Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99   

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OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung ; Einhaltung der Erklärungsfrist ; Erfüllbarkeit der Bauleistung ; Verweigerung der Mängelbeseitigung; Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Sonnenschutzanlage; Vertragsstrafenanspruch; Trennwände

  • Judicialis

    VOB/B § 5 Nr. 4; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; BGB § 340; ; BGB § 341; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung - formularmäßige Vertragsstrafe ohne Vorbehalt bei Abnahme - Anrechnung der Vertragsstrafe - Unklarheit zu Lasten des Verwenders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verzuges: Anforderungen und Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe und AGB-Gesetz (IBR 2001, 414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Verzuges: Kann schon nach Ablauf einer Erklärungsfrist gekündigt werden? (IBR 2001, 477)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1387
  • NZBau 2001, 562
  • BauR 2001, 1461
  • BauR 2002, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine außerordentliche Kündigung kann daher nicht ohne weiteres in eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B umgedeutet werden (BGH NJW 1981, 976, 977 zur Umdeutung einer fristlosen Kündigung eines Pachtvertrages in eine ordentliche Kündigung; Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 1 Rn. 23; Schmidt, NJW 1995, 1313, 1314).

    Dabei muß aber der Wille, den Vertrag auf jeden Fall zu beenden, für den Vertragsteil, für den die Kündigung bestimmt ist, bei Zugang der Kündigungserklärung zweifelsfrei erkennbar sein (BGH NJW 1981, 976, 977; Schmidt, NJW 1995, 1313, 1314).

    Das wird bei anwaltlicher Vertretung regelmäßig nur der Fall sein, wenn erklärt wird, daß die Kündigung hilfsweise als freie Kündigung gelten soll (vergl. auch BGH NJW 1981, 976, 977 zur hilfsweisen Erklärung der ordentlichen Kündigung beim Pachtvertrag).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Darüber hinaus steht auch eine Fristsetzung zur Erklärungsabgabe dem Verlangen, die Mängel zu beseitigen, nicht gleich (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030 = NJW-RR 1999, 1396).

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das ist allerdings nicht der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, daß der Schuldner auf Grund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030, 1031).

  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Diese ist regelmäßig Anspruchsvoraussetzung (BGH BB 1997, 2556 = BauR 1997, 1027, 1028).

    Für Mängel, die sich schon vor der Vollendung und der Abnahme des Baus gezeigt haben, enthält § 8 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Regelung (BGH BB 1997, 2556 zu §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Ein solches Bestreiten kann zwar Indiz dafür sein, daß die Erfüllungsbereitschaft fehlt, wobei das Verhalten einen Rückschluß auf die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt der Fristsetzung zulassen muß (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16, 17).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Bereicherungsansprüche im übrigen sind ausgeschlossen, da § 8 Nr. 3 VOB/B hierzu eine spezielle Regelung darstellt, die nicht über das Bereicherungsrecht umgangen werden kann (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 57; BGHZ 70, 389, 398; 92, 123, 125, beide zur Spezialität werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Abweichung von dieser Bestimmung ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dahingehend zulässig, daß der Vorbehalt zeitlich bis zur Schlußrechnung erklärt werden kann, weitergehend ist die Regelung nicht abdingbar (BGHZ 85, 305, 310; BGH BauR 97, 1036,1037; Werner/Pastor, Bauprozeß, 9. A. Rn. 2054 und Rn. 2066; Palandt-Heinrichs, § 341 BGB Rn. 4).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 54/96

    AGB: Unwirksame Bauvertragsklauseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Abweichung von dieser Bestimmung ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dahingehend zulässig, daß der Vorbehalt zeitlich bis zur Schlußrechnung erklärt werden kann, weitergehend ist die Regelung nicht abdingbar (BGHZ 85, 305, 310; BGH BauR 97, 1036,1037; Werner/Pastor, Bauprozeß, 9. A. Rn. 2054 und Rn. 2066; Palandt-Heinrichs, § 341 BGB Rn. 4).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Sie ist nur ausnahmsweise zureichend, wenn der Schuldner sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 23) oder wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (BGH BauR 1983, 73,75; Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 23).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Bereicherungsansprüche im übrigen sind ausgeschlossen, da § 8 Nr. 3 VOB/B hierzu eine spezielle Regelung darstellt, die nicht über das Bereicherungsrecht umgangen werden kann (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 57; BGHZ 70, 389, 398; 92, 123, 125, beide zur Spezialität werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 312/00

    Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    nachdem der BGH die Revision des Klägers nicht angenommen hat: Beschluß vom 10.5.2001 - VII ZR 312/00 -.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17

    Sanierung des Theaters im Pfalzbau

    Die zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1387 ) betrifft einen anderen Fall.
  • OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03

    Bedenkenanmeldung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B: Vertragszweck-Gefährdung?

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Juni 2000 (NJW-RR 2001, 1387 ff.), denn als Ausnahmekonstellation wird dort lediglich der Fall erwähnt, dass die Erfüllbarkeit der Bauleistung durch den Unternehmer gänzlich in Frage steht, so etwa, wenn er sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat oder, wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (vgl. BGH BauR 1983, 73, 75), nicht aber, wenn es darum geht, ihn zu einer ihm ohne weiteres möglichen Leistung anzuhalten.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.03.2011 - 14 O 69/10

    Vertragsstrafenklausel im Bauvertrag: Kumulation von Vertragsstrafe und

    Im Übrigen wäre der Beklagten dadurch nicht geholfen, weil selbst durch diese Formulierung nicht gesagt wäre, dass von den "darüber hinaus gehenden" (im Vergleich zur Vertragsstrafe weiter gehenden, höheren) Schadensersatzforderungen eine verwirkte Vertragsstrafe abzusetzen oder sonst anzurechnen wäre (vgl. zur Unwirksamkeit einer Klausel mit unberührt bleibenden "weitergehende[n] Schadensersatzansprüche[n]" OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01

    Bausoll und Pauschalpreis: Beweislast

    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2367
OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00 (https://dejure.org/2001,2367)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2001 - 6 U 115/00 (https://dejure.org/2001,2367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Unlauterer Wettbewerb; Markenrecht; Zulässigkeit; Begründetheit

  • Judicialis

    UWG § 1; ; WZG § 4 Abs. 3; ; MarkenG § ... 8 Abs. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 3; ; MarkenG § 4 Nr. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 712

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Kennzeichnung von Auto-Modellen - "S-Klasse"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Volvo-Kennzeichnungen nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 194
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Zu fordern ist dabei ein hoher Grad der Bekanntheit und vor allen Dingen ein solches Ansehen des klägerischen Bezeichnungssystems, dass dessen Ausnutzung durch Anlehnung einerseits für den Konkurrenten lohnend und andererseits - wegen des mit dem Bezeichnungssystem durch besondere Leistungen des Inhabers geschaffenen Wertes - objektiv unlauter erscheint (vgl. BGH GRUR 1997, 732 - "McLaren"-; BGH GRUR 1991, 609/612 -"SL"-; BGH GRUR 1983, 247 - "Rolls Royce").

    Etwas anderes galt nach der bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes maßgeblichen Rechtslage nur dann, wenn es sich um die Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft einer Marke handelte, die über die normale Kennzeichnungskraft hinaus jedenfalls in den maßgeblichen Verkehrskreisen einen hohen Bekanntheitsgrad und insbesondere einen besonderen Ruf und Prestigewert aufwies und dadurch für ihren Inhaber einen hohen, durch eigene Leistung geschaffenen Wert verkörperte (vgl. BGH GRUR 1991, 609/612 -"SL"-).

  • BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80

    Rolls-Royce

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Zu fordern ist dabei ein hoher Grad der Bekanntheit und vor allen Dingen ein solches Ansehen des klägerischen Bezeichnungssystems, dass dessen Ausnutzung durch Anlehnung einerseits für den Konkurrenten lohnend und andererseits - wegen des mit dem Bezeichnungssystem durch besondere Leistungen des Inhabers geschaffenen Wertes - objektiv unlauter erscheint (vgl. BGH GRUR 1997, 732 - "McLaren"-; BGH GRUR 1991, 609/612 -"SL"-; BGH GRUR 1983, 247 - "Rolls Royce").
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Eine Auslegung des § 1 UWG, die darauf hinausliefe, schon Annäherungen und eine damit verbundene Schädigung als wettbewerbsrechtlich unzulässig anzusehen, verstieße gegen die Systematik des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts (BGH GRUR 1997, 754/755 - "grau/magenta" - vgl. auch BGH GRUR 2000, 875/877 - "Davidoff" -).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Eine Auslegung des § 1 UWG, die darauf hinausliefe, schon Annäherungen und eine damit verbundene Schädigung als wettbewerbsrechtlich unzulässig anzusehen, verstieße gegen die Systematik des Wettbewerbs- und Kennzeichenrechts (BGH GRUR 1997, 754/755 - "grau/magenta" - vgl. auch BGH GRUR 2000, 875/877 - "Davidoff" -).
  • BGH, 28.03.1996 - I ZR 39/94

    Verbrauchsmaterialien - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Im Ergebnis Gleiches gilt im Hinblick auf die weiteren Entscheidungen "Verbrauchsmaterialien" (GRUR 1996, 781 ff) und "Amazonas" (GRUR 1985, 445 ff) des BGH.
  • BGH, 05.12.1996 - I ZR 157/94

    Yellow Phone - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Letzteres kann regelmäßig erst dann angenommen werden, wenn eine Beziehung des eigenen Angebots zur gewerblichen Leistung eines anderen hergestellt wird, um von dem fremden Ruf zu profitieren (BGH GRUR 1997, 311/312 - "Yellow Phone" -).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Dem aus der Verwendung mehrerer Marken erkennbar gewordenen einheitlichen Zeichenbildungsprinzip bzw. einem insoweit aus der Benutzung erworbenen "Systemschutz" soll innerhalb des Markenrechts grundsätzlich durch die Anerkennung der Verwechselungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens Rechnung getragen werden (vgl. BGH GRUR 1999, 240/241 "Stephanskrone I" - m. w. N.).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZR 159/95

    Farbkennummern - Anlehnende Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Farbkennnummern" des BGH (GRUR 1998, 943 ff) hinweist, ergibt sich daraus keine abweichende Würdigung.
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 79/83

    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme von eigenartigen Farbbezeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Im Ergebnis Gleiches gilt im Hinblick auf die weiteren Entscheidungen "Verbrauchsmaterialien" (GRUR 1996, 781 ff) und "Amazonas" (GRUR 1985, 445 ff) des BGH.
  • BPatG, 16.09.1998 - 28 W (pat) 249/97
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 U 115/00
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Klägerin hat das Bundespatentgericht mit Beschluss vom 16.09.1998 - 28 W (pat) 249/97 - zurückgewiesen (vgl. Anlage B 66).
  • BPatG, 06.05.2008 - 27 W (pat) 4/08
    Zum anderen genießt ein Markenbildungsprinzip allenfalls bei einer besonders auffälligen Bildungsart zeichenrechtlichen Schutz (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2002, 194 - Kfz-Modellbezeichnungen; OLG Düsseldorf WRP 1997, 588 - Mc Paint; OLG München GRUR 1996, 63 - Mac Fash, Ingerl/Rohnke Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rn. 749 f; BGH GRUR 1999, 735 - Monoflam/Polyflam; Fezer, GRUR 2005, 102; Berlit GRUR 2005, 492; Ingerl, WRP 2004, 809, 814, VI. 3.; Ströbele/Hacker a. a. O., § 2 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01, 8 W 88/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2943
OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01, 8 W 88/01 (https://dejure.org/2001,2943)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2001 - 8 W 87/01, 8 W 88/01 (https://dejure.org/2001,2943)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 8 W 87/01, 8 W 88/01 (https://dejure.org/2001,2943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 103 Abs. 1; ; ZPO § 147

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 103 Abs. 1 § 147
    Kostenfestsetzungsverfahren - Kostengrundentscheidungen aus gleichartigen Prozessen - keine Nachholung der unterbliebenen Verbindung - Feststellung nicht vertretbarer Mehrkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit; Mehrere Prozesse; Bindung an Kostentitel; Prozessverbindung; Kostengrundentscheidung

Verfahrensgang

  • LG Ulm - 3 O 306/00
  • LG Ulm - 3 O 307/00
  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01, 8 W 88/01

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 117
  • Rpfleger 2001, 617
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105; Münch- KommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; KG, KG-Report 2000, 414, 415; 2002, 172, 173; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 110; Musielak/Lackmann, aaO; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 119.8 (Stand: April 2012)).

  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Die Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung erscheint gerade im Kostenfestsetzungsverfahren unverzichtbar (vgl. OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; LAG Berlin MDR 2006, 1438; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 69/11

    Berücksichtigung einer rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105; Münch- KommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; KG, KG-Report 2000, 414, 415; 2002, 172, 173; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 110; Musielak/Lackmann, aaO; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 119.8 (Stand: April 2012)).

  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    Die Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung erscheint gerade im Kostenfestsetzungsverfahren unverzichtbar (vgl. OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532; LAG Berlin MDR 2006, 1438; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZB 70/11

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Erwirken gleichlautender, auf

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2010 - X ZB 3/09, NJW 2011, 529 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, aaO Rn. 12 ff.; KG, KG-Report 2002, 172, 173; 2000, 414, 415; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105; Münch- KommZPO/Giebel, aaO Rn. 41, 48, 110; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 91 Rn. 9; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO, § 91 Rn. 152 (Stand: April 2012); Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 91 Rn. 140; von Eicken/Mathias, Die Kostenfestsetzung, 20. Aufl., Rn. B 362; vgl. auch Senatsurteil vom 1. März 2011 - VI ZR 127/10, AfP 2011, 184).

    Gleiches gilt für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1974, 1599; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 427, 428; OLG München, OLG-Report 2001, 105 f.; KG, KG-Report 2000, 414, 415; 2002, 172, 173; MünchKommZPO/Giebel, aaO Rn. 110; Musielak/Lackmann, aaO; Jaspersen/Wache in Vorwerk/Wolf, aaO Rn. 119.8 (Stand: April 2012)).

  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Die Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostenkumulierung erscheint gerade im Kostenfestsetzungsverfahren unverzichtbar (vgl. OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

    Welche Kosten zu erstatten sind, wird nicht im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst im Kostensetzungsverfahren entschieden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz MDR 2008, 532 ; LAG Berlin MDR 2006, 1438 ; OLG Stuttgart MDR 2002, 117).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 9 Ta 270/07

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Verpflichtung zur kostengünstigen

    Der Einwand hingegen, es seien vermeidbare Kosten verursacht worden, betrifft ausschließlich die Höhe der durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entstandenen Kosten und ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu erledigen (ebenso LAG Berlin, 27.04.2006 - 17 Ta (KOST) 6012/06; LAG Schleswig-Holstein, 16.03.1999 - 4 Ta 147/98; LAG München, 09.02.2007 - 10 Ta 193/05; OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 87/01 - MDR 2002, 117 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 34/18

    Wohnsitzauflage für Ausländer; Kostenfestsetzungsbeschluss bei gleichartigen

    Eine Verbindung mehrerer Kostenfestsetzungsverfahren aus getrennt geführten Prozessen würde den engen Bezug der Kostenfestsetzung zu dem zugrundeliegenden Titel und dem vorausgegangenen Erkenntnisverfahren in Frage stellen und ist daher nicht statthaft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 23 W 270/80 -, juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 8 W 87/01 -, juris Rn. 9 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 4 W 98/08 -, juris Rn. 15 f.; VG München, Beschluss vom 18. August 2015 - M 8 M 15.3136 -, juris Rn. 17; Thomas/Putzo, ZPO, 39. Auflage 2018, § 104 Rn. 7; Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 103 Rn. 58; Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 91 Rn. 152).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 88/01

    Notwendigkeit / Mehrere Prozesse - Bindung an Kostentitel

    Geschäftsnummer: 8 W 87/2001 + 8 W 88/2001 3 O 306/2000 + 3 O 307/2000 LG Ulm/D.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2018 - 4 O 30/18

    Unzulässige Verbindung von selbstständig erhobenen Kostenfestsetzungsverfahren

    Eine Verbindung mehrerer Kostenfestsetzungsverfahren aus getrennt geführten Prozessen würde den engen Bezug der Kostenfestsetzung zu dem zugrundeliegenden Titel und dem vorausgegangenen Erkenntnisverfahren in Frage stellen und ist daher nicht statthaft (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 1980 - 23 W 270/80 -, juris Rn. 16; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 8 W 87/01 -, juris Rn. 9 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 4 W 98/08 -, juris Rn. 15; VG München, Beschluss vom 18. August 2015 - M 8 M 15.3136 -, juris Rn. 17; Thomas/Putzo, ZPO, 39. Auflage 2018, § 104 Rn. 7;Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 103 Rn. 58; Jaspersen, in:Vorwerk/Wolf, ZPO, Stand 2018, § 91 Rn. 152).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3087
OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00 (https://dejure.org/2001,3087)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2001 - 6 U 214/00 (https://dejure.org/2001,3087)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2001 - 6 U 214/00 (https://dejure.org/2001,3087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Ordnungsmittel; Preisvergleich; Unlauterer Wettbewerb

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 2 Abs. 1; ; ZPO § 936; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 294 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Werbliche Gegenüberstellung von Online-Tarifen - "Einsteiger" und "Vielnutzer" - Eigenvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Preisvergleich von Online-Tarifen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 334
  • MMR 2001, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Dabei beurteilt sich der Grad der notwendigen Aufmerksamkeit nach den Umständen des Einzelfalles, vornehmlich nach dem Gegenstand des Angebotes und die daraus resultierende Gewichtigkeit der Entscheidung des Verbrauchers (BGH WRP 2000, 517 "Orient-Teppichmuster").
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Maßstab für die Beurteilung einer etwa vorliegenden Irreführung des Verkehrs ist nicht der flüchtige, sondern der aufmerksame und durchschnittlich informierte Verbraucher (EuGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme").
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00

    Vergleichende Werbung durch Tarifgegenüberstellung - Mobilfunk - "Citygespräche"

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00

    Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
    Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.04.2001 - 15 UF 55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10939
OLG Schleswig, 02.04.2001 - 15 UF 55/01 (https://dejure.org/2001,10939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.04.2001 - 15 UF 55/01 (https://dejure.org/2001,10939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. April 2001 - 15 UF 55/01 (https://dejure.org/2001,10939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Fehlende Leistungsfähigkeit; Kindesunterhalt

  • Judicialis

    KindUG Art. 5 § 3; ; ZPO § 648

  • rechtsportal.de

    KindUG Art. 5 § 3; ZPO § 648
    Kindesunterhalt - Abänderungsverfahren - Einwand fehlender Leistungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 50 FH 130/00
  • OLG Schleswig, 02.04.2001 - 15 UF 55/01
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 15.02.2011 - 23 WF 576/10

    Kindschaftsrecht; Unterhalt

    Der Anteil des Kindergeldes, der abzuziehen ist, muss daher angegeben werden, z. B. die Hälfte (so z.B. der vom OLG Düsseldorf akzeptierte Tenor im Beschluss vom 14.01.2002, 1 UF 219/01, juris; ebenso in OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.2001, 15 UF 55/01, juris; so auch der Tenor von BGH, Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05, juris; jeweils ohne Problematisierung der hier diskutierten Fragestellung).

    Nur dann kann das Vollstreckungsorgan anhand der allgemein zugänglichen Kindergeldsätze das anzurechnende Kindergeld ohne Ermittlung von weiteren Tatsachen, die sich aus dem Titel selbst nicht ergeben, berechnen (OLG Düsseldorf vom 14.01.2002 a.a.O. Rn. 17; OLG Koblenz, Urteil vom 28.11.2001, 9 UF 291/01, FPR 2002, 660, 661; Palandt/Brudermüller, BGB, 70 Aufl. § 1612a Rn. 23; die Angabe ist jeweils enthalten - ohne Erörterung der Frage - in den Entscheidungen des OLG Schleswig vom 02.04.2001 a.a.O. und des BGH Beschluss vom 28.05.2008 a.a.O.; sie ist nicht enthalten in OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2004 a.a.O., ebenfalls ohne Erörterung).

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