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Rechtsprechung
   EuG, 10.07.1997 - T-38/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3960
EuG, 10.07.1997 - T-38/96 (https://dejure.org/1997,3960)
EuG, Entscheidung vom 10.07.1997 - T-38/96 (https://dejure.org/1997,3960)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - T-38/96 (https://dejure.org/1997,3960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Unzulässigkeit

  • Judicialis

    EGV Art. 85 Abs. 1; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 215; ; Verordnung Nr. 17; ; Verordnung Nr. 99/63 Art. 6; ; EG-Satzung Art. 19; ; Verfahrensordnung Art. 44 § 1 c

  • Europäischer Gerichtshof

    Guérin Automobiles / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Guérin automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 175; Verordnung Nr. 99/63 der Kommission, Artikel 6
    1 Untätigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Unterlassungen, derentwegen Klage erhoben werden kann - Unterlassung der Kommission, zu einer Beschwerde wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln Stellung zu nehmen, zumindest an den Beschwerdeführer ...

  • EU-Kommission

    Guérin automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Unzulässigkeit.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 175 ; EGV Art. 215 Abs. 2 ; VO 17/62 Art. 3; VO 99/63 Art. 6; VerfO EuG Art. 44
    Ansprüche eines durch Untätigkeit der Kommission beschwerten Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untätigkeit der Kommission im Hinblick auf eine Unterlassung der Mitteilung von Beschwerdegründen gegenüber Nissan France; Anforderungen an ein Gemeinschaftsorgan im Rahmen eines Antrags gemäß Art. 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates; Beendigung der Untätigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Klage auf Feststellung, daß die Kommission rechtswidrig eine Entscheidung über die Beschwerde unterlassen hat, mit der die Klägerin gemäß Artikel 85 EG-Vertrag und der Verordnung (EWG) Nr. 123/85 der Kommission die einseitige Auferlegung einer mit dieser Verordnung ...

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, II-1223
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • EuG, 11.03.1996 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Mit Beschluß vom 11. März 1996 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1996, II-171) hat das Gericht die Klage als unzulässig abgewiesen, soweit sie auf die Feststellung einer Untätigkeit der Kommission gerichtet war.

    Mit Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Slg. 1997, II-0000) wurde die Schadensersatzklage als unzulässig abgewiesen.

    Die Klägerin vertritt die Auffassung, der Schriftsatz der Kommission in der Rechtssache T-195/95 bestätige deren Absicht, dieses Verfahren nicht zu Ende zu führen, und ihre Entschlossenheit, keine Stellungnahme abzugeben, die der Klägerin, die Opfer des ihr vor den französischen Gerichten entgegengehaltenen rechtswidrigen Vertrages sei, die Anerkennung ihrer Rechte erleichtern würde.

  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Tatsachen anführt, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen läßt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107).
  • EuG, 29.11.1993 - T-56/92

    Casper Koelman gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Klage - …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, daß die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (siehe z. B. den Beschluß des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21).
  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Im Anschluß daran trifft die Kommission eine endgültige Entscheidung (Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 29, vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-74/92, Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-115, Randnr. 61, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Insbesondere kann das Organ einen Beschluß fassen oder Stellung nehmen und dabei einen anderen Rechtsakt als denjenigen erlassen, den der Betroffene gewünscht oder für erforderlich gehalten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 17, Beschluß des Gerichts vom 12. November 1996 in der Rechtssache T-47/96, SDDDA/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 40).
  • EuGH, 18.10.1979 - 125/78

    GEMA / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Ein solches Schreiben beendet daher die Untätigkeit der Kommission und entzieht der gegen sie gerichteten Untätigkeitsklage die Grundlage (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1979 in der Rechtssache 125/78, Gema/Kommission, Slg. 1979, 3173, Randnr. 21, und vom 18. März 1997 in der Rechtssache Guérin automobiles/Kommission, a. a. O., Randnrn.
  • EuG, 12.11.1996 - T-47/96

    Syndicat départemental de défense de droit des agriculteurs gegen Kommission der …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Insbesondere kann das Organ einen Beschluß fassen oder Stellung nehmen und dabei einen anderen Rechtsakt als denjenigen erlassen, den der Betroffene gewünscht oder für erforderlich gehalten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 17, Beschluß des Gerichts vom 12. November 1996 in der Rechtssache T-47/96, SDDDA/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 40).
  • EuGH, 13.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Insbesondere kann das Organ einen Beschluß fassen oder Stellung nehmen und dabei einen anderen Rechtsakt als denjenigen erlassen, den der Betroffene gewünscht oder für erforderlich gehalten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und vom 24. November 1992 in der Rechtssache C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 17, Beschluß des Gerichts vom 12. November 1996 in der Rechtssache T-47/96, SDDDA/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 40).
  • EuG, 18.05.1994 - T-37/92

    Bureau européen des unions des consommateurs und National Consumer Council gegen …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Im Anschluß daran trifft die Kommission eine endgültige Entscheidung (Urteile des Gerichts vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache T-37/92, BEUC und NCC/Kommission, Slg. 1994, II-285, Randnr. 29, vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache T-74/92, Ladbroke/Kommission, Slg. 1995, II-115, Randnr. 61, sowie Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36).
  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

    Auszug aus EuG, 10.07.1997 - T-38/96
    Sie muß sodann innerhalb einer angemessenen Frist zu dem Antrag Stellung nehmen (Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 29).
  • EuG, 24.01.1995 - T-74/92

    Ladbroke Racing Deutschland GmbH gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …

    Rn. 177 Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Anforderungen nur, wenn sie Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnrn. 42 und 43, und Chiquita Brands u. a./Kommission, oben in Randnr. 176 angeführt, Randnr. 65 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 80 Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan oder einer Gemeinschaftseinrichtung verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ oder der Einrichtung vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (vgl. Urteile des Gerichts vom 18. September 1996, Asia Motor France u. a./Kommission, T-387/94, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107, vom 10. Juli 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-38/96, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und Chiquita Brands u. a./Kommission, oben in Randnr. 79 angeführt, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.02.2003 - T-344/00

    CEVA / Kommission

    16 und 17, Beschluss des Gerichtshofes vom 13. Dezember 2000 in der Rechtssache C-44/00 P, Sodima/Kommission, Slg. 2000, I-11231, Randnr. 83, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 24).

    Nach ständiger Rechtsprechung beendet eine derartige Stellungnahme, wenn sie nach Erhebung einer Untätigkeitsklage ergeht, die Untätigkeit der Kommission und macht diese Klage gegenstandslos (Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1997 in der Rechtssache C-282/95 P, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, I-1503, Randnr. 31; Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnrn.

  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Die Klage ist daher für zulässig zu erklären (Urteile des Gerichts vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-554/93, Saint und Murray/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-563, Randnr. 59, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42).
  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS …

    Um die Rechtssicherheit und eine geordnete Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 41, und vom 16. März 2004 in der Rechtssache T-157/01, Danske Busvognmænd/Kommission, Slg. 2004, II-917, Randnr. 45).
  • EuG, 25.05.2004 - T-154/01

    Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame …

    Schließlich beträfen die Kritikpunkte der Kommission die Begründetheit und seien folglich in deren Rahmen zu prüfen (Urteile des Gerichts vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-554/93, Saint und Murray/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-563, Randnr. 59, vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und vom 28, April 1998 in der Rechtssache T-184/95, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-667, Randnr. 23).

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20).

  • EuG, 19.05.2004 - T-154/01

    Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Verordnung …

    Schließlich beträfen die Kritikpunkte der Kommission die Begründetheit und seien folglich in deren Rahmen zu prüfen (Urteile des Gerichts vom 16. April 1997 in der Rechtssache T-554/93, Saint und Murray/Rat und Kommission, Slg. 1997, II-563, Randnr. 59, vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und vom 28, April 1998 in der Rechtssache T-184/95, Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-667, Randnr. 23).

    Um die Rechtssicherheit und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, ist es für die Zulässigkeit einer Klage erforderlich, dass die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf denen die Klage beruht, zumindest in gedrängter Form, jedenfalls aber zusammenhängend und verständlich, aus dem Wortlaut der Klageschrift selbst hervorgehen (Beschluss des Gerichts vom 29. November 1993 in der Rechtssache T-56/92, Koelman/Kommission, Slg. 1993, II-1267, Randnr. 21, und Urteil des Gerichts vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 20).

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

    Eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden genügt diesen Erfordernissen nur, wenn sie Angaben enthält, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen läßt, die Gründe angibt, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet (Urteile des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107, vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95, Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache T-38/96, Guérin automobiles/Kommission, Slg. II-1223, Randnr. 42).
  • EuG, 20.05.2009 - T-89/07

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DES PARLAMENTS, EINEN AUFTRAG FÜR DIE …

    Rn. 103 Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Klage auf Ersatz der von einem Gemeinschaftsorgan verursachten Schäden Angaben enthalten, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe angeben, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem angeblich erlittenen Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnen (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-38/96, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission, T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 65).
  • EuG, 30.06.2009 - T-444/07

    CPEM / Kommission - ESF - Streichung eines Zuschusses - Bericht des OLAF

    Rn. 33 Eine Klage auf Ersatz eines Schadens, der von einem Gemeinschaftsorgan verursacht worden sein soll, genügt diesen Anforderungen nur, wenn in ihr Tatsachen angeführt werden, anhand deren sich das dem Organ vom Kläger vorgeworfene Verhalten bestimmen lässt, die Gründe genannt werden, aus denen nach Auffassung des Klägers ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden besteht, sowie Art und Umfang dieses Schadens bezeichnet werden (Urteile des Gerichts vom 18. September 1996, Asia Motor France u. a./Kommission, T-387/94, Slg. 1996, II-961, Randnr. 107, vom 6. Mai 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-195/95, Slg. 1997, II-679, Randnr. 21, vom 10. Juli 1997, Guérin automobiles/Kommission, T-38/96, Slg. 1997, II-1223, Randnr. 42, und Dubois et Fils/Rat und Kommission, Randnr. 30).
  • EuG, 09.07.2009 - T-238/07

    Ristic u.a. / Kommission - Gesundheitspolizei - Schutzmaßnahmen - Entscheidung …

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