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Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 24.03.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9014
BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02 (https://dejure.org/2003,9014)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2Z BR 125/02 (https://dejure.org/2003,9014)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2Z BR 125/02 (https://dejure.org/2003,9014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 20; BGB § 167; AGBG §§ 1 Abs. 1, 9, 10 Nr. 4 (§ 305 Abs. 1, § 307, § 308 Nr. 4 BGB)
    Änderungsvollmacht für Bauträger - Prüfungskompetenz des

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche Unwirksamkeitsgründe - Bindungen im Innenverhältnis bei unbeschränkter Außenvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Änderung einer Teilungserklärung hinsichtlich einer Wohnanlage beim Grundbuchamt; Unrichtigkeit des Grundbuch durch eine beantragte Eintragung von Wohnungseigentümern auf Teilung des Eigentums und Eintragung dieser im Grundbuch sowie Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Am Verfahren beteiligt sind sämtliche Wohnungseigentümer, weil diese gemäß der notariellen Urkunde den Eintragungsantrag gestellt haben (siehe auch BayObLGZ 2002, 296/297).

    a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).

    b) In seinem Beschluss vom 12.9.2002 hat der Senat an seine frühere Rechtsprechung angeknüpft, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht jedenfalls dann nicht offensichtlich unwirksam nach § 1 Abs. 1, § 10 Nr. 4, § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 " § 24a Nr. 1 " Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB " wenn bei der konkreten Vertragsgestaltung im Innenverhältnis Bindungen bestehen, etwa derart, dass die Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des Sondereigentums und von Sondernutzungsrechten nicht beeinträchtigen oder dem Erwerber keine Kosten entstehen (BayObLGZ 2002, 296/298 f.; a.A. LG Düsseldorf Rpfleger 1999, 217).

    Eine für das Grundbuchamt offensichtliche Unwirksamkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn eine nach außen unbeschränkte Vollmacht Bindungen im Innenverhältnis unterliegt (BayObLGZ 2002, 296).

  • BayObLG, 18.12.1979 - BReg. 2 Z 11/79

    Zur Inhaltskontrolle des Grundbuchamts nach dem AGBG

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Die Einführung des AGB-Gesetzes hat die Verfahrensgrundsätze des Grundbuchrechts unverändert gelassen (BayObLGZ 1979, 434/437 f. m. w. N.;… vgl. auch Schöner/Stöber Grundbuchrecht 12. Auf 1. Rn. 211;… Brandner in Ulmer/Brandner/Hansen AGBG 8. Aufl. § 9 Rn. 55;… Demharter § 19 Rn. 41).

    Im Bereich des formellen Konsensprinzips (§ 19 GBO) erstreckt sich die Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts deshalb grundsätzlich nur auf das Vorliegen einer rechtswirksamen Bewilligung des Betroffenen, nicht aber auf die nach materiellem Recht erforderliche Einigung (§ 873 Abs. 1 BGB) oder gar das zugrunde liegende Kausalgeschäft (BayObLGZ 1979, 434/437; siehe auch OLG Frankfurt FGPrax 1998, 85/86;… Munzig in KEHE 5. Aufl. Einl Rn. C 75 ff.;… Demharter § 19 Rn. 41).

    Nur Wertungen, die im Einzelfall ohne weitere Ermittlungen und ohne nähere Kenntnis weiterer Umstände lediglich aus den vorgelegten Eintragungsunterlagen ohne Zweifel beurteilt werden können, berechtigen das Grundbuchamt zur Prüfung und Beanstandung (…Schöner/Stöben Rn. 217; Beispiel in BayObLGZ 1979, 434/442 zu § 10 Nr. 6 AGBG).

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).

    Denn im Außenverhältnis ist sie frei von Unklarheiten, insbesondere von unbestimmten Rechtsbegriffen, die nur durch eine Wertung unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände ausgefüllt werden könnten (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246).

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Unter diesen Umständen ist es jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Änderung der Miteigentumsanteile, welche nicht zwingend der Größe des Sondereigentums entsprechen (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1991, 396/398), für den Erwerber unzumutbar ist (siehe Basty NotBZ 1999, 233/237).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Unter diesen Umständen ist es jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Änderung der Miteigentumsanteile, welche nicht zwingend der Größe des Sondereigentums entsprechen (BGH NJW 1976, 1976; BayObLGZ 1991, 396/398), für den Erwerber unzumutbar ist (siehe Basty NotBZ 1999, 233/237).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Der nächstliegenden Bedeutung nach (siehe BGHZ 92, 351/355; BayObLG Rpfleger 1993, 189/190) bedeutet dies, dass die Vollmacht jedenfalls im Außenverhältnis ohne zeitliche Schranke ist und damit noch fortgilt.
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Es mag deshalb entsprechend den Ausführungen des Landgerichts im angegriffenen Beschluss einiges dafür sprechen, dass die Vollmacht materiell-rechtlich unwirksam ist (siehe auch BGH NJW 1984, 725/728; NJW 1985, 623/624).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Abgesehen davon, dass angesichts der üblichen notariellen Praxis die Ungewöhnlichkeit einer derartigen Klausel in Bauträgerverträgen schwerlich begründbar ist, kommt bei notariellen Vertragen eine Berufung auf § 3 AGBG schon wegen der Pflichten nach § 13, 17 BeurkG eher nicht in Frage (BGHZ 114, 338/340; siehe auch BGH NJW-RR 2001, 1420/1422;… Palandt/Heinrichs § 305c Rn. 4 a.E.).
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 373/82

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung bei am Sondereigentum auftretenden …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Es mag deshalb entsprechend den Ausführungen des Landgerichts im angegriffenen Beschluss einiges dafür sprechen, dass die Vollmacht materiell-rechtlich unwirksam ist (siehe auch BGH NJW 1984, 725/728; NJW 1985, 623/624).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02
    Abgesehen davon, dass angesichts der üblichen notariellen Praxis die Ungewöhnlichkeit einer derartigen Klausel in Bauträgerverträgen schwerlich begründbar ist, kommt bei notariellen Vertragen eine Berufung auf § 3 AGBG schon wegen der Pflichten nach § 13, 17 BeurkG eher nicht in Frage (BGHZ 114, 338/340; siehe auch BGH NJW-RR 2001, 1420/1422;… Palandt/Heinrichs § 305c Rn. 4 a.E.).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1998 - 20 W 54/98

    Begründungsrecht weiteren Sondereigentums durch teilenden Bauträger als …

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …

  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

  • LG Düsseldorf, 14.12.1998 - 19 T 361/98

    AGB-Kontrolle betr. Änderungsvollmacht

  • LG München I, 15.01.2021 - 4 O 20428/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, …

    Zudem stehen die Pflichten des Notars nach §§ 13, 17 BeurkG der Annahme einer überraschenden Klausel entgegen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 13.02.2003, Az.: 2 Z BR 125/02 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03
    Durch die Trennung von Außen- und Innenvollmacht soll gerade erreicht werden, dass die im Grundbuchverkehr erforderliche Bestimmtheit gewahrt ist (…vgl. BayObLG a.a.O.; bestätigt durch Beschluss in Rpfleger 2003, 498).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 24.03.2003 - 5 T 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,31332
LG Saarbrücken, 24.03.2003 - 5 T 134/03 (https://dejure.org/2003,31332)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.2003 - 5 T 134/03 (https://dejure.org/2003,31332)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 2003 - 5 T 134/03 (https://dejure.org/2003,31332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 498
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

    Auslegung eines Vollstreckungstitels durch das Grundbuchamt

    So kann ein Titel ohne Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses als solcher für Gesamtgläubiger gemäß § 428 BGB auszulegen sein, wenn mehrere Streitgenossen diesen durch einen gemeinsamen Rechtsanwalt erwirkt haben (vgl. LG Saarbrücken Rpfleger 2003, 498 bei einem Vergleich; BGH Rpfleger 1985, 321 bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss).
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