Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07   

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https://dejure.org/2008,1077
BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07 (https://dejure.org/2008,1077)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IV ZR 343/07 (https://dejure.org/2008,1077)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IV ZR 343/07 (https://dejure.org/2008,1077)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtsanwaltssozietäten können bei Prozesskostenhilfe beigeordnet werden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät i.R.e. Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Möglichkeiten zur Vermeidung des Verursachens zusätzlicher Kosten durch das Auftreten auswärtiger Rechtsanwälte bei Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Hinblick auf ...

  • Anwaltsblatt

    § 121 ZPO
    Beiordnung einer Anwalts-GbR möglich

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 121 Abs. 1
    Beiordnungsfähigkeit einer Rechtsanwaltssozietät

  • BRAK-Mitteilungen

    Beiordnung einer Sozietät im PKH-Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 1
    Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät im Wege der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuordnung einer Sozietät im Rahmen der PKH-Bewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 440
  • ZIP 2009, 147
  • MDR 2009, 103
  • FamRZ 2009, 37
  • VersR 2009, 237
  • AnwBl 2009, 74
  • Rpfleger 2009, 87
  • r+s 2009, 87
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Für die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betriebene Anwaltssozietät ist spätestens mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 ff.) eine grundlegende Änderung der rechtlichen Anschauung eingetreten, weil ihr nunmehr die Rechtsfähigkeit einschließlich der Parteifähigkeit zugestanden wird, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt (BGHZ aaO S. 343 ff.).

    Zwar wird in der Rechtsprechung auch nach der mit der Entscheidung BGHZ 146, 341 ff. verbundenen Zuerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts teilweise weiterhin die Auffassung vertreten, der Wortlaut des § 121 Abs. 1 ZPO verbiete die Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät (OLG Celle, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 7 U 11/03 - BayLSG, Beschluss vom 4. Juli 2006- L 15 B 44/03 R KO - beide veröffentlicht in juris).

    Zu der im Jahre 1998 geschaffenen Neuregelung der §§ 59c ff. BRAO und den bereits im Jahre 1995 geschaffenen Regelungen über die Partnerschaftsgesellschaft (vgl. dazu Schultz in Festschrift für Hirsch, 2008, S. 525, 526) tritt inzwischen hinzu, dass spätestens seit der zu Beginn des Jahres 2001 ergangenen Entscheidung BGHZ 146, 341 ff. die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, damit auch der Rechtsanwaltssozietät, anerkannt ist.

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet ein zuvor mit der Sozietät geschlossener Mandats-Vertrag mit der Beiordnung nicht ohne Weiteres sein Ende (BGH, Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - NJW-RR 2005, 261 unter III 1).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Der Gefahr, dass im Rahmen einer Sozietätsbeiordnung ein auswärtiger Rechtsanwalt für die bedürftige Partei auftritt und Kosten verursacht, die bei einer Einzelbeiordnung nicht entstanden wären, kann im Einzelfall nach § 121 Abs. 3 ZPO ausreichend begegnet werden, etwa dadurch, dass das Gericht die Beiordnung einer überörtlich tätigen Sozietät von der Zusage abhängig macht, auf die Erstattung von Reisekosten für Sozien aus entfernt gelegenen Niederlassungen zu verzichten, oder bereits der Beiordnungsantrag dahin ausgelegt wird, dass er einen solchen Verzicht enthalte (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 unter Tz. 7; Zöller/Philippi aaO Rdn. 13b).
  • OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 10 WF 1088/02

    Beiordnung einer Rechtsanwalts-GmbH im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Trotz dieser Einschränkung wird die Bestimmung teilweise dahin verstanden, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft selbst - und nicht nur die für sie nach § 591 Satz 3 BRAO jeweils handlungsbefugte Person - prozess- und postulationsfähig ist mit der Folge, dass die Gesellschaft als solche einer Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 1 ZPO beigeordnet werden kann (OLG Nürnberg NJW 2002, 3715 m.w.N.; OLG Frankfurt OLGR 2001, 153, juris Tz. 11, zustimmend Musielak/Fischer, ZPO 6. Aufl. § 121 Rdn. 6 a.E.; Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 121 Rdn. 2).
  • OLG Celle, 02.05.2003 - 7 U 11/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Ausschluss der Beiordnung einer

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Zwar wird in der Rechtsprechung auch nach der mit der Entscheidung BGHZ 146, 341 ff. verbundenen Zuerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts teilweise weiterhin die Auffassung vertreten, der Wortlaut des § 121 Abs. 1 ZPO verbiete die Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät (OLG Celle, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 7 U 11/03 - BayLSG, Beschluss vom 4. Juli 2006- L 15 B 44/03 R KO - beide veröffentlicht in juris).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2001 - 3 W 51/00

    Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Unzumutbarkeit der

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Trotz dieser Einschränkung wird die Bestimmung teilweise dahin verstanden, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft selbst - und nicht nur die für sie nach § 591 Satz 3 BRAO jeweils handlungsbefugte Person - prozess- und postulationsfähig ist mit der Folge, dass die Gesellschaft als solche einer Partei im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 121 Abs. 1 ZPO beigeordnet werden kann (OLG Nürnberg NJW 2002, 3715 m.w.N.; OLG Frankfurt OLGR 2001, 153, juris Tz. 11, zustimmend Musielak/Fischer, ZPO 6. Aufl. § 121 Rdn. 6 a.E.; Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 121 Rdn. 2).
  • LSG Bayern, 04.07.2006 - L 15 B 44/03

    Abweichen von der Mittelgebühr bei Rechtsfragen über die Bewilligung einer Rente

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 343/07
    Zwar wird in der Rechtsprechung auch nach der mit der Entscheidung BGHZ 146, 341 ff. verbundenen Zuerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts teilweise weiterhin die Auffassung vertreten, der Wortlaut des § 121 Abs. 1 ZPO verbiete die Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät (OLG Celle, Beschluss vom 2. Mai 2003 - 7 U 11/03 - BayLSG, Beschluss vom 4. Juli 2006- L 15 B 44/03 R KO - beide veröffentlicht in juris).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 227/09

    Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals

    Die öffentlich-rechtliche Beiordnung lässt den zivilrechtlichen Mandatsvertrag unberührt, hat also auf den schon bestehenden Anwaltsvertrag - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, was hier nicht der Fall war - keinen Einfluss (vgl. BGH, Urt. v. 23. September 2004 - IX ZR 137/03, NJW-RR 2005, 494, 495; v. 17. September 2008 - IV ZR 343/07, ZIP 2009, 147, 148 Rn. 6).

    Bei der Beauftragung der Sozietät - nicht nur des Rechtsanwalts G. - stellte sich jedoch das Problem, dass es bis zur Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2008 (aaO S. 147) gängiger Praxis der Gerichte entsprach, keine Anwaltssozietäten, sondern nur einzelne Anwälte beizuordnen (vgl. Ganter AnwBl. 2007, 847 mit Nachweisen in Fn. 8, Schultz, Festschrift für Günter Hirsch S. 525, 533 f mit Nachweisen in Fn. 43).

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2008 (aaO).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Dieser Ansatz widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach dem innerhalb einer Anwaltssozietät das Mandatsverhältnis in der Regel nicht allein mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt, sondern mit allen, der Sozietät angehörenden Anwälten (vgl. BGH 6. Juli 1971 - VI ZR 94/69 - BGHZ 56, 355, 358 ff.; 5. November 1993 - V ZR 1/93 - BGHZ 124, 47, 48) bzw., soweit die Sozietät als (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr teilnimmt und das Mandatsverhältnis begründet, unmittelbar mit dieser besteht (vgl. auch BGH 17. September 2008 - IV ZR 343/07 - FamRZ 2009, 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10

    Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach

    Das Beschwerdegericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache gemäß §§ 572 Abs. 3 ZPO, 78 ArbGG zur anderweitigen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen, damit dieses über die noch nicht geprüfte Bedürftigkeit der Klägerin gemäß § 115 ZPO und über die Person des oder der Beizuordnenden gemäß § 121 ZPO eine Entscheidung treffen kann, wobei ihr auch eine Rechtsanwaltssozietät beigeordnet werden könnte (vgl. BGH vom 17. September 2008, IV ZR 343/07, NJW 2009, 440).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6019
OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07 (https://dejure.org/2007,6019)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.11.2007 - 19 U 84/07 (https://dejure.org/2007,6019)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. November 2007 - 19 U 84/07 (https://dejure.org/2007,6019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Handelsvertreters auf Rückerstattung von Zahlungen für Kundenzeitschriften; Rückerstattung einer EDV-Sachkostenpauschale eines Handelsvertreters; Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmer und Handelsvertreter; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    ZPO § 313a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 307; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 814; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; HGB § 86a Abs. 1; ; HGB § 86a Abs. 3; ; HGB § 87d

  • rewis.io
  • verein-der-ehemaligen-awd-mitarbeiter-ev.de PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Bonnfinanz 4 -, Muster, Unterlagen, Kundenzeitschrift, Finanzzeit, Zurverfügungsstellungspflicht, Bereitstellungspflicht des U, Erfüllungsanspruch, EDV, Hardware, Laptop, Notebook, Software, EDV-Sachkostenpauschale, Softwarekostenpauschale, Vertriebssoftware, ...

  • vertriebsrecht-blog.de (Auszüge)

    Kostenumlegung auf den Versicherungsvertreter durch das Versicherungsunternehmen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Zur Frage, an welchen Kosten ein Versicherungsvertreter vom Unternehmen beteiligt werden kann

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)
  • bme-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen für Betriebsmittel - Kostenbeteiligung im Klartext (RA Jürgen Evers; versicherungsmagazin 9/2008, S. 56-57)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2009, 87
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07
    Im Bereicherungsrecht kommt eine Verwirkung nur ausnahmsweise in Betracht, da der notwendige Vertrauensschutz des gutgläubigen Empfängers der Leistung durch die spezielle Regelung des § 818 Abs. 3 BGB gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.1976, IV ZR 222/74 - , NJW 1976, S.1259).
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05

    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07
    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 30.09.2005 (- 19 U 67/05 -, VersR 2006, S.407) ausgeführt, dass Computerhardware zu den Bürohilfsmitteln zu zählen ist, da sie im Interesse des Vertreters die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, die Archivierung von Daten und den Zugang zum E-mail-Verkehr gestattet.
  • LG Bonn, 03.05.2007 - 12 O 1/07

    - Bonnfinanz 4 -, erforderliche Unterlagen, Kundenzeitschrift, Seminare, Laptop,

    Auszug aus OLG Köln, 30.11.2007 - 19 U 84/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 03.05.2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (12 O 1/07) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 11/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).

    Teilweise werden auch Kundenzeitschriften und produktunspezifische Werbemittel wie Aufkleber und mit dem Logo des Unternehmers versehene Kleidung als gemäß § 86a Abs. 1 HGB "erforderliche" und deshalb kostenlos zu überlassende Unterlagen eingeordnet (Emde, aaO Rn. 70; OLG Köln, Urteile vom 30. November 2007 - 19 U 84/07, juris Rn. 4 ff., sowie vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, aaO Rn. 8).

  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 10/10

    Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

    Nach allgemeiner Meinung sind die Unterlagen im Sinne des § 86a HGB kostenlos zu überlassen (Emde in Großkomm. HGB, 5. Aufl., § 86a Rn. 74; Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 611; Thume, BB 1995, 1913, 1914 f.; OLG Köln, RuS 2009, 87; OLG München, OLGR 2002, 82; OLG Saarbrücken, OLGR 1997, 5, 7).

    Teilweise werden auch Kundenzeitschriften und produktunspezifische Werbemittel wie Aufkleber und mit dem Logo des Unternehmers versehene Kleidung als gemäß § 86a Abs. 1 HGB "erforderliche" und deshalb kostenlos zu überlassende Unterlagen eingeordnet (Emde, aaO Rn. 70; OLG Köln, Urteile vom 30. November 2007 - 19 U 84/07, juris Rn. 4 ff., sowie vom 11. September 2009 - 19 U 64/09, aaO Rn. 8).

  • OLG Köln, 24.11.2023 - 19 U 146/22
    Anderes lässt sich auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 30.11.2007 (19 U 84/07, zitiert nach juris) herleiten.

    Denn der Laptop habe nicht nur für die Auftragsannahme, sondern für sämtliche geschäftlichen Belange seiner Handelsvertretertätigkeit verwendet werden können (Senat, Urteil vom 30.11.2007 - 19 U 84/07, juris, Rn. 12).

  • OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 30.11.2007 (19 U 84/07, zitiert nach juris) beruft, vermag dieses eine abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen.

    Denn der Laptop habe nicht nur für die Auftragsannahme, sondern für sämtliche geschäftlichen Belange seiner Handelsvertretertätigkeit verwendet werden können (vgl. Senat, Urteil v. 30.11.2007, 19 U 84/07, zitiert nach juris, Rn. 12).

  • OLG Köln, 02.02.2024 - 19 U 73/23
    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 30.11.2007 (19 U 84/07, zitiert nach juris) beruft, vermag dieses eine abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen.

    Denn der Laptop habe nicht nur für die Auftragsannahme, sondern für sämtliche geschäftlichen Belange seiner Handelsvertretertätigkeit verwendet werden können (vgl. Senatsurteil v. 30.11.2007, 19 U 84/07, zitiert nach juris, Rn. 12).

  • LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 4/09

    Zurverfügungstellung von Werbedrucksachen als erforderliche Unterlagen durch

    Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

    In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.

    Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

  • LG Bonn, 19.05.2009 - 10 O 483/08

    Erforderlichkeitsprüfung nach § 86 a Abs. 1 HGB

    Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

    In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.

    Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale unter anderem Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

  • OLG Köln, 26.01.2024 - 19 U 140/22
    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 30.11.2007 (19 U 84/07, zitiert nach juris) beruft, vermag dieses eine abweichende Entscheidung nicht zu rechtfertigen.
  • LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 13/09
    Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

    In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.

    Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

  • LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 3/09
    Werbedrucksachen sind Druckwerke jeglicher Art, die der Werbung dienen sollen (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

    In Abweichung zu der Entscheidung des OLG Köln (OLG Köln, r+s 2009, 87, 88), auf die sich der Kläger maßgeblich stützt, ist das Merkmal der Erforderlichkeit auch bei den im Gesetzestext aufgeführten Beispielen gesondert zu prüfen.

    Dies wäre allenfalls dann möglich, wenn von der Pauschale Vertriebssoftware betroffen wäre, da eine solche Software kostenfrei zur Verfügung zu stellen wäre (vgl. OLG Köln, r+s 2009, 87, 88).

  • LG Bonn, 31.03.2009 - 7 O 2/09
  • OLG Köln, 13.01.2023 - 19 U 21/22
  • OLG Köln, 11.09.2009 - 19 U 64/09

    Belastungen eines Handelsvertreters von Finanzdienstleistungsprodukten mit

  • LG Hamburg, 16.01.2015 - 418 HKO 30/14

    Handelsvertreter: Unentgeltliche Überlassung erforderlicher Unterlagen

  • LG Hannover, 03.03.2009 - 24 O 40/08

    Verrechnung einer Vergütung für eine betriebsspezifische Softwarenutzung als

  • KG, 17.03.2022 - 2 U 4/20

    Handelsvertreterprovision im Kraftstoff-Vertrieb an Tankstellen:

  • LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15

    Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units

  • LG Hamburg, 20.07.2017 - 413 HKO 14/17

    Handelsvertretervertrag des Tankstellenbetreibers mit der Mineralölgesellschaft:

  • LG Hamburg, 05.09.2019 - 413 HKO 18/19

    Überlassung von erforderlichen Unterlagen an einen Handelsvertreter

  • LG Hamburg, 05.06.2015 - 418 HKO 152/14

    Rückzahlungsklage eines als Handelsvertreter agierenden Tankstellenpächters gegen

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