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Rechtsprechung
   EuGH, 31.03.1977 - 88/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,471
EuGH, 31.03.1977 - 88/76 (https://dejure.org/1977,471)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1977 - 88/76 (https://dejure.org/1977,471)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1977 - 88/76 (https://dejure.org/1977,471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO 1579/76 Art. 1; ; VO 557/76 Art. 1; ; VO 2101/75 Art. 1 Abs. 2; ; VerfO EuGH Art. 69

  • EU-Kommission PDF

    Exportation des Sucres / Kommission

    1 . VERFAHREN - INDIVIDUALKLAGEN - RECHTSHANDLUNGEN , DIE DEN EINZELNEN UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - BEGRIFF - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE

  • EU-Kommission

    Exportation des Sucres / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigkeitserklärung einer Verordnung betreffend die Durchführungsbestimmungen auf dem Zuckersektor; Schadensersatzklage betreffend die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse wegen erteilter und nicht genutzter Ausfuhrlizenzen; Notwendigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - INDIVIDUALKLAGEN - RECHTSHANDLUNGEN , DIE DEN EINZELNEN UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - BEGRIFF - ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1977, 709
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.07.1973 - 1/73

    Westzucker GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker

    Auszug aus EuGH, 31.03.1977 - 88/76
    In dieser Hinsicht lasse sich der vorliegende Fall mit demjenigen der Rechtssache 1/73 (Westzucker, Urteil des Gerichtshofes vom 4.7. 1973, Slg. 1973, 723) vergleichen.
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.03.1977 - 88/76
    Hinsichtlich der Zulässigkeit ihrer auf Artikel 173 EWG-Vertrag gestützten Klage beruft sich die Klägerin insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74 (CAM/Kommission - Slg. 1975, 1393).
  • EuGH, 10.12.1975 - 95/74

    Coopératives agricoles de céréales / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 31.03.1977 - 88/76
    Schließlich verweist die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 95-98/74, 15 und 100/75 (Coopératives agricoles de céréales/Kommission und Rat, Slg. 1975, 1615), aus dem klar zu entnehmen sei, daß die betroffenen Kreise, sobald sie von einem Vorschlag der Kommission erfahren haben, darauf vorbereitet sein müßten, daß die beabsichtigte Maßnahme wahrscheinlich verwirklicht wird.
  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 31.03.1977 - 88/76
    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Amministrazione delle finanze dello Stato, Slg. 1976, 1213).
  • EuGH, 12.12.1979 - 12/79

    Hans-Otto Wagner / Kommission

    Infolgedessen kann die Verordnung Nr. 1579/76 erst ab dem 2. Juli 1976 angewendet werden (Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Slg. 1977, S. 709).

    Entweder hätte die BALM dann dem Antrag ohne weiteres stattgegeben, oder es wäre wegen dieser Frage zu einem Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 177 EWG-Vertrag gekommen; spätestens in einem hieran anschließenden Urteil des Gerichtshofes wäre diese Frage so geklärt worden, wie es in der Rechtssache 88/76 1 der Fall war, und die Klägerin hätte volle Befriedigung erlangt, d. h. sie hätte ihre Exportlizenz nicht auszunutzen brauchen und ihre Kaution freibekommen.

    1 - Rechtss ache 88/76, Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Slg. 1977, 709.

    Die Beklagte habe erst am 14. September 1976 von der verzögerten Veröffentlichung erfahren, also am Tag der Einreichung der Klage in der Rechtssache 88/76.

    In diesem Zusammenhang nimmt die Klägerin Bezug auf den Vortrag der Klägerin in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Slg. 1977, 709).

    6 In seinem Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. S. 709) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Verordnung, obwohl sie als Tag ihres Inkrafttretens den 1. Juli 1976 bestimmt, rechtmäßig erst am darauffolgenden Tag angewendet werden konnte und deshalb nicht auf am 1. Juli 1976 gestellte Anträge auf Annullierung von Lizenzen angewendet werden darf.

    12 Wie dem bereits erwähnten Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 zu entnehmen ist, konnte die Verordnung Nr. 1579/76 nicht rechtmäßig auf einen am 1. Juli 1976 gestellten Antrag auf Annullierung angewendet werden.

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Die Kommission weist darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres/Kommission, Slg. 1977, 709) entschieden habe, daß für die Frage, wann eine Verordnung als veröffentlicht im Sinne des Artikels 191 des Vertrages anzusehen sei, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Veröffentlichung im Amtsblatt abzustellen sei.

    Anders als die in der Rechtssache 88/76, Société pour l'exportation des sucres, in Frage stehende Verordnung Nr. 1579/76 der Kommission (…ABl. L 172 vom 1. Juli 1976, S. 59) habe die Verordnung Nr. 649/73 ausdrücklich auch auf bei ihrer Veröffentlichung bereits abgelaufene Zeiträume angewandt werden sollen; die kurzfristige Verzögerung bei der Herausgabe des Amtsblattes habe zu keiner Änderung der vorgesehen Situation geführt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1979 - 12/79

    Firma Hans-Otto Wagner GmbH Agrarhandel KG gegen Kommission der Europäischen …

    An den Tag kam dieser Umstand in dem Verfahren vor diesem Gerichtshof in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Slg. 1977, 709).

    Die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 88/76 zeige, daß die Verordnung Nr. 1579/76 auf einen am 1. Juli 1976 gestellten Antrag auf Annullierung einer Lizenz nicht anwendbar sei.

    Darauf hat Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 88/76 (siehe Slg. 1977, 709, 733-735) und noch deutlicher der Gerichtshof selbst in der Rechtssache 112/77 (Töpfer/Kommission, Slg. 1978, 1019, Randnrn. 11 bis 13 der Entscheidungsgründe) hingewiesen.

    Dieses steht jedenfalls nicht nur in offensichtlichem Widerspruch zu den Ausführungen von Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 88/76 und des Gerichtshofes in der Rechtssache 112/77, sondern ist auch unerheblich, weil sich die Verordnung Nr. 1579/76, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 88/76 festgestellt hat, auf am 1. Juli 1976 gestellte Anträge auf Annullierung von Lizenzen nicht auswirkte.

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