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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - I-1 U 97/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9597
OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - I-1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,9597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2004 - I-1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,9597)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2004 - I-1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,9597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze des Anscheinsbeweises ; Annahme eines Auffahrverschuldens ; Einhaltung eines Sicherheitsabstandes; Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2005, 27
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 97/03
    Zwar spricht gegen denjenigen, der auf den Vorausfahrenden auffährt, in der Regel der Beweis des ersten Anscheins, dass er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 2 StVO; dazu der Senat Urteil vom 10.03.2003, AZ. 1 U 111/02; Urteil vom 10.11.2003, AZ. 1 U 28/02).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2003 - 1 U 217/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn im Zusammenhang mit …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 97/03
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der gleichgerichtete Verkehr gerade erst hergestellt worden ist, denn für die Bejahung einer typischen Auffahrsituation ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unverzichtbar, dass der Auffahrende auch die ausreichende Möglichkeit hatte, zum Vordermann einen hinreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen und einzuhalten (der Senat, Urteil vom 04.08.2003, AZ. 1 U 206/02; Urteil vom 21.07.2003, 1 U 217/02; Urteil vom 30.06.2003, AZ. 1 U 226/02).
  • OLG München, 23.03.2022 - 10 U 7411/21

    Anscheinsbeweis bei Spurwechsel

    Hierbei fehlt der gegen den Auffahrenden sprechende und den Anscheinsbeweis begründende typische Geschehensablauf (BGHZ 192, 84 = NJW 2012, 608 = NZV 2011, 177 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 [2003] 417; OLG Düsseldorf 08.03.2004 - 1 U 97/03; OLG Hamm NJW-RR 2004, 173;… Senat, Urt. v. 04.09.2009 - 10 U 3291/09; KG NZV 2011, 185 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08

    Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden …

    (c) Von der Auffassung des erkennenden Senats eindeutig abweichende Positionen nehmen dagegen das OLG des Landes Sachsen-Anhalt - 9. Zivilsenat - in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 (9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809), das OLG Düsseldorf - 1. Zivilsenat - in seinen Urteil vom 8. März 2004 (1 U 97/03, I-1 U 97/03) und vom 4. November 2005 (I-1 U 93/03, jeweils juris und das AG Hamburg in seinem Urteil vom 30. Oktober 2006 (644 C 249/06 juris) ein.
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Bei einem Fahrstreifenwechsel haftet der Vorausfahrende daher für die Unfallschäden mit oder gar allein, wenn er nicht vortragen und notfalls beweisen kann, dass er so lange im gleich gerichteten Verkehr spurgleich vorausgefahren ist, dass der Hintermann zum Aufbau des nötigen Sicherheitsabstandes in der Lage war (vgl. OLG München Urteil v. 04.09.2009, 10 U 3291/09, OLG Naumburg SP 2008, 351; OLG Düsseldorf SVR 2005, 27; KG Berlin NZV 2008, 198; KG Berlin DAR 2006, 322; KG Berlin VersR 2005, 1746; OLG Celle, VersR 1982, 960).
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der …

    Umstritten ist, ob ein vorheriger Spurwechsel des Vordermanns, ein Einbiegen oder Abbiegen schon die Typizität in Frage stellen (so mit Recht für Spurwechsel OLG Düsseldorf 8.3.04, 1 U 97/03 ; OLG Hamm NJW-RR 04, 173; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809 = VRS 104 (2003) 417 = VerkMitt.
  • AG Ulm, 30.03.2007 - 3 C 187/07
    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass er sich nicht telefonisch bei dem Kfz-Gutachter informierte, sondern auf die schriftliche Zusendung des Gutachtens wartete (vgl. hierzu auch LG Düsseldorf, Urteil vom 04.01.2002, Aktenzeichen: 13 O 213/99 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2004, Aktenzeichen: 1 U 97/03 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2005, Aktenzeichen: I 1 U93/03 ).
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