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Weitere Entscheidung unten: BSG, 10.07.2014

Rechtsprechung
   BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16690
BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R (https://dejure.org/2014,16690)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R (https://dejure.org/2014,16690)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R (https://dejure.org/2014,16690)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger - kein Erstattungsanspruch nach § 14 Abs 4 SGB 9 - fehlende Weiterleitung des Antrags - kein ...

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige; Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger; kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9; fehlende Weiterleitung des Antrags; kein Anspruch nach § 102 Abs 1 SGB 10; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige - Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger - kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - fehlende Weiterleitung des Antrags - kein Anspruch nach § 102 Abs 1 SGB ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 1 Halbs 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 102 Abs 1 SGB 10
    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige - Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger - kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - fehlende Weiterleitung des Antrags - kein Anspruch nach § 102 Abs 1 SGB ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch eines Landschaftsverbandes hinsichtlich der Kosten für eine stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; Erstattungsanspruch des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Kosten einer stationären Unterbringung in einer sozio-therapeutischen Übergangseinrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht, überlange Verfahrensdauer, Kinder- und Jugendhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2014, 504
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (…vgl BSGE 93, 283, 288 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 RdNr 15; BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 14;… BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 23;… BSGE 104, 294, 296 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 RdNr 20).

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist die möglichst schnelle Leistungsgewährung durch den zuerst angegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem Leistungsberechtigten mit anschließendem Ausgleich der Kosten zwischen den Trägern (vgl BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 12 ff;… Götz in Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 3. Aufl 2009, § 14 RdNr 7 und 23).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Die Leistungspflicht des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers ist grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt (…vgl BSGE 84, 80, 83 ff mwN = SozR 3-1300 § 104 Nr. 15; zuletzt BSG Urteil vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 20 RdNr 26, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 6).

    Dies gilt zwar ua dann nicht, wenn die ablehnenden Bescheide offensichtlich unrichtig sind (vgl BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 6;… BSGE 72, 281, 282 f = SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger - …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Die Leistungspflicht des auf Erstattung in Anspruch genommenen Leistungsträgers ist grundsätzlich durch die gegenüber dem Leistungsempfänger ergangenen Bescheide begrenzt (vgl BSGE 84, 80, 83 ff mwN = SozR 3-1300 § 104 Nr. 15;… zuletzt BSG Urteil vom 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 20 RdNr 26, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 6).

    In der bisherigen Rechtsprechung des BSG ist diese Folge bereits für die Konstellation entschieden, dass der Sozialhilfeträger tatsächlich von der Möglichkeit des § 91a Bundessozialhilfegesetz (nunmehr § 95 SGB XII) Gebrauch gemacht hatte (BSGE 84, 80, 84 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 15).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Dieser ist dann - wie oben bereits ausgeführt - im (Außen-)Verhältnis zum Versicherten endgültig und umfassend leistungspflichtig, auch wenn er nach den geltenden Normen außerhalb des SGB IX nicht für die beanspruchte Rehabilitationsleistung des Versicherten zuständig ist (vgl Kater in Kasseler Komm, Stand Juni 2014, § 102 SGB X RdNr 9a; BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 31).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob § 43 Abs. 1 SGB I im Verhältnis zwischen zwei Rehabilitationsträgern keine Anwendung findet oder § 14 SGB IX für Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen eine für die Rehabilitationsträger abschließende Regelung enthält, die den allgemeinen Regelungen zur vorläufigen Zuständigkeit oder Leistungserbringung im SGB I und den Leistungsgesetzen der Rehabilitationsträger vorgeht (BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1 RdNr 11; BT-Drucks 14/5074 S 102 zu § 14;… Wagner in jurisPK SGB I, 2. Aufl 2011, § 43 RdNr 8, differenzierend Seewald in Kasseler Komm, Stand März 2005, § 43 SGB I RdNr 3 f, der eine Ergänzung des § 43 SGB I durch § 14 SGB IX annimmt;… andere Auffassung Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 43 RdNr 8, wonach § 43 SGB I als Kernregelung über die Vorleistung anzusehen und immer der Auslegung der Vorzug zu geben sei, die den einfachsten Zugang zu den Sozialleistungen ermögliche).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung; …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerwG, wonach es einem Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers aus § 104 SGB X nicht entgegensteht, dass weder er (gemäß § 95 SGB XII) noch der Berechtigte einen für die Leistung des anderen Trägers (auch materiell-rechtlich) erforderlichen Antrag gestellt hat (vgl BVerwG Urteil vom 23.1.2014 - 5 C 8/13 - NJW 2014, 1979 ff unter Hinweis auf BSGE 82, 112 ff; 84, 61 ff).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (…vgl BSGE 93, 283, 288 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 RdNr 15;… BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 14; BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 23;… BSGE 104, 294, 296 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 RdNr 20).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (vgl BSGE 93, 283, 288 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 RdNr 15;… BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 14;… BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 23;… BSGE 104, 294, 296 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 RdNr 20).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (…vgl BSGE 93, 283, 288 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 RdNr 15;… BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 14;… BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 23; BSGE 104, 294, 296 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 35 RdNr 20).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch - …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R
    Rn. 23 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerwG, wonach es einem Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers aus § 104 SGB X nicht entgegensteht, dass weder er (gemäß § 95 SGB XII) noch der Berechtigte einen für die Leistung des anderen Trägers (auch materiell-rechtlich) erforderlichen Antrag gestellt hat (vgl BVerwG Urteil vom 23.1.2014 - 5 C 8/13 - NJW 2014, 1979 ff unter Hinweis auf BSGE 82, 112 ff; 84, 61 ff).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 14/13 R

    Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem …

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des …

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form …

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 7/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtswegzuständigkeit - Zulässigkeit - keine …

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis …

  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des …

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 5335/14

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erstattungsanspruch des unzuständigen …

    Rn. 31 Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 15 m.w.N.).

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist die möglichst schnelle Leistungsgewährung durch den zuerst angegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem Leistungsberechtigten mit anschließendem Ausgleich der Kosten zwischen den Trägern (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 15 m.w.N.).

    Dementsprechend regelt § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX einen Erstattungsanspruch, wenn nach Bewilligung der Leistungen durch einen Rehabilitationsträger nach § 14 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 SGB IX festgestellt wird, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 15 m.w.N.).

    Dieser ist dann - wie oben bereits ausgeführt - im (Außen-)Verhältnis zum Versicherten endgültig und umfassend leistungspflichtig, auch wenn er nach den geltenden Normen außerhalb des SGB IX nicht für die beanspruchte Rehabilitationsleistung des Versicherten zuständig ist (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 15).

    Dabei muss der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 17 m.w.N.).

    Eine vorläufige Leistungsgewährung - insbesondere nach dem hier in Betracht kommenden § 43 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) - liegt nicht vor, wenn ein Träger der Sozialhilfe nach außen erkennbar Leistungen als eigene gewährt (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 2669/15

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des …

    Er ist begründet, soweit der Versicherte von dem Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. zum Ganzen Bundessozialgericht , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - BSGE 98, 277 - juris Rdnrn. 9 ff.; Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 - juris Rdnrn. 18 ff.;… Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 4 AS 14/14 R - juris Rdnr. 13; Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 15;… Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 27/15 R - juris Rdnr. 9).

    (2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften." Der Senat lässt offen, ob der Kläger (vgl. einerseits Bescheid vom 31. Mai 2012 bzgl. der Bewilligung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und andererseits Bescheide vom 12. Oktober 2012, 13. September 2012 und 18. Oktober 2013 über die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, die keinen ausdrücklichen Hinweis auf eine vorläufige Leistungserbringung enthalten) im Hinblick auf eine ungeklärte oder streitige Zuständigkeit nach außen erkennbar seinen Willen zum Ausdruck gebracht hat, vorläufig leisten zu wollen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rdnr. 19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - L 15 SO 274/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage - Klage …

    Rn. 57 Für die Aufwendungen aus Anlass der Ferienbetreuung 2011 und der Verhinderungspflege 2012 scheitert ein Erstattungsanspruch auf der Grundlage des § 102 Abs. 1 SGB X daran, dass die Leistung nicht gegenüber dem Leistungsberechtigten erkennbar vorläufig erbracht worden ist (s. zu diesem Erfordernis BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R -, SGb 2014, 504).
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 9/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer …

    Nach den Feststellungen des LSG hat der Kläger diese Leistungen nicht nach außen erkennbar vorläufig geleistet (…vgl zu diesem Erfordernis BSG vom 28.3.1984 - 9a RV 50/82 - SozR 1300 § 102 Nr. 1; BSG vom 10.7.2014 - B 10 SF 1/14 R - SGb 2014, 504) weshalb § 102 Abs. 1 SGB X nicht zur Anwendung kommt.
  • BVerwG, 22.06.2017 - 5 C 3.16

    Anerkennung; Aufgabenerfüllung; Ausgleichmechanismus, sondergesetzlicher; …

    Denn die Norm, die grundsätzlich auch im Falle einer Beteiligung von zwei Rehabilitationsträgern gleicher Art Anwendung findet (…BSG, Urteile vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - NZS 2011, 137 Rn. 11 …und vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 33/09 R - juris Rn. 14), räumt dem zweitangegangenen Rehabilitationsträger, der auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX geleistet hat, einen privilegierten Erstattungsanspruch gegen den materiellrechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger ein (…vgl. BSG, Urteile vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - BSGE 98, 267 Rn. 19…, vom 28. November 2007 - B 11a AL 29/06 R - …">14%20SGB%20IX%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4-3250 § 14 SGB IX Nr. 2 Rn. 17…, vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - BSGE 104, 294 Rn. 16 und vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - EuG 2015, 89 ).
  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 20/16 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung - …

    Dies ist hier wegen der Klärung des Anspruchs der Beigeladenen auf BAB der Fall (vgl auch BSG vom 10.7.2014 - B 10 SF 1/14 R - SGb 2014, 504 zu der § 86 SGB X entnommenen Verpflichtung des erstattungsberechtigten Sozialhilfeträgers statt und gerade neben Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff SGB X die Feststellung der Leistungspflicht des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers für bereits erbrachte Sozialleistungen als Prozessstandschafter bei vorangegangener Ablehnung gegenüber dem Berechtigten zu betreiben).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2022 - L 12 SO 210/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege in einer ambulant betreuten Wohnform …

    Rn. 71 Nach teilweise vertretener Ansicht des BSG muss sich der Erstattung (nach § 102 SGB X) beanspruchende Rechtsträger zwar eine bestandskräftige Verneinung eines Sozialleistungsanspruches durch den in Anspruch genommenen Rechtsträger grds. entgegenhalten lassen, wenn die ablehnenden Bescheide nicht offensichtlich unrichtig sind (…BSG Urteil vom 12.05.1999, B 7 AL 74/98 R, Rn. 16, juris m.w.N.; BSG Urteil vom 10.07.2014, B 10 SF 1/14 R, Rn. 21, juris;… BSG Urteil vom 17.12.2013, B 1 KR 50/12 R, Rn. 26, juris;… Grube in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Auflage 2017, § 102 Rn. 55;… Armbruster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Auflage 2020, § 95 Rn. 22, 33), während dies nach der vorzugswürdigen Gegenauffassung nicht der Fall ist (…BSG Urteil vom 20.03.2018, B 2 U 16/16 R, Rn. 12, juris m.w.N.;… BSG Urteil vom 28.09.1999, B 2 U 36/98 R, Rn. 19, juris;… nach Schutzwürdigkeit differenzierend: BSG Urteil vom 13.12.2016, B 1 KR 29/15 R, Rn. 15, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 3221/21

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden …

    Rn. 30 Aus den genannten Bestimmungen folgt nach der Rechtsprechung des BSG, dass der erstangegangene Träger, der den Antrag nicht nach den Vorgaben des § 14 Abs. 1 SGB IX weiterleitet, verpflichtet ist, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation vorgesehen sind (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist die möglichst schnelle Leistungsgewährung durch den zuerst angegangenen Rehabilitationsträger gegenüber dem Leistungsberechtigten mit anschließendem Ausgleich der Kosten zwischen den Trägern (BSG, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O.).

    Dabei muss der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar sein (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juli 2014, a.a.O., Rn. 17 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.163

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der …

    Mehrere Senate des Bundessozialgerichts (…Übersicht in BSG, U.v. 20.3.2018 - B 2 U 16/16 R - juris Rn. 14 f.; ferner Krasney, KV 2014, 1 ff. [3 ff.]) vertreten für die ihnen jeweils zugewiesenen Rechtsgebiete die Auffassung, dass der nachrangige (oder unzuständige) Leistungsträger bei der Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs die bestandskräftige Entscheidung des vorrangigen (oder zuständigen) Leistungsträgers im Leistungsverhältnis zu beachten habe (so beispielsweise der 10. Senat, BSG, U.v. 10.7.2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rn. 20 ff. für einen Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Jugendhilfeträger; 7. Senat: BSG, U.v. 12.5.1999 - B 7 AL 74/98 R - BSGE 84, 80 LS 1 für einen Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der Arbeitslosenhilfe).

    Diese Möglichkeit bestehe wiederum dann nicht, wenn der Erstattungsberechtigte selbst das ursprüngliche Verwaltungsverfahren betrieben und die Ablehnungsbescheide habe bestandskräftig werden lassen (BSG, U.v. 10.7.2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rn. 21: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Träger der Kinder- und Jugendhilfe; U.v. 12.5.1999 - B 7 AL 74/98 R - BSGE 84, 80 LS 1).

  • BVerwG, 31.05.2018 - 5 C 1.17

    Anschlussrevision; Antragstellung; Aufenthalt; Aufenthalt im Ausland; Aufenthalt …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, setzt eine vorläufige Leistung im Sinne dieser Vorschrift unter anderem voraus, dass der Wille des die Erstattung begehrenden Leistungsträgers, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen, nach außen erkennbar geworden ist (BSG, Urteile vom 22. Mai 1985 - 1 RA 33/84 - BSGE 58, 119 und vom 10. Juli 2014 - B 10 SF 1/14 R - juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 24.01.2018 - 3 B 35/18

    Drogenentwöhnungstherapie; Rehabilitationsleistung; sachlicher …

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13

    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe …

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 ZB 14.1513

    Erstattung der Kosten für Unterbringung im Internat

  • VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16

    Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch …

  • VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16

    Jugendhilferecht: Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine …

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.236

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für Unterbringung im Internat eines …

  • VGH Bayern, 31.05.2019 - 12 BV 14.174

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Träger der …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 302/19

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers als erstangegangener …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2017 - L 9 KR 372/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - BiCros-Hörgerät - Beratungspflicht …

  • LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21

    Erstattungsanspruch zwischen Rehabilitationsträgern bei wirksamer Ablehnung …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 7 SO 43/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der isolierten Anfechtungsklage - …

  • VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16

    Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - L 8 SO 34/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …

  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 140/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2015 - L 9 SO 427/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die …

  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 18/14 B

    Zuständigkeitsklärung zwischen Rehabilitationsträgern

  • LSG Hessen, 24.04.2023 - L 5 R 300/22

    Erstattung der vom Träger erbrachten Leistungen als Maßnahmen zur …

  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2270/16
  • SG Osnabrück, 15.02.2024 - S 19 U 96/23

    Zuständigkeitsfeststellung und willkürliche Weiterleitung von …

  • VG Bayreuth, 13.02.2023 - B 10 K 21.178

    Diabetes mellitus als wesentliche körperliche Behinderung, wenn Ketoazidosen …

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Rechtsprechung
   BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16706
BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - B 10 EG 1/13 R (https://dejure.org/2014,16706)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - positive Bleibeprognose - Gleichheitssatz

  • openjur.de

    Anspruch auf Elterngeld; nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer; Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004; keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007; Aufenthaltsverfestigung; positive ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 2 BEEG vom 19.08.2007, § ... 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst a BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst b BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst c BEEG vom 19.08.2007
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 2 BEEG vom 19.08.2007, § ... 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d Halbs 1 BEEG vom 19.08.2007, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst a BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst b BEEG vom 05.12.2006, § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst c BEEG vom 19.08.2007
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a AufenthG 2004 - keine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs 7 Nr 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 - Aufenthaltsverfestigung - positive ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Elterngeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf Elterngeld für eine nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländerin mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht, überlange Verfahrensdauer, Kinder- und Jugendhilfe

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2014, 504
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Für die getroffene Differenzierung bestehen Gründe von solchem Gewicht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl BVerfGE 111, 160, 170 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 46).

    Für den Gesetzgeber ergeben sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (…BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 184 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 26 zur Verfassungswidrigkeit der früheren Ausgrenzung von Ausländern mit einer Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG im Erziehungsgeldrecht; ebenso BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160, 169 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 42 f zur Verfassungswidrigkeit einer entsprechend formulierten früheren Ausschlussregel im Kindergeldrecht).

    Ob eine gesetzliche Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, hängt davon ab, ob für die getroffene Differenzierung Gründe von solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 111, 160, 170 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 46).

    Letzteres hat das BVerfG für eine Ausländerin angenommen, deren ausländerrechtlicher Status im Wesentlichen unabhängig von ihrem eigenen Verhalten war (vgl BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 45).

  • BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Ferner habe er sich nicht hinreichend mit der maßgeblichen einfachrechtlichen Ausgangslage auseinandergesetzt (Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 = BVerfGE 132, 360).

    Rn. 31 Obwohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG ihrem Zweck nach den Weg in einen dauerhaften Aufenthalt ebnen sollte, hält es der Senat angesichts dieser klaren gesetzlichen, insbesondere zeitlich überschaubaren (Befristung bis 31.12.2009) Perspektive bei Ausschluss einer Verlängerungsmöglichkeit unter unveränderten Voraussetzungen und des sogar möglichen Rückfalls in eine Duldung (vgl BVerfG Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 - RdNr 33) für ausgeschlossen, im Zeitraum "der Aufenthaltserlaubnis auf Probe", dh von Inkrafttreten des § 104a AufenthG bis maximal zum 31.12.2009 von einer hinreichenden Bleibeprognose auszugehen, solange der Ausländer "nur" im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG war.

    Bei den in § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst c BEEG genannten - elterngeldrechtlich vorteilhaften - Aufenthaltstiteln fehlt es an einer entsprechenden, § 81 Abs. 4 AufenthG ausschließenden Regelung, sodass sich auch insoweit § 104a Abs. 1 S 1 AufenthG als schwächer ausgestaltetes Aufenthalts- und Bleiberecht erweist (vgl insoweit auch die Hinweise in BVerfG Beschluss vom 4.12.2012 - 1 BvL 4/12 - BVerfGE 132, 360 = Juris RdNr 31 bis 33).

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1 …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Rn. 5 Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Abs. 7 Nr. 2 Buchst d BEEG idF vom 19.8.2007 insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als danach Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG erteilt ist, keinen Anspruch auf Elterngeld haben (Vorlagebeschluss vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R).

    Sie erfüllte zwar unstreitig die Grundvoraussetzungen für einen Elterngeldanspruch, weil sie nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2008 ihren Wohnsitz in Deutschland hatte (zu den Wohnsitzanforderungen bei ausländischen Staatsangehörigen vgl Vorlagebeschluss vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R - RdNr 46 mwN), ihr Kind betreute, dieses erzog und auch keine Erwerbstätigkeit ausübte (vgl § 1 Abs. 1 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748).

    Sie war zwar im streitigen Zeitraum im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die im Grundsatz - wie eine Niederlassungserlaubnis - zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt (§ 104a Abs. 4 S 2 AufenthG), jedoch schließt das BEEG im Anschluss an die vom Zuwanderungsgesetz vom 30.7.2004 (BGBl I 1950) geprägte Rechtslage im Erziehungsgeldrecht (§ 1 Abs. 6 BErzGG idF des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006, BGBl I 2915; zur Entwicklung vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R - RdNr 13 ff) nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer trotz einer Aufenthaltserlaubnis mit der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in gesetzlich näher bestimmten Fällen von einer Anspruchsberechtigung wegen Elterngeld aus.

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung des Anspruchs bestimmter ausländischer …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit in Anspruch nimmt" (zur Verfassungswidrigkeit der Nr. 3 Buchst b vgl Beschluss des BVerfG vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10 ua - BVerfGE 132, 72, der allerdings noch nicht zu einer formellen Korrektur des Gesetzes geführt hat).

    Wie das BVerfG mit Beschluss vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10 ua - (BVerfGE 132, 72) im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchst b BErzGG 2006 sowie des § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchst b BEEG ausgeführt hat, darf der Gesetzgeber die Gewährung von Erziehungs- und Elterngeld auf diejenigen ausländischen Staatsangehörigen beschränken, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Der hierbei zu berücksichtigende Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl BVerfG Beschluss vom 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58, 67;… BVerfG Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323, 329 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 S 15).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Der hierbei zu berücksichtigende Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl BVerfG Beschluss vom 4.5.1971 - 1 BvR 636/68 - BVerfGE 31, 58, 67; BVerfG Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 - BVerfGE 62, 323, 329 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6 S 15).
  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Rn. 43 Mit Blick auf das nur für einen begrenzten Zeitraum vom 28.8.2007 bis 31.12.2009 in Frage stehende Mindestelterngeld (sog Sockel- oder Basisbetrag; § 2 Abs. 4 BEEG idF des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes vom 5.12.2006, BGBl I 2748) drängt sich hiernach angesichts der Berechtigung des Gesetzgebers zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalierung (BVerfG NZS 2012, 462 RdNr 17 mwN) nicht auf, dass der Gesetzgeber weitere - an einzelfallbezogene Prognosen anknüpfende - verwaltungsaufwändige Differenzierungen innerhalb des vorgenannten Personenkreises hätte treffen müssen, wie hier etwa in Bezug auf die Klägerin, die zum 1.1.2010 in den Genuss eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 1 S 1 AufenthG mit der daraus resultierenden Berechtigung zur Inanspruchnahme von Elterngeld gekommen ist.
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Für den Gesetzgeber ergeben sich jedoch aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvR 2515/95 - BVerfGE 111, 176, 184 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 4 RdNr 26 zur Verfassungswidrigkeit der früheren Ausgrenzung von Ausländern mit einer Aufenthaltsbefugnis nach dem AuslG im Erziehungsgeldrecht;… ebenso BVerfG Beschluss vom 6.7.2004 - 1 BvL 4/97 - BVerfGE 111, 160, 169 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 42 f zur Verfassungswidrigkeit einer entsprechend formulierten früheren Ausschlussregel im Kindergeldrecht).
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R

    Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen ist das Elterngeld in erster Linie dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen teilweise zu ersetzen (vgl zB Urteil des Senats vom 26.3.2014 - B 10 EG 14/13 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 2 Nr. 25 und BSGE vorgesehen, RdNr 31).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-268/11

    Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
    Hieran anschließend wurde auf der IMK vom 8./9.12.2011 Einigkeit erzielt, dass die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 4.12.2009 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf dieser Grundlage verlängert werden könnten (Beschluss vom 8./9.12.2011, ZAR 2012, 44).
  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld - …

    Diese Personengruppe kann es im Einzelfall geben (zu § 1 Abs. 7 Nr. 3 Buchst a BEEG vgl Hissnauer in Tillmanns/Mutschler, MuSchG/BEEG, 2015, § 1 BEEG RdNr 154; zu den ausdifferenzierten aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen, unter denen nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die sich voraussichtlich dauerhaft im Inland aufhalten werden, ausnahmsweise Anspruch auf Elterngeld haben, vgl BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - juris).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …

    Diese "Einkommensersatzfunktion" des Elterngeldes (…vgl BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18 mwN) findet sich in der Höhe des Elterngeldes, die sich in erster Linie an dem individuellen Einkommensausfall des betreuenden Elternteils - im Ausgang von 67 % des vorgeburtlichen Einkommens (§ 2 Abs. 1 BEEG) - orientiert, wenn eine vorherige Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung unterbrochen, reduziert oder ganz aufgegeben wird (BT-Drucks 16/1889, S 2, 15;… BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 11/13 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 26 RdNr 18; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - RdNr 19).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub …

    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff;… BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6). Dementsprechend ist der Gesetzgeber auch frei darin, die Erziehungs- und Betreuungsleistungen im Falle fehlenden Erwerbseinkommens mit Basisbeträgen zu honorieren (…BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 55 f) und im Übrigen das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur dann zu gewähren, wenn durch die Erziehungs- und Betreuungsleistung Einkommenseinbußen hinzunehmen sind (…BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 8 RdNr 38 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2017 - L 13 EG 46/15
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R).

    Rn. 15 Der Beklagte hat vorgetragen, dieses Urteil sei zum einen nicht einschlägig, zum anderen ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R), dass keine Ungleichbehandlung vorliege.

    Rn. 25 Hier liegt eine Klärung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) vor.

    Das Bundessozialgericht hat diese Auseinandersetzung mit seinem Urteil vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nachgeholt und in seine Überlegungen auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einbezogen.

  • BSG, 21.08.2017 - B 10 EG 1/17 S
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R).

    Der Beklagte hat vorgetragen, dieses Urteil sei zum einen nicht einschlägig, zum anderen ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R), dass keine Ungleichbehandlung vorliege.

    Hier liegt eine Klärung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) vor.

    Das Bundessozialgericht hat diese Auseinandersetzung mit seinem Urteil vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nachgeholt und in seine Überlegungen auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung einbezogen.

  • SG Düsseldorf, 16.11.2015 - S 36 EG 5/14
    Obwohl die Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ihrem Zweck nach den Weg in ein dauerhaften Aufenthalt ebnen sollte, ist angesichts dieser klaren gesetzlichen, insbesondere zeitlich überschaubaren (Befristung bis 31.12.2009) Perspektive bei Ausschluss einer Verlängerungsmöglichkeit unter unveränderten Voraussetzungen und des sogar möglichen Rückfalls in eine Duldung ausgeschlossen, im Zeitraum des Besitzes dieses Aufenthaltstitels von einer hinreichenden Bleibeprognose auszugehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 10.07.2014, Az. B 10 EG 1/13 R).

    Eine grundsätzliche Bedeutung kann der Streitsache nach Erlass des Urteils des BSG vom 10.07.2014 (B 10 EG 1/13 R) nicht mehr beigemessen werden.

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