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Rechtsprechung
   EuG, 26.02.2002 - T-17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7739
EuG, 26.02.2002 - T-17/00 (https://dejure.org/2002,7739)
EuG, Entscheidung vom 26.02.2002 - T-17/00 (https://dejure.org/2002,7739)
EuG, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - T-17/00 (https://dejure.org/2002,7739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Handlung des Parlaments - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Immunität der Mitglieder des Parlaments - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Untersuchungsbefugnis

  • Judicialis

    EGV Art. 230 Abs. 4; ; EGV Art. 242; ; Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom; ; Beschluss 1999/394/EG, Euratom; ; Beschluss 1999/396/EG, EGKS, Euratom; ; Verordnung (EG) Nr. 1073/19... 99; ; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof

    Rothley u.a. / Parlament

  • EU-Kommission PDF

    Willy Rothley und andere gegen Europäisches Parlament.

    Artikel 230 Absatz 1 EG; Geschäftsordnung des Parlaments, Artikel 9a
    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlung des Parlaments, mit der seine Geschäftsordnung im Hinblick auf die internen Untersuchungen durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) geändert wird

  • EU-Kommission

    Willy Rothley und andere gegen Europäisches Parlament.

    Handlung des Parlaments - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Immunität der Mitglieder des Parlaments - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Untersuchungsbefugnis.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Interne Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung; Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments; Bedingungen und Modalitäten der internen Untersuchungen zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Institutionelles Recht - EUROPÄISCHE ABGEORDNETE ERREICHEN NICHT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DES BESCHLUSSES DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS, NACH DEM DAS EUROPÄISCHE AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG BEI IHNEN UNTERSUCHUNGEN VORNEHMEN DARF.

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rothley u.a. / Parlament

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 110 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die begrenzte Immunität der Mitglieder des Europäischen Parlaments

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 18. November 1999 über die Änderungen der Geschäftsordnung im Anschluss an die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, II-579
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 23.03.1993 - C-314/91

    Weber / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-314/91 (Weber/Parlament, Slg. 1993, I-1093, Randnrn.

    Die Abgeordneten können unter bestimmten Umständen Dritte im Sinne dieser Vorschrift sein und Klage gegen eine Handlung des Parlaments erheben, die über die interne Organisation seiner Arbeit hinausgeht (Urteil Weber/Parlament, Randnr. 9).

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Handlungen des Parlaments, die nur die interne Organisation seiner Arbeit betreffen, entweder solche sind, die überhaupt keine Rechtswirkungen entfalten, oder solche, die nur innerhalb des Parlaments Rechtswirkungen in Bezug auf die interne Organisation seiner Arbeit entfalten und in Verfahren überprüft werden können, die in der Geschäftsordnung des Parlaments geregelt sind (Urteil Weber/Parlament, Randnr. 10).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Nach der Rechtsprechung kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Bestimmung einer generellen Rechtsnorm einzelne Beteiligte individuell betreffen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19).

    Dies ist der Fall, wenn die fragliche Handlung eine natürliche oder juristische Person wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (Urteil Codorniu/Rat, Randnr. 20).

  • EuGH, 12.07.1993 - C-168/93

    Gibraltar und Gibraltar Development / Rat

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Hierzu hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes u. a./Rat, Slg. 1962, 961, 978) festgestellt, dass der Ausdruck "Entscheidung" in Artikel 230 Absatz 4 EG in dem sich aus Artikel 249 EG ergebenden technischen Sinn zu verstehen ist (Beschluss des Gerichtshofes vom 12. Juli 1993 in der Rechtssache C-168/93, Gibraltar und Gibraltar Development/Rat, Slg. 1993, I-4009, Randnr. 11).

    Das maßgebende Unterscheidungsmerkmal besteht darin, ob die fragliche Handlungeine generelle Rechtsnorm ist (Beschluss Gibraltar und Gibraltar Development/Rat, Randnr. 11).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Die Rechtswirkungen der angefochtenen Handlungen gingen zudem über die interne Organisation der Arbeit des Parlaments im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-69/89 (Nakajima/Rat, Slg. 1991, I-2069, Randnr. 49) hinaus.

    Insbesondere die in ihr enthaltenen Vorschriften über die Organisation der Beratungen und die Beschlussfassung habendaher im Wesentlichen die Aufgabe, den reibungslosen Ablauf der Verhandlungen unter vollständiger Wahrung der Rechte jedes Mitglieds des Organs sicherzustellen (Urteil Nakajima/Rat, Randnr. 49).

  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Soweit die Klage den Beschluss zur Errichtung des OLAF betrifft, weist das Parlament drittens darauf hin, dass die angefochtene Handlung nicht auf diesen Beschluss gestützt sei, so dass die Einrede der Rechtswidrigkeit nicht geltend gemacht werden könne (Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 36).

    Entgegen der Ansicht des Parlaments stellten diese Rechtsakte die "Rechtsgrundlage" der angefochtenen Handlung dar; ihre Rechtswidrigkeit könne daher entsprechend dem Urteil Simmenthal/Kommission nach Artikel 241 EG geltend gemacht werden.

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem, der zum Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 36) geführt hat.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Zweitens ist zu prüfen, ob die Kläger klagebefugt sind, genauer, ob die angefochtene Handlung eine "Entscheidung" darstellt, die die Kläger im Sinne des Artikels 230 Absatz 4 EG individuell betrifft, wobei nicht auf die Form der angefochtenen Handlung abzustellen ist, sondern auf ihr Wesen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Zu prüfen ist noch, ob im vorliegenden Fall die Rechtsprechung anwendbar ist, wonach Nichtigkeitsklagen gegen eine generelle Rechtsnorm zulässig sind, wenn ihr Urheber kraft einer höherrangigen Rechtsnorm zur Berücksichtigung der besonderen Lage der Kläger verpflichtet war (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnrn.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    Nach der Rechtsprechung kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Bestimmung einer generellen Rechtsnorm einzelne Beteiligte individuell betreffen (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …

    Auszug aus EuG, 26.02.2002 - T-17/00
    11 bis 13, vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft; …

  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori …

  • EuGH, 14.12.1962 - 16/62

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat …

  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von …

  • EuG, 19.06.1995 - T-107/94

    Christina Kik gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen …

  • EuG, 26.03.1999 - T-114/96

    Confiserie du TECH SA und Biscuiterie Confiserie LOR SA gegen Kommission der …

  • EuGH, 04.06.1986 - 78/85

    Groupe des Droites européennes / Parlament

  • EuG, 25.11.1999 - T-222/99

    Jean-Claude Martinez und Charles de Gaulle gegen Europaeisches Parlament. - …

  • EuGH, 22.05.1990 - C-68/90

    Blot und Front National / Parlament

  • EuGH, 30.03.2004 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache T-17/00 (Rothley u. a./Parlament, Slg. 2002, II-579) wegen Aufhebung dieses Urteils,.

    1 W. Rothley und 70 weitere Abgeordnete des Europäischen Parlaments (im Folgenden: Kläger) haben mit Rechtsmittelschrift, die am 3. Mai 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache T-17/00 (Rothley u. a./Parlament, Slg. 2002, II-579, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, durch das ihre Klage wegen Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 18. November 1999 über die Änderungen seiner Geschäftsordnung (im Folgenden: angefochtene Handlung) im Anschluss an die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 25. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die internen Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (…ABl. L 136, S. 15, im Folgenden: Interinstitutionelle Vereinbarung) als unzulässig abgewiesen wurde.

    73 Wie es in der einstweiligen Anordnung (Randnummer 107 des Beschlusses [vom 2. Mai 2000 in der Rechtssache T-17/00 R] Rothley u. a./Parlament [Slg. 2000, II-2085]) heißt, kann die Gefahr, dass das OLAF im Rahmen einer Untersuchung eine Handlung vornimmt, die die jedem [Abgeordneten] zustehende Immunität beeinträchtigt, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

    {FN:2} - - Rechtssache T-17/00 (Rothley u. a./Parlament, Slg. 2002, II-579).

    {FN:11} - - Rechtssache T-17/00 R (Rothley u. a./Parlament, Slg. 2000, II-2085).

  • EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER …

    Rn. 96 Schließlich ist festzustellen, dass sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht erster Instanz bereits in Betracht gezogen haben, dass eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der beschwerenden Maßnahmen des OLAF vom Gemeinschaftsrichter ausgeübt werden kann, und zwar im Rahmen einer Anfechtungsklage (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 30. März 2004, Rothley u. a./Parlament, C-167/02 P, Slg. 2004, I-3149, Randnr. 50; Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. Mai 2000, Rothley u. a./Parlament, T-17/00 R, Slg. 2000, II-2085, Randnr. 107; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Februar 2002, Rothley u. a./Parlament, T-17/00, Slg. 2002, II-579, Randnr. 73).
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