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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7625
OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.04.2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. April 2006 - 7 U 48/06 (https://dejure.org/2006,7625)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 925 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 925, 873, 894; GBO §§ 20, 22
    Vor Notar erklärte Auflassung ist materiell wirksam (und damit das Grundbuch nach vollzogener Eigentumsumschreibung nicht unrichtig), auch wenn Unterschrift unter der notariellen Niederschrift fehlt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 925 Abs. 1
    Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz um die Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erklärung der Auflassung durch schlüssiges Verhalten; Wirksamkeit der Auflassung eines Grundstücks; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Schweigen als Willenserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksame Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 925, 873, 894; GBO §§ 20, 22
    Vor Notar erklärte Auflassung ist materiell wirksam (und damit das Grundbuch nach vollzogener Eigentumsumschreibung nicht unrichtig), auch wenn Unterschrift unter der notariellen Niederschrift fehlt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskauf: Auflassung ohne Unterschrift? (IMR 2006, 92)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 220
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 120/00

    Erfordernis der deckungsgleichen Willenserklärungen von Veräußerer und Erwerber …

    Auszug aus OLG Rostock, 28.04.2006 - 7 U 48/06
    Auch in jenem Fall konnte das Schweigen auf die Erklärung der Gegenpartei nicht als Auflassung ausreichen (BayObLG, Beschluß vom 30.11.2000, 2Z BR 120/00, DNotZ 2001, 557).
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dejure.org Übersicht OLG Rostock

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5307
OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05 (https://dejure.org/2006,5307)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.01.2006 - 1 U 194/05 (https://dejure.org/2006,5307)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 1 U 194/05 (https://dejure.org/2006,5307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 139 Abs 1 ZPO
    Prozessleitung: Entfallende richterliche Hinweispflicht bei unterlassenem notwendigem weiteren Sachvortrag nach Hinweis des Prozessgegners

  • Judicialis

    ZPO § 139

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139; BGB § 640 § 765
    Zum Nachweis der vorbehaltlosen Abnahme des fertiggestellten Werks als Voraussetzung für Inanspruchnahme des Gewährleistungsbürgen - Substantiierungspflicht; gerichtliche Maßnahmen gemäß § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit von gerichtlichen Maßnahmen zur materiellen Prozessleitung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Gerichtl. Hinweis, wenn Partei nicht weiter vortragen will?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • maas-anwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Praxisfremde Bedingung in Gewährleistungsbürgschaft

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Praxisfremde Bedingung in Gewährleistungsbürgschaft: Wirksam! (IBR 2006, 254)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 34/04

    Aufnahme von Hinweisen in das Verhandlungsprotokoll; Haftung einer kommunalen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
    Im Übrigen wird insoweit zu differenzieren sein: Soweit Substantiierungsmängel in Frage stehen (…vgl. BGH NJW 2005, 2624 f. [juris-Rn. 9]; Urteil vom 22.9.2005 - VII ZR 34/04, juris-Rn. 29; KG KGR 2004, 369, 371) oder die Darlegungs- und Beweislast zweifelhaft ist (…vgl. KG a. a. O.), wird das Gericht auch dann einen Hinweis erteilen müssen, wenn dies der Gegner bereits getan hat, denn die Partei kann nicht ohne Weiteres erkennen, wie das Gericht die Substantiierungsanforderungen oder die Zweifelsfrage einschätzt.
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
    Im Übrigen wird insoweit zu differenzieren sein: Soweit Substantiierungsmängel in Frage stehen (vgl. BGH NJW 2005, 2624 f. [juris-Rn. 9];… Urteil vom 22.9.2005 - VII ZR 34/04, juris-Rn. 29; KG KGR 2004, 369, 371) oder die Darlegungs- und Beweislast zweifelhaft ist (…vgl. KG a. a. O.), wird das Gericht auch dann einen Hinweis erteilen müssen, wenn dies der Gegner bereits getan hat, denn die Partei kann nicht ohne Weiteres erkennen, wie das Gericht die Substantiierungsanforderungen oder die Zweifelsfrage einschätzt.
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.01.2006 - 1 U 194/05
    Das Landgericht hatte keinen Grund anzunehmen, dass die Klägerin diesen Hinweis der Beklagten nicht verstanden, die Notwendigkeit anderweitigen Beweises übersehen und deshalb Vortrag unterlassen hatte; vielmehr ließ das Schweigen der Klägerin hierzu darauf schließen, dass sie über keine alternativen Beweismittel verfügte, also nichts vortragen konnte (vgl. BGH NJW 2003, 3626, 3628;… Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 139 Rn. 3 a. E.).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16

    Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche

    Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr.

    Das spätere Fallenlassen der bei Abnahme erklärten Vorbehalte kann einer vorbehaltlosen Abnahme allerdings nur dann gleichgestellt werden, falls das Fallenlassen der Vorbehalte ebenfalls in schriftlicher Form erfolgt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06

    Ein Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 404 a ZPO setzt die Verlässlichkeit …

    a) Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 3. April 2006, Az.: I-1 U 194/05;… so auch Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 249, Rdnr. 22 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1999, 377 sowie Roß, NZV 2001, 321).
  • OLG München, 21.01.2025 - 9 U 1310/24

    Inanspruchnahme und Umfang einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Rn. 108 Zahlreiche Entscheidungen betreffen Gewährleistungsbürgschaften von anderem Umfang (z. B. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 9 U 4408/18, n. v.: "fertiggestellte und mängelfrei abgenommene Leistung"; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. August 2016 - 29 U 147/16, juris 20, 23: "Mängelansprüche nach VOB Teil B § 13 für bereits fertiggestellte und ohne Beanstandungen und Auflagen abgenommene Arbeiten"; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Januar 2006 - 1 U 194/05, juris Rn. 1: "in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertiggestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen").
  • OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07

    Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll

    Jedenfalls mit dem Fallenlassen der erklärten Vorbehalte liegt die Voraussetzung einer unbeanstandeten und vorbehaltslosen Abnahme vor (so wohl auch: OLG Frankfurt IBR 2006, 254).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 5 U 86/13

    Beschränkung einer Bürgschaft auf fertiggestellte und abgenommene Bauleistungen

    Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rdnr.36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11; OLG München…, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rdnr. 5; OLG Hamburg…, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • LG Köln, 04.05.2012 - 7 O 382/10

    Nachweis der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen; Herbeiführung der …

    Rn. 48 Ein - erneuter - Hinweis auf den (fortbestehenden) Umstand unzureichenden Vortrages war nicht geboten; dies schon deshalb nicht, weil sich ein Hinweis des Gerichts erübrigt, wenn die Partei aufgrund gezielter Kritik des Gegners schon von anderer Seite auf Mängel des Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (…vgl. RG, Urt. v. 02.12.1911 - V 266/11, RGZ 78, 26 (33);… RG, Urt. v. 14.06.1932 - VII 43/32, RGZ 136, 395 (401);… BGH, Urt. v. 09.11.1983 - VIII ZR 349/82, NJW 1984, 310;… BGH, Urt. v. 24.09.1987 - III ZR 188/86, NJW 1988, 696;… OLG Rostock, Urt. v. 22.07.2005 - 6 U 132/04, OLGReport 2005, 928; OLG Frankfurt, Urt. vom 18.01.2006 - 1 U 194/05, OLGReport 2006, 601;… Müko-Wagner, 3. Aufl. (2008), § 139, Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - 1 U 61/07

    Zur objektiven Ungeeignetheit eines Sachverständigengutachtens

    a) Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 3. April 2006, Az.: I-1 U 194/05;… so auch Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 249, Rdnr. 22 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1999, 377 sowie Roß, NZV 2001, 321).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6195
OLG Oldenburg, 30.03.2006 - 14 U 123/05 (https://dejure.org/2006,6195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 14 U 123/05 (https://dejure.org/2006,6195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 14 U 123/05 (https://dejure.org/2006,6195)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien: Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Biogasanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 EEG; § 8 Abs. 1 EEG; § 12 Abs. 3 EEG; § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG
    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblichen Zeitpunktes für die Inbetriebnahme einer Biogasanlage

  • Judicialis

    EEG § 3 Abs. 4; ; EEG § 21 Abs. 1 Nr. 3

  • nomos.de PDF, S. 52

    Inbetriebnahme einer Biogasanlage

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BiomasseV; EEG 2004 § 12; EEG 2004 § 21; EEG 2004 § 3; EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3; EEG 2004 § 5
    Inbetriebnahme einer Biogasanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage.

  • rechtsportal.de

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung der Vergütungshöhe für Stromeinspeisung aus Biomasseanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des für die Zahlung einer Mindestvergütung im Sinne des § 8 Abs. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblichen Zeitpunktes für die Inbetriebnahme einer Biogasanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste …

    Eine Anlage wird deshalb aus der Gesamtheit der Gegenstände gebildet, die nach einem bestimmten technischen Plan für die Erzeugung von Strom eingesetzt werden; alle danach zum Betrieb einer Anlage erforderlichen technischen und baulichen Gegenstände bilden gemeinsam die Anlage, wobei die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf v. 5.12.2012 VI-2 U (Kart) 7/12 = ZNER 2013, 55 Tz. 12, 13; ähnlich OLG Oldenburg v. 30.3.2006 14 U 123/05 = ZNER 2006, 158 Tz. 14 - jeweils zitiert nach juris).

    Nach der zum EEG 2004 ergangenen Entscheidung des OLG Oldenburg reichen die bauliche Fertigstellung und ein Probebetrieb für eine Inbetriebnahme nicht aus (OLG Oldenburg ZNER 2006, 158).

  • BGH, 21.05.2008 - VIII ZR 308/07

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage; Begriff der Inbetriebnahme

    Zwar zählt der Anschluss eines Fermenters zu den Voraussetzungen des vom Beklagten als Rechtsgrund in Anspruch genommenen Vergütungsanspruchs nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 EEG 2004 (vgl. OLG Oldenburg, ZNER 2006, 158, 159).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07

    Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage: …

    Dementsprechend sind bisher in der Rechtsprechung der Instanzgerichte, soweit ersichtlich, keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der vom Gesetzgeber in § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2004 gewählten Stichtagsregelung erhoben worden (vgl. OLG Oldenburg, ZNER 2006, 158; OLG Koblenz, OLGR 2008, 239; LG Regensburg, ZNER 2006, 279).
  • OLG Koblenz, 06.11.2007 - 11 U 439/07

    Erneuerbare Energien: Vergütung von Strom aus einer Biogasanlage bei …

    Das ist bei einer Biogasanlage der Fermenter (so auch OLG Oldenburg ZNER 2006, 158 mit Anmerkung Loibl. ZNER 2006, 159).
  • LG Duisburg, 28.03.2007 - 11 O 124/06

    Verfügungsgrund der existenziellen Notlage bei Finanzierung der Errichtung einer …

    Anlage meint gem. § 3 Abs. 2 EEG die selbstständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ( vgl. OLGR Oldenburg 2006, 601-603).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.2006 - 3Z BR 71/00 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8839
BayObLG, 17.05.2006 - 3Z BR 71/00 (1) (https://dejure.org/2006,8839)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 3Z BR 71/00 (1) (https://dejure.org/2006,8839)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 3Z BR 71/00 (1) (https://dejure.org/2006,8839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 13a Abs. 3; ; SpruchG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Keine Erstattungsanspruch des Anwalts in eigenem Spruchstellenverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Rechtsanwalts in der Position des Antragstellers in einem Spruchverfahren auf Erstattung von in eigener Sache angefallenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltgebührenrecht; Anspruch eines in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sich selbst ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 773
  • Rpfleger 2006, 571
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.01.2014 - II ZB 13/13

    Spruchverfahren: Kostenerstattungsanspruch des sich selbst vertretenden …

    Der Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt selbst vertritt, hat im Spruchverfahren regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts (vgl. OLG München, AG 2007, 411, 415; BayObLG, NJW-RR 2007, 773).
  • OLG München, 30.11.2006 - 31 Wx 59/06

    Anwendung von Bewertungsgrundsätzen für Zeiträume vor deren Inkrafttreten - …

    Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht die Erstattung von in eigener Sache angefallenen Gebühren verlangen kann, war ständige Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG Rpfleger 1977, 438; BayObLG Beschluss vom 17.5.2006, Gz. 3Z BR 071/00).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2017 - 20 W 5/17

    Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren

    Dementsprechend ist § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auch weiterhin in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anzuwenden (so OLG Köln FGPrax 2011, 205 [OLG Köln 14.06.2011 - 2 Wx 90/11] , für den Testamentsvollstrecker und unter Hinweis auf OLG München MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773 [BayObLG 17.05.2006 - 3 Z BR 71/00] ; OLG Köln MDR 1991, 547 [OLG Köln 12.12.1980 - 2 VA (Not) 1/86] ; vgl. weiter KG FGPrax 2004, 51 [KG Berlin 11.11.2003 - 1 W 611/01] ; BGH FGPrax 2014, 132;… dazu auch Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 80 Rz. 10;… Münchener Kommentar/Schindler, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 11;… Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 80 Rz. 6;… Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 3. Aufl., § 80 Rz. 10a;… Schulte-Bunert/Weinreich/Keske, FamFG, 5. Aufl., § 80 Rz. 49;… Hellstab/Dörndorfer, Die Kostenfestsetzung, 22. Aufl., Rz. E 16).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 20 W 271/14

    Keine Überprüfung der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren

    Sie sind daher in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BayObLG, Beschluss vom 17.05.2006,Az. 3Z BR 71/00, zitiert nach juris Rn. 3;… Schindler, a. a. O.;… Bumiller / Harders / Schwamb, a. a. O., Rn. 10; FamFG).

    Da auch eine analoge Anwendbarkeit von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht in Betracht kommt, kann ein in eigener Sache tätiger Rechtsanwalt keine Erstattung von Kosten nach anwaltlichem Gebührenrecht verlangen (vgl. dazu auch: OLG Köln…, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 2 Wx 90/11, Rn. 5; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2006, Az. 3Z BR 71/00, Rn. 3 f., jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 28.07.2016 - 18 WF 166/15

    Gewaltschutzverfahren: Kostenerstattungsanspruch eines in eigener Sache …

    Anders als im Zivilprozess, in dem gemäß § 91 Abs. 2 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets zu erstatten sind, gilt dies nicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (…BGH vom 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/99 - JurBüro 2003, 207, juris Rn. 5;… KG Berlin vom 11.11.2003 - 1 W 611/01, FamRZ 2004, 1385, juris Rn. 3; Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 17.05.2006 - 3Z BR 71/00, NJW-RR 2007, 773, juris Rn. 4;… Zöller/Feskorn, a.a.O., § 80 FamFG Rn. 4;… MünchKomm/Schindler, FamFG, 2. Auflage 2013, § 80 Rn. 11).

    Rn. 15 In Hinblick auf die vom Gesetzgeber bewusste Verweisung nur auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, die im Übrigen der alten Norm des § 13a Abs. 3 FGG a.F. entspricht, ist für eine analoge Anwendung des § 91 Abs. 2 ZPO kein Raum (BGH vom 17.10.2002 - AnwZ (B) 37/99 - JurBüro 2003, 207, juris Rn. 5; s. Bayerisches Oberstes Landesgericht vom 17.05.2006 - 3Z BR 71/00, NJW-RR 2007, 773, juris Rn. 4).

  • OLG Köln, 14.06.2011 - 2 Wx 90/11

    Erstattung von Gebühren nach dem RVG zu Gunsten einer sich selbst vertretenden …

    Bereits unter Geltung des FGG wurde aus der nur eingeschränkten Verweisung des § 13a Abs. 3 FGG auf § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO geschlossen, dass § 91ZPO im Übrigen und insbesondere § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden sei (vgl. OLG München, MDR 2007, 746; BayObLG NJW-RR 2007, 773; OLG Köln [Senat für Notarsachen], MDR 1991, 547).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12940
OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 2 WF 212/05 (https://dejure.org/2005,12940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht erschienene Partei bei Ergehen eines Versäumnisurteils gegen die Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 11.03.2004 - 5 W 146/03

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei bei Stellung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.12.2005 - 2 WF 212/05
    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen gemäß § 141 Abs. 1 ZPO angeordnet worden war, ist unzulässig, wenn gegen die Partei ein Versäumnisurteil ergeht (im Anschluss an OLG Köln, OLG-Report 2004, 256 f).
  • LAG Hamm, 03.11.2014 - 4 Ta 420/14

    Ordnungsgeld; persönliches Erscheinen; Flucht in die Säumnis; Entscheidungsreife

    In einem solchen Fall fehlt es an einer Rechtfertigung zur Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei (OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2004 - 5 W 143/03 = NJW-RR 2004, 1722 f.; LAG München, Beschluss vom 21.04.2008 - 6 Ta 139/08 - juris; vgl. auch BAG…, Beschluss vom 20.08.2007 a.a.O.; BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZB 4/07 = NJW-RR 2007, 1090 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05 = FamRZ 2006, 1687;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 141 Rn. 12;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage 2005, § 141 Rn. 55;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Auflage 2014, § 141 Rn. 32).
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