Rechtsprechung
| EuGH, 11.01.2001 - C-226/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Zollbehörden
- Judicialis
Verordnung 2913/92/EWG Art. 244
- Europäischer Gerichtshof
Siples
"Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Zollbehörden"
- EU-Kommission
Siples
Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 243 und 244
Zollunion - Anwendung des Zollrechts - Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs - Aussetzung des Vollzugs - Für die Aussetzung zuständige Stellen - EU-Kommission
Siples
- datenbank.nwb.de
Befugnis der Zollbehörden, den Vollzug einer angefochtenen Entscheidung auszusetzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 2913/92 (ZK) Art 244
Abgabenordnung; Aussetzung der Vollziehung; Zollrecht - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidung des Tribunale Genua, Tribunale Civile Genua, Erste Kammer - Auslegung des Artikels 244 der Verordnung Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - Aussetzung der Beitreibung einer Zollschuld - Jeweilige Zuständigkeiten der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-226/99
- EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-277
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Bei der Ausübung dieser Kontrolle haben die nationalen Gerichte aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt (Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19).Was insbesondere die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung einer Zollbehörde angeht, so muß ein mit einem nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilenden Rechtsstreit befasstes Gericht in der Lage sein, einstweilige Anordnungen zu erlassen, um die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte sicherzustellen (Urteil Factortame u. a., Randnr. 21).
- EuGH, 15.10.1987 - 222/86
Unectef / Heylens
Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aller Entscheidungen einer nationalen Behörde stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 15. Oktober1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14). - EuGH, 17.07.1997 - C-130/95
Giloy
Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95 (Giloy, Slg. 1997, I-4291) Artikel 244 des Zollkodex in dem Sinne ausgelegt habe, dass für die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung nur eine der dort genannten Vorausetzungen - Bestehen begründeter Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Entscheidung mit der Gemeinschaftsregelung und Gefahr eines schweren Schadens für den Betroffenen - vorzuliegen brauche. - EuGH, 03.12.1992 - C-97/91
Oleificio Borelli / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.01.2001 - C-226/99
Das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aller Entscheidungen einer nationalen Behörde stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 15. Oktober1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, und vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14).
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …
Denn im Bereich des Gemeinschaftsrechts stellt das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle jeder Entscheidung einer nationalen Behörde einen allgemeinen Grundsatz dar, der sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergibt und der in den Artikeln 6 und 13 EMRK verankert ist (Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17). - EuGH, 13.03.2007 - C-432/05
Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale …
Rn. 67 Zunächst ist daran zu erinnern, dass ein mit einem nach Gemeinschaftsrecht zu beurteilenden Rechtsstreit befasstes nationales Gericht in der Lage sein muss, vorläufige Maßnahmen zu erlassen, um die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte sicherzustellen (Urteil Factortame u. a., Randnr. 21, und Urteil vom 11. Januar 2001, Siples, C-226/99, Slg. 2001, I-277, Randnr. 19). - FG Bremen, 11.01.2019 - 1 V 250/18
Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll - Fahrräder aus Bangladesch - …
Denn bei der Ausübung dieser Kontrolle haben die nationalen Gerichte aufgrund ihrer Mitwirkungspflicht aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EGV ) den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für die Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt (…EuGH-Urteil vom 19. Juni 1990 C-213/89 - Factortame -, Slg. 1990, I-2433, Rz. 19; EuGH-Urteil vom 11. Januar 2001 C-226/99 - Siples -, Slg. 2001, I-277, ZfZ 2001, 119 , juris, Rz. 16-18; jeweils zu Art. 244 ZK).45 UZK gilt unmittelbar nur für die von der Behörde angeordnete Aussetzung der Vollziehung (EuGH-Urteil vom 11. Januar 2001 Rs. C-226/99, Slg. 2001, I-277 Rdn. 16 zu Art. 244 ZK).
Das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aller Entscheidungen einer nationalen Behörde stellt nämlich einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts dar (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-277 Rdn. 17).
Das einzelstaatliche Gericht hat den Rechtsschutz zu gewährleisten, der sich für den Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung von Vorschriften des Unionsrechts ergibt (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-277 Rdn. 18).
Bei der gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung einer Entscheidung einer Zollbehörde muss das einzelstaatliche Gericht in der Lage sein, einstweilige Anordnungen zu erlassen, um die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Unionsrecht folgenden Rechte sicherzustellen (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-277 Rdn. 19).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR …
Vgl. insbesondere Urteile vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91 (Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14), vom 11. Januar 2001 in den Rechtssachen C-1/99 (Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46) und C-226/99 (Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17), vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-424/99 (Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-9285, Randnr. 45) und vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39). - EuGH, 06.12.2001 - C-269/99
Carl Kühne u.a. - "Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Geographische Angaben und …
Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaatenergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (Urteile vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, und vom 11. Januar 2001 in den Rechtssachen C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, und C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-924/19
According to Advocate General Pikamäe, the accommodation of asylum seekers in the …
{FN:61} Zwei Beispiele für Ausführungen, bei denen der wirksame gerichtliche Rechtsschutz mit vorläufigen Maßnahmen verknüpft wird, finden sich in den Urteilen vom 11. Januar 2001, Kofisa Italia (C-1/99, EU:C:2001:10), und vom 11. Januar 2001, Siples (C-226/99, EU:C:2001:14). - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07
MOTOE - Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens - …
{FN:77} - Urteile vom 19. Juni 1990, Factortame u. a. (C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 21), vom 11. Januar 2001, Siples (C-226/99, Slg. 2001, I-277, Randnr. 19), und Unibet (zitiert in Fn. 76, Randnr. 67). - Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE …
44: - Siehe dazu das Urteil vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99 (Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17) und die dort zitierte Rechtsprechung. - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00
Unión de Pequeños Agricultores v Council
84: - Siehe insbesondere Urteile vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (UNECTEF/Heylens, Slg. 1987, 4097), vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91 (Borelli, Slg. 1992, I-6313), vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99 (Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207) und vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-226/99 (Siples, Slg 2001, I-277). - BFH, 19.04.2011 - VII B 234/10
AdV eines Einfuhrabgabenbescheids für in den aktiven Veredelungsverkehr …
Art. 244 ZK gibt zwar nur den Zollbehörden die Befugnis, den Vollzug einer angefochtenen Entscheidung auszusetzen; jedoch schränkt die Vorschrift nicht die Befugnis der mit einem Rechtsbehelf befassten Gerichte ein, eine solche Aussetzung anzuordnen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 11. Januar 2001 C-226/99 --Siples--, Slg. 2001, I-277, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 119). - Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Križan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- EuGH, 19.06.2003 - C-467/01
Eribrand - "Ausfuhrerstattungen - Artikel 47 und 48 der Verordnung (EWG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-463/11
L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-13/01
Safalero
- EuGH, 26.10.2016 - C-568/14
Fernández Oliva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-224/00
Kommission / Italien
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Rechtsprechung
| EuGH, 27.10.1998 - C-4/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Richtlinie 69/335/EWG - Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen
- Judicialis
Richtlinie 69/335/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Nonwoven
Richtlinie 69/335/EWG - Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen
- EU-Kommission
Nonwoven
Richtlinie 69/335 des Rates, Artikel 4 und 10 Buchstaben a und b
Steuerrecht - Harmonisierung - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Richtlinie 69/335 - Gesellschaftsteuer und Steuer, die die gleichen Merkmale wie eine solche Steuer aufweist - Begriff - Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen - Ausschluß - EU-Kommission
Nonwoven
- Wolters Kluwer
Steuern auf die Ansammlung von Kapital und auf das Nettovermögen der Unternehmen; Kein Verbot der Richtlinie 85/303/EWG, Steuern auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital
- datenbank.nwb.de
Steuern auf das Nettovermögen von Unternehmen - Merkmale einer Gesellschaftsteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 335/69, Richtlinie 69/335/EWG
Gemeinschaftsrecht; Nettovermögensteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale di Firenze - Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Nationale Bestimmung, die eine Steuer auf das ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-4/97
- EuGH, 27.10.1998 - C-4/97
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-277
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.02.1996 - C-197/94
Bautiaa und Société française maritime / Directeurs des services fiscaux des …
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-4/97
Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch die Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr nach Gemeinschaftsrecht vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (Urteil vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, mit weiteren Nachweisen). - EuGH, 05.03.1998 - C-347/96
Solred / Administración General del Estado - Richtlinie 69/335/EWG - Abgabe auf …
Auszug aus EuGH, 27.10.1998 - C-4/97
Durch die Richtlinie sollen u.a. die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freien Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden (insbes. Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-347/96, Solred, Slg. 1998, I-937, Randnr. 3).
- EuGH, 15.03.2001 - C-279/99
Petrolvilla & Bortolotti u.a. - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Antwort, …
Durch die Richtlinie sollen u. a. die Faktoren, die die Festsetzung und die Erhebung der Gesellschaftsteuer in der Gemeinschaft beeinflussen, im Rahmen der Beseitigung der steuerlichen Hindernisse, die dem freien Kapitalverkehr entgegenstehen, harmonisiert werden (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 3).Steuerpflichtig sind insbesondere Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, öffentliche und private Körperschaften, die nicht Gesellschaften sind, jedoch die Ausübung von Geschäftstätigkeiten zum ausschließlichen und/oder hauptsächlichen Zweck haben, sowie natürliche Personen, die unternehmerische Tätigkeiten zu Erwerbszwecken ausüben (vgl. Urteil Nonwoven, Randnr. 9).
Am 27. Oktober 1998 hat der Gerichtshof das Urteil Nonwoven erlassen, in dem er für Recht erkannt hat, dass die Richtlinie es nicht verbietet, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben.
Somit kann aus dem Urteil Nonwoven klar abgeleitet werden, dass es nicht erforderlich ist, das Gesellschaftskapital von der Besteuerungsgrundlage auszunehmen und im Verhältnis zu deren übrigen Bestandteilen gesondert zu behandeln.
- EuGH, 18.01.2001 - C-113/99
P.P. Handelsgesellschaft - "Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die …
Die Vorgänge, die in Artikel 4 der Richtlinie 69/335 genannt werden, auf den ihr Artikel 10 Buchstaben a und b verweist, sind entweder durch die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft im Mitgliedstaat der Besteuerung gekennzeichnet oder stellen eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaften dar (Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 20).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Qualifizierung einer Steuer, Abgabe oder Gebühr nach Gemeinschaftsrecht vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Steuer unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. insbesondere Urteil Nonwoven, Randnr. 19).
- EuGH, 26.05.2016 - C-48/15
NN (L) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Freier …
Rn. 25 In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die jährliche Steuer auf OGA keinem der Vorgänge entspricht, die gemäß Art. 4 der Richtlinie 69/335 der Gesellschaftsteuer unterliegen und die, wie der Gerichtshof in Rn. 20 des Urteils vom 27. Oktober 1998, Nonwoven (C-4/97, EU:C:1998:507), festgestellt hat, durch die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft im Mitgliedstaat der Besteuerung gekennzeichnet sind oder eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaften darstellen.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-426/98
Kommission / Griechenland
5: - Siehe nur die Urteile vom 13. Februar 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-197/94 und C-252/94 (Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39) und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19).6: - Siehe hiezu das Urteil Nonwoven, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 20: "... die Vorgänge, die nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie der Gesellschaftsteuer unterliegen, [sind] sämtlich durch die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft im Mitgliedstaat der Besteuerung gekennzeichnet ... Ebenso stellen die Kategorien von Vorgängen, die nach Artikel 4 Absatz 2 dieser Steuer unterworfen werden können, sämtlich eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens der Gesellschaften dar." 7: - Artikel 10 Buchstabe c der Richtlinie 69/335/EWG.
- EuGH, 17.10.2002 - C-339/99
ESTAG - "Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital …
Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere des Urteils vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven Slg. 1998, I-6469), sei jedoch auch eine am Wortlaut orientierte Auslegung der Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und 5 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 69/335 vertretbar. - EuGH, 19.03.2002 - C-426/98
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Nach ständiger Rechtsprechung ist erstens die Qualifizierung als Steuer, Abgabe oder Gebühr im Sinne des Gemeinschaftsrechts vom Gerichtshof nach den objektiven Merkmalen der Belastung unabhängig von ihrer Qualifizierung im nationalen Recht vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Februar 1996 in den Rechtssachen C-197/94 und C-252/94, Bautiaa und Société française maritime, Slg. 1996, I-505, Randnr. 39, und vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15
NN (L) - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …
{FN:15} - Urteil Nonwoven (C-4/97, EU:C:1998:507, Rn. 20). - Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-134/99
IGI
Siehe auch Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97 (Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 19). - Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-22/03
Optiver u.a.
Aus denselben Gründen erklärte der Gerichtshof, dass die genannte Gemeinschaftsvorschrift es nicht verbietet, von Kapitalgesellschaften eine Steuer wie die Steuer auf das Nettovermögen der Unternehmen zu erheben, da sie weder auf die Übertragung von Kapital oder von Gegenständen auf eine Kapitalgesellschaft noch auf eine tatsächliche Erhöhung des Kapitals oder des Gesellschaftsvermögens erhoben wird (Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-113/99
P.P. Handelsgesellschaft
L 156, S. 23.3: - Vgl. z. B. Urteil vom 27. Oktober 1998 in der Rechtssache C-4/97, Nonwoven, Slg. 1998, I-6469, Randnr. 3.4: - Der Vorlagebeschluss zitiert § 26a Absatz 5 KStG 1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 70/1997.5: - Urteil vom 20. April 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-71/91 und C-178/91, Ponente Carni und Cispadana Costruzioni, Slg. 1993, I-1915.6: - Bei diesem Betrag entspricht die Mindestkörperschaftsteuer von 15 000 ATS der Körperschaftsteuer auf das tatsächliche Einkommen: 34 % von 44 118 ATS = 15 000 ATS. - Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-56/98
Modelo SGPS SA gegen Director-Geral dos Registos e Notariado. - Richtlinie …
- LG Freiburg, 12.01.2004 - 4 T 318/03
Notargebühr: Reichweite des Verbots gemeinschaftsrechtlicher indirekter …
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Zollkodex der Gemeinschaften - Rechtsbehelf - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung der Zollbehörden
Verfahrensgang
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