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Rechtsprechung
   EuG, 15.10.1997 - T-331/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2997
EuG, 15.10.1997 - T-331/94 (https://dejure.org/1997,2997)
EuG, Entscheidung vom 15.10.1997 - T-331/94 (https://dejure.org/1997,2997)
EuG, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - T-331/94 (https://dejure.org/1997,2997)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EG Art. 253; ; EG Art. 230

  • Europäischer Gerichtshof

    IPK / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    IPK-München GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1 Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Entscheidung, durch die eine nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung bestätigt wird - Unzulässigkeit - Begriff der bestätigenden Entscheidung - Gleichlautende Entscheidung nach Überprüfung der Rechtslage - Ausschluß ...

  • EU-Kommission

    IPK-München GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Zuschuß zur Finanzierung eines Vorhabens des ökologischen Fremdenverkehrs - Kürzung - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Wiederholende Verfügung - Rechtssicherheit - Vertrauensschutz - Begründung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Förderung von Projekten zum Thema Fremdenverkehr und Umwelt; Verletzung der Grundsätze der Selbstbindung der Verwaltung, des Vertrauensschutzes und des Grundsatzes von Treu und Glauben durch die Verweigerung eines Zuschusses durch die Kommission; Förderung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, II-1665
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    In einem solchen Fall kann er sich somit nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um die Zahlung des Restbetrags des ursprünglich bewilligten Zuschusses zu erlangen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 17, und Rechtssache 189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 17, sowie des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 27).

    Aus einer Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses müssen sich die Gründe für die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag klar ergeben, da sie für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen hat (Urteile Consorgan/Kommission, Cipeke/Kommission, Randnrn. 15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).

  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    In einem solchen Fall kann er sich somit nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um die Zahlung des Restbetrags des ursprünglich bewilligten Zuschusses zu erlangen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 17, und Rechtssache 189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 17, sowie des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 27).

    Aus einer Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses müssen sich die Gründe für die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag klar ergeben, da sie für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen hat (Urteile Consorgan/Kommission, Cipeke/Kommission, Randnrn. 15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Ein Begründungsmangel liegt somit nicht vor (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 65).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Aus einer Entscheidung über die Kürzung eines finanziellen Zuschusses müssen sich die Gründe für die Kürzung gegenüber dem ursprünglich bewilligten Betrag klar ergeben, da sie für den Zuschußempfänger erhebliche Folgen hat (Urteile Consorgan/Kommission, Cipeke/Kommission, Randnrn. 15 bis 18, Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal/Kommission, Slg. 1994, II-1177, Randnr. 52, und vom 12. Januar 1995 in der Rechtssache T-85/94, Branco/Kommission, Slg. 1995, II-45, Randnr. 33).
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Ein Begründungsmangel liegt somit nicht vor (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 15, und des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 65).
  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage gegen eine wiederholende Verfügung, mit der ein nicht fristgerecht angefochtener früherer Bescheid lediglich bestätigt wird, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, und vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14; Beschluß des Gerichtshofes vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec/Kommission, Slg. 1990, I-4265, Randnr. 10).
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Eine wiederholende Verfügung liegt vor, wenn der Bescheid keine Gesichtspunkte enthält, die in dem früheren Bescheid nicht enthalten waren, und nicht auf einer Überprüfung der Rechtslage des Adressaten des früheren Bescheids beruht (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 3. März 1994 in der Rechtssache T-82/92, Cortes Jimenez u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, II-237, Randnr. 14, und vom 22. November 1990 in der Rechtssache T-4/90, Lestelle/Kommission, Slg. 1990, II-689, Randnr. 24).
  • EuGH, 11.01.1996 - C-480/93

    Zunis Holding u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage gegen eine wiederholende Verfügung, mit der ein nicht fristgerecht angefochtener früherer Bescheid lediglich bestätigt wird, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 16, und vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14; Beschluß des Gerichtshofes vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec/Kommission, Slg. 1990, I-4265, Randnr. 10).
  • EuG, 19.03.1997 - T-73/95

    Estabelecimentos Isidoro M. Oliveira SA gegen Kommission der Europäischen …

    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    In einem solchen Fall kann er sich somit nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, um die Zahlung des Restbetrags des ursprünglich bewilligten Zuschusses zu erlangen (Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90, Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 17, und Rechtssache 189/90, Cipeke/Kommission, Slg. 1992, I-3573, Randnr. 17, sowie des Gerichts vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-73/95, Oliveira/Kommission, Slg. 1997, II-0000, Randnr. 27).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 15.10.1997 - T-331/94
    Nach der Rechtsprechung zu Gemeinschaftszuschüssen ist die Verpflichtung, die finanziellen Bedingungen des Bewilligungsbescheids einzuhalten, sowie die Verpflichtung, die Investition materiell durchzuführen, eine Hauptpflicht des Begünstigten und damit Voraussetzung der Gewährung des Gemeinschaftszuschusses (Urteil des Gerichts vom 1. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93, T-231/94, T-232/94, T-233/94 und T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 160).
  • EuG, 22.11.1990 - T-4/90

    Jean Lestelle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

  • EuGH, 21.11.1990 - C-12/90

    Infortec/ Commission

  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 03.03.1994 - T-82/92

    Manuel Cortes Jimenez und andere gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    2 Diese Klage wurde mit Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, im Folgenden: Urteil vom 15. Oktober 1997) abgewiesen.

    Mit Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-433/97 P (IPK/Kommission, Slg. 1999, I-6795, im Folgenden: Urteil vom 5.

    Oktober 1999) wurde das Urteil vom 15.

    10 Die Kosten in Höhe von 38 373, 99 Euro, die die Antragstellerin für die Rechtssachen vor dem Gericht, in denen die Urteile vom 15.

    - Für das Verfahren vor dem Gericht bis zum Urteil vom 15.

    68 Sodann ist daran zu erinnern, dass die Antragstellerin in dem gerichtlichen Verfahren, das zum Urteil vom 15.

    Schon aus diesem Grund war es ihrer Ansicht nach deshalb nicht zu rechtfertigen, sie mit der Sanktion zu belegen, dass sie die Zahlung gerade wegen einer verspäteten Durchführung des Projekts nicht erhalte (Urteil vom 15. Oktober 1997, Randnr. 34).

    73 Zu den Honoraren für die Verfahren, in denen die Urteile vom 15.

    Diese Daten entsprechen dem Datum der Einreichung der Klageschrift und dem Datum der Einreichung der Erwiderung in dem Verfahren, das zum Urteil vom 15.

  • EuG, 15.04.2011 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Zuschuss zur Finanzierung eines Vorhabens des …

    Rn. 19 Mit Urteil vom 15. Oktober 1997, 1PK/Kommission (T-331/94), wies das Gericht diese Klage ab.

    Rn. 23 Nach der Zurückverweisung gab das Gericht der Klage mit Urteil vom 6. März 2001, 1PK-München/Kommission (T-331/94, Slg. 2001, II-779), statt.

    So beantragt sie im Wesentlichen, der Kommission aufzugeben, u. a. "die Verwaltungsakten der GD XXIII und der Generaldirektion Finanzkontrolle betreffend das Ecodata-Projekt sowie sämtliche die Untersuchung der hier in Rede stehenden Vorgänge betreffenden Akten vorzulegen" und die Akten aus dem ersten streitigen Verfahren vor dem Gericht (T-331/94) beizuziehen, da diese "für diese Klage von Relevanz" seien.

    Auch die Kommission nennt die Namen mehrerer Personen, die als Zeugen geladen werden könnten, und regt an, die Akten der Rechtssache T-331/94 beizuziehen.

    Im Übrigen sei der Vorwurf des kollusiven Zusammenwirkens, den die Kommission erstmals im Rahmen der Rechtssache T-331/94 nach deren Zurückverweisung durch den Gerichtshof an das Gericht geäußert habe, verspätet, nicht Verfahrensgegenstand und damit unzulässig gewesen (Urteil IPK-München/Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, Randnr. 90).

    Somit sei die Verjährungsfrist auch nicht durch das Verfahren in der Rechtssache T-331/94 unterbrochen worden.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-199/01

    IPK-München / Kommission

    20 Mit Urteil vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665) hat das Gericht die Klage abgewiesen.

    22 Die Klägerin hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Dezember 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil IPK/Kommission des Gerichts vom 15. Oktober 1997 eingelegt.

    23 In seinem Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-433/97 P (IPK/Kommission, Slg. 1999, I-6795) hat der Gerichtshof ausgeführt:.

    24 Der Gerichtshof hat folglich das Urteil IPK/Kommission des Gerichts vom 15. Oktober 1997 aufgehoben und die Rechtssache nach Artikel 54 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes an das Gericht zurückverwiesen.

    31 Viertens hat das Gericht in den Randnummern 76 bis 85 des angefochtenen Urteils geprüft, ob die Kommission den Nachweis erbracht hat, dass die Klägerin trotz der Einmischungen mit dem Ziel, den Studienkreis an dem Projekt zu beteiligen, weiterhin imstande war, das Projekt zufrieden stellend durchzuführen (vgl. das Urteil IPK/Kommission des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1999, Randnr. 16).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-496/99

    Kommission / CAS Succhi di Frutta

    Somit kann die von der Klägerin erhobene Klage nicht aus diesem Grund für unzulässig erklärt werden (vgl. Urteile des Gerichts vom 3. März 1994 in der Rechtssache T-82/92, Cortes Jimenez u. a./Kommission, Slg. ÖD 1994, II-237, Randnr. 14, vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-130/96, Aquilino/Rat, Slg. ÖD 1998, II-1017, Randnr. 34, und vom 21. Oktober 1998 in der Rechtssache T-100/96, Vicente-Nuñez/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-1779, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1999 - C-433/97

    IPK / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigerklärung einer Entscheidung der …

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater J. Grunwald als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im Verfahren erster Instanz,.

    Die IPK-München GmbH (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 22. Dezember 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. August 1994 abgewiesen hat, mit der die Zahlung des Restbetrags eines Zuschusses, der ihr im Rahmen der Unterstützung eines Projekts zur Errichtung einer Datenbank zum ökologischen Fremdenverkehr in Europa bewilligt worden war, abgelehnt wurde.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission) wird aufgehoben, soweit es zum einen den Antrag der IPK-München GmbH auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. August 1994 abgewiesen hat, mit der die Zahlung des Restbetrags eines im Rahmen eines Projekts zur Errichtung einer Datenbank zum ökologischen Fremdenverkehr in Europa bewilligten Zuschusses abgelehnt wurde, und zum anderen der Rechtsmittelführerin die Kosten auferlegt hat.

  • EuG, 16.03.1998 - T-235/95

    Goldstein / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Bei der Kommission beantragte …

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist eine Nichtigkeitsklage, die gegen eine Entscheidung gerichtet ist, mit der eine frühere, nicht fristgerecht angefochtene Entscheidung lediglich bestätigt wurde, unzulässig (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-480/93 P, Zunis Holding u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1, Randnr. 14, und des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24; Beschluß des Gerichtshofes vom 21. November 1990 in der Rechtssache C-12/90, Infortec/Kommission, Slg. 1990, I-4265, Randnr. 10).

    Eine Entscheidung bestätigt lediglich eine frühere Entscheidung dann, wenn sie im Vergleich zu der früheren Entscheidung nichts Neues enthält und sie nicht auf einer erneuten Prüfung der Lage des Adressaten dieser früheren Entscheidung beruht (Urteil IPK/Kommission, a. a. O., Randnr. 24).

  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER …

    Ein Rechtsakt bestätigt lediglich einen früheren Rechtsakt, wenn er gegenüber diesem kein neues Element enthält und ihm auch keine erneute Prüfung der Lage des Adressaten des früheren Rechtsakts vorausgegangen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 14, und Beschluss des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2004 in der Rechtssache C-521/03, Internationaler Hilfsfonds/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94, IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665, Randnr. 24, und Beschluss des Gerichts vom 4. Mai 1998 in der Rechtssache T-84/97, BEUC/Kommission, Slg. 1998, II-795, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2000 - C-273/99

    Connolly / Kommission

    12: - Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-433/97 P (IPK/Kommission, Slg. 1999, I-6795, Randnrn.

    Mit diesem Urteil wurde das Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665) aufgehoben und die Rechtssache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-199/01

    Kommission / IPK-München

    Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665) ab.

    In seinem Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-433/97 P (IPK/Kommission, Slg. 1999, I-6795) führte der Gerichtshof aus:.

  • EuG, 06.03.2001 - T-331/94

    IPK-München / Kommission

    Das Gericht hat die Klage mit Urteil vom 15. Oktober 1997 in der Rechtssache T-331/94 (IPK/Kommission, Slg. 1997, II-1665) abgewiesen.

    In seinem Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-433/97 P (IPK/Kommission, Slg. 1999, I-6795) hat der Gerichtshof ausgeführt: "15 Wie sich aus Randnummer 47 des angefochtenen Urteils ergibt, hat die Rechtsmittelführerin Hinweise für Einmischungen in die Durchführung des Projekts beigebracht.

  • EuG, 16.12.1999 - T-158/96

    Acciaierie di Bolzano / Kommission

  • EuG, 14.10.1999 - T-191/96

    CAS Succhi di Frutta SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-200/01

    Kommission / IPK-München

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.1999 - C-433/97

    IPK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-123/03

    Kommission / Greencore

  • EuGöD, 02.07.2009 - F-49/08

    Giannini / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-334/99

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 03.02.2000 - T-46/98

    CCRE / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-308/95

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuG, 21.10.1998 - T-100/96

    Beamte - Einstufung - Verbesserung hinsichtlich der Dienstaltersstufe - Vor der …

  • EuGöD, 09.07.2009 - F-104/07

    Hoppenbrouwers / Kommission

  • EuG, 03.04.2001 - T-95/00

    Beamte - Auswahlverfahren - Nichtzulassung - Höchstalter - Antrag auf erneute …

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