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Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 15.08.2024 | OLG Celle, 11.04.2024

Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26003
OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24 (https://dejure.org/2024,26003)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.09.2024 - 2 Ws 257/24 (https://dejure.org/2024,26003)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. September 2024 - 2 Ws 257/24 (https://dejure.org/2024,26003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verspätete Vorführung, Aufhebung des Haftbefehls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GG Art. 104 Abs. 3 S. 1; EMRK Art. 5 Abs. 3; StPO § 115 Abs. 1; und ; 2; StPO § 115a Abs. 1; und ; 3; StPO § 118 Abs. 5; StPO § 121; StPO § 122; StPO § 306 Abs. 2 HS. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Untersuchungshaft im Rahmen der Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Haftfortdauerbeschluss; Unterlassung der unverzüglichen Vorführung des wegen eines bestehenden Haftbefehls vorläufig festgenommenen Beschuldigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 115 Abs. 1 ; StPO § 115a Abs. 1
    Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Untersuchungshaft im Rahmen der Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Haftfortdauerbeschluss; Unterlassung der unverzüglichen Vorführung des wegen eines bestehenden Haftbefehls vorläufig festgenommenen Beschuldigten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Haft: Verspätete Vorführung = Aufhebung des Haftbefehls? Zwar rechtwidrig, aber Aufhebung nicht zwingend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Haftbefehls bei verspäteter Vorführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2024, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Insbesondere ist er nicht befugt, selbst den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen (…BeckOK StPO/Krauß, 52. Ed. 1.7.2024, StPO § 115a Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 115a, Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.1988 - 3 Ws 575/88, NStZ 1988, 471; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96 -, BGHSt 42, 343-356; OLG München, Beschluss vom 19.04.2010 - 6 Ws 2/10, BeckRS 2010, 11328).

    Zudem ist der Richter i.S.v. § 115a StPO bei geltend gemachten Einwendungen des Beschuldigten, die er nicht für offensichtlich unbegründet erachtet oder wenn er sonst Bedenken gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls hat gehalten, sowohl die zuständige Staatsanwaltschaft, als auch das zuständige Gericht davon zu unterrichten (BGH, Urteil vom 05.12.1996 - 1 StR 376/96, NJW 1997, 1452).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Durch Art. 104 Abs. 1 GG wird die Beachtung der sich aus dem jeweiligen Gesetz ergebenden freiheitsschützenden Formen zur Verfassungspflicht erhoben (BVerfG, Beschluss vom 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80, NJW 1982, 691).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Verstöße gegen die durch Art. 104 GG gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person dar (BVerfG, Beschluss vom 20.9.2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157).
  • EGMR, 03.10.2006 - 543/03
    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Zudem wird auch der in Art. 5 Abs. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestgarantie gegen eine rechtswidrige Freiheitsentziehung nur dann entsprochen, wenn ein Richter, dem der Festgenommene vorgeführt wird, die Umstände, die für und gegen die Freiheitsentziehung sprechen, prüft; der Umstand, dass eine festgenommene Person Zugang zu einer gerichtlichen Instanz hat, genügt insoweit nicht (EGMR (Große Kammer), Urteil vom 29.04.1999 - 25642/94, NJW 2001, 51; EGMR (Große Kammer), Urteil vom 03.10.2006 - 543/03, NJW 2007, 3699).
  • EGMR, 29.04.1999 - 25642/94

    Anforderungen an die unverzügliche Vorführung der festgenommenen Person i.S.d. …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Zudem wird auch der in Art. 5 Abs. 3 EMRK verankerten menschenrechtlichen Mindestgarantie gegen eine rechtswidrige Freiheitsentziehung nur dann entsprochen, wenn ein Richter, dem der Festgenommene vorgeführt wird, die Umstände, die für und gegen die Freiheitsentziehung sprechen, prüft; der Umstand, dass eine festgenommene Person Zugang zu einer gerichtlichen Instanz hat, genügt insoweit nicht (EGMR (Große Kammer), Urteil vom 29.04.1999 - 25642/94, NJW 2001, 51; EGMR (Große Kammer), Urteil vom 03.10.2006 - 543/03, NJW 2007, 3699).
  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Zwar wird die Möglichkeit der Heilung einer vorausgegangenen Unterlassung der Vorführung vor das zuständige Gericht in der Rechtsprechung teilweise offengelassen (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 11.8.2021 - Ws 735/21, BeckRS 2021, 28649); jedoch ist jedenfalls in Konstellationen, bei denen das erkennende Gericht im Falle eines nachträglich geänderten oder erweiterten Haftbefehls die Vernehmung gem. § 115 Abs. 2, Abs. 3 StPO vor Erlass der Haftfortdauerentscheidung unterlassen hat und diese nach Einlegung der Beschwerde auch nicht im Rahmen des Abhilfeverfahrens nachgeholt worden ist, die Abhilfeentscheidung vom Beschwerdegericht aufzuheben und dem erkennenden Gericht Gelegenheit zur Nachholung der Anhörung zu geben (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 Ws 183/11, BeckRS 2011, 20783; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08, BeckRS 2009, 53;… Graf, StPO, a.a.O., § 115, Rn. 6).
  • OLG Nürnberg, 11.08.2021 - Ws 735/21

    Invollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls durch das Beschwerdegericht - …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Zwar wird die Möglichkeit der Heilung einer vorausgegangenen Unterlassung der Vorführung vor das zuständige Gericht in der Rechtsprechung teilweise offengelassen (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 11.8.2021 - Ws 735/21, BeckRS 2021, 28649); jedoch ist jedenfalls in Konstellationen, bei denen das erkennende Gericht im Falle eines nachträglich geänderten oder erweiterten Haftbefehls die Vernehmung gem. § 115 Abs. 2, Abs. 3 StPO vor Erlass der Haftfortdauerentscheidung unterlassen hat und diese nach Einlegung der Beschwerde auch nicht im Rahmen des Abhilfeverfahrens nachgeholt worden ist, die Abhilfeentscheidung vom Beschwerdegericht aufzuheben und dem erkennenden Gericht Gelegenheit zur Nachholung der Anhörung zu geben (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 Ws 183/11, BeckRS 2011, 20783; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08, BeckRS 2009, 53;… Graf, StPO, a.a.O., § 115, Rn. 6).
  • DG Saarbrücken, 04.06.2008 - DG 1/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vorführung erst am Tag nach der Festnahme …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur andererseits angenommen, zwar könne die Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Vorführung und Vernehmung ein Dienstvergehen begründen (vgl. hierzu: Dienstgericht Saarbrücken, Urteil vom 4. Juni 2008 - DG 1/07 -, juris); da die Freiheitsentziehung in den Fällen des § 115 StPO aufgrund vorgängiger richterlicher Prüfung und Anordnung vorgenommen worden ist und das Fehlen des rechtlichen Gehörs durch die Vorführung und Vernehmung des Beschuldigten für die Zukunft beseitigt werden kann, also kein Vollstreckungshindernis besteht, führe eine Fristüberschreitung indes nicht automatisch zur Aufhebung des Haftbefehls.
  • OLG München, 19.04.2010 - 6 Ws 2/10

    Haftsache: zuständiges Gericht bei einer Beschwerde wegen Aufrechterhaltung der …

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Insbesondere ist er nicht befugt, selbst den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen (…BeckOK StPO/Krauß, 52. Ed. 1.7.2024, StPO § 115a Rn. 3;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 115a, Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.06.1988 - 3 Ws 575/88, NStZ 1988, 471; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96 -, BGHSt 42, 343-356; OLG München, Beschluss vom 19.04.2010 - 6 Ws 2/10, BeckRS 2010, 11328).
  • OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24
    Zwar wird die Möglichkeit der Heilung einer vorausgegangenen Unterlassung der Vorführung vor das zuständige Gericht in der Rechtsprechung teilweise offengelassen (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 11.8.2021 - Ws 735/21, BeckRS 2021, 28649); jedoch ist jedenfalls in Konstellationen, bei denen das erkennende Gericht im Falle eines nachträglich geänderten oder erweiterten Haftbefehls die Vernehmung gem. § 115 Abs. 2, Abs. 3 StPO vor Erlass der Haftfortdauerentscheidung unterlassen hat und diese nach Einlegung der Beschwerde auch nicht im Rahmen des Abhilfeverfahrens nachgeholt worden ist, die Abhilfeentscheidung vom Beschwerdegericht aufzuheben und dem erkennenden Gericht Gelegenheit zur Nachholung der Anhörung zu geben (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 Ws 183/11, BeckRS 2011, 20783; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08, BeckRS 2009, 53;… Graf, StPO, a.a.O., § 115, Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1988 - 3 Ws 375/88
  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …

  • KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 118 Abs. 5 StPO

  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Untersuchungshaft wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen gegen Personen in …

  • BVerfG, 23.01.2023 - 2 BvR 1343/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei verzögerter Aktenvorlage an das …

  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …

  • OLG Hamm, 31.08.2005 - 3 Ws 381/05

    Haftprüfung; Fristüberschreitung; Aufhebung des Haftbefehls

  • AG Oberhausen, 18.10.2019 - 27 Gs 916/19

    Vorführung vor dem zuständigen Richter, Frist, Sammeltransport

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07

    Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an

  • OLG Köln, 28.01.2009 - 2 Ws 31/09

    Fristüberschreitung bei beantragter mündlicher Haftprüfung

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 BL 3/03

    Haftprüfung durch das OLG, Vorlage der Akten, Verspätete Vorlage, Aufhebung des …

  • OLG Jena, 28.09.2020 - 1 Ws 290/20

    Zulässigkeit einer Rechtshilfe auf Eröffnung eines Haftbefehls

  • OLG Stuttgart, 14.07.2005 - 4 HEs 59/05

    Untersuchungshaft: Sechsmonats-Prüfung bei nicht ordnungsgemäß verkündeter …

  • OLG Celle, 13.05.2005 - 1 ARs 26/05

    Entfernung; Haftbefehl; nächstes Amtsgericht; Strafverfahren; …

  • OLG Braunschweig, 19.11.2004 - Ws 271/04

    Bestehen einer Rechtsverweigerung durch Unterlassen einer Haftprüfung; …

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
  • RG, 08.03.1913 - I 161/12

    Urheberrecht, "Bearbeitung" oder "freie Benutzung"

  • OLG Celle, 09.09.2026 - 1 Ws 115/26
    Die Vorführung des Beschuldigten vor das nächste Amtsgericht ist vielmehr nur subsidiär vorgesehen (OLG Celle, Nds. RPfl. 2005, 287; StraFo 2024, 416 [OLG Celle 26.09.2024 - 2 Ws 257/24]; OLG Jena, Beschluss vom 28. September 2020, 1 Ws 290/20).

    Der Senat verkennt nicht, dass nach der Rechtsprechung des hiesigen 2. Strafsenats auch bei einer Entfernung von ca. 450 km zwischen Ergreifungs- und Gerichtsort eine Vorführung vor den zuständigen Richter in Betracht kommen soll (vgl. OLG Celle, StraFo 2024, 416 [OLG Celle 26.09.2024 - 2 Ws 257/24]), teilt diese Auffassung aus den dargelegten Umständen aber nicht.

  • OLG Dresden, 15.01.2026 - E 2 VAs 19/25

    Haftbefehlseröffnung, anderes Gericht, Rechtshilfegericht, Haftprüfung, …

    Rn. 16 Unbeschadet dessen obliegt es dem Amtsgericht Dresden nunmehr, die Vorführung vor das zuständige Gericht nachzuholen, um den vorausgegangenen Verfahrensverstoß durch die nachgeholte Vorführung für die Zukunft zu heilen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.September 2024, 2 Ws 257/24 - juris.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22327
OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24 (https://dejure.org/2024,22327)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.08.2024 - 1 ORs 143/24 (https://dejure.org/2024,22327)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. August 2024 - 1 ORs 143/24 (https://dejure.org/2024,22327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    (Berufungs)Hauptverhandlung, Aufhebung und Zurückverweisung, Verlesung des tatrichterlichen Urteils

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 261; StPO § 264; StPO § 324; StPO § 353
    Teilaufhebung und Zurückverweisung eines amtsgerichtlichen Urteils auf eine Sprungrevision; Verlesung oder sonstige Bekanntmachung der für den neuen Tatrichter bindend gewordenen Urteilsteile und Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils im Zuge der erneuten ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 264 ; StPO § 324 ; StPO § 353
    Teilaufhebung und Zurückverweisung eines amtsgerichtlichen Urteils auf eine Sprungrevision; Verlesung oder sonstige Bekanntmachung der für den neuen Tatrichter bindend gewordenen Urteilsteile und Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils im Zuge der erneuten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verlesung des ersten tatrichterlichen Urteils - Aufhebung und Zurückverweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 825
  • StRR 2024, 3
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 19.05.1998 - 2 Ss 162/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
    Vom Unterbleiben dieser im Verhandlungsprotokoll vom 27. Februar 2024 nicht ausgewiesenen wesentlichen Förmlichkeiten hat der Senat auszugehen, nachdem auch im Anschluss an den Eingang der Revisionsbegründung keine Berichtigung oder Ergänzung des Protokolls vorgenommen oder auch nur erwogen wurde (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).

    Dementsprechend wird auch im Fall teilweiser Zurückverweisung verlangt, dass die Mitglieder des gegenüber dem ersten Verfahrensgang neu besetzten Tatsachengerichts über den inzwischen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch und seine tatsächlichen Grundlagen in einer den Erfordernissen des § 261 StPO Rechnung tragenden Weise - etwa durch Verlesung oder Bekanntgabe - unterrichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1961 - 1 StR 401/61, NJW 1962, 59 ), da das neue Tatgericht ohne Kenntnis der es bindenden Schuldfeststellungen seiner Aufgabe nicht gerecht werden kann, die angemessene Rechtsfolge zu bestimmen (…vgl. BGH a.a.O.; ferner OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).

    Dies vermochte die Verlesung oder sonstige Bekanntgabe der Urteilsgründe des Ausgangsurteils indes nicht zu ersetzen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 7).

  • OLG Hamburg, 12.12.1984 - 1 Ss 147/83

    Berichterstatter-Vortrag; Verlesung des erstinstanzlichen Urteils; …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
    Dies versteht sich aus Gründen der Logik von selbst, da andernfalls insbesondere die Schöffen in Unkenntnis oder nicht ausreichender Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Schwerpunkte so wenig geeignet wären, ihr Richteramt mit der ihnen vom Gesetz aufgetragenen Verantwortung auszuüben, wie Schöffen, die über den Gegenstand der Anklage im Unklaren gelassen würden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).

    Es kann deshalb aus Sicht des Revisionsgerichts nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Verfahrensbeteiligte - namentlich die Schöffen - über diese Umstände bei der Entscheidungsfindung im Unklaren geblieben sind (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 St RR 37/00, juris Rn. 11), was sich wiederum auf die Strafzumessung ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 5; ferner OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).

  • OLG Jena, 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
    Vom Unterbleiben dieser im Verhandlungsprotokoll vom 27. Februar 2024 nicht ausgewiesenen wesentlichen Förmlichkeiten hat der Senat auszugehen, nachdem auch im Anschluss an den Eingang der Revisionsbegründung keine Berichtigung oder Ergänzung des Protokolls vorgenommen oder auch nur erwogen wurde (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 4; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).

    Es kann deshalb aus Sicht des Revisionsgerichts nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Verfahrensbeteiligte - namentlich die Schöffen - über diese Umstände bei der Entscheidungsfindung im Unklaren geblieben sind (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 St RR 37/00, juris Rn. 11), was sich wiederum auf die Strafzumessung ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 5; ferner OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).

  • BayObLG, 31.03.2000 - 1St RR 37/00
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
    Das Rechtsmittel hat bereits mit der den Anforderungen des § 344 Abs. 2 StPO genügenden Verfahrensrüge, mit der der Angeklagte geltend macht, dass das Amtsgericht seinen Strafausspruch auf die - inzwischen rechtskräftigen - Feststellungen zum Schuldspruch gestützt hat, ohne diese jedoch zuvor in die Hauptverhandlung durch Verlesung oder auf sonstige Weise eingeführt zu haben, zumindest vorläufig Erfolg (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 St RR 37/00, juris Rn. 6).

    Es kann deshalb aus Sicht des Revisionsgerichts nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Verfahrensbeteiligte - namentlich die Schöffen - über diese Umstände bei der Entscheidungsfindung im Unklaren geblieben sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 St RR 37/00, juris Rn. 11), was sich wiederum auf die Strafzumessung ausgewirkt haben kann (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 25.10.2016 - 1 OLG 181 Ss 77/16, juris Rn. 5; ferner OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.1984 - 1 Ss 147/83, NStZ 1985, 379).

  • BGH, 31.10.1961 - 1 StR 401/61

    Gerechte Strafe für den Fall des schweren Diebstahls im Rückfall; Verweisung …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2024 - 1 ORs 143/24
    Dementsprechend wird auch im Fall teilweiser Zurückverweisung verlangt, dass die Mitglieder des gegenüber dem ersten Verfahrensgang neu besetzten Tatsachengerichts über den inzwischen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch und seine tatsächlichen Grundlagen in einer den Erfordernissen des § 261 StPO Rechnung tragenden Weise - etwa durch Verlesung oder Bekanntgabe - unterrichtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1961 - 1 StR 401/61, NJW 1962, 59 ), da das neue Tatgericht ohne Kenntnis der es bindenden Schuldfeststellungen seiner Aufgabe nicht gerecht werden kann, die angemessene Rechtsfolge zu bestimmen (…vgl. BGH a.a.O.; ferner OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.05.1998 - 2 Ss 162/98, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10590
OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24 (https://dejure.org/2024,10590)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.04.2024 - 3 ORs 10/24 (https://dejure.org/2024,10590)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. April 2024 - 3 ORs 10/24 (https://dejure.org/2024,10590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 20; StGB § 21; StPO § 244 Abs. 2
    Umfang der Gebotenheit der Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Angeklagten; Medikamentös eingestellter Angeklagter zur Tatzeit; Aufklärungspflicht

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    StPO § 244 Abs. 2 ; StGB § 21
    Umfang der Gebotenheit der Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des an einer paranoiden Schizophrenie leidenden Angeklagten; Medikamentös eingestellter Angeklagter zur Tatzeit; Aufklärungspflicht

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen - Beurteilung der Schuldfähigkeit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 256
  • StRR 2024, 3
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.03.2008 - 1 StR 648/07

    Aufklärungspflicht und Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen in …

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
    Zwar gibt es - abgesehen von § 246a StPO - keine allgemeinen Vorgaben, wann das Tatgericht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit einen Sachverständigen hinzuziehen muss oder aufgrund eigener Sachkunde entscheiden kann (vgl. BGH StV 2008, 618).
  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 226/11

    Deal; grob sachwidrige Verständigung; Aufklärungspflicht (psychiatrische …

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
    Solche Anhaltspunkte liegen etwa vor, wenn der Angeklagte in nervenärztlicher Behandlung stand oder steht oder wenn er erklärt hat, dass er an Schizophrenie leide und Medikamente benötige (BGH StV 1982, 54; 2011, 647;… Becker aaO mwN).
  • BGH, 10.12.2008 - 5 StR 542/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines …

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
    Auch zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten steht der Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht unbedingt entgegen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 83; 2009, 115 [BGH 10.12.2008 - 5 StR 542/08]).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der …

    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
    Denn die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen ist unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angeklagten zu beurteilen (vgl. BGHR StGB § 21 Sachverständiger 8).
  • LG Potsdam, 11.10.2002 - 26 Ns 212/02
    Auszug aus OLG Celle, 11.04.2024 - 3 ORs 10/24
    Liegen indes Anhaltspunkte vor, die geeignet sind, Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten bei Tatausführung zu wecken, so ist die Anhörung eines Sachverständigen in aller Regel geboten; denn derartige Zweifel rufen im Allgemeinen Beweisfragen hervor, zu deren zuverlässiger Beantwortung oft nicht einmal eine allgemeine ärztliche Ausbildung, sondern nur die intensive Arbeit innerhalb eines besonderen Fachgebiets befähigt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 19; 2007, 83;… Becker in: Löwe/Rosenberg, StPO 27. Aufl., § 244 Rn 78 mwN).
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