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   EuG, 21.02.1995 - T-472/93   

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https://dejure.org/1995,2741
EuG, 21.02.1995 - T-472/93 (https://dejure.org/1995,2741)
EuG, Entscheidung vom 21.02.1995 - T-472/93 (https://dejure.org/1995,2741)
EuG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - T-472/93 (https://dejure.org/1995,2741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen Preise ; Nichtigkeitsklage einer Privatperson ; Merkmal zur Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung; Ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft für den durch ihre Organe in ...

  • Judicialis

    Grundverordnung (EWG) Nr. 1785/81 des Rates vom 30. Juni 1981 (ABl. L 177, S. 4); ; Verordnung (EWG) Nr. 1718/91 des Rates vom 13. Juni 1991 zur Festsetzung der abgeleiteten Interv... entionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für Rohzucker, der Mindestpreise für A- und B-Zuckerrüben, der Schwellenpreise; ; Verordnung (EWG) Nr. 1749/92 des Rates vom 30. Juni 1992 zur Festsetzung der abgeleiteten Interventionspreise für Weißzucker, des Interventionspreises für Rohzucker, der Mindestpreise für A- und B-Zuckerrüben, der Schwellenpreise, der Vergütung zum Ausgleich; ; Verordnung (EWG) Nr. 3814/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 und zur Anwendung der darin vorgesehenen Preise für den Zuckersektor in Spanien (ABl. L 387, S. 7)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    23 Der Rat stellt abschließend fest, daß der Antrag auf Nichtigerklärung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81, Alusuisse/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463, und vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061) als unzulässig zurückzuweisen sei, da die Klägerinnen nicht individuell betroffen seien.

    Das Merkmal zur Unterscheidung zwischen Verordnung und Entscheidung ist nach feststehender Rechtsprechung darin zu sehen, ob die fragliche Maßnahme allgemeine Geltung hat (Urteil Alusuisse/Rat und Kommission, a. a. O.).

    32 Nach ständiger Rechtsprechung verliert eine Maßnahme auch nicht etwa dadurch ihre allgemeine Geltung und damit ihren Verordnungscharakter, daß sich die Personen, für die sie in einem gegebenen Zeitpunkt gilt, der Zahl nach oder sogar namentlich bestimmen lassen, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme nach ihrer Zweckbestimmung aufgrund eines durch sie festgelegten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (siehe z. B. Urteil Alusuisse/Rat und Kommission, a. a. O, und Beschluß des Gerichtshofes vom 12. Juli 1993 in der Rechtssache C-128/91, Gibraltar und Gibraltar Development/Rat, Slg. 1993, I-3971, Randnr. 15).

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Die Haftung der Gemeinschaft für Rechtsetzungsakte, die wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzen, kann nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).

    43 Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine hinreichend qualifizierte Rechtsverletzung auf einem Rechtsetzungsgebiet, das durch ein für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, voraus, daß das betreffende Organ die Grenzen seiner Befugnisse offensichtlich und erheblich überschritten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76 sowie 4/77, 15/77 und 40/77, Slg. 1978, 1209, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission, a. a. O).

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    45 Die Klägerinnen machen unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533) geltend, der Rat habe den Grundsatz des Vertrauensschutzes dadurch verletzt, daß er die angefochtene Verordnung ohne vorherige Ankündigung und ohne Übergangsmaßnahmen zu ihren Gunsten zu treffen erlassen habe.

    52 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vor, wenn ein Gemeinschaftsorgan ohne zwingendes entgegenstehendes Interesse des Gemeinwohls einen besonderen schutzwürdigen Vorteil für die betroffenen Unternehmen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung abschafft, ohne angemessene Übergangsmaßnahmen zu treffen (Urteil CNTA/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    50 Für den Fall, daß dies nicht zutrifft, weist der Rat darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes jeder umsichtige und besonnene Wirtschaftsteilnehmer mit Änderungen der einschlägigen Regelung rechnen müsse, die zur Berücksichtigung der Marktentwicklung geboten seien (Urteile vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 78/77, Lührs, Slg. 1978, 169, und vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395), und daß sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein schutzwürdiges berechtigtes Vertrauen auf die Beibehaltung eines wirtschaftlichen Vorteils berufen könnten, der ihnen im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation gewährt worden sei; dies gelte sicher dann, wenn die wirtschaftliche Rechtfertigung dieser Maßnahme inzwischen entfallen sei.

    61 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß die Gemeinschaftsorgane nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen verfügen und daß die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die die Gemeinschaftsorgane durch im Rahmen ihres Ermessens erlassene Entscheidungen ändern können (Urteil Delacre u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 25.10.1978 - 103/77

    Royal Scholten-Honig / Intervention Board for Agricultural Produce

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Dazu führen die Klägerinnen aus, wegen der sehr engen Wettbewerbsbeziehung zwischen dem Interventionspreis für Zucker und dem Verkaufspreis für Isoglukose, wie sie vom Rat anerkannt worden sei (siehe insbesondere zweite und dritte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1785/81 und Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1978 in den Rechtssachen 103/77 und 145/77, Royal Scholten-Honig u. a., Slg. 1978, 2037), sei es ihnen nicht möglich gewesen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen, um der Abwertung der "grünen" Pesete infolge der Senkung des Interventionspreises für Zucker Rechnung zu tragen.

    84 Zweitens ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil Royal Scholten-Honig u. a. vom 25. Oktober 1978 (a. a. O.) in einer Rechtssache, die die Einführung einer Produktionsabgabenregelung für Isoglukose betraf, unter Bezugnahme auf die Begründungserwägungen der betreffenden Verordnungen, die sich auf das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen den beiden Erzeugnissen bezogen ° und später im wesentlichen in die Verordnung Nr. 1785/81 übernommen wurden °, ausgeführt hat, daß für Zucker und Isoglukose vergleichbare Sachverhalte bestuenden.

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Sie betreffe sie nach den Kriterien, die der Gerichtshof hierfür in seinen Urteilen vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213) und vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraïki-Patraïki u. a./Kommission, Slg. 1985, 207) entwickelt habe, individuell.

    26 Ausserdem habe der Rat wissen können, daß die angefochtene Verordnung nur ihre Interessen berühren würde, wenn sie ohne Übergangsmaßnahmen zugunsten der Isoglukosehersteller erlassen werde (Urteil Piraïki-Patraïki u. a./Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Die Haftung der Gemeinschaft für Rechtsetzungsakte, die wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetzen, kann nur durch eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteile des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90, Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061).
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    43 Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine hinreichend qualifizierte Rechtsverletzung auf einem Rechtsetzungsgebiet, das durch ein für die Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik unerläßliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, voraus, daß das betreffende Organ die Grenzen seiner Befugnisse offensichtlich und erheblich überschritten hat (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76 sowie 4/77, 15/77 und 40/77, Slg. 1978, 1209, und Urteil Mulder u. a./Rat und Kommission, a. a. O).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber auch, daß der Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, daß die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen von Sachverhalten schlechthin ausgeschlossen ist, die unter der Geltung der früheren Regelung entstanden sind, und zwar insbesondere in einem Bereich wie den gemeinsamen Marktorganisationen, deren Ziel gerade eine ständige Anpassung erfordert, um den Veränderungen der Wirtschaftslage Rechnung zu tragen (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563).
  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Auszug aus EuG, 21.02.1995 - T-472/93
    Sie muß die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann (Urteil des Gerichtshofes vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107).
  • EuGH, 21.02.1990 - 267/88

    Wuidart u.a. / Laiterie coopérative eupenoise u.a.

  • EuGH, 05.05.1977 - 101/76

    Koniklijke Scholten Honig / Rat und Kommission

  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

  • EuGH, 21.02.1990 - 285/88
  • EuGH, 01.02.1978 - 78/77

    Lührs / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 05.03.1986 - 59/84

    Tezi / Kommission

  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

  • EuGH, 10.12.1969 - 10/68

    Eridania Zuccherifici u.a. / Kommission

  • EuGH, 24.05.1993 - C-131/92

    Arnaud u.a. / Rat

  • EuGH, 12.07.1993 - C-107/93

    AEFMA / Kommission

  • EuGH, 12.07.1993 - C-128/91

    Gibraltar und Gibraltar Development / Rat

  • EuGH - C-282/93 (anhängig)

    Comafrica / Rat und Kommission

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Sie verweist insoweit auf die Rechtsprechung, wonach Vorschriften, die für objektiv bestimmte Situationen gälten und Rechtswirkungen gegenüber allgemein und abstrakt bezeichneten Personengruppen entfalteten, unabhängig davon, dass sie einzelne Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen könnten, Verordnungscharakter hätten (Urteile des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnrn. 31 und 32, und vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 60).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Daß die Identität der von diesen Handlungen betroffenen Unternehmen der Kommission im Zeitpunkt ihres Erlasses bekannt war, ändert nach ständiger Rechtsprechung nichts an ihrem Rechtssatzcharakter, soweit feststeht, daß sie kraft einer objektiven Rechts- oder Sachlage angewandt werden, die in der Handlung gemäß ihrer Zielrichtung festgelegt ist (vgl. zuletzt die Urteile des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 17, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 18, Beschluß des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-476/93, FRSEA und FNSEA/Rat, Slg. 1993, II-1187, Randnr. 19, und Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 32).
  • EuG, 18.09.1995 - T-167/94

    Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Haftung der Gemeinschaft für solche Handlungen nur durch eine hinreichend schwerwiegende Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des einzelnen dienenden Rechtsnorm ausgelöst werden (Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, a. a. O., vom 2. Juni 1976 in den Rechtssachen 56/74 bis 60/74, Kampffmeyer u. a./Rat und Kommission, Slg. 1976, 711, Randnr. 13, vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, HNL u. a./Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 4, und vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 238/78, Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Slg. 1979, 2955, Randnr. 9; Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 35, und vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro Industrial SA u. a./Rat, Slg. 1995, II-421).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung

    Vgl. auch Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995, Campo Ebro u. a./Rat (T-472/93, Slg. 1995, II-421, Randnrn. 84 ff.): Eine Verordnung zur Gewährung von Beihilfen nur an Zuckererzeuger verstößt nach dem Urteil trotz des Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen Zucker und Isoglukose nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, da die Lage der beiden Erzeugnisse im Hinblick auf das mit dieser Verordnung verfolgte Ziel, die durch die Unterhaltung von Lagerbeständen des Produkts verursachten Mehrkosten auszugleichen, nicht vergleichbar war.
  • EuG, 24.10.1997 - T-244/94

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

    Nach Ansicht des Rates ist im Bereich des gemeinschaftlichen Wirtschaftsrechts der Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt, "wenn ein Gemeinschaftsorgan ohne zwingendes entgegenstehendes Interesse des Gemeinwohls einen besonderen schutzwürdigen Vorteil für die betroffenen Unternehmen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung abschafft, ohne angemessene Übergangsmaßnahmen zu treffen" (vgl. Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 52).
  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

    Für das einwandfreie Funktionieren des gemeinsamen Stahlmarktes ist nämlich zweifellos eine ständige Anpassung nach Maßgabe der Veränderungen der Wirtschaftslage erforderlich, und die Wirtschaftsteilnehmer können sich nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Rechtslage berufen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78, Eridania, Slg. 1979, 2749, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-441/97

    Wirtschaftsvereinigung Stahl u.a. / Kommission

    28: - Vgl. Urteil vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78 (Eridania, Slg. 1979, 2749, Randnr. 22) und Urteil vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93 (Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

    Siehe zuletzt Urteil des Gerichts erster Instanz vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93 (Campo Ebro Industrial/Rat, Slg. 1995, II - 421, Randnrn. 41 bis 43).
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Agrarmarktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (Urteile des Gerichtshofes Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 33, und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 80, sowie die Urteile des Gerichts vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache T-489/93, Unifruit Hellas/Kommission, Slg. 1994, II-1201, Randnr. 67, und vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 71).
  • EuG, 07.07.1999 - T-106/96

    Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission

    Für das einwandfreie Funktionieren des gemeinsamen Stahlmarktes ist zweifellos eine ständige Anpassung nach Maßgabe der Veränderungen der Wirtschaftslage erforderlich, und die Wirtschaftsteilnehmer können sich nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden Rechtslage berufen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78, Eridania und Società italiana per l'industria degli zuccheri, Slg. 1979, 2749, Randnr. 22, und Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 52).
  • EuG, 14.07.1998 - T-119/95

    Hauer / Rat und Kommission

  • EuG, 15.04.1997 - T-390/94

    Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 19.06.1995 - T-107/94

    Christina Kik gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen

  • EuGH, 28.03.1996 - C-270/95

    Kik / Rat und Kommission

  • EuG, 08.12.1998 - T-39/98

    Sadam Zuccherifici Divisione della SECI Spa, Sadam Castiglionese SpA, Sadam

  • EuGH, 17.04.1997 - C-138/95

    Campo Ebro Industrial u.a. / Rat

  • EuG, 08.12.1998 - T-38/98

    Associazione Nazionale Bieticoltori (ANB), Francesco Coccia und Vincenzo Di

  • EuG, 27.06.2001 - T-166/99

    Andres de Dios u.a. / Rat

  • EuG, 15.03.1995 - T-6/95

    Cantine dei Colli Berici Coop. ARL gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 04.03.1998 - T-146/96

    De Abreu / Gerichtshof

  • EuG, 04.10.1996 - T-197/95

    Sveriges Betodlares Centralförening und Sven Åke Henrikson gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1996 - C-138/95

    Campo Ebro Industrial SA, Levantina Agrícola Industrial SA (LAISA) und Cerestar

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