Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
FGG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 56g Abs. 5
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Wiedereinsetzung für eine Berufsbetreuerin in die Frist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zum Verschulden bei Fristversäumnis
Verfahrensgang
- AG Sinzig - 2 XVII 89/03
- AG Sinzig, 16.09.2003 - XVII 89/03
- LG Koblenz, 21.10.2003 - 2 T 726/03
- OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2004, 74
- Rpfleger 2004, 422
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Das (gänzliche) Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, wovon der Senat vorliegend nach Lage der Akten ausgeht, stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Senatsbeschluss vom 25. März 2003, Az: 3 W 33/03). - BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Ob sich für das hier vorliegende Verfahren der Betreuervergütung aus der in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2171) etwas anderes ergeben könnte, kann dahinstehen. - OLG Zweibrücken, 25.03.2003 - 3 W 33/03
Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Versagung der Wiedereinsetzung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Das (gänzliche) Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung, wovon der Senat vorliegend nach Lage der Akten ausgeht, stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Senatsbeschluss vom 25. März 2003, Az: 3 W 33/03).
- BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 113/02
Kostentragung bei sofortiger Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren - …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jeweils m. w. N.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301;… Senat a. a O.). - OLG Hamm, 17.02.2003 - 15 W 16/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Da es vorliegend bereits an dem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und der Fristversäumnis fehlt, bedarf es im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 17. Februar 2003 (Az: 15 W 16/03), das die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sinngemäß auf alle Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwenden will, die nur mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden können, nicht der Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG. - BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 153/99
Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde aufgrund Einlegung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.01.2004 - 3 W 266/03
Denn auch nach der dort vertretenen Auffassung fehlt es jedenfalls in Fällen, in denen ein juristisch gebildeter Beteiligter seine Rechte verfolgt, an einem ursächlichen Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis (…vgl. BGH NJW 2002, aaO, 2174; BayObLG NJW-RR 2001, 444, 445, jeweils m. w. N.; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2003, 301;… Senat a. a O.).
- OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 193/07
Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung
Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden. - OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung …
Das Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung stellt auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 3173) für sich allein gesehen nicht zwingend einen Wiedereinsetzungsgrund dar (vgl. Senat, etwa FGPrax 2004, 74 m.w.N.). - OLG Schleswig, 03.09.2008 - 2 W 207/07
Beschwerdezulassung ist keine Rechtsmittelbelehrung
Es kann deshalb von ihr erwartet werden, dass sie über hinreichende Kenntnisse auch über das in Vergütungssachen zulässige Rechtsmittel verfügt (OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 422; vgl. auch OLG Zweibrücken Rpfleger 2003, 502), zumal jedenfalls bis zur Neuordnung der Vergütung von Berufsbetreuern durch das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) im Jahre 2005 eine Vielzahl von Beschwerdeverfahren gerade in Vergütungssachen geführt wurden.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 1836; ; BGB § 1915; ; BGB § 1960 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB § 286 § 288 § 291 § 1836 § 1915 § 1960 Abs. 2
Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Traunstein - 7 VI 751/90
- LG Traunstein - 8 T 2570/97
- BayObLG, 24.08.2001 - 1Z BR 118/00
- LG Traunstein, 02.09.2003 - 4 T 2808/03
- BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1995
- Rpfleger 2004, 422
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 06.03.1990 - BReg. 1a Z 41/89
Unterhaltsgewährung; Unterhaltsbestimmung; Undurchführbar; Änderungsentscheidung; …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Dem Teilerfolg der von dem Beteiligten zu 14 eingelegten Rechtsmittel wird dadurch Rechnung getragen, dass der Geschäftswert nur für den zurückweisenden Teil der Entscheidungen festgesetzt wird (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907 m.w.N.).Für die Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten ist bei teilweise begründeter Beschwerde nicht § 13a Abs. 1 Satz 2, sondern § 13a Abs. 1 Satz 1 FGG anzuwenden (BayObLG FamRZ 1990, 905/907;… Keidel/Zimmermann § 13a Rn. 20a).
Dies gilt allerdings nicht für den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§§ 9, 10 BRAGO) in diesem Verfahren (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 905/907).
- BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92
Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Die Fälligkeit setzt die Bestimmtheit der Forderung voraus (BGHZ 122, 32/46; BGH NJW 1996, 1058;… MünchKommBGB/Thode 4. Aufl. § 284 Rn. 25).Der Vergütungsanspruch des Beteiligten zu 14 war zunächst der Höhe nach unbestimmt und wurde erst mit Rechtskraft der Festsetzungsentscheidung nach § 56g Abs. 1 FGG mit Gestaltungswirkung konkretisiert (vgl. BGHZ 122, 32/46;… Staudinger/Löwisch BGB (2001) § 284 Rn. 61;… Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 286 Rn. 14).
- OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02
Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).
- BGH, 07.12.1995 - IX ZR 250/94
Verzug mit der Erfüllung einer unbestimmten Vergleichsforderung
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Die Fälligkeit setzt die Bestimmtheit der Forderung voraus (BGHZ 122, 32/46; BGH NJW 1996, 1058;… MünchKommBGB/Thode 4. Aufl. § 284 Rn. 25). - BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
Auszug aus BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03
Erlassen war dieser Beschluss erst, als er von allen mitwirkenden Richtern des Kollegialgerichts unterschrieben und zur Kenntnis der Beteiligten hinausgegeben war (vgl. BayObLGZ 1980, 378/380 f.;… Keidel/Schmidt § 16 Rn. 6, § 18 Rn. 3).
- OLG Rostock, 01.03.2007 - 3 W 144/05
Betreuervergütung: Pflicht zur Verzinsung des Vergütungsanspruchs
Aus denselben Erwägungen kann der Nachlasspfleger nicht Verzinsung seines Entgelts beanspruchen (BayObLG FamRZ 2004, 1995 = RPfleger 2004, 422).
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