehnungsgründe rechtzeitig vorgebracht worden sind (Senat vom 6.2.2006, 34 SchH 10/05 = MDR 2006, 944).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 305 II; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 661 a; ; ZPO § 513 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2
- rechtsportal.de
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Gewinnzusagen eines ausländischen Unternehmens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EUGVVO 44/2001 Art. 5; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 22; EUGVVO 44/2001 Art. 24; EUGVVO 44/2001 Art. 25 f.; EUGVVO 44/2001 Art. 66; EuGVÜ Art. 5; EuGVÜ Art. 13; ZPO § 513; ZPO § 522
Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bestehen eines Anspruchs auf eine Gewinnzusage; Überprüfung eines Hinweises auf einschränkende Vergabebedingungen; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 05.03.2004 - 6 O 96/03
- OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 209
- MDR 2006, 559
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Die Vorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO steht einer Prüfung dieser Frage in der Berufungsinstanz nicht entgegen, weil diese Regelung trotz ihres weit gefassten Wortlautes nicht die internationale Zuständigkeit betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, S. 426, 426f. m. w. N.).Aus diesem Grund kommt es letztlich nicht darauf an, dass im Anwendungsbereich des EuGVÜ nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2005 (…NJW 2005, S. 811 ff.) die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Falle einer grenzüberschreitenden Gewinnmitteilung an einen deutschen Verbraucher entgegen der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.11.2002 (NJW 2003, S. 426 ff.) vertretenen Auffassung nicht mehr ohne weiteres daraus hergeleitet werden kann, dass entweder eine Verbrauchersache oder ein Anspruch aus unerlaubter Handlung vorliege (…eingehend dazu: Leible, Luxemburg locuta, Gewinnmitteilung finita?, NJW 2005, S. 796 ff.).
Denn zum einen ist die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts so offenkundig, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt (vgl. zur Entbehrlichkeit der Vorlage in einem solchen Fall - im Grundsatz zutreffend - BGH, Urteil vom 28.11.2002, NJW 2003, 426, 428 m.w.N.).
Denn diese - allein von den nationalen Gerichten zu entscheidende - Frage bedarf hier deswegen keiner Entscheidung, weil es auch bei Annahme eines nur einseitigen Rechtsgeschäfts oder einer geschäftsähnlichen Handlung (BGH, Urt. v. 28.11.2002, NJW 2003, 426, 427;… OLG München, Urt. v. 05.02.2004, NJW 2004, 1671, 1672) nicht zweifelhaft sein kann, dass im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "Eindruck erwecken" i.S.v. § 661 a BGB ein Hinweis auf einschränkende Vergabebedingungen am Maßstab des § 305 II BGB zu prüfen ist.
- EuGH, 20.01.2005 - C-27/02
Engler
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Aus diesem Grund kommt es letztlich nicht darauf an, dass im Anwendungsbereich des EuGVÜ nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2005 (NJW 2005, S. 811 ff.) die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte im Falle einer grenzüberschreitenden Gewinnmitteilung an einen deutschen Verbraucher entgegen der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.11.2002 (…NJW 2003, S. 426 ff.) vertretenen Auffassung nicht mehr ohne weiteres daraus hergeleitet werden kann, dass entweder eine Verbrauchersache oder ein Anspruch aus unerlaubter Handlung vorliege (…eingehend dazu: Leible, Luxemburg locuta, Gewinnmitteilung finita?, NJW 2005, S. 796 ff.).Denn der Senat weicht insoweit nicht von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab, sondern befindet sich in Übereinstimmung mit der vom Europäischen Gerichtshof in seinem Urteil vom 20.01.2005 (NJW 2005, S. 811ff.) vorgenommenen Auslegung, in welchem der Europäische Gerichtshof ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es sich in einem derartigen Fall um einen Anspruch aus Vertrag (i. S. v. Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ) handele.
Soweit sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nochmals die Frage der Anwendbarkeit der §§ 305ff. BGB - insbesondere des § 305 II BGB mangels Vorliegens eines Vertrages - problematisiert hat, kann dahingestellt bleiben, ob nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20.01.2005 - der in einem solchen Fall einen Vertrag i.S.v. Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ angenommen hat (a.a.O. NJW 2005, 811, 814 Rdz. 60f. der Entscheidungsgründe) - Veranlassung bestehen könnte, auch einen Vertrag i.s.v. § 305 II BGB zu bejahen.
- OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4690/03
Begriff der Gewinnzusage
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Denn diese - allein von den nationalen Gerichten zu entscheidende - Frage bedarf hier deswegen keiner Entscheidung, weil es auch bei Annahme eines nur einseitigen Rechtsgeschäfts oder einer geschäftsähnlichen Handlung (…BGH, Urt. v. 28.11.2002, NJW 2003, 426, 427; OLG München, Urt. v. 05.02.2004, NJW 2004, 1671, 1672) nicht zweifelhaft sein kann, dass im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "Eindruck erwecken" i.S.v. § 661 a BGB ein Hinweis auf einschränkende Vergabebedingungen am Maßstab des § 305 II BGB zu prüfen ist.Denn die vom Gesetzgeber beabsichtigte verbraucherschützende Funktion des § 661 a BGB macht die Anwendung der in den §§ 305ff. BGB enthaltenen Rechtsgedanken, die aus der auf § 242 BGB beruhenden Rechtsprechung zum "Kleingedruckten" hervorgegangen sind, auf die eine Gewinnzusage einschränkenden Vergabebedingungen erforderlich (so auch ausdrücklich OLG München, Urt. v. 05.02.2004, a.a.O. S. 1672).
- BGH, 16.10.2003 - III ZR 106/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung für Gewinnzusagen
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Die Beklagte erscheint demgegenüber insoweit - wie in der mündlichen Verhandlung dargelegt - nicht schutzwürdig, weil sie das Risiko, aufgrund versandter Gewinnzusagen den Preis leisten zu müssen, selbst steuern kann (ebenso BGH, Urteil vom 16.10.2003, NJW 2003, S. 3620, 3621). - EuGH, 09.12.1987 - 218/86
SAR Schotte / Parfums Rothschild
Auszug aus OLG Rostock, 14.10.2005 - 8 U 84/04
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem insoweit grundlegenden Urteil vom 09.12.1987 (NJW 1988, S. 625) diesen Begriff dahingehend definiert, dass "ein Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit gemeint ist, der auf Dauer als Außenstelle eines Stammhauses hervortritt, eine Geschäftsführung hat und sachlich so ausgestattet ist, dass er in der Weise Geschäfte mit Dritten betreiben kann, dass diese, obgleich sie wissen, dass möglicherweise ein Rechtsverhältnis mit dem im Ausland ansässigen Stammhaus begründet wird, sich nicht unmittelbar an dieses zu wenden brauchen, sondern Geschäfte an dem Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit abschließen können, der dessen Außenstelle ist" (…a. a. O., Rdz. 10 der Entscheidungsgründe).
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
Vor den deutschen Zivilgerichten ist danach im Gegensatz zu § 39 ZPO keine Einlassung zur Hauptsache erforderlich; zuständigkeitsbegründend ist bereits eine rügelose Einlassung in der Klageerwiderung (OLG Düsseldorf, JR 1991, 243, 244; OLG Frankfurt, IPRax 2000, 525; OLG Hamm, RIW 1999, 540; OLG Rostock, OLGR 2006, 271, 272 f.;… Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., VO (EG) 44/2001 Art. 24 Rn. 3;… MünchKommZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 24 EuGVO Rn. 7;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. Art. 24 EG-VO Rn. 5;… Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, Kommentar zum EuGVO, 9. Aufl., Art. 24 EuGVO Rn. 7, 15). - KG, 06.07.2007 - 1 W 144/07
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung an einen Minderjährigen (hier: 11jähriges …
Grundsätzlich führt schon die Erhebung einer Einwendung oder Einrede, die ihren Grund nicht im Gebührenrecht hat, zur Ablehnung der Festsetzung; eine Substantiierung der Einwendung ist nicht erforderlich (Senat, RVG-Report 2007, 62; OLG Koblenz, MDR 2006, 559 f.). - BGH, 31.05.2011 - VI ZR 161/10
Schadensersatzbegehren sind als Klage "aus" einem Vertrag wegen Verschuldens bei …
Vor den deutschen Zivilgerichten ist danach im Gegensatz zu § 39 ZPO keine Einlassung zur Hauptsache erforderlich; zuständigkeitsbegründend ist bereits eine rügelose Einlassung in der Klageerwiderung (OLG Düsseldorf, JR 1991, 243, 244; OLG Frankfurt, IPRax 2000, 525; OLG Hamm, RIW 1999, 540; OLG Rostock, OLGR 2006, 271, 272 f.;… Musielak/Stadler, ZPO, 8. Aufl., Art. 24 EuGVO Rn. 3;… MünchKommZPO/Gottwald, 3. Aufl., Art. 24 EuGVO Rn. 7;… Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., Art. 24 EG-VO Rn. 5;… Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, Kommentar zum EuGVO, 9. Aufl., Art. 24 EuGVO Rn. 7, 15).
- AG Düsseldorf, 22.11.2019 - 25 C 467/18
Reisevertrag - Schadensersatzansprüche bei Flugannullierung
Die zuständigkeitseröffnende Wirkung der rügelosen Einlassung ist nicht davon abhängig, dass das Gericht den Beklagten auf die Möglichkeit, die internationale Unzuständigkeit zu rügen, hingewiesen hat, (Rostock OLG-Report 2006, 271, 272). - OLG Saarbrücken, 13.09.2012 - 8 U 275/11
Internationale Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand der Belegenheit bei …
Rn. 21 Zu Recht hat das Landgericht die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die trotz der Vorschrift des § 513 Abs. 3 ZPO vom Berufungsgericht zu prüfen ist (BGH NJW 2003, 426 ff. Tz. 9; OLG Rostock NJW-RR 2006, 209 f. Tz. 14, jeweils zitiert nach juris;… Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage § 513 Rn. 8) nach Art. 22 Nr. 1 der Verordnung [EG] Nr. 44/2001 vom 22.12.2000 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (nachfolgend EuGVVO) bejaht. - LG Bonn, 31.10.2023 - 15 O 184/22 Die Rüge darf aber jedenfalls nicht nach der Abgabe derjenigen Stellungnahme erhoben werden, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2005 - 8 U 84/04, NJW-RR 2006, 209).
- AG Stuttgart, 21.05.2024 - 18 C 3625/23 Die Rüge darf aber jedenfalls nicht nach der Abgabe derjenigen Stellungnahme erhoben werden, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2005 - 8 U 84/04).
- LG Detmold, 29.09.2022 - 4 O 303/21
Online-Glücksspiel, Forderungskauf, internationale Zuständigkeit
Die Rüge darf aber jedenfalls nicht nach der Abgabe derjenigen Stellungnahme erhoben werden, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 14.10.2005 - 8 U 84/04, NJW-RR 2006, 209).
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