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Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1985 - 41/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,501
EuGH, 20.03.1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 41/83 (https://dejure.org/1985,501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; EWG-Vertrag Art. 222; ; EWG-Vertrag Art. 234

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - TÄTIGKEIT EINES STAATLICHEN FERNMELDEUNTERNEHMENS - AUSÜBUNG EINER VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG - ANWENDBARKEIT DES ARTIKELS 86 EWG-VERTRAG

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der beherrschenden Marktstellung; Ausübung einer Verordnungsermächtigung; Anwendbarkeit des Art. 86 EWG- Vertrag; Tätigkeit eines staatlichen Fernmeldeunternehmens; Gesetzliches Fernmeldemonopol; Klagegründe der Nichtigkeitsklage; Zulässigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - TÄTIGKEIT EINES STAATLICHEN FERNMELDEUNTERNEHMENS - AUSÜBUNG EINER VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG - ANWENDBARKEIT DES ARTIKELS 86 EWG-VERTRAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung (Artikel 86) - Öffentliche Unternehmen (Artikel 90) - Völkerrechtliche Übereinkommen (Artikel 234) - Artikel 222 - Artikel 190 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 873
  • ZUM 1985, 560
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 20.03.1985 - 41/83
    NACH DEM URTEIL VOM 27. FEBRUAR 1962 IN DER RECHTSSACHE 10/61 ( ITALIEN/KOMMISSION , SLG. 1962, 1 ) VERZICHTETEN JEDOCH DIE MITGLIEDSTAATEN KRAFT ARTIKEL 234 EWG-VERTRAG AUF ALLE GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIGEN RECHTE , DIE AUS EINEM ÄLTEREN VERTRAG FOLGTEN.
  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen …

    Rn. 81 Die Möglichkeit, eine bestimmte wettbewerbswidrige Verhaltensweise vom Anwendungsbereich der Art. 81 EG und 82 EG deswegen auszuschließen, weil sie den betreffenden Unternehmen durch bestehende nationale Rechtsvorschriften vorgeschrieben wurde oder weil diese jegliches Wettbewerbsverhalten von ihrer Seite ausschlossen, ist somit vom Gerichtshof nur eingeschränkt anerkannt worden (Urteile vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 19, vom 10. Dezember 1985, Stichting Sigarettenindustrie u. a./Kommission, 240/82 bis 242/82, 261/82, 262/82, 268/82 und 269/82, Slg. 1985, 3831, Randnrn. 27 bis 29, und vom 9. September 2003, CIF, C-198/01, Slg. 2003, I-8055, Randnr. 67).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …

    100 Während der Mitgliedstaat im Rahmen der Ausübung seines Ermessens frei entscheiden könne, wie er die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sicherzustellen und zu regeln gedenke (Bericht der Kommission über den Stand der Arbeiten betreffend die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Abschnitt 4.1; Entscheidung SG [99] D/10201 der Kommission vom 14. Dezember 1999 über die staatliche Beihilfe NN 88/98 - Vereinigtes Königreich), unterliege die Qualifizierung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung in vollem Umfang der Kontrolle der Gemeinschaftsorgane (Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 30).

    100 Während der Mitgliedstaat im Rahmen der Ausübung seines Ermessens frei entscheiden könne, wie er die Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sicherzustellen und zu regeln gedenke (Bericht der Kommission über den Stand der Arbeiten betreffend die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, Abschnitt 4.1; Entscheidung SG [99] D/10201 der Kommission vom 14. Dezember 1999 über die staatliche Beihilfe NN 88/98 - Vereinigtes Königreich), unterliege die Qualifizierung als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung in vollem Umfang der Kontrolle der Gemeinschaftsorgane (Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1985, 1talien/Kommission, 41/83, Slg. 1985, 873, Randnr. 30).

  • EuGH, 24.10.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Luftverkehr - …

    So sei es im Urteil vom 20. März 1985 in der Rechtssache 41/83 (Italien/Kommission, Slg. 1985, 873) um Dienstleistungen der Telekommunikation gegangen, die nicht im Zusammenhang mit der Verwaltung öffentlichen Eigentums gestanden hätten.

    Entgegen der Ansicht von ADP konnte sich das Gericht mit Recht auf die genannten Urteile Italien/Kommission und Deutsche Bahn/Kommission beziehen, in denen es ebenfalls um die Zurverfügungstellung von Anlagen durch die sie betreibenden Einrichtungen ging.

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