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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1987 - 326/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,812
EuGH, 15.12.1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 326/85 (https://dejure.org/1987,812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 3; ; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 38

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 38; VERORDNUNG NR . 729/70 DES RATES, ARTIKEL 2 UND*3
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - VEREINBARKEIT DER AUSGABEN MIT DEN GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER FISCHBESTÄNDE

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abrechnungen über Ausfuhrerstattungen im Fischereisektor ; Interventionen im Fischereisektor; Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - FINANZIERUNG DURCH DEN EAGFL - VEREINBARKEIT DER AUSGABEN MIT DEN GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - MASSNAHMEN ZUR ERHALTUNG DER FISCHBESTÄNDE - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 38 - VERORDNUNG NR. 729/70 DES RATES, ARTIKEL 2 UND*3]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Seefischerei - Festsetzung von Quoten im Fall der Untätigkeit des Rates - Finanzierung durch den EAGFL.

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 5091
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.1987 - 326/85
    9 NACH DEM URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 14. JULI 1976 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 3, 4 UND 6/76 ( CORNELIS KRAMER, SLG. 1976, 1279 ) BEZUEGLICH DER VERORDNUNGEN NRN.
  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 15.12.1987 - 326/85
    SIE ERINNERTE UNTER HINWEIS AUF DIE RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES, INSBESONDERE DAS URTEIL VOM 5.*MAI 1981 IN DER RECHTSSACHE 804/79 ( KOMMISSION/VEREINIGTES KÖNIGREICH, SLG. 1981, 1045 ) DARAN, DASS SIE GEMÄSS ARTIKEL 155 EWG-VERTRAG BESTIMMTE RECHTE UND PFLICHTEN WAHRZUNEHMEN HABE.
  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1987 - 326/85
    7 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ( VGL. DAS URTEIL VOM 7.*FEBRUAR 1979 IN DER RECHTSSACHE 11/76, KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE/KOMMISSION, SLG. 1979, 245 ) DARF DIE KOMMISSION NACH DIESEN BESTIMMUNGEN ZU LASTEN DES EAGFL NUR DIE GEMÄSS DEN GELTENDEN VORSCHRIFTEN IN DEN VERSCHIEDENEN AGRARSEKTOREN GEZAHLTEN BETRAEGE ÜBERNEHMEN.
  • BFH, 22.04.2010 - V R 9/09

    Betriebsaufspaltung: Keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn mehreren …

    Rn. 24 (1) Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit müssen die Betroffenen bei Regelungen, die sich finanziell belastend auswirken können, in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (EuGH-Urteile vom 15. Dezember 1987 C-326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091 Rdnr. 24;… vom 29. April 2004 C-17/01, Sudholz, Slg. 2004, I-4243 Rdnr. 34).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 - …

    Dieses Gebot der Rechtssicherheit gilt in besonderem Maße, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1987, Niederlande/Kommission, 326/85, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, und vom 29. April 2004, Sudholz, C-17/01, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Dieses Gebot der Rechtssicherheit gilt in besonderem Maße, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 326/85, Niederlande/Kommission, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-17/01, Sudholz, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 34).
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