Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 258 StPO; § 231b StPO
Fristsetzung zur Außerkraftsetzung des § 246 Abs. 1 StPO und des § 246 Abs. 6 StPO nach extremer Verzögerung der Verhandlung und zur Prozessverschleppung gestellten Beweisanträgen (Beweisantragsrecht; rechtsmissbräuchliches Verteidigerverhalten; Bescheidung durch ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 246 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Entscheidung über gestellte Beweisanträge erst in den Urteilsgründen; Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen zur Verhinderung weiterer Verfahrensverzögerung bei Prozessverschleppung; Rechtsmissbräuchliches Verhalten eines Rechtsanwaltes durch die ...
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Der "Mißbrauch" des Beweisantragsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 § 246 Abs. 1
Abwehr von Rechtsmissbrauch bei Beweisanträgen des Verteidigers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BGH bestätigt Hamburger Urteil wegen Auftragsmordes
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Hauptverhandlung - Gericht darf Frist für Beweisantrag setzen
- strafverteidiger-stv.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Konfliktverteidigung, Mißbrauch von Verteidigungsrechten und das Beweisantragsrecht (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; StV 2010, 423)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.11.2002 - 623 Ks 1/99
- LG Hamburg, 27.03.2003 - 623 Ks 1/99
- BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2466
- NStZ 2005, 648
- StV 2006, 113
- JR 2006, 125
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55
Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Ein von vornherein aussichtslos erscheinender Versuch ist im Hinblick auf die Ordnung der Verhandlung und das Ansehen des Gerichts indes nicht erforderlich (RGSt 35, 433, 436; BGHSt 9, 77, 81).Rn. 41 bb) Bei dieser Abwägung hat das Gericht einerseits das hohe Gewicht des Rechts auf ein letztes Wort und den Umstand zu bedenken, daß dieses Recht nicht lediglich zum Zweck der Erleichterung oder Beschleunigung des Verfahrens abgeschnitten werden darf (BGHSt 9, 77, 81).
Andererseits kommt auch dem Umstand besonderes Gewicht zu, ob das ungebührliche Verhalten auf einem vorübergehenden und letztlich noch nachvollziehbaren Verlust der Beherrschung angesichts in der Hauptverhandlung neu aufgetretener Umstände beruht oder ob ihm - für jeden unbefangenen Dritten sofort erkennbar - die auf zukünftige Störungen deutende Absicht innewohnt, Ansehen und Würde des Gerichts zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 9, 77, 80).
- BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91
Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Rn. 20 (3) Eine Einschränkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich im Falle eines massiven Mißbrauchs dieses Rechts durch exzessive Antragstellung eines Angeklagten angenommen und es gebilligt, daß der Angeklagte hiernach darauf verwiesen wird, Anträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111; vgl. auch BayObLG StV 2005, 12;… ferner zur hier nicht relevanten Möglichkeit der Mißbrauchsverhinderung durch Anwendung des § 257a StPO: Diemer in KK 5. Aufl. § 257a Rdn. 1; BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).Rn. 21 Hingegen ist das Gericht nicht befugt, der Verteidigung schlechthin und von vornherein die Stellung prozessual zulässiger Anträge zu verbieten (BGHSt 38, 111, 114; vgl. auch BGH JR 1980, 218 m. Anm. Meyer).
Rn. 27 (1) Jenseits der Frage eines Mißbrauchs von Verfahrensrechten (vgl. hierzu insb. BGHSt 38, 111, 113), die wesentlich von der jeweiligen inneren Einstellung des Betroffenen abhängt und bei verschiedenen Verfahrensbeteiligten unterschiedlich beurteilt werden kann, ist nach monate-, gar jahrelanger Verhandlungsdauer über das vom Gericht selbst bestimmte Beweisprogramm hinaus, namentlich bei lang andauernder Untersuchungshaft von Angeklagten, nach einer verfahrensrechtlich vertretbaren Möglichkeit zu suchen, die Hauptverhandlung - allerdings unter fortdauernder Wahrung unverzichtbarer Verteidigungsinteressen - zu einem Abschluß zu bringen.
- BGH, 17.02.2005 - 4 StR 500/04
Unterlassene Beschlussentscheidung über unbedingte Beweisanträge (keine …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Rn. 17 aa) Im Ausgangspunkt zutreffend weisen sie freilich darauf hin, daß dem deutschen Strafprozeßrecht eine Präklusion im Beweisantragsrecht grundsätzlich fremd ist (vgl. BGH StraFo 2005, 249).Entscheidung und Begründung dürfen nicht nachträglich erfolgen, insbesondere nicht erst in den Urteilsgründen enthalten sein (vgl. zum Vorstehenden BGH StraFo 2005, 249;… BGHR StPO § 244 Abs. 6 Entscheidung 3).
Eine Ausnahme gilt lediglich für Hilfsbeweisanträge, wobei dem Gericht die eigenmächtige Umdeutung eines unbedingten Beweisantrags in einen Hilfsbeweisantrag verwehrt ist (BGH StraFo 2005, 249).
- BGH, 16.03.2005 - 5 StR 514/04
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung weiterer …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Rn. 20 (3) Eine Einschränkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof bislang lediglich im Falle eines massiven Mißbrauchs dieses Rechts durch exzessive Antragstellung eines Angeklagten angenommen und es gebilligt, daß der Angeklagte hiernach darauf verwiesen wird, Anträge nur noch über seinen Verteidiger zu stellen (BGHSt 38, 111; vgl. auch BayObLG StV 2005, 12;… ferner zur hier nicht relevanten Möglichkeit der Mißbrauchsverhinderung durch Anwendung des § 257a StPO: Diemer in KK 5. Aufl. § 257a Rdn. 1; BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).Die erst im Urteil beschiedenen Anträge offenbaren sämtlich keine neuen Ansätze der Verteidigung und stellen auch das nach umfassender Sachaufklärung gewonnene sichere Beweisergebnis des Schwurgerichts nicht in Frage (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. März 2005 - 5 StR 514/04).
- RG, 21.11.1902 - 5241/02
Kann die Hauptverhandlung, insbesondere vor dem Schwurgerichte, nach Entfernung …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Ein von vornherein aussichtslos erscheinender Versuch ist im Hinblick auf die Ordnung der Verhandlung und das Ansehen des Gerichts indes nicht erforderlich (RGSt 35, 433, 436; BGHSt 9, 77, 81). - BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Dies gebieten die mit zunehmender Verfahrensdauer immer gewichtiger werdenden Gebote der Beschleunigung des Verfahrens, insbesondere in Haftsachen (Art. 6 Abs. 1, Art. 5 Abs. 3 Satz 2 MRK, Art. 2 Abs. 2 GG), und der Gewährleistung einer dem Gleichheitsgedanken verpflichteten funktionsfähigen Strafrechtspflege vor dem Hintergrund begrenzter Ressourcen der Strafjustiz (vgl. BGH-GS NJW 2005, 1440, 1443 f.). - BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Das Gericht ist danach gemäß § 246 Abs. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123 f.;… BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1). - BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04
Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen …
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Gerade in seiner Kumulation zeigt dieses Prozeßverhalten, daß es Rechtsanwalt Ri damit nicht um die Wahrnehmung legitimer Verteidigungsaufgaben - den Angeklagten vor einem materiellen Fehlurteil oder auch nur einem prozeßordnungswidrigen Urteil zu schützen (vgl. BGH NStZ 2005, 341) - ging, sondern vorrangig um die Verhinderung eines Verfahrensabschlusses in angemessener Zeit durch die massive Beeinträchtigung von Verfahrensherrschaft und Arbeitsfähigkeit des Strafgerichts (…vgl. Hassemer in Festschrift für Lutz Meyer-Goßner, 2001, S. 127, 143). - BGH, 19.03.1992 - 4 StR 50/92
Entgegennahme von Beweisanträgen nach Schluß der Beweisaufnahme
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Das Gericht ist danach gemäß § 246 Abs. 1 StPO grundsätzlich verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Beweisanträge entgegenzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 16, 389, 391; 21, 118, 123 f.; BGHR StPO § 238 Abs. 2 Beweisantrag 1). - LG Hamburg, 28.11.2002 - 623 Ks 1/99
Auszug aus BGH, 14.06.2005 - 5 StR 129/05
Rn. 10 aa) Mit Beschluß vom 28. November 2002 (Protokollanlage 793, veröffentlicht in StraFo 2004, 170 mit Anm. Durth/Meyer-Lohkamp) hat das Schwurgericht erklärt, vorbehaltlich eines früheren Schlusses der Beweisaufnahme werde es Beweisanträge nicht mehr entgegennehmen, wenn diese nach dem 9. Januar 2003, 12.00 Uhr, gestellt würden. - BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94
Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines …
- BGH, 10.11.1961 - 4 StR 407/61
Rechtszug im Strafverfahren - Strafvorwurf - Erschöpfende Erörterung - …
- BayObLG, 05.03.2004 - 4St RR 22/04
Beschränkung des Beweisantragsrechts wegen Missbrauch nur in extremen …
- BGH, 06.02.1979 - 5 StR 713/78
Wahrung der Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung - Stellung von Beweisanträgen …
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auch die revisionsgerichtliche Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 3 StR 446/04, wistra 2005, 464 ergibt, dass ein klarer Fall missbräuchlich angebrachter Ablehnungsgesuche vorliegt. Schon in der hier sogar mehrfachen Wiederholung gleichlautender Anträge kann eine Absicht zur Verfahrensobstruktion erkennbar werden. Der von der Strafkammer aus dem Umstand, dass für verschiedene Angeklagte gestellte Anträge sowohl vom Erscheinungsbild als auch vom Inhalt identisch waren, gezogene Schluss auf ein zwischen den Verteidigern abgestimmtes Verhalten, liegt dabei überaus nahe. Die Stellung langer Anträge zu Protokoll und die Anwürfe gegen die Mitglieder der Strafkammer, die ersichtlich zur Wahrung der Verteidigungsinteressen nicht erforderlich waren, deuten ebenfalls auf die Verfolgung verfahrensfremder Zwecke oder die Absicht zur bloßen Verschleppung des Verfahrens hin. Jedenfalls in der Gesamtschau lässt dieses Prozessverhalten keinen vernünftigen Zweifel zu, dass es der Verteidigung (auch) mit den abgelehnten Befangenheitsanträgen nicht um die Wahrnehmung legitimer Verteidigungsaufgaben - den Angeklagten vor einem materiellen Fehlurteil oder auch nur einem prozessordnungswidrigen Urteil zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 3 StR 445/04, NStZ 2005, 341) - ging, sondern um die Verhinderung eines geordneten Verfahrensfortgangs und -abschlusses in angemessener Zeit durch die zielgerichtete und massive Beeinträchtigung von Verfahrensherrschaft und Arbeitsfähigkeit des Strafgerichts (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05, NJW 2005, 2466). - BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
Sie billigt nämlich nicht die Ablehnung beantragter Beweiserhebungen allein aufgrund später Beweisantragstellung oder gar die Ablehnung der Entgegennahme von Beweisanträgen nach Fristablauf (vgl. selbst für einen Extremfall BGHR StPO § 244 Abs. 3 Missbrauch 2). - BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05
Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten …
Für das Beweisantragsrecht gelten insoweit die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 38, 111, gegebenenfalls können auch die vom 5. Strafsenat, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05 (StV 2006, 113 m. Anm. Dahs und m. Anm. Gössel JR 2006, 125) aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten erwogen werden.
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
Auch an der Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme und Verbescheidung von Beweisanträgen ändert sich nichts (vgl. insoweit bei "extrem gelagerten Fällen" des Rechtsmissbrauchs BGH NJW 2005, 2466). - BGH, 20.07.2011 - 3 StR 44/11
Frist zur Stellung von Beweisanträgen; Verschleppungsabsicht; Rügeobliegenheit
Ob gleichwohl darüber hinaus in extrem gelagerten Fällen eine Bescheidung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung ausnahmsweise entbehrlich sein kann (so BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05, NJW 2005, 2466, 2468 f.), muss der Senat hier nicht entscheiden.Eine "vor die Klammer gezogene' Vorabinformation über die zukünftigen Ablehnungsgründe" (BGH, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 5 StR 129/05, aaO) ergibt sich hieraus in Bezug auf eine etwaige Prozessverschleppung durch den Angeklagten oder seinen Verteidiger nicht.
- BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05
Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des …
Rechtsbeschränkungen unter diesem Gesichtspunkt kommen aber nur für subjektiv-öffentliche Rechte, wie etwa von Prozessordnungen den Verfahrensbeteiligten zuerkannte Rechte (vgl. BGHSt 38, 111; BGH NJW 2005, 2466) in Betracht. - BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort); …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es grundsätzlich (zur Ausnahme vgl. BGH NJW 2005, 2466) nicht zulässig, einen Verteidiger, der nach Urteilsberatung, aber vor der Urteilsverkündung einen Beweisantrag stellen will, nicht zu Wort kommen zu lassen und ihn dadurch an der Stellung des Antrages zu hindern. - KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08
Fortdauer der Untersuchungshaft: (Un-) Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung …
Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981 - (2) 1 HEs 40/91 (11/81) - OLG Düsseldorf MDR 1987, 1048;… LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 120 Rdn. 16 b, 34, 38;… Meinen in Heghmann/Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, Untersuchungshaft, Rdn. 226;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 121 Rdn. 21;… KK-Boujong, StPO 5. Aufl., § 121 Rdn. 16, 21; siehe auch die Hinweise des BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, zu einem unlauteren, das Verfahren verzögernden Verhalten der Verteidigung, Rdn. 56, sowie zum vorgeschlagenen Procedere einer Fristsetzung BGH a.a.O.). - KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Dass sich in diesem weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium aufgrund der von der Kammer anzustellenden Ermittlungen bzw. Verfügungen Verzögerungen ergeben können und eine straffe Terminierung im Gegensatz zum Beginn eines Verfahrens (vgl. KG, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - OLG Hamm, StV 2006, 191 ff;… Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 120 Rdn. 3) nicht ohne weiteres mehr möglich ist, liegt auf der Hand und ist der Justiz bei wie hier sachgerechter Bearbeitung der Anträge nicht anzulasten (vgl. BGH NJW 2005, 2466 ff; Senat, Beschluss vom 27. Dezember 2006 - 4 Ws 215/06 - KG, Beschluss vom 25. Februar 2008 -(3) 1 HEs 9/08 (7/08); KG, Beschluss vom 4. September 2003 - 5 Ws 467/03 - KG, Beschluss vom 29. Juni 1981.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK; § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Bestellung als Pflichtverteidiger (Recht auf effektive Verteidigung; wichtiger entgegenstehender Grund: konkrete Gefahr der Interessenkollision; Anhörungspflicht); rechtliches Gehör - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Bestellung eines Anwalts zum Pflichtverteidiger; Vorliegen einer Interessenkollision wegen der vorherigen Verteidigung der einzigen Belastungszeugin
- rechtsportal.de
StPO § 142 Abs. 1
Gefahr der Interessenkollision als "wichtiger Grund" - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 404
- StV 2006, 113
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05
Die rechtliche Würdigung zu Fall II. 2. des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass die Annahme vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nahe liegen könnte (vgl. BGH, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt). - BGH, 15.01.2003 - 5 StR 251/02
Ablehnung der Bestellung eines vom Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts zum …
Auszug aus BGH, 15.11.2005 - 3 StR 327/05
Bei diesem Sachverhalt durfte die Vorsitzende der Strafkammer, der diese Umstände bekannt waren, weil sie auch in der Verhandlung gegen die Zeugin E. den Vorsitz innehatte, Rechtsanwalt M. wegen der konkreten Gefahr einer Interessenkollision nicht zum Verteidiger des Angeklagten bestellen (vgl. BGHSt 48, 170).
- BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes …
Indes steht eine Mandatsbeendigung einem etwaigen Interessenkonflikt nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660 Rn. 38; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).Besondere Umstände, nach denen sich konkret anderes ergibt (so etwa für das im Wesentlichen einzige Beweismittel, das für die Überführung des Angeklagten von ausschlaggebender Bedeutung ist, BGH, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10; vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 176), sind nicht gegeben.
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 319/15
Recht auf einen konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires …
(3) Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Einzelfällen die Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung wegen eines konkreten Interessenkonflikts als Verfahrensfehler beanstandet wurde, handelte es sich um Fälle, in denen der Angeklagte ausschließlich durch diesen Rechtsanwalt verteidigt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 171 ff.; Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, NStZ 2006, 404; Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662 ff.). - BGH, 01.12.2015 - 4 StR 270/15
Fehlerhafte Bestellung zum Pflichtverteidiger (Interessenkonflikt); gefährliche …
c) Es trifft zwar zu, dass ein konkret manifestierter Interessenkonflikt ein Grund ist, von der Verteidigerbestellung abzusehen oder eine bereits bestehende Bestellung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 251/02, BGHSt 48, 170, 173;… Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Verteidigerbestellung 1), zumindest ist der Angeklagte zu einem möglichen Interessenkonflikt anzuhören (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2005 - 3 StR 327/05, BGHR StPO § 142 Abs. 1 Auswahl 10).
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