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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1998 - C-232/95, C-233/95   

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https://dejure.org/1998,1774
EuGH, 11.06.1998 - C-232/95, C-233/95 (https://dejure.org/1998,1774)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1998 - C-232/95, C-233/95 (https://dejure.org/1998,1774)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - C-232/95, C-233/95 (https://dejure.org/1998,1774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung — Richtlinie 76/464 — Wasserverschmutzung —Nichtumsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Richtlinie 76/464 des Rates, Artikel 7 Absatz 1
    1 Umwelt - Wasserverschmutzung - Richtlinie 76/464 - Verpflichtung zur Aufstellung spezifischer Programme zur Verringerung der Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Nichtumsetzung einer Richtlinie ; Verringerung der Wasserverschmutzung des Vegoritis-Sees, des Flusses Soulos und des Pagasäischen Golfes ; Griechisches Umweltprogramm 1994- 1999

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/464/EWG; EGV Art. 169 a.F.
    1 Umwelt - Wasserverschmutzung - Richtlinie 76/464 - Verpflichtung zur Aufstellung spezifischer Programme zur Verringerung der Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Anwendung der Richtlinie 76/464/EWG des Rates betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft - Fehlen von Programmen zur Verringerung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3343
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-232/95
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-298/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-6747, Randnrn.
  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-232/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung nämlich anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können somit nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.09.1996 - C-289/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-232/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung nämlich anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können somit nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15, und vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-130/01

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Als Beispiel nennt die französische Regierung das Urteil vom 11. Juni 1998 in den Rechtssachen C-232/95 und C-233/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnrn.

    Zudem muss es sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes bei den nach Artikel 7 der Richtlinie 76/464 aufzustellenden Programmen um spezifische Programme handeln; ein mit allgemeinen Sanierungsprogrammen verfolgtes Ziel der Verringerung der Verschmutzung entspricht nicht notwendig dem spezifischeren Ziel dieser Richtlinie (Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnr. 39, und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 39).

    Ferner besteht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der spezifische Charakter der fraglichen Programme darin, dass sie ein kohärentes Gesamtkonzept darstellen müssen, das den Charakter einer konkreten, gegliederten Planung für das gesamte Staatsgebiet hat und die Verringerung der Verschmutzung betrifft, die durch alle die Stoffe der Liste II verursacht wird, die in Verbindung mit den im jeweiligen Programm festgelegten Qualitätszielen für die aufnehmenden Gewässer im nationalen Rahmen jedes einzelnen Mitgliedstaats von Bedeutung sind (u. a. Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 40, und vom 25. Mai 2000, Kommission/Griechenland, Randnr. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-435/99

    Kommission / Portugal

    19: - Urteile vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 25), vom 11. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-232/95 und C-233/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 38) und vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20).

    21: - Urteile vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13), vom 25. November 1998 in der Rechtssache C-214/96 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-7661, Randnr. 18) und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-178/98

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …

    (14) - Siehe etwa Urteil vom 11. Juni 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-232/95 und C-233/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 38).

    (23) - Siehe etwa Urteile vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-8/97 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-823, Randnr. 8) und Kommission/Spanien, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 14.

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   Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95 (https://dejure.org/1997,26139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.06.1997 - C-232/95 (https://dejure.org/1997,26139)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - C-232/95 (https://dejure.org/1997,26139)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung - Richtlinie 76/464 - Wasserverschmutzung - Nichtumsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3343
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 08.07.1987 - 262/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    (10) - Vgl. Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9), die beide die Erhaltung der wildlebenden Vögel betreffen.

    (13) - Insoweit braucht kaum daran erinnert zu werden, daß nach ständiger Rechtsprechung die Teilerfuellung der sich aus einer Richtlinie ergebenden Verpflichtungen nicht deren ordnungsgemässe Umsetzung darstellen kann (so schon Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 6).

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    (10) - Vgl. Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9), die beide die Erhaltung der wildlebenden Vögel betreffen.
  • EuGH, 28.02.1991 - 131/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    (9) - Vgl. etwa Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 6).
  • EuGH, 18.03.1980 - 91/79

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    (13) - Insoweit braucht kaum daran erinnert zu werden, daß nach ständiger Rechtsprechung die Teilerfuellung der sich aus einer Richtlinie ergebenden Verpflichtungen nicht deren ordnungsgemässe Umsetzung darstellen kann (so schon Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 91/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 1099, Randnr. 6).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-232/95

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung - Richtlinie 76/464 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    Rufen wir uns deren Ziel in Erinnerung: Die Kommission beantragt, festzustellen, daß die Griechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag und den Artikeln 2 und 7 der Richtlinie verstossen hat, daß sie hinsichtlich der Gewässer des Vegoritis-Sees, des Flusses Soulos (Rechtssache C-232/95) und des Pagasetischen Golfes (Rechtssache C-233/95) die Programme nach Artikel 7 der Richtlinie nicht aufgestellt, die Fristen für deren Durchführung nicht festgelegt und die Ableitungen, die einen der Stoffe aus der Liste II enthalten können, nicht vom Erlaß einer vorherigen Genehmigung nach Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie abhängig gemacht hat.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-252/89

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95
    (11) - Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-252/89 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3973, abgekürzte Veröffentlichung).
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