Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuG, 14.07.1998 - T-119/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4538
EuG, 14.07.1998 - T-119/95 (https://dejure.org/1998,4538)
EuG, Entscheidung vom 14.07.1998 - T-119/95 (https://dejure.org/1998,4538)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - T-119/95 (https://dejure.org/1998,4538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 816/92 - Klagefrist - Zulässigkeit - Schadensersatzklage - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Referenzmengen - Zusatzabgabe - Entschädigungslose Herabsetzung der Referenzmengen

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 816/92; ; Verordnung (EWG) Nr. 804/68; ; EGV Art. 215 Abs. 2; ; EGV Art. 39

  • Europäischer Gerichtshof

    Hauer / Rat und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Alfred Hauer gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b und 40 Absatz 3 Unterabsatz 2; Verordnung Nr. 816/92 des Rates
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Entschädigungslose Herabsetzung der nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Eigentumsrecht - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Gleichheitssatz - Kein ...

  • EU-Kommission

    Alfred Hauer gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 816/92 - Klagefrist - Zulässigkeit - Schadensersatzklage - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Referenzmengen - Zusatzabgabe - Entschädigungslose Herabsetzung der Referenzmengen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Aussetzung einer Referenzmenge für Milch ohne Entschädigung; Festsetzung einer Vergütung bei vorübergehender Aussetzung der Milcherzeugung; Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für einen durch ihre Organe verursachten Schaden; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Verordnung (EWG) Nr. 816/92 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse, soweit darin die entschädigungslose vorüber-gehende Aussetzung eines Teils der Referenzmengen vorgesehen ...

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, II-2713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 19.03.1992 - C-311/90

    Hierl / Hauptzollamt Regensburg

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Nach Auffassung des Rates muß zwischen dem Ziel der Einkommensgarantie in der Landwirtschaft des Artikels 39 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrages und dem der Stabilisierung der Märkte des Artikels 39 Absatz 1 Buchstabe c ein Ausgleich hergestellt werden, wobei letzterem unter bestimmten Umständen ein zeitweiliger Vorrang eingeräumt werden dürfe (Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van den Bergh en Jurgens/Kommission, Slg. 1987, 1155, Randnr. 20, und vom 19. März 1992 in der Rechtssache C-311/90, Hierl, Slg. 1992, I-2061, Randnr. 13).

    Dieses Ermessen soll es den Gemeinschaftsorganen insbesondere ermöglichen, für den ständigen Ausgleich zu sorgen, den etwaige Widersprüche zwischen diesen Zielen, wenn sie isoliert betrachtet werden, erforderlich machen können, und gegebenenfalls dem einen oder anderen von ihnen den zeitweiligen Vorrang einzuräumen, den die wirtschaftlichen Tatsachen oder Umstände, im Hinblick auf die sie ihre Entscheidungen erlassen, gebieten (Urteile Spanien/Rat, Randnr. 10, und Hierl, Randnr. 13).

    Wie der Gerichtshof in den Urteilen Hierl (Randnrn. 13 bis 15) und Spanien/Rat (Randnrn. 10 und 11) anerkannt hat, verletzen vorübergehende Verringerungen der Referenzmengen, mit denen das Ziel verfolgt wird, eine Stabilisierung der durch eine Überproduktion gekennzeichneten Märkte zu erreichen, nicht das Eigentumsrecht.

    Im Urteil Hierl habe der Gerichtshof die Ansicht vertreten, daß die unterschiedslose Anwendung der Aussetzung von Referenzmengen auf Klein- und Großerzeuger von Milch keine Verletzung des Artikels 39 des Vertrages darstelle.

    Die Kommission trägt vor, daß der Umstand, daß eine im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation getroffene Maßnahme für bestimmte Erzeuger je nach der individuellen Ausrichtung ihrer Erzeugung unterschiedliche Auswirkungen haben könne, nach den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hierl (Randnr. 19) nicht als eine Diskriminierung angesehen werden könne, wenn diese Maßnahme auf objektiven Kriterien beruhe.

    Dies ist bei der Regelung der vorübergehenden Aussetzung der Fall, die so ausgestaltet ist, daß die ausgesetzten Mengen im Verhältnis zu den Referenzmengen stehen (vgl. Urteile Hierl, Randnr. 19, und O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 117).

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry, …

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Schließlich hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94 (Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 42) die die streitige Verringerung betreffende Vorschrift dieser Verordnung geprüft; diese Prüfung hat nichts ergeben, was ihre Gültigkeit beeinträchtigen könnte.

    Folglich kann die Gemeinschaft, wenn sie dem Gemeinwohl dienende Ziele verfolgt, das Eigentumsrecht namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterwerfen, sofern diese tatsächlich diesen Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen (Urteile des Gerichtshofes Hauer, Randnr. 23, Schräder, Randnr. 15, vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 27; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 98).

    Außerdem geht aus dem Urteil Irish Farmers Association u. a. (Randnr. 29) hervor, daß selbst eine Umwandlung einer vorübergehenden Verringerung in eine endgültige Kürzung um 4, 5 % der Referenzmengen ohne Entschädigung dieses Recht nicht verletzt.

    Wie sich aus dem Urteil Irish Farmers Association u. a. (Randnr. 22) ergibt, haben der Rat und die Kommission keine Lage geschaffen, aufgrund deren die Milcherzeuger hätten erwarten dürfen, daß ihnen die vorübergehend ausgesetzten Referenzmengen zu den angegebenen Zeitpunkten wieder zugeteilt würden.

    Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen dürfen daher nur aufgrund objektiver Kriterien, die eine ausgewogene Verteilung der Vor- und Nachteile auf die Betroffenen gewährleisten, nach Regionen und sonstigen Produktions- oder Verbrauchsbedingungen differenzieren (Urteile des Gerichtshofes Spanien/Rat, Randnr. 25, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 34; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 113).

  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Der Gerichtshof hat in seinen Urteilen vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86 (Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 15) und Hierl (Randnr. 21) entschieden, daß die Verordnungen Nrn. 1335/86 und 1343/86, die die Gesamtgarantiemenge jedes Mitgliedstaats um 3 % verringerten, und die Vorschrift der Verordnung Nr. 775/87, die die Aussetzung eines Teils jeder Referenzmenge vorsah, keine Norm des Gemeinschaftsrechts verletzten.

    Dieses Ermessen soll es den Gemeinschaftsorganen insbesondere ermöglichen, für den ständigen Ausgleich zu sorgen, den etwaige Widersprüche zwischen diesen Zielen, wenn sie isoliert betrachtet werden, erforderlich machen können, und gegebenenfalls dem einen oder anderen von ihnen den zeitweiligen Vorrang einzuräumen, den die wirtschaftlichen Tatsachen oder Umstände, im Hinblick auf die sie ihre Entscheidungen erlassen, gebieten (Urteile Spanien/Rat, Randnr. 10, und Hierl, Randnr. 13).

    Der Rat trägt vor, daß der Gerichtshof ähnliche Rügen bereits in seinen Urteilen Spanien/Rat und Hierl zurückgewiesen habe.

    Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen dürfen daher nur aufgrund objektiver Kriterien, die eine ausgewogene Verteilung der Vor- und Nachteile auf die Betroffenen gewährleisten, nach Regionen und sonstigen Produktions- oder Verbrauchsbedingungen differenzieren (Urteile des Gerichtshofes Spanien/Rat, Randnr. 25, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 34; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 113).

  • EuGH, 13.12.1979 - 44/79

    Hauer / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Der Kläger macht geltend, daß das Eigentumsrecht zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehöre, deren Wahrung der Gerichtshof gewährleiste (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79, Hauer, Slg. 1979, 3727, Randnr. 17).

    Folglich kann die Gemeinschaft, wenn sie dem Gemeinwohl dienende Ziele verfolgt, das Eigentumsrecht namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterwerfen, sofern diese tatsächlich diesen Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen (Urteile des Gerichtshofes Hauer, Randnr. 23, Schräder, Randnr. 15, vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 27; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 98).

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation sei es nur gegen unverhältnismäßige, nicht tragbare Eingriffe geschützt, die das betreffende Recht in seinem Wesensgehalt antasteten (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 265/87, Schräder, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15).

    Folglich kann die Gemeinschaft, wenn sie dem Gemeinwohl dienende Ziele verfolgt, das Eigentumsrecht namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterwerfen, sofern diese tatsächlich diesen Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen (Urteile des Gerichtshofes Hauer, Randnr. 23, Schräder, Randnr. 15, vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 27; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 98).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (vgl. Urteile des Gerichtshofes Delacre u. a./Kommission, Randnr. 33, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 80, sowie Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 67, vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 71, und O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 48).
  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Folglich kann die Gemeinschaft, wenn sie dem Gemeinwohl dienende Ziele verfolgt, das Eigentumsrecht namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterwerfen, sofern diese tatsächlich diesen Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen (Urteile des Gerichtshofes Hauer, Randnr. 23, Schräder, Randnr. 15, vom 10. Januar 1992 in der Rechtssache C-177/90, Kühn, Slg. 1992, I-35, Randnr. 16, und Irish Farmers Association u. a., Randnr. 27; Urteil des Gerichts O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 98).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Überdies müsse ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer mit Maßnahmen rechnen, die angesichts der Marktentwicklung erforderlich würden (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Commission, Slg. 1990, I-395).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Der Rat durfte nämlich im Rahmen seines weiten Ermessens auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik dem Ziel der Stabilisierung des Marktes für Milcherzeugnisse vorübergehend Vorrang einräumen, da die getroffenen Maßnahmen durch eine Rationalisierung der Milcherzeugung zur Aufrechterhaltung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Sinne des Artikels 39 Absatz 1 Buchstabe b des Vertrages beitrugen (Urteil O'Dwyer u. a./Rat, Randnr. 82, und allgemein zum System der Zusatzabgabe Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87, Erpelding, Slg. 1988, 2647, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus EuG, 14.07.1998 - T-119/95
    Der Rat weist darauf hin, daß die Anerkennung eines berechtigten Vertrauens der Milcherzeuger auf die zeitlich unbegrenzte Beibehaltung einer Entschädigung einer Anerkennung wohlerworbener Rechte auf diesem Gebiet gleichkäme, die im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung stünde (Urteile des Gerichtshofes vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania u. a., Slg. 1986, 117, und Spanien/Rat).
  • EuGH, 09.07.1985 - 179/84

    Bozzetti / Invernizzi

  • EuG, 15.12.1994 - T-489/93

    Unzulässigkeit einer Klage auf Nichtigerklärung der Verordnungen Nrn. 846/93, …

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen …

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 22.10.1991 - C-44/89

    Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg

  • EuGH, 11.03.1987 - 265/85

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

  • EuG, 18.09.1997 - T-121/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

  • EuG, 15.04.1997 - T-390/94

    Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen …

  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der …

  • EuG, 09.12.1997 - T-195/94

    LANDWIRTSCHAFT

  • EuG, 15.03.1995 - T-514/93
  • EuG, 26.06.2019 - T-466/16

    NRW. Bank/ SRB

    Rn. 48 Ferner ergibt sich aus ebenso ständiger Rechtsprechung, dass die Klagefristen, die zur Gewährleistung der Klarheit und Sicherheit der Rechtsverhältnisse und zur Vermeidung jeder Diskriminierung oder willkürlicher Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz eingeführt wurden, zwingendes Recht sind und nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien stehen (…vgl. Urteile vom 23. Januar 1997, Coen, C-246/95, EU:C:1997:33, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, EU:T:1998:161, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.12.2018 - T-290/16

    Fruits de Ponent/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Landwirtschaft - …

    Ce pouvoir doit permettre aux institutions de l'Union, notamment, d'assurer la conciliation permanente que peuvent exiger d'éventuelles contradictions entre les objectifs de la PAC considérés séparément et, le cas échéant, d'accorder à tel ou tel d'entre eux la prééminence temporaire qu'imposent les faits ou les circonstances économiques au vu desquels elles arrêtent leurs décisions (voir arrêt du 14 juillet 1998, Hauer/Conseil et Commission, T-119/95, EU:T:1998:161, point 40 et jurisprudence citée).

    En particulier, il ne ressort ni de cette disposition ni de l'arrêt du 14 juillet 1998, Hauer/Conseil et Commission (T-119/95, EU:T:1998:161), invoqué par la requérante, que la Commission serait tenue de garantir en toutes circonstances le maintien du niveau de vie de la population agricole ou de préserver celle-ci des conséquences d'une perturbation du marché.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-186/96

    Demand - Milch - Zusatzabgabenregelung - Referenzmenge - Vorübergehende …

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, daß es um die zusätzlichen Referenzmengen nicht nur im Urteil Irish Farmers Association u. a. ging, sondern auch in den Urteilen des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93 (O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071) und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95 (Hauer/Rat und Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), in denen die Gültigkeit der Verordnung Nr. 816/92 bestritten worden war.
  • EuG, 12.12.2006 - T-373/94

    Werners / Rat und Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - …

    Rn. 98 Das Diskriminierungsverbot besagt nämlich nach ständiger Rechtsprechung, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass dies objektiv gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 15/83, Denkavit Nederland, Slg. 1984, 2171, Randnr. 22, und vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 13. Juli 1995 in den Rechtssachen T-466/93, T-469/93, T-473/93, T-474/93 und T-477/93, O'Dwyer u. a./Rat, Slg. 1995, II-2071, Randnr. 113, und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95, Hauer/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 63).
  • EuG, 13.11.2012 - T-278/11

    ClientEarth u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - …

    Rn. 31 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition der Parteien oder des Gerichts (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995, Cobrecaf u. a./Kommission, T-514/93, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998, Hauer/Rat und Kommission, T-119/95, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22, sowie Beschluss des Gerichts vom 25. Juni 2003, AIT/Kommission, T-287/02, Slg. 2003, II-2179, Randnr. 20).
  • EuG, 25.06.2003 - T-287/02

    AIT / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung über den Abschluss eines …

    Nach ständiger Rechtsprechung stehen die Klagefristen nicht zur Disposition des Gerichts oder der Parteien und sind zwingendes Recht (Urteile des Gerichts vom 15. März 1995 in der Rechtssache T-514/93, Cobrecaf u. a./Kommission, Slg. 1995, II-621, Randnr. 40, und vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache T-119/95, Hauer/Rat und Kommission, Slg. 1998, II-2713, Randnr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht