Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,580
BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08 (https://dejure.org/2009,580)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2009 - 2 StR 302/08 (https://dejure.org/2009,580)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2009 - 2 StR 302/08 (https://dejure.org/2009,580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 10 EMRK; Art. 5 GG; § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 148 Abs. 1 StPO; § 185 StGB; § 193 StGB; § 153 StGB; § 27 StGB; § 258 StGB; § 261 StPO
    Recht auf Verteidigerbeistand (Konsultationsrecht; freier Verkehr mit dem Beschuldigten; Beschlagnahme in Hafträumen und Beschlagnahmefreiheit; Recht auf Ehre; Verwertung von Verteidigerpost gegen den Verteidiger; qualifizierter Beteiligungsverdacht; Zufallsfunde); ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 97 Abs. 1 Nr. 1, 148 Abs. 1; StGB § 185

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger wegen Beleidigung - Zulässigkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben eines beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten gem. §§ 97 Abs. 1 Nr. 1, 148 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Beschlagnahmte Briefe eines ...

  • Anwaltsblatt

    § 97 StPO, § 148 StPO, § 185 StGB
    Beschlagnahme von Anwaltsschreiben

  • Judicialis

    StPO § 97 Abs. 1; ; StPO § 108; ; StPO § 148 Abs. 1; ; StGB § 185; ; BRAO § 43a Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Beschlagnahme von Schreiben des beschuldigten Strafverteidigers an seinen Mandanten

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite des Schutzes der Kommunikation zwischen Verteidiger und Beschuldigtem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahren gegen einen Strafverteidiger wegen Beleidigung; Zulässigkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben eines beschuldigten Verteidigers an seinen Mandanten gem. §§ 97 Abs. 1 Nr. 1 , 148 Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO ); Beschlagnahmte Briefe eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und Verdachts der Beihilfe zur Falschaussage muss teilweise neu verhandelt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Strafverteidiger auf der Anklagebank

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Problematischer Schriftverkehr zwischen Mandant und Anwalt

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 97 StPO, § 148 StPO, § 185 StGB
    Beschlagnahme von Anwaltsschreiben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und Verdachts der Beihilfe zur Falschaussage muss teilweise neu verhandelt werden

Besprechungen u.ä. (5)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Schutz des Verteidigers vor strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne; HRRS 12/2009, 547 ff.)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Schreiben eines Strafverteidigers an seinen Mandanten als Beweismittel

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftraum-Fall

    § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO
    Durchsuchung des Haftraums und Beschlagnahme eines Verteidigerschreibens, Verwertung von Zufallsfunden, Mandatsverhältnis als beleidigungsfreie Sphäre

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefähigkeit von Post des in anderer Sache beschuldigten Verteidigers

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Freiheit der Kommunikation zwischen Verteidiger und Beschuldigtem sowie Wahrheitspflicht des Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 257
  • NJW 2009, 2690
  • NStZ 2009, 517
  • NStZ 2010, 288 (Ls.)
  • StV 2010, 667
  • AnwBl 2009, 649
  • AnwBl Online 2009, 101
  • JR 2009, 519
  • StRR 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.).

    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.; vgl. auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, Heidelberg 1989, Rdn. 94).

    Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).

    Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).

  • BGH, 20.08.1953 - 1 StR 88/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.).

    Er hat nicht für die Richtigkeit von Zeugenaussagen einzustehen und ist insbesondere nicht verpflichtet, eine Falschaussage zu verhindern (BGHSt 4, 327; 46, 53, 60 f.; vgl. auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, Heidelberg 1989, Rdn. 94).

    Bei von ihm sicher als unwahr erkannten (vgl. dagegen bei lediglich erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit oder Zuverlässigkeit der Aussage BGHSt 46, 53, 61) Zeugenaussagen ist eine aktive Verdunkelung anzunehmen, wenn der Verteidiger Einfluss auf das Zustandekommen der Aussage genommen hat (vgl. BGHSt 4, 327; BGHSt 46, 53, 61).

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    § 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.; Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).

    § 97 StPO ergänzt die Regelungen über das Zeugnisverweigerungsrecht und soll deren Umgehung verhindern (BGHSt 38, 144, 146).

    Auch in diesen Fällen geht es jedoch stets um den Geheimnisträger in seiner Prozessstellung als Zeuge, nicht als Beschuldigter (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn er den Zeugen zu einer Falschaussage veranlasst (vgl. BGH NStZ 1983, 503), wenn er ihn in seinem Entschluss bestärkt (BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299; RGSt 70, 390 ff.), wenn er einen zur Falschaussage entschlossenen Zeugen als Beweismittel benennt (BGH JR 1984, 299) oder wenn er den Inhalt der Falschaussage mit ihm abstimmt.

    Es hat seine Bemerkung "das passt gut!" lediglich unter dem Blickwinkel der (versuchten) Strafvereitelung, nicht aber dahingehend rechtlich geprüft, ob der Angeklagte den Zeugen P. damit in seinem Entschluss zur Falschaussage bestärkt und ihm insoweit eine - psychische - Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299).

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Die zum Verhältnis innerhalb enger bzw. engster Familien- und Vertrauensbeziehungen entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 255, 261; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195; 1995, 1477) sind auf die Beziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nicht übertragbar.

    Insofern war die besondere Vertraulichkeit der Kommunikation als Voraussetzung für die Einschränkung des Ehrenschutzes (vgl. BVerfGE 90, 255, 260; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195) gerade nicht gewährleistet.

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Die zum Verhältnis innerhalb enger bzw. engster Familien- und Vertrauensbeziehungen entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 90, 255, 261; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195; 1995, 1477) sind auf die Beziehung zwischen Verteidiger und Beschuldigtem nicht übertragbar.

    Insofern war die besondere Vertraulichkeit der Kommunikation als Voraussetzung für die Einschränkung des Ehrenschutzes (vgl. BVerfGE 90, 255, 260; BVerfG NJW 2007, 1194, 1195) gerade nicht gewährleistet.

  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn er den Zeugen zu einer Falschaussage veranlasst (vgl. BGH NStZ 1983, 503), wenn er ihn in seinem Entschluss bestärkt (BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299; RGSt 70, 390 ff.), wenn er einen zur Falschaussage entschlossenen Zeugen als Beweismittel benennt (BGH JR 1984, 299) oder wenn er den Inhalt der Falschaussage mit ihm abstimmt.

    Es hat seine Bemerkung "das passt gut!" lediglich unter dem Blickwinkel der (versuchten) Strafvereitelung, nicht aber dahingehend rechtlich geprüft, ob der Angeklagte den Zeugen P. damit in seinem Entschluss zur Falschaussage bestärkt und ihm insoweit eine - psychische - Beihilfe zu dessen uneidlicher Falschaussage vorzuwerfen ist (vgl. BGHSt 29, 99, 107; BGH JR 1984, 299).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    § 97 Abs. 1 StPO ist nicht anwendbar, wenn der Zeugnisverweigerungsberechtigte wie im vorliegenden Fall selbst Beschuldigter der Straftat ist (vgl. BGHSt 38, 144, 146 f.; BVerfG NJW 2005, 965; OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Nack in KK StPO, 6. Aufl. § 97 Rn. 8; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 10; Schäfer in Löwe-Rosenberg StPO, 25. Aufl. § 97 Rn. 25 m.w.N.; Wohlers in SK-StPO 2008 § 97 Rn. 13).

    Daraus folgt, dass die Beschlagnahme und Verwertung von Beweismitteln zulässig ist, soweit der Verteidiger - wie hier - selbst Beschuldigter ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 1727, 1730; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 97 Rn. 4).

  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08
    Nur in seiner Eigenschaft und in Wahrnehmung seiner Aufgabe als Verteidiger ist der schriftliche und mündliche Verkehr des Verteidigers mit dem Beschuldigten geschützt (vgl. BGH NJW 1973, 2035).

    Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 53/08

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts; Zweifelssatz);

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2005 - 2 Ss 24/05

    Anforderungen an die Annahme von Beihilfe im Sinne eines aktiven Tuns; Begleitung

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts -

  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 126/91

    Meinungsfreiheit und Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts

  • RG, 14.12.1936 - 5 D 846/36

    1. Im Verfahren gegen den Anstifter ist der Angestiftete als Zeuge uneidlich zu

  • BGH, 23.09.1977 - 1 BJs 80/77

    Zulässigkeit der Versagung jeglichen mündlichen und schriftlichen Kontakts von

  • BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03

    Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der

  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

  • BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1413/09

    Strafrechtliche Verurteilung eines Strafverteidigers wegen Beleidigung aufgrund

    Mit dem angefochtenen Urteil vom 27. März 2009 (2 StR 302/08, NJW 2009, S. 2690) hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die auf die Sachrüge und eine Verfahrensrüge gestützte Revision des Beschwerdeführers verworfen.
  • VG Berlin, 18.01.2018 - 2 K 50.17

    Anspruch auf Zugang zu den Rechnungsendsummen von Kosten anwaltlicher Beratung

    Denn ein Rechtsanwalt als Mandatar muss damit rechnen, dass sein Mandant auf die Schweigepflicht verzichtet (BGH, Urteil vom 27. März 2009 - 2 StR 302/08 - juris Rn. 23; Henssler, in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Aufl. 2014, § 43a BRAO Rn. 58) oder nach Recht und Gesetz zur Auskunft verpflichtet ist.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen

    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

    (1) Dabei ist sich der Senat bewusst, dass die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen seiner Stellung als unabhängiges, der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtetes Organ der Rechtspflege und seiner Beistandsfunktion und Treuepflicht gegenüber dem Angeklagten eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten im Hinblick auf den Straftatbestand der Strafvereitelung erforderlich macht (BGHSt 38, 345; 46, 53; BGH NJW 2006, 2421; BGH NJW 2009, 2690; OLG Bamberg a. a. O.; OLG Nürnberg NJW 2012, 1895) und dass vor diesem Hintergrund nach der Rspr. des BGH der Nachweis des subjektiven Tatbestandes bei einem Verteidigerverhalten erhöhten Anforderungen unterliegt (BGH NJW 2000, 2433, 2434 = BGHSt 46, 53ff; OLG Karlsruhe a. a. O.).
  • VG Karlsruhe, 12.10.2022 - 3 K 3267/22

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Verlages über Anwaltskosten des

    32 Die Kammer hat hieran freilich Zweifel, da nach § 43a Abs. 2 Satz 1 BRAO nur der Rechtsanwalt dem Mandanten gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 27.03.2009 - 2 StR 302/08 -, BGHSt 53, 257, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3347
BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 (https://dejure.org/2009,3347)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 7 Abs. 1 JGG; § 5 Abs. 3 JGG; § 17 JGG
    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der Entbehrlichkeit der Jugendstrafe bei der Verhängung von Maßregeln

  • lexetius.com

    StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; JGG § 7 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltung des § 67 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) auch i.R.d. Verhängung von Jugendstrafen; Verpflichtung zur Prüfung des § 5 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) i.R.e. gleichzeitig erfolgten Unterbringungsanordnung

  • Judicialis

    JGG § 5 Abs. 3; ; JGG § 7 Abs. 1; ; JGG § 93a Abs. 1; ; StGB § 61; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geltung des § 67 Abs. 2 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) auch i.R.d. Verhängung von Jugendstrafen; Verpflichtung zur Prüfung des § 5 Abs. 3 Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) i.R.e. gleichzeitig erfolgten Unterbringungsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2694
  • NStZ 2010, 93
  • StV 2009, 641
  • StRR 2009, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

    Bei schuldhaft begangenen Straftaten eröffnet § 5 Abs. 3 JGG die Möglichkeit, von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abzusehen, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist, und trägt damit dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung (BGHSt 39, 92, 95).

  • BGH, 18.09.2007 - 4 StR 378/07

    Anordnung des Vorwegvollzuges einer Maßregel nach neuem Recht (Maßgeblichkeit des

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist dieser Teil der Strafe so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung bereits nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (vgl. nur Senatsbeschluss StV 2007, 634).
  • BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) hebt der Senat den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf.
  • BGH, 14.07.1987 - 1 StR 250/87

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09
    Sollte die Jugendkammer, was im vorliegenden Fall nahe liegt, unter Berücksichtigung des in den Gründen des angefochtenen Urteils erwogenen besonderen erzieherischen Bedarfs die Unterbringungsanordnung erneut mit der Verhängung von Jugendstrafe verbinden, gilt für die Reihenfolge der Vollstreckung § 67 StGB (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 7; MünchKommStGB/Altenhain § 7 JGG Rdn. 23; Diemer in Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 5. Aufl. § 7 Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10

    Angabe "Jahreswagen - 1 Vorbesitzer / 1. Hand" bei einem Mietwagen ist

    Zum Teil geht es noch enger um die Frage, ob ein Mangel bereits vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht von einem Werksangehörigen gefahren wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 2694, 2695), zum Teil um die Frage, ob ein von einem Werksangehörigen "eingefahrener" PKW gleichwohl mangelhaft ist, wenn er eine gewisse Zeit nach der Erstnutzung stillgelegt wurde (so der Fall BGH NJW 2009, 1588).
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe

    Wenn die neu zur Entscheidung berufene Jugendkammer wiederum Jugendstrafe von über drei Jahren verhängt, wird sie zu beachten haben, dass § 67 Abs. 2 Satz 2, 3 StGB gemäß § 7 Abs. 1 JGG i.V.m. § 61 Nr. 2 StGB auch 2 3 bei der Verhängung von Jugendstrafe gilt (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NStZ 2010, 93, 94).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 41/18 Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 Rn. 7; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4; vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 Rn. 2 und vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 578/17

    Entbehrlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe im Hinblick auf die gleichzeitig

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NJW 2009, 2694) hebt der Senat den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf.
  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17

    Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe nach fehlender Prüfung über deren

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung hebt der Senat aber den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NJW 2009, 2694).
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