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Rechtsprechung
   EuGH, 29.01.1985 - 231/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,916
EuGH, 29.01.1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 231/83 (https://dejure.org/1985,916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 3f und 5 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung bezüglich Mindestpreise für Treibstoff; Bindung von Übernahmepreisen der inländischen Raffinerien an einen Höchstpreis; Berechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSREGELN - VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1985, 305
  • NJW 1986, 1423
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    DIESE DÜR FEN JEDOCH , WIE DER GERICHTSHOF UNLÄNGST IN SEINEM URTEIL VOM 10. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 229/83 ( LECLERC , SLG. 1985, 1 ) ENTSCHIEDEN HAT , NACH ARTIKEL 5 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG DURCH IHRE NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN NICHT DIE UNEINGESCHRÄNKTE UND EINHEITLICHE ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS UND DIE WIRKSAMKEIT DER ZU DESSEN VOLLZUG ERGANGENEN ODER ZU TREFFENDEN MASSNAHMEN BEEINTRÄCHTIGEN UND KEINE MASSNAHMEN , AUCH NICHT IN FORM VON GESETZEN ODER VERORDNUNGEN , ERGREIFEN ODER BEIBEHALTEN , DIE DIE PRAKTISCHE WIRKSAMKEIT DER FÜR DIE UNTERNEHMEN GELTENDEN WETTBEWERBSREGELN AUSSCHALTEN KÖNNTEN ( URTEILE VOM 13. FEBRUAR 1969 IN DER RECHTSSACHE 14/68 , WALT WILHELM U. A., SLG. 1969, 1 , UND VOM 16. NOVEMBER 1977 IN DER RECHTSSACHE 13/77 , INNO/ATAB , SLG. 1977, 2115 ).
  • EuGH, 06.11.1979 - 16/79

    Danis

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 29.11.1983 - 181/82

    Roussel

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 26.02.1976 - 65/75

    Tasca

    Auszug aus EuGH, 29.01.1985 - 231/83
    BEI DER ANWENDUNG DIESER GRUNDSÄTZE AUF STAATLICHE PREISREGELUNGSSYSTEME HAT DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT FESTGESTELLT , DASS DERARTIGE UNTERSCHIEDSLOS FÜR INLÄNDISCHE WIE FÜR EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE GELTENDE REGELUNGEN ZWAR ALS SOLCHE KEINE MASSNAHMEN MIT GLEICHER WIRKUNG WIE EINE MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNG DARSTELLEN , JEDOCH EINE SOLCHE WIRKUNG ENTFALTEN KÖNNE , WENN DIE PREISE SO FESTGESETZT WERDEN , DASS DADURCH DIE EINGEFÜHRTEN ERZEUGNISSE GEGENÜBER GLEICHARTIGEN INLÄNDISCHEN ERZEUGNISSEN BENACHTEILIGT WERDEN , SEI ES , WEIL SIE ZU DEN FESTGESETZTEN BEDINGUNGEN NICHT GEWINNBRINGEND ABGESETZT WERDEN KÖNNEN , SEI ES , WEIL DER SICH AUS DEM NIEDRIGEREN GESTEHUNGSPREIS ERGEBENDE WETTBEWERBSVORTEIL NEUTRALISIERT WIRD ( URTEILE VOM 26. NOVEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 65/75 , TASCA , SLG. 1976, 291 ; VOM 24. JANUAR 1978 IN DER RECHTSSACHE 82/88 , VAN TIGGELE , SLG. 1978, 25 ; VOM 6. NOVEMBER 1979 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 16 BIS 20/79 , DANIS , SLG. 1979, 3327 ; VOM 29. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 181/82 , ROUSSEL LABORATORIA , SLG. 1983, 3849 ).
  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

    Rn. 45 Hingegen verstößt eine Regelung, die nicht darauf gerichtet ist, den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Einzelhändlern oder andere der in Art. 101 Abs. 1 AEUV genannten Verhaltensweisen vorzuschreiben, sondern es vielmehr den Behörden überlässt, die Endverkaufspreise festzusetzen, nicht gegen diese Vorschrift in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 1985, Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers, 231/83, EU:C:1985:29, Rn. 17 und 18).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …

    Die Klägerin meint (Beschwerdebegründung S. 239 ff.), das Berufungsgericht hätte die Umstände der Unterzeichnung der notariellen Urkunden vom 25. Mai 1983 über die Abtretungsannahme (UR 230/83 des Notars Dr. G.) und die Treuhanderklärung (UR 231/83) weiter aufklären müssen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Warenverkehr …

    {FN:23} - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).

    Vgl. in diesem Sinne Urteile Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29, Rn. 25) sowie Leclerc (…34/84, EU:C:1985:362, Rn. 7 und 8).

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