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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1355
BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92 (https://dejure.org/1992,1355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche Vermengung der Gesichtspunkte Strafzumessung und Aussetzung der Strafvollstreckung - Ungerechter Schuldausgleich durch zu milde Strafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 489
  • StV 1992, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86

    Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Erfassung des denkbar schwersten und denkbar leichtesten Falles durch den …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Zwar schließt das Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe nicht grundsätzlich aus, die Mindeststrafe zu verhängen, wenn die strafmildernden Umstände derart überwiegen, daß die belastenden Umstände demgegenüber zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410); die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist demnach nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88

    Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Ihre Verhängung setzt aber, wie die der Höchststrafe, stets eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Zwar schließt das Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe nicht grundsätzlich aus, die Mindeststrafe zu verhängen, wenn die strafmildernden Umstände derart überwiegen, daß die belastenden Umstände demgegenüber zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410); die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist demnach nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf).
  • BGH, 14.01.1983 - 2 StR 599/82

    Anwendung von altem oder neuem Strafrecht hinsichtllich der mildesten Beurteilung …

    Auszug aus BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
    Ihre Verhängung setzt aber, wie die der Höchststrafe, stets eine eingehende Begründung und Abwägung der wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände voraus (BGH NStZ 1983, 268, 269; 1984, 117).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Das Landgericht hat damit Gesichtspunkte im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) unzulässig vermengt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29;… Urteil vom 14. Juli 1993 - 3 StR 251/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 19; Urteil vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, NJW 2004, 2248, 2254 f.; Urteil vom 5. April 2007 - 4 StR 5/07, wistra 2007, 341; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 244/08, NStZ-RR 2008, 369).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, daß die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH NStZ 2001, 311;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 815;… Häger in LK 11. Aufl. vor § 38 Rdn. 38).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Rn. 12 b) Rechtsfehlerhaft wäre es allerdings, wenn der Tatrichter die erkannten Strafen nur deshalb in der Höhe ausgesprochen hätte, damit die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte - wie die Staatsanwaltschaft vorträgt - (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH…, Urt. vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 363/01).
  • BGH, 27.04.2006 - 4 StR 572/05

    Verurteilung der "Opa-Bande" rechtskräftig

    Rn. 23 Das Landgericht hat alle für die Strafzumessung bestimmenden Umstände gesehen und in dem Sinne, dass die Strafen gerechter Schuldausgleich sein müssen (vgl. BGHSt 24, 132, 134; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 25, 27, 29), rechtsfehlerfrei gewichtet.
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).

    Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei …

    Damit hat die Strafkammer in unzulässiger Weise Gesichtspunkte der Strafbemessung im Sinne der Ermittlung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung vermischt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; vgl. für den umgekehrten Fall BGH…, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 2 StR 355/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 3).
  • BGH, 05.04.2007 - 4 StR 5/07

    Prozessbetrug; Strafzumessung (unangemessen milde Strafen: Schuldausgleich, Ziel …

    Rn. 10 Angesichts der auffallend milden Einzelstrafen und der Gesamtstrafe ist zudem zu besorgen, dass der Tatrichter Gesichtspunkte der Strafzumessung im Sinne der Findung einer schuldangemessenen Strafe mit solchen der Strafaussetzung zur Bewährung vermengt und die Bemessung der Strafen so vorgenommen hat, dass die Vollstreckung noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (vgl. BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29).
  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08

    Zumessung von Jugendstrafe (Ausschluss der Strafaussetzung zur Bewährung)

    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311;… Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01

    Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere …

    Rechtsfehlerhaft wäre dies lediglich, wenn der Tatrichter die erkannte Strafe nur deshalb ausgesprochen hätte, damit deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 - 4 StR 363/01).
  • BGH, 13.12.2001 - 4 StR 363/01

    Untreue; Begriff der prozessualen Tat; Beihilfehandlung (Zweifelsgrundsatz); …

    Rn. 6 Rechtsfehlerhaft wäre es allerdings, wenn der Tatrichter die erkannten Strafen nur deshalb ausgesprochen hat, damit deren Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden konnte (BGHSt 29, 319, 321; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …

  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 442/05

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (Überbewertung eines Geständnisses)

  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall - …

  • OLG Hamm, 28.05.2003 - 2 Ss 351/03

    Handlungseinheit, mehrere Taten, Computernbetrug, kruze Freiheitsstrafe, …

  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 608/92

    Zulässigkeit einer Rüge der Verletzung formellen Rechts ohne Angebe von …

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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1577
BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92 (https://dejure.org/1992,1577)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1992 - 2 StR 5/92 (https://dejure.org/1992,1577)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 2 StR 5/92 (https://dejure.org/1992,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von Betäubungsmitteln - Abstinenz - Verminderte Schuldfähigkeit - Milderung der Strafe

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 46, 21, 49

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 547
  • StV 1992, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78];… BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).

    Desweiteren dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; Beschl. des Senats vom 3. Juli 1992 - 2 StR 211/92).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Diese ist zwingend vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen (BGHSt 37, 5 (6); st. Rspr. vgl. Nachweise bei Detter NStZ 1992, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; 1991, 479).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).
  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts; …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Diese ist zwingend vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen (BGHSt 37, 5 (6); st. Rspr. vgl. Nachweise bei Detter NStZ 1992, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; 1991, 479).
  • BGH, 16.02.1987 - 3 StR 17/87

    Strafmilderung bei verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (vgl. BGHR § 21 StGB Strafrahmenverschiebung 9 und 18).
  • BGH, 25.10.1989 - 2 StR 350/89

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (vgl. BGHR § 21 StGB Strafrahmenverschiebung 9 und 18).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 501/86

    Milderung des Strafrahmens bei alkoholbedingter Verminderung der Schuldfähigkeit, …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Schulderhöhende Momente können diese Verringerung des Schuldgehalts ausgleichen und deswegen die Anwendung des nicht nach den §§ 21, 49 StGB gemilderten Strafrahmens nahelegen (vgl. BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 476).
  • BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).
  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Die Strafe muß sich, um der Anforderung zu entsprechen, gerechter Schuldausgleich zu sein, im Rahmen des für vergleichbare Fälle üblichen Maßes halten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafhöhe 1, 2; § 46 Abs. 1 - Beurteilungsrahmen 9 = BtMG § 29 - Strafzumessung 12).
  • BGH, 17.07.1987 - 2 StR 291/87

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Betäubungsmitteldelikten - Erhebliche Verminderung …

    Auszug aus BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
    Die Urteilsgründe müssen vielmehr in solchen Fällen näher darlegen, warum dem Angeklagten mit der Folge der Versagung der Strafmilderung vorzuwerfen ist, sich in den Zustand der verminderten Schuldfähigkeit versetzt zu haben (Beschluß des Senats BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 10).
  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 36/91

    Anwendbarkeit des Begriffs des Vermögensvorteils auf den Erlös aus einem …

  • BGH, 18.08.1989 - 2 StR 223/89

    Umfang des Verfalls bei fortgesetztem unerlaubten Handeltreiben mit …

  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 606/88

    Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen Alkoholkonsums - Erhebliche …

  • BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92

    Einziehung von Geld aus Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01

    Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung; …

    Da auszuschließen ist, dass in einer neuen Hauptverhandlung noch Umstände festgestellt werden könnten, welche die Einziehung der Hunde rechtfertigen könnten, konnte der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Wegfall der Einziehung selbst anordnen (BGH B.v. 17.07.1992 -2 StR 5/92- b. juris Rechtsprechung).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich …

    Im übrigen fällt die nach den Umständen sehr hohe Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren (Handeltreiben mit insgesamt etwa 130 g Heroingemisch bei einem Heroinhydrochloridanteil von etwa 8 g) aus dem Rahmen der dem Senat bekannten Strafzumessungspraxis deutlich heraus (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Strafhöhe 6, 7; Beurteilungsrahmen 11).
  • BGH, 25.02.1998 - 2 StR 16/98

    Voraussetzungen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Schulderhöhende Umstände können diese Verringerung aber ausgleichen und deswegen die Anwendung des sonst maßgeblichen, nicht nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB geminderten Strafrahmens rechtfertigen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 3, 9, 18, 23 und 24).
  • BGH, 21.11.2002 - 4 StR 448/02

    Computerbetrug (Konkurrenzen; natürliche Handlungseinheit bei …

    Rn. 6 Die erheblich verminderte Schuldfähigkeit verringert grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 23).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenanhängigkeit und dissozialer …

    Auch die selbstverschuldete Drogensucht als solche mit der Folge, daß der Süchtige trotz Kenntnis von der Wirkungsweise des Rauschgifts nicht von ihm loskommt, stellt - worauf das Landgericht auch nicht abgestellt hat - regelmäßig keinen schulderhöhenden Umstand dar (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 10, 23).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 4St RR 60/93

    Betäubungsmittel; Strafrahmen; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Revisionsgericht; …

    Drogenkarrieren sind gekennzeichnet von Zeiten der Abhängigkeit, der Abstinenz und des Entzugs (BGH StV 1988, 18 ; NStZ 1992, 547 ).

    Drogenkarrieren sind gekennzeichnet von Zeiten der Abhängigkeit, der Abstinenz und des Entzugs (BGH StV 1988, 18 ; NStZ 1992, 547 ).

  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung …

    Der Senat kann nicht ausschließen, daß sich die Tatsache, daß die Strafkammer sich rechtsfehlerhaft an dem Höchstmaß von fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe orientiert hat, bei der Straffestsetzung zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat, zumal die verhängte Strafe von zwölf Jahren Freiheitsstrafe auch das nach den Erkenntnissen des Senats in vergleichbaren Fällen übliche Maß bei weitem (vgl. BGH NStZ 1992, 547 = StV 1992, 570) übersteigt; sie ist auch bei Abwägung der strafmildernden und der straferhöhenden Gesichtspunkte unverhältnismäßig hoch (…BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende - …

    Dies muß aber ausdrücklich dargelegt werden (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 11 und 23 m.w.N.), es reicht nicht aus, den sich aus § 21 StGB ergebenden Milderungsgrund ausschließlich bei der Strafzumessung in engerem Sinn zu berücksichtigen (Beschluß des Senatsvom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90).
  • BGH, 23.01.2001 - 4 StR 572/00

    Betrug; Strafzumessung; Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Gerechter …

    Rn. 3 Diese Einzelstrafen sind gemessen an der konkreten Tatschwere auch in Anbetracht der einschlägigen Vorverurteilung des Angeklagten aus dem Jahre 1994 unvertretbar hoch: sie überschreiten das für vergleichbare Fälle übliche Maß erheblich und werden den Anforderungen an einen gerechten Schuldausgleich nicht mehr gerecht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 6 und 7 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.1996 - 1 Ss 243/95
    Der Rückfall in die Drogenabhängigkeit als solcher nach zeitweiliger Abstinenz kann überhaupt nicht (vgl. BGH NStZ 1992, 547 ), das individuelle Versagen durch Amphetaminbesitz geringster Menge trotz vorausgehender Entscheidungen mit Warnungsfunktion kann unter den gegebenen Umständen jedenfalls nur sehr bedingt als schulderhöhend vorwerfbarer Umstand angesehen werden.
  • BGH, 12.08.1998 - 2 StR 349/98

    Bestand eines Strafausspruchs bei einer Strafe für unerlaubtes Handeltreiben mit …

  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das …

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3004
BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92 (https://dejure.org/1992,3004)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1992 - 5 StR 204/92 (https://dejure.org/1992,3004)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92 (https://dejure.org/1992,3004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des Besitzes von Betäubungsmitteln - Einziehung eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 46, 74

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2;… Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 607).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Senat weist für die neue Verhandlung auf die Rechtsprechung zur Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG mit einem vertypten Milderungsgrund nach § 31 BtMG hin (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6;… vgl. auch Körner a.a.O. § 29 Rdn. 785).
  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung von Strafe und Einziehung nach sich (vgl. zum Vorstehenden BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1989, 529).
  • BGH, 12.03.1987 - 1 StR 83/87

    Vorliegen von Tatmehrheit zwischen dem Vergehen des Inverkehrbringens von …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung von Strafe und Einziehung nach sich (vgl. zum Vorstehenden BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1989, 529).
  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 60/88

    Voraussetzungen der gerichtlichen Pflicht zur Vornahme einer umfassenden …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Senat weist für die neue Verhandlung auf die Rechtsprechung zur Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG mit einem vertypten Milderungsgrund nach § 31 BtMG hin (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6;… vgl. auch Körner a.a.O. § 29 Rdn. 785).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87

    Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung von Strafe und Einziehung nach sich (vgl. zum Vorstehenden BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1989, 529).
  • BGH, 16.06.1988 - 2 StR 287/88

    Bemessung der Strafe nach § 29 Abs. 3 Ziff. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Senat weist für die neue Verhandlung auf die Rechtsprechung zur Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG mit einem vertypten Milderungsgrund nach § 31 BtMG hin (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6;… vgl. auch Körner a.a.O. § 29 Rdn. 785).
  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 456/87

    Verneinung eines besonders schweren Falles trotz Vorliegens von Regelbeispielen

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Senat weist für die neue Verhandlung auf die Rechtsprechung zur Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG mit einem vertypten Milderungsgrund nach § 31 BtMG hin (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6;… vgl. auch Körner a.a.O. § 29 Rdn. 785).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 165/89

    Annahme einer mit einer Vergewaltigung tateinheitlich begangenen Körperverletzung …

    Auszug aus BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
    Der Rechtsfehler zieht die Aufhebung von Strafe und Einziehung nach sich (…vgl. zum Vorstehenden BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1989, 529).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im …

    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92-, 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).
  • OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe; …

    zur Rechtsprechung des BGH in Fn. 238), solange eine strafmildernde Auswirkung der Einziehung nicht schon in Hinblick auf einen geringen Wert des Einziehungsgegenstandes ausscheidet (vgl. BGH StV 92, 570 LS).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92   

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https://dejure.org/1992,3949
BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92 (https://dejure.org/1992,3949)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1992 - 1 StR 172/92 (https://dejure.org/1992,3949)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1992 - 1 StR 172/92 (https://dejure.org/1992,3949)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung - Anforderungen an das Vorliegen einer Schusswaffe - Verwertung eines Umstands, der schon Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
    Jedoch hat der Senat in der Liste der angewendeten Vorschriften, soweit es sich um die Fälle II 1 und 15 der Urteilsgründe handelt, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gestrichen: Während die Strafkammer zu Recht annimmt, in jedem dieser Fälle sei eine Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB mitgeführt worden, hat sie verkannt, daß der Einsatz derselben Waffe zur Bedrohung des Tatopfers nicht zusätzlich die in § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aufgeführte Tatbestandsalternative erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80 - bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] …sowie Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 795/83).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen …

    Auszug aus BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
    Deshalb bedeutet die wiedergegebene Erwägung der Strafkammer hier die unzulässige Verwertung eines Umstands, der schon Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Urt. vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81 - bei Holtz MDR 1982, 101).
  • BGH, 27.08.1980 - 3 StR 311/80

    Konkurrenzverhältnis zwischen § 250 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
    Jedoch hat der Senat in der Liste der angewendeten Vorschriften, soweit es sich um die Fälle II 1 und 15 der Urteilsgründe handelt, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gestrichen: Während die Strafkammer zu Recht annimmt, in jedem dieser Fälle sei eine Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB mitgeführt worden, hat sie verkannt, daß der Einsatz derselben Waffe zur Bedrohung des Tatopfers nicht zusätzlich die in § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aufgeführte Tatbestandsalternative erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80 - bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] …sowie Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 795/83).
  • BGH, 07.10.1981 - 2 StR 362/81

    Mittäter beim schweren Raub - Beihilfe zum versuchten Diebstahl

    Auszug aus BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
    Deshalb bedeutet die wiedergegebene Erwägung der Strafkammer hier die unzulässige Verwertung eines Umstands, der schon Merkmal des gesetzlichen Tatbestands ist (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Urt. vom 7. Oktober 1981 - 2 StR 362/81 - bei Holtz MDR 1982, 101).
  • BGH, 28.02.1984 - 1 StR 795/83

    Möglichkeit des Eingreifens des Revisionsgerichts in die Strafzumessung des …

    Auszug aus BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92
    Jedoch hat der Senat in der Liste der angewendeten Vorschriften, soweit es sich um die Fälle II 1 und 15 der Urteilsgründe handelt, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB gestrichen: Während die Strafkammer zu Recht annimmt, in jedem dieser Fälle sei eine Schußwaffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB mitgeführt worden, hat sie verkannt, daß der Einsatz derselben Waffe zur Bedrohung des Tatopfers nicht zusätzlich die in § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aufgeführte Tatbestandsalternative erfüllt (vgl. BGH, Beschl. vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80 - bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] sowie Urt. vom 28. Februar 1984 - 1 StR 795/83).
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Das ist in Rechtsprechung und Rechtslehre unbestritten (vgl. BGH, Beschluß vom 27. August 1980 - 3 StR 311/80, bei Holtz MDR 1980, 986 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Konkurrenzen 1;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 250 Rdn. 10).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 77/99

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von …

    Rn. 7 Für das weitere Verfahren weist er bezüglich der Strafrahmenwahl und der Strafzumessung im einzelnen darauf hin, daß im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB die strafschärfende Erwägung Bedenken begegnet, der Angeklagte sei ein allzeit bereiter Gehilfe" des früheren Mitangeklagten gewesen und habe "dessen Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne erkennbare Skrupel" - an anderer Stelle heißt es "'bedenkenlos" - gefördert (vgl. BGH NStZ 1998, 404;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Beihilfe 1, 2; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 23.04.1992 - 1 StR 150/92

    Verwerfung der Revision

    Zwar hat das Landgericht neben § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu Unrecht auch Nr. 2 dem Schuldspruch zugrundegelegt (vgl. Senatsbeschluß vom 10. April 1992 - 1 StR 172/92, den Mittäter betreffend) und dies strafschärfend gewertet.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1992 - 1 StR 341/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5774
BGH, 12.06.1992 - 1 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,5774)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1992 - 1 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,5774)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - 1 StR 341/92 (https://dejure.org/1992,5774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungsmangel durch die Verwehrung der Verteidigung des Angeklagten unter Hinweis auf einen anderen nicht konkreten Täter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 570 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1991 - 5 StR 438/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4384
BGH, 25.09.1991 - 5 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,4384)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - 5 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,4384)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - 5 StR 438/91 (https://dejure.org/1991,4384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Erwägung der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt durch den Tatrichter - Strafzumessung bei gleichzeitiger Anordnung einer Maßregel - Gesamtverbüßungsdauer bei Vollzug der Maßregel vor der Strafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 223/91

    Pflicht des erkennenden Gerichts zur Überprüfung der Voraussetzungen der …

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - 5 StR 438/91
    Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe und, wenn die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer geführt (BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 -).
  • BGH, 27.11.1991 - 5 StR 576/91

    Anordnung in eine Entziehungsanstalt als Grund einer niedrigeren …

    Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe und, wenn die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer geführt (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 - und vom 25. September 1991 - 5 StR 438/91 -).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 571/93

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Verhängung der Maßregel hätte möglicherweise zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe geführt (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 5 und BGH Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 -, vom 25. September 1991 - 5 StR 438/91 -, vom 27. November 1991 - 5 StR 576/91 - und vom 29. Juni 1993 - 1 StR 352/92 -).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 257/93

    Unterlassen der Prüfung einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in …

    Die Verhängung der Maßregel kann insbesondere für den Regelfall, daß die Maßregel vor der Strafe vollzogen wird (§ 67 Abs. 1 StGB), zu einer niedrigeren Gesamtverbüßungsdauer führen (vgl. BGH, StV 1992, 570; die Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 1991 - 5 StR 223/91 - und vom 27. November 1991 - 5 StR 576/91 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1992 - 2 StR 177/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5540
BGH, 29.04.1992 - 2 StR 177/92 (https://dejure.org/1992,5540)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1992 - 2 StR 177/92 (https://dejure.org/1992,5540)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1992 - 2 StR 177/92 (https://dejure.org/1992,5540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1992, 570 (Ls.)
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