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Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 12.11.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3071
BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3071)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 1Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3071)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 1Z BR 93/02 (https://dejure.org/2002,3071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 2087; ; BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2247 Abs. 1; ; BGB § 2247 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen - Testierunfähigkeit bei nicht mehr datierbaren Änderungen - Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis - Eigentumswohnung und Vielzahl von Bedachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit im Falle einer Streichung der Namen von begünstigten Personen und Ersetzung durch die Namen anderer Personen; Formwirksamer Teilwiderruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 297
  • DNotZ 2003, 440
  • FamRZ 2003, 1590
  • Rpfleger 2003, 190
  • BayObLGZ 2002, 359
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    § 2087 Abs. 2 BGB enthält aber nur eine Auslegungsregel, keine gesetzliche Vermutung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; OLG Köln FamRZ 1993, 735;… Palandt/Edenhofer BGB 61. Aufl. § 2087 Rn. 2).

    Ist wie hier eine Eigentumswohnung ihrem Wert nach der Hauptnachlassgegenstand, so liegt es nahe, in ihrer Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerben anzusehen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1392/1394 m. w. N.).

  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Die Vorschrift greift daher nicht ein, wenn ein anderer Wille des Erblassers festgestellt werden kann (vgl. BayObLGZ 1998, 76/79); ob ein Bedachter Erbe (§ 1937 BGB) oder Vermächtnisnehmer (§ 1939 BGB) ist, beurteilt sich nach dem sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung.

    Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; BayObLGZ 1998, 76/81;… Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 8).

  • BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73

    Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit …

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084; …

    Für die Formgültigkeit kommt es insoweit nur darauf an, dass im Zeitpunkt des Todes eine die gesamten Erklärungen nach dem Willen des Erblassers deckende Unterschrift vorhanden ist (vgl. BGH NJW 1974, 1083/1084; …

  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Die Veränderung des Testaments nach § 2255 BGB kann sich auf einzelne Teile des Testaments beschränken, etwa indem einzelne Verfügungen gestrichen werden, und bedarf nicht der Form des § 2247 BGB (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/247;… MünchKommBGB/Burkart 3. Aufl. § 2255 Rn. 7;… Staudinger/Baumann BGB 13. Aufl. § 2255 Rn. 11;… Voit in Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag 3. Aufl. § 2255 Rn. 13).

    Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196; 1992, 181/187; BayObLG FamRZ 1995, 246/247).

  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    1 Z 41/84">1984, 194/196; 1992, 181/187).

    Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196; 1992, 181/187; BayObLG FamRZ 1995, 246/247).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe; …

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLG FamRZ 1997, 1177/1178; BayObLGZ 1998, 76/81;… Palandt/Edenhofer § 2087 Rn. 8).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit der Erblasserin grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit der Erblasserin grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Ergäben die Ermittlungen, dass die Erblasserin zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des für die Änderungen in Betracht kommenden Zeitraums nicht mehr testierfähig war und ließe sich nicht feststellen, zu welchem genauen Zeitpunkt die undatierten Veränderungen in der Testamentsurkunde vorgenommen wurden, ginge dies in entsprechender Anwendung des §.2247 Abs. 5 Satz 1 BGB zu Lasten der Beteiligten zu 3, die sich auf die Gültigkeit ihrer Erbeinsetzung infolge der vorgenommenen Veränderung beruft (BayObLG FamRZ 1994, 593/594;… MünchKommBGB/ Burkart § 2247 Rn. 39;… Staudinger/Baumann § 2247 Rn. 113;… Soergel/Harder § 2247 Rn. 38;… RGRK/Kregel BGB 12. Aufl. § 2247 Rn. 27;… Palandt/Edenhofer § 2247 Rn. 21).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …

    Auszug aus BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02
    Die Wechselbezüglichkeit muss für jede einzelne Verfügung des gemeinschaftlichen Testaments gesondert geprüft werden (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1410).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen …

  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …

  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines …

  • OLG Köln, 08.01.1993 - 2 Wx 45/92

    Auslegungsbedürftigkeit eines Testaments zur Bestimmung einer Erbeinsetzung oder …

  • BayObLG, 17.12.1965 - BReg. 1a Z 70/65

    Staatsangehörigkeit eines Erblassers; Auslegung eines Testaments; Unterscheidung …

  • BayObLG, 25.01.1973 - BReg. 1 Z 83/72

    Erteilung des gemeinschaftlichen Erbscheins auf Grund des Erbvertrags; …

  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
  • BayObLG, 02.03.1982 - BReg. 1 Z 129/81
  • OLG Jena, 04.05.2005 - 9 W 612/04

    Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament

    Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 308, 310; NJW-RR 2003, 297, 299; NJW-RR 1996, 1160, 1161; FamRZ 1994, 593, 594;… Palandt/Edenhofer, § 2229, Rn. 13;… Bamberger/Roth/Litzenburger, BGB, § 2229, Rn. 14;… Münchener Kommentar-Hagena, § 2229, Rn. 64;… Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229, Rn. 36;… Staudinger/Baumann, BGB, 2003, § 2229, Rn. 61;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 4. Aufl., § 2229, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 11.05.2015 - 15 W 138/15

    Rechtsfolgen der Erteilung eines vom Antrag abweichenden Erbscheins

    Das Nachlassgericht darf keinen Erbschein ohne Antrag oder mit einem anderen als dem beantragten Inhalt erteilen (BayObLGZ 1965, 457/464; NJW-RR 2003, 297 = FamRZ 2003, 85; OLG Köln FGPrax 2010, 89;… Keidel/Zimmermann, 18. Aufl. § 352 Rn. 106, 133).

    Auch bei einem und demselben Erben ist die Aufteilung des Nachlasses in Bruchteile in der Weise möglich, dass teilweise Vor- und Nacherbschaft, teilweise Vollerbschaft angeordnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 297 m.w.N.).

  • BGH, 08.09.2021 - IV ZB 17/20

    Nichterforderliche Angabe des Berufungsgrund in einem Erbschein

    Soweit die herrschende Meinung davon ausgeht, dass dem Erbschein kein anderer als der beantragte Inhalt gegeben werden darf (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 1961 - V BLw 13/60, BGHZ 36, 42 unter II 1 [juris Rn. 7]; RGZ 156, 172, 180; BayObLG FamRZ 2003, 1590, 1592 [juris Rn. 40];… OLG Hamm FamRZ 2013, 1250, 1251 [juris Rn. 5];… OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 17 [juris Rn. 5];… MünchKomm-FamFG/Grziwotz, 3. Aufl. § 352e Rn. 6;… Erman/Simon, BGB 16. Aufl. § 2353 Rn. 14;… Kroiß in Kroiß/Ann/Mayer, BGB 5. Aufl. § 2353 Rn. 102;… BeckOGK/Fröhler, BGB § 2353 Rn. 294 [Stand: 15. Mai 2021];… Gierl in Burandt/Rojahn, Erbrecht 3. Aufl. § 352e FamFG Rn. 176), betrifft dies nur den gesetzlich bestimmten Inhalt des Erbscheins.
  • OLG Köln, 02.11.2009 - 2 Wx 88/09

    Maßgebliches Recht in Übergangsfällen im FGG -Verfahren; Beteiligung sog. …

    Rn. 25 Zutreffend ist auch, daß das Nachlaßgericht an den Antrag (§ 2353 BGB) des Antragstellers auf Erteilung eines Erbscheins in der Weise gebunden ist, daß es nur entweder, nämlich dann, wenn der Antrag begründet ist, diesem Antrag entsprechen oder aber, falls er das nicht ist, ihn ablehnen, dagegen nicht einen Erbschein mit ganz oder teilweise abweichendem Inhalt erteilen kann (vgl. BayObLGZ 1965, 457 [464]; BayObLGZ 1973, 28 [30]; BayObLG NJW-RR 2003, 297 [298];… Palandt/Edenhofer, BGB, 68. Aufl. 2009, § 2359, Rdn. 14).

    Das Nachlaßgericht ist indes gehalten, dem Antragsteller dann, wenn der Erbschein mit dem (zunächst) beantragten Inhalt nicht erteilt werden kann, unter Hinweis auf die Rechtslage Gelegenheit zu einer Änderung des Antrages zu geben, wenn eine solche nach Sachlage in Betracht kommt (vgl. BayObLG, Beschluß vom 21. November 2001 - 1Z BR 5/01 -, juris; BayObLG NJW-RR 2003, 297 [298]).

    Derartige oder inhaltsgleiche Wendungen können sowohl den gleichzeitigen oder annähernd gleichzeitigen Tod als auch das Nacheinanderversterben der Eheleute meinen (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 327 [328] mit zahl. Fallbeispielen aus der Rspr.; BayObLG NJW-RR 2003, 297), sind mithin auslegungsbedürftig (…vgl. Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 2269, Rdn. 25).

  • OLG Brandenburg, 11.05.2026 - 3 W 33/25

    Zur Anwendung des BGB auf Frage der Einziehung eines Erbscheins für erbrechtliche …

    Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, die in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (BayObLG, NJW-RR 2003, 297 ;… BeckOGK/Gierl, 01.03.2024, BGB § 2087 Rn. 31), zumal nicht anzunehmen ist, dass ein Erblasser alle in dem Testament genannten Personen zu dinglichen Teilhabern an seinem gesamten Nachlass machen will (OLG Saarbrücken, ErbR 2022, 698).
  • BayObLG, 04.08.2004 - 1Z BR 44/04

    Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin - …

    Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit des Erblassers grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; 2002, 359/368).
  • BayObLG, 18.05.2004 - 1Z BR 7/04

    Ermittlung des Testierwillens - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich …

    Ergäben die Ermittlungen, dass die Erblasserin zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des für die Errichtung des Testaments zugunsten der Familie St. in Betracht kommenden Zeitraums nicht mehr testierfähig war, ginge dies in entsprechender Anwendung des § 2247 Abs. 5 Satz 1 BGB zu Lasten des Beteiligten zu 3, der sich auf die Gültigkeit seiner Erbeinsetzung aufgrund des undatierten Testaments beruft (vgl. BayObLGZ 2002, 359/368 f. = NJW-RR 2003, 297/299 m.w.N.).
  • AG Bamberg, 08.07.2022 - RV 54 VI 2253/21

    Anschein für Widerruf des Testaments durch Erblasser bei Auffinden der …

    Ohnehin ist in rechtlicher Hinsicht nach der ständigen Rechtsprechung ein Erblasser entsprechend dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, so lange als testierfähig anzusehen, als nicht die Testierunfähigkeit zur Gewissheit des Gerichts nachgewiesen ist (vgl. dazu statt vieler BayObLGZ 1982, 309/312; 2002, 359/368; FamRZ 2005, 840 ff.).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2026 - 3 W 106/25

    Hinderung des Nachlassgerichts aus Rechtsgründen zur Abweichung vonn dem Inhalt …

    unzulässig (…arg. e OLG Zweibrücken aaO; BayObLG NJW-RR 2003, 297 ff).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2020 - 3 Wx 237/18

    Testamentsauslegung hinsichtlich der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

    Demgegenüber spricht die Zuwendung von Geldansprüchen in der Regel gegen einen Willen des Testierenden, den in dieser Weise Bedachten als Erben einzusetzen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 297, 299 m.w.N.).
  • AG Bamberg, 02.08.2022 - RV 56 VI 1518/21

    Abweichung der Schreibweise im Testament von üblicher Ausdrucksweise der …

  • OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 3 W 24/24
  • OLG Brandenburg, 06.03.2025 - 3 W 24/24

    Ungerechtfertigter Erbscheinsantrag wegen der Unwirksamkeit der …

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3754
OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.11.2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. November 2002 - 3 W 200/02 (https://dejure.org/2002,3754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gegen abgelehnten Betreuerwechsel beschweren?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Betreuerwechsels; Antragsberechtigung; Beschwerdebefugnis in Betreuungssachen; Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 31
  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 190
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Zwar können nahe Angehörige gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers Beschwerde auch mit dem Ziel einlegen, die eigene Person an die Stelle des ausgewählten Betreuers zu setzen; insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und Auswahl des Betreuers umfasst (BGHZ 132, 157, 159; Senat, FGPrax 1997, 104; 1999, 146; 182; Beschlüsse vom 29. November 1999 - 3 W 243/99 - und vom 30. August 2000 - 3 W 177/00 -).

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306;… Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Er hat ein Beschwerderecht dieses Personenkreises gegen die Ablehnung einer Entlassung des Betreuers nicht gewollt, und zwar aus Gründen des Wohls des Betreuten (vgl. BGHZ 132, 157,162 unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 11/4528 S. 174;… BayObLG aaO).

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Die Tochter des Betreuten ist nicht berechtigt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts einzulegen, mit der der von ihr angeregte Betreuerwechsel abgelehnt worden ist (Anschluss an BGHZ 132, 157; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

    Da weder dieser Vorrang noch das bloße Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 1908 b BGB der Beteiligten zu 1) ein Recht auf Entlassung gibt, scheidet für sie auch die Beeinträchtigung eines Rechts im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG aus (vgl. BGHZ 132, 157, 160 f.; BayObLG Rpfleger 1998, 112).

  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306;… Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 3Z BR 56/93

    Betreuungsrecht; Beschwerdeberechtigung; Verletzung; Subjektives Recht; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Ein Beschwerderecht Dritter aus § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG scheidet aus, weil das Gesetz in den §§ 69 g, 69 i FGG eine einschränkende Sonderregelung geschaffen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 234, 235 m.w.N.); im Übrigen ist § 57 FGG in der Verweisungskette des § 69 e FGG nicht genannt.
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306;… Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
  • OLG Köln, 02.01.1996 - 16 Wx 161/95

    Eigenes Beschwerderecht der Kinder eines Betreuten bei Ablehnung eines Antrags …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02
    c) Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1996, 1024 - Vorlagebeschluss) kann ein Beschwerderecht der Beteiligten zu 1) auch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleitet werden.
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 16 Wx 69/06

    Anregungen naher Angehöriger zur Auswechselung des Betreuers nach Abschluss des …

    Dies hat der Bundesgerichtshof auf Vorlage des Senats bereits im Jahre 1996 entschieden und dies ist seitdem allgemeine obergerichtliche Rechtsprechung (…vgl. BGH a. a. O. sowie z. B. BayObLG FamRZ 1998, 1186; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 134; Senatsbeschluss vom 18.9.2002 - 16 Wx 173/02 -).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2006 - 20 W 484/05

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahlkriterien für den Betreuer

    Auch konnte sie wirksam ihre weitere Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers beschränken; es handelt sich hierbei um eine - auch den in § 69 g Abs. 1 FGG genannten nahen Angehörigen zustehende (OLG Hamm FamRZ 1996, 1372 f) - zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FamRZ 1996, 607 ff; OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 190;… Keidel/Kuntze/Winkler-Kayser, FGG 15. Auflafe, § 69 g Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 16 Wx 187/06

    Beschwerde eines Betreuers gegen die Entlassung aus dem Betreueramt; …

    Dies hat der Bundesgerichtshof auf Vorlage des Senats bereits im Jahre 1996 entschieden und dies ist seitdem allgemeine obergerichtliche Rechtsprechung (…vgl. BGH a. a. O. sowie z. B. BayObLG FamRZ 1998, 1186; OLG Zweibrücken OLGR 2003, 134; Senatsbeschluss vom 18.9.2002 - 16 Wx 173/02 -).
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