Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 112 StPO; § 116 Abs. 4 StPO; § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO; Art. 1 GG; Art. 5 Abs. 1lit. c EMRK; Art. 18 EMRK
Verbotene Vernehmungsmethoden (Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme: Missbrauch der Untersuchungshaft in Form der Androhung einer Invollzugsetzung des Haftbefehls zur Abwehr eines angekündigten Beweisantrages und zur Herbeiführung einer Urteilsabsprache bzw. eines ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit eines erklärten Rechtsmittelverzichts; Unzulässige Willensbeeinflussung durch das Gericht; Drohung mit einer nach den Vorschriften des Strafverfahrensrechts unzulässigen Maßnahme; Geständnis unter Androhung der sofortigen Verhaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 136a Abs. 1
Androhung der Invollzugsetzung des Haftbefehls für den Fall des Unterlassens eines Geständnisses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 279
- StV 2004, 636
- StV 2005, 201 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Rn. 10 a) Der Rüge liegt folgender, durch das Protokoll (§ 274 StPO) und freibeweislich (BGHSt 16, 164, 166; 45, 227, 228), insbesondere durch die dienstlichen Stellungnahmen des Vorsitzenden Richters und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, die anwaltliche Versicherung des Instanzverteidigers sowie - lediglich ergänzend - die eidesstattlichen Versicherungen zweier Hauptverhandlungszuhörer, erwiesener Verfahrensablauf zugrunde: Gegen den - nicht vorbestraften - Angeklagten war am 16. Dezember 2002 wegen der zu erwartenden "erheblichen Freiheitsstrafe", seiner guten Auslandskontakte und dadurch bestehender Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) Haftbefehl erlassen worden, der mit Beschluß vom 28. Januar 2003 außer Vollzug gesetzt worden war.Die Unwirksamkeit erfaßt auch den Rechtsmittelverzicht durch den Verteidiger (vgl. BGHSt 45, 227, 229 f., 232 f.).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Der Rechtsmittelverzicht wurde somit durch eine unzulässige Willensbeeinflussung "abverlangt" und ist daher - obwohl er als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGHSt 45, 51, 53) - unwirksam (vgl. BGHSt 17, 14, 18; BGH StV 2004, 115, 116; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 = NJW 2004, 1885 f. (Ankündigung eines unsachgemäßen Haftantrags durch den Staatsanwalt)). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Rn. 10 a) Der Rüge liegt folgender, durch das Protokoll (§ 274 StPO) und freibeweislich (BGHSt 16, 164, 166; 45, 227, 228), insbesondere durch die dienstlichen Stellungnahmen des Vorsitzenden Richters und des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft, die anwaltliche Versicherung des Instanzverteidigers sowie - lediglich ergänzend - die eidesstattlichen Versicherungen zweier Hauptverhandlungszuhörer, erwiesener Verfahrensablauf zugrunde: Gegen den - nicht vorbestraften - Angeklagten war am 16. Dezember 2002 wegen der zu erwartenden "erheblichen Freiheitsstrafe", seiner guten Auslandskontakte und dadurch bestehender Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) Haftbefehl erlassen worden, der mit Beschluß vom 28. Januar 2003 außer Vollzug gesetzt worden war.
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Diese Verfahrensweise des Gerichts ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 18; BGH, Beschluß vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 = StV 2004, 470, 471;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 136a Rdn. 12, 48). - BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04
Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Der Rechtsmittelverzicht wurde somit durch eine unzulässige Willensbeeinflussung "abverlangt" und ist daher - obwohl er als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGHSt 45, 51, 53) - unwirksam (vgl. BGHSt 17, 14, 18; BGH StV 2004, 115, 116; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 = NJW 2004, 1885 f. (Ankündigung eines unsachgemäßen Haftantrags durch den Staatsanwalt)). - BGH, 26.11.2003 - 1 ARs 27/03
(Un-)Wirksamkeit des infolge einer rechtswidrigen verfahrensbeendenden …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Der Rechtsmittelverzicht wurde somit durch eine unzulässige Willensbeeinflussung "abverlangt" und ist daher - obwohl er als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGHSt 45, 51, 53) - unwirksam (vgl. BGHSt 17, 14, 18; BGH StV 2004, 115, 116; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 = NJW 2004, 1885 f. (Ankündigung eines unsachgemäßen Haftantrags durch den Staatsanwalt)). - BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Der Rechtsmittelverzicht wurde somit durch eine unzulässige Willensbeeinflussung "abverlangt" und ist daher - obwohl er als Prozeßerklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGHSt 45, 51, 53) - unwirksam (vgl. BGHSt 17, 14, 18; BGH StV 2004, 115, 116; BGH, Beschluß vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 = NJW 2004, 1885 f. (Ankündigung eines unsachgemäßen Haftantrags durch den Staatsanwalt)). - OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 474/02
Haftbeschwerde, Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, Abwägung sämlticher …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Insbesondere rechtfertigten die mögliche Verurteilung als solche oder auch die Höhe der zu erwartenden Strafe nicht als "neu hervorgetretene Umstände" die Verhaftung des Angeklagten, weil schon bei der Aussetzungsentscheidung von der Möglichkeit der Verurteilung ausgegangen und im Falle des Schuldnachweises mit einer "erheblichen" Freiheitsstrafe gerechnet worden war (vgl. dazu OLG Düsseldorf StV 2000, 211; 2002, 207; OLG Hamm StV 2003, 512 f.;… Boujong in KK 5. Aufl. § 116 Rdn. 32 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 Ws 544/01
Unzulässige Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls ; Anforderungen an den …
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Insbesondere rechtfertigten die mögliche Verurteilung als solche oder auch die Höhe der zu erwartenden Strafe nicht als "neu hervorgetretene Umstände" die Verhaftung des Angeklagten, weil schon bei der Aussetzungsentscheidung von der Möglichkeit der Verurteilung ausgegangen und im Falle des Schuldnachweises mit einer "erheblichen" Freiheitsstrafe gerechnet worden war (vgl. dazu OLG Düsseldorf StV 2000, 211; 2002, 207; OLG Hamm StV 2003, 512 f.;… Boujong in KK 5. Aufl. § 116 Rdn. 32 m.w.N.). - BGH, 12.05.1970 - 5 StR 194/70
Beweisantrag - Zurücknahme eines Antrags - Erklärung des Prozeßbeteiligten
Auszug aus BGH, 16.09.2004 - 4 StR 84/04
Diese Verfahrensweise des Gerichts ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 18; BGH, Beschluß vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03 = StV 2004, 470, 471;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 136a Rdn. 12, 48). - OLG Düsseldorf, 27.09.1999 - 4 Ws 250/99
Vollzug eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls wegen Fluchtgefahr
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636). - BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12
Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt
Dies hat der Senat (Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04, NStZ 2005, 279, 280) in einem Fall bejaht, in dem das Gericht eindeutig zum Ausdruck gebracht hatte, dass der Angeklagte in Haft genommen werde, falls er nicht gestehe, sondern den beabsichtigten Beweisantrag stelle. - BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …
Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach Nr. 3 jener Vorschrift nur dann in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).War dagegen schon zu diesem Zeitpunkt mit der später ausgesprochenen - auch höheren - Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, so liegt kein Fall des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO vor (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. Februar 1988 - 3 Ws 142/88 -, StV 1988, S. 207: sogar für den Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe;… Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211;… Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 7. November 1997 - 1 Ws 161/97 -, StV 1998, S. 31;… Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144;… Beschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; KG, Beschluss vom 27. März 1998 - 1 AR 301/98 - 4 Ws 61/98 - ; Beschluss vom 21. November 2001 - 1 AR 1438/01 - 3 Ws 609/01 - ; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 474/02 -, StV 2003, S. 512 ; erst jüngst auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).
Rn. 53 Auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 (280) ausdrücklich festgestellt, dass die mögliche Verurteilung als solche oder auch die Höhe der zu erwartenden Strafe nicht als neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung des Angeklagten rechtfertigen, wenn schon bei der Aussetzungsentscheidung von der Möglichkeit der Verurteilung ausgegangen und für den Fall des Schuldnachweises mit einer erheblichen Freiheitsstrafe gerechnet worden war.
- BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07
Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände …
Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach Nr. 3 jener Vorschrift nur dann in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).War dagegen schon zu diesem Zeitpunkt mit der später ausgesprochenen - auch höheren - Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, liegt kein Fall des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO vor (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. Februar 1988 - 3 Ws 142/88 -, StV 1988, S. 207: Sogar für den Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe;… Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211;… Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 7. November 1997 - 1 Ws 161/97 -, StV 1998, S. 31;… Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144;… Beschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; KG, Beschluss vom 27. März 1998 - 1 AR 301/98 - 4 Ws 61/98 -, ; Beschluss vom 21. November 2001 - 1 AR 1438/01 - 3 Ws 609/01 -, ; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 474/02 -, StV 2003, S. 512 ; erst jüngst auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).
Rn. 30 c) Auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 (280) ausdrücklich festgestellt, dass die mögliche Verurteilung als solche oder auch die Höhe einer zu erwartenden Strafe nicht als neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung des Angeklagten rechtfertigen, wenn schon bei der Aussetzungsentscheidung von der Möglichkeit der Verurteilung ausgegangen und für den Fall des Schuldnachweises mit einer erheblichen Freiheitsstrafe gerechnet worden war.
- BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer …
Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach Nr. 3 jener Vorschrift nur dann in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).War dagegen schon zu diesem Zeitpunkt mit der später ausgesprochenen - auch höheren - Strafe zu rechnen und hat der Beschuldigte die ihm erteilten Auflagen gleichwohl korrekt befolgt, so liegt kein Fall des § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO vor (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 29. Februar 1988 - 3 Ws 142/88 -, StV 1988, S. 207: sogar für den Fall einer lebenslangen Freiheitsstrafe;… Beschluss vom 27. September 1999 - 4 Ws 250/99 -, StV 2000, S. 211;… Beschluss vom 8. November 2001 - 4 Ws 544/01 -, StV 2002, S. 207; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 7. November 1997 - 1 Ws 161/97 -, StV 1998, S. 31;… Beschluss vom 6. November 2000 - 1 Ws 139/00 -, StraFo 2001, S. 144;… Beschluss vom 3. Juni 2004 - 1 Ws 46/04 -, StV 2004, S. 493; KG, Beschluss vom 27. März 1998 - 1 AR 301/98 - 4 Ws 61/98 - ; Beschluss vom 21. November 2001 - 1 AR 1438/01 - 3 Ws 609/01 - ; OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 474/02 -, StV 2003, S. 512 ; erst jüngst auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ).
Rn. 28 Auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 (280) ausdrücklich festgestellt, dass die mögliche Verurteilung als solche oder auch die Höhe einer zu erwartenden Strafe nicht als neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung des Angeklagten rechtfertigen, wenn schon bei der Aussetzungsentscheidung von der Möglichkeit der Verurteilung ausgegangen und für den Fall des Schuldnachweises mit einer erheblichen Freiheitsstrafe gerechnet worden war.
- BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 1618/05
Freiheit der Person; Beschwerde gegen Haftbefehl (Bindung des Gerichtes der …
Eine Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls durch den Richter kommt danach nur dann in Betracht, wenn der Beschuldigte den ihm auferlegten Pflichten oder Beschränkungen gröblich zuwider handelt, wenn er Anstalten zur Flucht trifft, auf ordnungsgemäße Ladung ohne Entschuldigung ausbleibt oder wenn andere Umstände ergeben, dass das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war, oder wenn schließlich neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ). - OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10
Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der …
Rn. 19 Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO nur dann in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ). - OLG Frankfurt, 24.03.2010 - 1 Ws 38/10
Untersuchungshaftbefehl: Widerruf der Aussetzungsentscheidung wegen "neu …
Der erneute Vollzug des Haftbefehls durch den Richter kommt nach § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO nur dann in Betracht, wenn neu hervorgetretene Umstände die Verhaftung erforderlich machen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 4 StR 84/04 -, NStZ 2005, S. 279 ). - OLG Oldenburg, 24.09.2008 - 1 Ws 584/08
Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe als Rechtfertigung für die …
Das träfe aber nur zu, wenn diese Verurteilung weit höher ausgefallen wäre, als im Zeitpunkt der Außervollzugsetzung des Haftbefehls erwartet wurde, vgl. BGH NStZ 2005, 279. Dergleichen ist hier aber weder dem angefochtenen Beschluss zu entnehmen, noch ansonsten ersichtlich. Schon seinerzeit war wegen der Vielzahl der dem Angeklagten vorgeworfenen schweren Sexualstraftaten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe im Bereich der jetzt ausgeurteilten zu rechnen. Hat sich aber somit nur die damalige Straferwartung realisiert, so rechtfertigt dies keine Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls, vgl. BverfG a.a.O.. OLG Frankfurt StV 2004, 493. - OLG München, 02.03.2006 - 3 Ws 176/06 Anerkannt ist, dass ein Rechtsmittelverzicht unwirksam sein kann, wenn er durch Irreführung oder Drohung herbeigeführt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.2004, StV 2004, 636 [BGH 16.09.2004 - 4 StR 84/04]).
- OLG Koblenz, 21.08.2008 - 1 Ws 421/08
Haftbefehl: Voraussetzungen einer Aufhebung der Haftverschonung bei Verurteilung
- VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06
- LG Köln, 30.11.2020 - 111 Ks 9/20
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 136a StPO; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene Strafmilderung; Verfahrensabsprachen); fair trial (Drohung mit nicht schuldangemessener Strafe; Verwertungsverbot hinsichtlich des betroffenen Geständnisses); Geständnis (strafmildernde Wirkung); ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Revision wegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten; Verwertung eines Geständnisses; Veranlassung eines Geständnisses durch die Staatsanwaltschaft
- rechtsportal.de
StPO § 136a Abs. 1
Ankündigung von Strafanträgen durch den Staatsanwalt als unzulässiges Versprechen eines Vorteils - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 393
- StV 2005, 201
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
Ohne eine - dem Revisionsgericht verwehrte - Rekonstruktion der Beweisaufnahme kann somit der Nachweis nicht geführt werden, daß die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht auf die in der Beweiswürdigung geschilderte Weise aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnen wurden (vgl. BGH NStZ 2001, 425;… Meyer-Goßner, aaO § 261 Rdn. 38 a). - BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlußanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03).
- BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07
Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene …
Der Unterschied zwischen den vorliegend genannten Strafgrenzen ist mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und deshalb als unzulässiges Druckmittel ("Sanktionsschere") zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. NStZ 2004, 577; BGHR StPO § 136 a I Zwang 7). - BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20
Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen …
Weder stellt der durch die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses und einer Aufklärungshilfe im Sinne des § 46b StGB angekündigte Strafantrag (zwei Jahre und neun Monate bis drei Jahre und drei Monate) das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (§ 136a Abs. 1 Satz 3 2. Alt. StPO) dar, noch handelt es sich bei dem für den Fall des Schweigens und ohne den mit einer Strafrahmenverschiebung verbundenen vertypten Milderungsgrund des § 46b StGB in Aussicht gestellten Strafantrag (fünf Jahre und sechs Monate bis sechs Jahre und sechs Monate) um eine mit den Grundsätzen eines fairen Strafverfahrens nicht zu vereinbarende Androhung einer die Schuldangemessenheit übersteigenden Strafe (vgl. zu einem anderen Sachverhalt BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, NStZ 2005, 393). - OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06
Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit …
Das ist zunächst in Fällen anzunehmen, in denen das Gericht gegen das Verbot des § 136 a Abs. 1 S. 3 StPO verstößt, indem es ausdrücklich oder konkludent mit strafverfahrensrechtlich unzulässigen oder willkürlichen Maßnahmen droht oder gesetzlich nicht vorgesehene Vorteile verspricht (vgl. zur Ankündigung überhöhter oder nicht gerechtfertigt milder Schlussanträge durch die Staatsanwaltschaft BGH NStZ 2005, 393).Auch andere Entscheidungen haben beanstandet, wenn vom Gericht ernsthaft aufgezeigte Strafgrenzen soweit auseinander fallen, dass die Willensfreiheit eines Angeklagten ungebührlich beeinträchtigt wird und das Aufzeigen einer nicht zu rechtfertigenden Sanktionsschere oder die Androhung einer überhöhten Strafe als unzulässige Druckmittel zur Erwirkung eines Geständnisses bewertet (BGH NStZ 2005, 393; BGH bei Becker, NStZ-RR 2005, 257, 258).
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich; …
- BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04
Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses …
Rn. 4 3. Mit Beschluss vom 12. Januar 2005 hat der Senat (vgl. StV 2005, 201) die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. - BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen …
Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (…vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen. - BVerfG, 19.10.2005 - 2 BvR 449/05
Einstweilige Anordnung
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04 -,. - LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08
Blutentnahme - Verwertungsverbote
- LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07
Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem …
Die Antragstellerin behauptet in diesem Zusammenhang letztlich verbotene Vernehmungsmethoden oder eine rechtsstaatswidrige Verfahrensweise des Gerichts und damit Verfahrensverstöße, die die Antragstellerin im Revisionsverfahren hätte geltend machen müssen (vgl. hierzu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2005; NStZ 2005, 393 zur Unverwertbarkeit eines mittels Druck erwirkten Geständnisses).
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