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Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.1986 - 193/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1527
EuGH, 25.02.1986 - 193/83 (https://dejure.org/1986,1527)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1986 - 193/83 (https://dejure.org/1986,1527)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1986 - 193/83 (https://dejure.org/1986,1527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3

  • EU-Kommission PDF

    Windsurfing International / Kommission

    1 . WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION - BESTIMMUNG DES SCHUTZBEREICHS EINES NATIONALEN PATENTS - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Windsurfing International / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß von Lizenzvereinbarungen gegen Wettbewerbsvorschriften des EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)-Vertrages; Erteilung einer ausschließlichen und befristeten Lizenz zur Herstellung und zum Verkauf von Stehseglern; Bestehen eines gesonderten Marktes und eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION - BESTIMMUNG DES SCHUTZBEREICHS EINES NATIONALEN PATENTS - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 611
  • GRUR Int. 1986, 635
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

    Diese greifen den Würdigungen der innerstaatlichen Gerichte in den dort anhängigen Patentrechtsstreitigkeiten in keiner Weise vor, und die Entscheidung der Kommission unterliegt der Nachprüfung durch den Gerichtshof (Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 26 und 27).

    Zum anderen liegt es zwar im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 92 und 93), und ist allgemein anerkannt, dass die öffentlichen Budgets, namentlich die zur Deckung der Gesundheitskosten bestimmten, erheblichen Zwängen unterliegen und dass der Wettbewerb, insbesondere der von Produkten der Generikahersteller ausgehende, wirksam zur Begrenzung dieser Budgets beitragen kann, doch ist auch zu beachten, dass, wie die Kommission in Rn. 1201 des angefochtenen Beschlusses zu Recht ausgeführt hat, jedem Unternehmen die Entscheidung freisteht, Klage gegen die von den Originalherstellern gehaltenen Patente an den Originalpräparaten zu erheben oder nicht.

    Denn die Nichtangriffsklausel läuft dem öffentlichen Interesse zuwider, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 92), und das Vermarktungsverbot führt zum Ausschluss eines Wettbewerbers des Patentinhabers.

    Was Nichtangriffsklauseln betrifft, lässt sich das Patent nicht in dem Sinne auslegen, dass es auch gegen Angriffe auf die Gültigkeit eines Patents Schutz gewährt (Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 92).

    Sie verweist hierzu auf das Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 92), wonach es im öffentlichen Interesse liege, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten, insbesondere durch Klagen gegen die Gültigkeit des Patents auszuräumen, und auf das Urteil vom 6. Dezember 2012, AstraZeneca/Kommission (…C-457/10 P, EU:C:2012:770, Rn. 108), dem sich entnehmen lasse, dass potenzieller Wettbewerb schon vor Ablauf des Patents auf das Molekül bestehen könne (…Rn. 1132, 1165 und 1169 sowie Fn. 1640 des angefochtenen Beschlusses).

    Nach dem Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 52), könnte nämlich ein privater Wirtschaftsteilnehmer und Inhaber eines Patents, wenn er seine eigene Beurteilung des Vorliegens einer Verletzung seines Patentrechts an die Stelle derjenigen der zuständigen Behörde setzen könnte, diese Beurteilung zur Erweiterung des Schutzbereichs seines Patents nutzen (…vgl. auch Rn. 1171 und Fn. 1642 des angefochtenen Beschlusses).

    Rn. 957 Dem ist hinzuzufügen, dass die oben in Rn. 943 angesprochene Ausnahme weder dem Umstand zuwiderläuft, dass die Verknüpfung einer Lizenzvereinbarung mit einer Nichtangriffsklausel zu den Beschränkungen gehört, die von der Freistellung nach Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 772/2004 der Kommission vom 27. April 2004 über die Anwendung von [Art. 101 Abs. 3 AEUV] auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen (…ABl. 2004, L 123, S. 11) ausgenommen sind, noch der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wie sie mit dem Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92), eingeleitet und im Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (65/86, EU:C:1988:448), weiterentwickelt worden ist.

    Eine solche Klausel gehört offenkundig nicht zum spezifischen Gegenstand des Patents, der sich nicht in dem Sinne auslegen lässt, dass er auch gegen Angriffe auf das Patent Schutz gewährt, denn es liegt im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92).

    Rn. 961 In einem zwei Jahre später erlassenen Urteil in einer Rechtssache, die eine Vereinbarung zur gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits betraf, hat der Gerichtshof jedoch die im Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75), vertretene Auffassung nuanciert und lediglich entschieden, dass eine in einem Patentlizenzvertrag enthaltene Nichtangriffsabrede aufgrund des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, in dem sie steht, den Wettbewerb im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV beschränken kann (…Urteil vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, 65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16).

    Rn. 1193 Wie bereits dargelegt, ist eine Nichtangriffsklausel als solche wettbewerbsbeschränkend, da sie dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, EU:C:1986:75, Rn. 92).

  • EuG, 08.09.2016 - T-472/13

    Lundbeck / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Antidepressiva mit dem …

    Rn. 119 Auch ist es nach der Rechtsprechung zwar nicht Sache der Kommission, den Schutzbereich eines Patents zu bestimmen, doch kann sie sich in dieser Hinsicht nicht jeder Beurteilung enthalten, wenn dieser Schutzbereich für die Frage von Bedeutung ist, ob eine Verletzung der Art. 101 und 102 AEUV vorliegt (Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission, 193/83, im Folgenden: Urteil Windsurfing, EU:C:1986:75, Rn. 26).

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus klargestellt, dass sich der spezifische Gegenstand des Patents nicht in dem Sinne auslegen lässt, dass er auch gegen Angriffe auf das Patent Schutz gewährt, denn es liegt im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben (Urteil Windsurfing, EU:C:1986:75, Rn. 92).

    Rn. 140 Darüber hinaus steht ein solcher Ansatz im Einklang mit dem Urteil Windsurfing (oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 26), in dem der Gerichtshof die Auffassung vertreten hat, dass es nicht Sache der Kommission ist, den Schutzbereich eines Patents zu bestimmen, sie sich aber in dieser Hinsicht nicht jeder Beurteilung enthalten kann, wenn dieser Schutzbereich für die Frage von Bedeutung ist, ob eine Verletzung der Art. 101 und 102 AEUV vorliegt.

    Nach der Rechtsprechung lässt sich der spezifische Gegenstand des Patents nicht in dem Sinne auslegen, dass er auch gegen Angriffe auf das Patent Schutz gewährt, denn es liegt im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 92).

    Im Urteil Windsurfing (oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75) habe der Gerichtshof eingeräumt, dass jede Klausel, die von einem Patent erfasste Erzeugnisse betreffe, durch den Schutz eines Rechts des geistigen Eigentums gerechtfertigt sei.

    Rn. 487 Daher lässt sich der spezifische Gegenstand des gewerblichen Eigentums zwar namentlich dahin kennzeichnen, dass der Inhaber zum Ausgleich für seine schöpferische Erfindertätigkeit das ausschließliche Recht erlangt, gewerbliche Erzeugnisse herzustellen und in den Verkehr zu bringen, mithin die Erfindung entweder selbst oder im Wege der Lizenzvergabe an Dritte zu verwerten, und dass er ferner das Recht erlangt, sich gegen jegliche Zuwiderhandlung zur Wehr zu setzen (…Urteil Centrafarm und de Peijper, oben in Rn. 117 angeführt, EU:C:1974:114, Rn. 9); dieser Gegenstand lässt sich jedoch nicht in dem Sinne auslegen, dass er auch gegen Angriffe auf das Patent Schutz gewährt, denn es liegt im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten (Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 92).

    Rn. 488 Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen gelten die in Rn. 92 des Urteils Windsurfing (oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75) angestellten Erwägungen nicht nur für Klauseln, die offensichtlich nicht in den Schutzbereich des Patents fallen.

    Rn. 489 Außerdem ist es, auch wenn sich die Kommission nicht jeder Beurteilung enthalten kann, wenn der Schutzbereich eines Patents für die Frage von Bedeutung ist, ob eine Verletzung der Art. 101 und 102 AEUV vorliegt, nach der Rechtsprechung nicht ihre Sache, diesen Schutzbereich zu bestimmen (Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 26).

    Das im angefochtenen Beschluss zitierte Urteil Windsurfing (oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75) könne lediglich als Argument dafür angeführt werden, dass Lundbeck nicht berechtigt sei, einen Konflikt zwischen den Erzeugnissen zweier Dritthersteller zu entscheiden, worum es im vorliegenden Fall nicht gehe.

    Rn. 769 Erstens trifft es zwar zu, dass das von der Kommission im angefochtenen Beschluss angeführte BIDS-Urteil (…oben in Rn. 341 angeführt, EU:C:2008:643) nach Abschluss der streitigen Vereinbarungen ergangen ist, doch wurde in der früheren Rechtsprechung klargestellt, dass eine Vereinbarung nicht allein deshalb dem Wettbewerbsrecht entzogen ist, weil sie sich auf ein Patent bezieht oder mit ihr ein Patentstreit gütlich beigelegt werden soll (…vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer und Maschinenfabrik Hennecke, oben in Rn. 427 angeführt, EU:C:1988:448, Rn. 15), und dass es offenkundig nicht zum spezifischen Gegenstand des Patents gehört und eine Beschränkung des freien Wettbewerbs darstellt, wenn die Ermessensentscheidung einer der Parteien an die Stelle von Entscheidungen der nationalen Gerichte gesetzt wird, um festzustellen, ob eine Patentverletzung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Windsurfing, oben in Rn. 119 angeführt, EU:C:1986:75, Rn. 52 und 92).

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen …

    109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe.
  • BGH, 15.12.2015 - KZR 92/13

    Pelican/Pelikan - Wettbewerbsbeschränkung: Relevanz einer markenrechtlichen …

    Insbesondere stellen Maßnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht der Marktteilnehmer hinsichtlich der Freiheit des Marktzutritts, der Auswahl der Vertragspartner, des Geschäftsabschlusses sowie der Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen beeinträchtigen, regelmäßig Wettbewerbsbeschränkungen dar (EuGH…, Urteil vom 21. Februar 1984 - 86/82, Slg. 1984, 883 Rn. 46 - Hasselblad; Urteil vom 25. Februar 1986 - 193/83, Slg. 1986, 611, 653 ff. - Windsurfing International).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …

    Sodann steht nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611, Randnrn. 96 und 97) die Tatsache, dass bestimmte Klauseln einer Vereinbarung keine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken, einer Gesamtprüfung der Vereinbarung nicht entgegen.

    Dagegen spielt es insoweit keine Rolle, ob jede der Gesprächsrunden für sich genommen geeignet ist, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. analog dazu das oben in Randnr. 176 angeführte Urteil Windsurfing International/Kommission, Randnr. 96).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Die Voraussetzungen für eine Freistellung nach Art. 1 liegen hiernach nicht vor, wenn im Lizenzgebiet kein Patentschutz (mehr) besteht (…Langen/Bunte/Jestaedt, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 9. Aufl., Art. 81 EG Fallgruppen Rdn. 251;… Ullrich in Immenga/Mestmäcker, EG-Wettbewerbsrecht, GRUR Abschn. C Rdn. 41; s. auch EuGH, Urt. v. 25.2.1986 - Rs. 193/83, GRUR Int. 1986, 635, 640 - Windsurfing International/Kommission).
  • EuGH, 27.06.2024 - C-201/19

    Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …

    Nach der durch das Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 26), begründeten Rechtsprechung hätte das Gericht einen solchen objektiven Umstand berücksichtigen müssen.

    In den Rn. 648 und 649 des angefochtenen Urteils habe das Gericht die durch das Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75), begründete Rechtsprechung nicht beachtet und rechtsfehlerhaft angenommen, dass es nicht relevant sei, dass die Bestimmung über die Nichtanfechtung nicht für das Verfahren vor dem EPA gelte.

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 42/13

    Kartellrechtswidrigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

    Rn. 81 Abgrenzungsvereinbarungen, die Nichtangriffsabreden enthalten, sind kartellrechtlich bedenklich, weil diese Abreden sich nicht aus den markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen der Vertragspartner heraus legitimieren lassen (…Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 137, 145; vgl. auch - zu einer Patentlizenzvereinbarung - EuGH, Urt. v. 25. Februar 1986, Rs. 193/83, Slg. 1986, S. 611, 663 Rn. 92 - Windsurfing International: "Eine solche Klausel gehört offenkundig nicht zum spezifischen Gegenstand des Patents, der sich auch nicht in dem Sinne auslegen lässt, dass er auch gegen Angriffe auf das Patent Schutz gewährt, denn es liegt im öffentlichen Interesse, alle Hindernisse für die Wirtschaftstätigkeit auszuräumen, die sich aus einem zu Unrecht erteilten Patent ergeben könnten.").

    Ein solcher Verzicht hat indes wettbewerbsbeschränkenden Charakter, weil es im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs und der Öffnung der Märkte liegt, dass das Register um nicht benutzte Marken bereinigt wird, und ist daher jedenfalls kartellrechtswidrig (…Althaus, Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen, 2010, S. 142 ff.;… EuGH, Urt. v. 30. Januar 1985, Rs. 35/85, Slg. 1985, S. 363, 385 Rn. 32, 35 - BAT; vgl. auch EuGH, Urt. v. 25. Februar 1986, Rs. 193/83, Slg. 1986, S. 611, 663 Rn. 91 f. - Windsurfing International und Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 14 Rn. 1107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …

    {FN:4} Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92).

    {FN:40} Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92).

    {FN:92} Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission (56/64 und 58/64, EU:C:1966:41, S. 394), vom 18. Februar 1971, Sirena (…40/70, EU:C:1971:18, Rn. 9), vom 8. Juni 1982, Nungesser und Eisele/Kommission (…258/78, EU:C:1982:211, Rn. 28), vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 46), vom 27. September 1988, Bayer und Maschinenfabrik Hennecke (…65/86, EU:C:1988:448, Rn. 16), und vom 30. Januar 2020, Generics (UK) u. a. (…C-307/18, EU:C:2020:52, Rn. 49, 79, 81 und 82); vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Generics (UK) u. a. (C-307/18, EU:C:2020:28, Nrn. 108 bis 112).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-307/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein …

    {FN:41} Urteil vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 89 und 92), und Urteil des Gerichts vom 8. September 2016, Lundbeck/Kommission (…T-472/13, EU:T:2016:449, Rn. 119).

    {FN:83} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission (56/64 und 58/64, EU:C:1966:41, S. 394), und vom 25. Februar 1986, Windsurfing International/Kommission (193/83, EU:C:1986:75, Rn. 46).

  • EuG, 12.12.2018 - T-677/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem Kartelle …

  • OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden …

  • EuG, 08.10.1996 - T-24/93

    Compagnie maritime belge transports SA und Compagnie maritime belge SA, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-567/14

    Genentech - Vorabentscheidungsersuchen - Klage auf Nichtigerklärung eines …

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …

  • BPatG, 03.03.2016 - 2 Ni 15/14

    Verfahren und Vorrichtung zum Aufbau einer Kundendaten beinhaltenden Datenbank …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • EuG, 14.05.1997 - T-77/94

    Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten, Florimex BV, Inkoop …

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1987 - 65/86

    Bayer AG und Maschinenfabrik Hennecke GmbH gegen Heinz Süllhöfer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1989 - 320/87

    Kai Ottung gegen Klee & Weilbach A/S und Thomas Schmidt A/S.

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