Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2008 - StB 25/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 112 StPO; § 120 Abs. 1 StPO; § 78c StGB
Haftbefehl (dringender Tatverdacht); Unterbrechung der Verjährung (Aufrechterhaltung des Haftbefehls) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § ... 115 Abs. 4; ; StPO § 116; ; StPO § 120 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 25 Abs. 1 2. Alt.; ; StGB § 52; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 129 a Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306; ; StGB § 306 a; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 306 b; ; StGB § 306 c
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung eines Haftbefehls durch Erlass eines neuen Haftbefehls unter Beibehaltung der Gründe des ersten Haftbefehls sowie weiterer im Einzelnen konkretisierter Taten; Inzidente Entscheidung über den Bestand eines Haftbefehls i.R.d. Entscheidung über die ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78c Abs. 1 Nr. 5
Verjährungsunterbrechung durch Haftentscheidungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.10.2008 - 6 BGs 156/08
- BGH, 12.11.2008 - StB 25/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1993 - 5 StR 190/93
Steuerhinterziehung (Verhältnis zwischen Unterlassen einer fristgerechten …
Auszug aus BGH, 12.11.2008 - StB 25/08
Derartige Beschlüsse enthalten daher auch ohne ausdrücklichen Ausspruch die Entscheidung, dass die Voraussetzungen des Haftbefehls weiterhin vorliegen (vgl. BGHSt 39, 233, 236;… ebenso Fischer, StGB 55. Aufl. § 78c Rdn. 15;… Schmid aaO; aA Mitsch in MünchKomm § 78c Rdn 12;… Rudolphi/Wolter in SKStGB 40. Lfg. § 78c Rdn. 20).
- BGH, 30.06.2016 - StB 14/16
Dringender Tatverdacht der Verabredung zum Herbeiführen einer …
Die mithin maßgebliche Verjährungsfrist von 20 Jahren begann nach § 78a Satz 1 StGB aF am 11. April 1995 zu laufen und wurde gemäß § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB aF durch den Erlass sämtlicher in dieser Sache ergangenen Haftbefehle fristgerecht unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2008 - StB 25/08, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 5 Haftbefehl 2), so dass sie jeweils neu zu laufen begann (§ 78c Abs. 3 Satz 1 StGB aF), zuletzt durch Erlass der angefochtenen Haftbefehle.
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