Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 44 StPO; § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO
Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht); ausnahmsweise Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Anbringung weiterer Verfahrensrügen bei justiziellem Verschulden; einwöchige Nachholfrist; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44 ff.; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 145 a Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden der Justizbehörden; Mangelnde Zustellung eines Urteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 § 145a Abs. 3
Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen; Verschulden des Gerichts; Unterlassen der Benachrichtigung des Angeklagten von der Urteilszustellung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 211
- StV 2006, 283 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93
Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen zugelassen, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint, etwa wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts gehindert worden ist, Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist anzubringen (vgl. BVerfG Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 283/03; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8). - BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung …
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rn. 8 Bei der in § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO normierten Mitteilungspflicht an den Angeklagten handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt (BVerfG NJW 2002, 1640;… BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1). - BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76
Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO) …
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rn. 9 Da der Angeklagte bislang ohne sein Verschulden keine Kenntnis vom Lauf der Revisionsbegründungsfrist durch die zweite Urteilszustellung erlangt hat, ist von dem Grundsatz, dass die versäumte Handlung innerhalb der einwöchigen Frist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen ist, eine Ausnahme zu machen (vgl. BGHSt 26, 335, 338 f.; OLG Koblenz NStZ 1991, 42 f.;… Meyer-Goßner aaO § 45 Rdn. 11).
- BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Das berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5). - BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 283/03
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist wegen nicht gewährter Akteneinsicht
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz jedoch Ausnahmen zugelassen, wenn dies zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint, etwa wenn der Beschwerdeführer durch Maßnahmen des Gerichts gehindert worden ist, Verfahrensrügen innerhalb der Revisionsbegründungsfrist anzubringen (vgl. BVerfG Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 283/03;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8). - BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Das berechtigt grundsätzlich nicht dazu, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu verlangen (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 2, 4, 5). - BGH, 11.07.1990 - 2 StR 312/90
Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insbesondere das …
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rn. 8 Bei der in § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO normierten Mitteilungspflicht an den Angeklagten handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt (BVerfG NJW 2002, 1640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1). - OLG Koblenz, 26.07.1990 - 1 Ss 202/90
Auszug aus BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05
Rn. 9 Da der Angeklagte bislang ohne sein Verschulden keine Kenntnis vom Lauf der Revisionsbegründungsfrist durch die zweite Urteilszustellung erlangt hat, ist von dem Grundsatz, dass die versäumte Handlung innerhalb der einwöchigen Frist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO nachzuholen ist, eine Ausnahme zu machen (vgl. BGHSt 26, 335, 338 f.; OLG Koblenz NStZ 1991, 42 f.;… Meyer-Goßner aaO § 45 Rdn. 11). - BGH, 30.06.1988 - 1 StR 162/88
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung der …
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Das Unterbleiben der Benachrichtigung hat jedoch - da § 145a Abs. 3 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist - keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der an den Verurteilten bewirkten Zustellung und den Lauf der hierdurch in Gang gesetzten Beschwerdefrist (vgl. - jeweils zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO - BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NStZ 2010, 584; wistra 2006, 188; NJW 1977, 640; ferner OLG Stuttgart StV 2011, 85; Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; OLG München NJW 2008, 3797; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Düsseldorf VRS 89, 41;… Senat StV 2003, 343, std.Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.
; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343;… Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14;… Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]). - OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ss 6/16
Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Revision in …
Ihm muss daher zur Begründung der Revision die Regelfrist des § 345 Abs. 1 StPO zur Verfügung stehen, die die sonst für das Nachholen der versäumten Handlung geltende Wochenfrist gemäß § 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 StPO verdrängt (vgl. für den Ausnahmefall der Zurückweisung der Revisionsbegründung als unzulässig wegen eines Verstoßes gegen § 146 StPO: BGHSt 26, 335 (338-339) sowie für den Ausnahmefall der verspäteten Kenntnis von der Zustellung des schriftlichen Urteils: BGH, NStZ-RR 2006, 211 (212)). - LG Nürnberg-Fürth, 02.07.2024 - 18 Qs 22/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftat während der …
Rn. 37 dd) Dahinstehen kann an dieser Stelle mangels wirksamer Zustellung und Nachweises der Heilung gemäß den §§ 37 Abs. 1, 189 ZPO, ob im Falle einer gegenteiligen Annahme nicht bereits deshalb Wiedereinsetzung nach den §§ 44 Satz 1, 45 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StPO zu gewähren wäre, weil die nach § 145a Abs. 3 StPO vorgesehenen Unterrichtungen unterlassen wurden (BGH, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05; BayObLG, Beschluss vom 01.02.2023 - 201 ObOWi 49/23; KG Berlin, Beschluss vom 27.11.2020 - (5) 161 Ss 155/20 (47/20); OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2011 - III-2 Ws 308/11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2010 - 2 Ws 500/09; LG Essen, Beschluss vom 28.12.2022 - 51 Qs 21/22).
- KG, 27.11.2020 - 5 47/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen § 145a Abs. 3 Satz 2 …
Auch ein Verstoß gegen die in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierte Verpflichtung, den Verteidiger von der Zustellung an den Angeklagten zu unterrichten (s. dazu sogleich unten 2.), begründet nicht die Unwirksamkeit der Zustellung, sondern kann lediglich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 StR 403/05 -, juris Rn. 8; KG…, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 -, juris Rn. 5;… Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 145a Rn. 6;… Schmitt, a. a. O., Rn. 14). - OLG Saarbrücken, 20.04.2016 - 1 Ws 40/16
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Wirksamkeit der Zustellung des …
Zwar lässt sich der Verfügung des Vorsitzenden der Jugendkammer I vom 3. März 2016 (Bl. 74 Rs des Bewährungshefts) und dem übrigen Inhalt der Akte nicht entnehmen, dass der Verurteilte - neben der formlosen Übersendung einer Abschrift der Entscheidung an ihn - von der an den Wahlverteidiger erfolgten Zustellung des Widerrufsbeschlusses unterrichtet wurde, was - über den Wortlaut des § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO hinausgehend - in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift auch dann geboten ist, wenn - wie hier - nicht aufgrund einer gesetzlichen Zustellungsvollmacht nach § 145a Abs. 1 StPO, sondern aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht wirksam an den Wahlverteidiger zugestellt wird (…vgl. Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 145a Rn. 13;… vgl. auch SK-Wohlers, a. a. O., § 145a Rn. 24); das Unterbleiben der Unterrichtung des Beschuldigten nach § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO kann - ebenso wie das Unterlassen der Mitteilung an den Verteidiger nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2011 - 1 Ws 75/11 - und vom 22. Juni 2011 - 1 Ws 146/11 -) - einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, wenn die Fristversäumung hierauf beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 211 f. - juris Rn. 7 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 44 Rn. 17). - BayObLG, 01.02.2023 - 201 ObOWi 49/23
Anforderungen an den Tatsachenvortrag beim Wiedereinsetzungsantrag
Selbst ein etwaiger Verstoß gegen die in § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO normierte Ordnungsvorschrift, den Verteidiger von der Zustellung an den Betroffenen zu unterrichten, begründet nicht die Unwirksamkeit der Zustellung, sondern kann lediglich im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05 bei juris = wistra 2006, 188 = BGHR StGB § 44 Verschulden 9 = NStZ-RR 2006, 211 = BeckRS 2006, 1918;… KG, a.a.O;… KK/Willnow StPO 9. Aufl. § 145a Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rn. 14; i.E. so auch BGH, Beschluss vom 13.09.2022 - 5 StR 279/22 bei juris = BeckRS 2022, 27294). - OLG Hamburg, 13.08.2018 - 2 Rev 47/18
Neuerliche Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist bei bereits erfolgter …
Rn. 11 Grundsätzlich ist die Gewährung der Wiedereinsetzung zu diesem Zweck abzulehnen (BGH NStZ-RR 2006, 211 f.;… vgl. Brauer aaO. m.w.N.). - BGH, 10.01.2012 - 3 StR 440/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Frist des § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, die hier mangels Vorliegens besonderer Umstände auch für die Nachholung der Revisionsbegründung galt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 1976 - 3 StR 100/76, BGHSt 26, 335, 338 f.;… Beschluss vom 12. März 1996 - 1 StR 710/95, BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristdauer 1; Beschluss vom 31. Januar 2006 - 4 StR 403/05, BGHR StPO § 44 Verschulden 9), ist damit auch dann nicht gewahrt, wenn zu Gunsten des Angeklagten unterstellt wird, er habe erst unmittelbar vor Formulierung des Wiedereinsetzungsantrags von der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist Kenntnis erlangt. - OLG Stuttgart, 30.12.2008 - 2 Ws 363/08
Wiedereinsetzung: Fristversäumnis wegen nicht erfolgter Benachrichtigung des …
Unterbleibt jedoch eine Benachrichtigung des Verteidigers, so kann dies jedenfalls dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn die Fristversäumnis darauf beruht (BGH vom 31.01.2006 - 4 StR 403/05;… KK zur StPO, 6. Auflage, § 145 a, Rdnr. 6 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 B 4/20
Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich eines …
Rn. 12 Vgl. BGH, Beschluss vom 31.1.2006 - 4 StR 403/05 -, NStZ-RR 2006, 211 = juris, Rn. 6. - LG Essen, 28.12.2022 - 51 Qs 21/22
Wiedereinsetzung, Einspruchsfrist
- KG, 27.11.2020 - 161 Ss 155/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verstoßes gegen die …
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Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 55 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger Zwischenrechtsbehelf der Staatsanwaltschaft; Bindung des Revisionsgerichts an die angenommene Verfolgungsgefahr); Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei einem Freispruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 55; ; StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 245 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Auskunftsverweigerungsrecht wegen der Verfolgungsgefahr bei Preisgabe der Identität der Mittäter; Rügemöglichkeit der Staatsanwaltschaft ohne Gebrauchmachung von einem Zwischenrechtsbehelf; Bindung des Revisionsgerichts an den Freispruch des Tatgerichts auf Grund von ...
- rechtsportal.de
StPO § 55 Abs. 1 § 337 Abs. 1
Prüfung der Verfolgungsgefahr durch das Revisionsgericht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 178
- StV 2006, 283
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56
Verhältnis des Absehens von der Strafverfolgung gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 …
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Rn. 8 Bei diesem Verfahrensablauf erscheint es bereits zweifelhaft, ob die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen §§ 55 Abs. 1, 245 Abs. 1 StPO rügen kann, da sie es unterlassen hat, von dem hier gegebenen (vgl. BGHSt 10, 104, 105; BGH, Beschl. v. 6. August 2002 - 5 StR 314/02;… Senge in KK 2. Aufl. § 55 Rdn. 13;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 55 Rdn. 10 und 245 Rdn. 7 a.E.) Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch zu machen (…vgl. hierzu Tolksdorf in KK aaO § 238 Rdn. 17 ff).Rn. 9 Die tatsächliche Beurteilung der Verfolgungsgefahr bindet das Revisionsgericht, das sie nur rechtlich daraufhin nachzuprüfen hat, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHSt 10, 104, 105; 43, 321, 326).
- BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Vielmehr lag es unter den hier gegebenen Umständen nahe, dass der Zeuge durch die Offenbarung der Identität der übrigen an dem Überfall Beteiligten sich der Gefahr der Strafverfolgung wegen weiterer, nicht vom Strafklageverbrauch erfasster Taten aussetzen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1413; BVerfG NJW 2002, 1411). - BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Vielmehr lag es unter den hier gegebenen Umständen nahe, dass der Zeuge durch die Offenbarung der Identität der übrigen an dem Überfall Beteiligten sich der Gefahr der Strafverfolgung wegen weiterer, nicht vom Strafklageverbrauch erfasster Taten aussetzen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1413; BVerfG NJW 2002, 1411).
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Rn. 9 Die tatsächliche Beurteilung der Verfolgungsgefahr bindet das Revisionsgericht, das sie nur rechtlich daraufhin nachzuprüfen hat, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind (BGHSt 10, 104, 105; 43, 321, 326). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Das Revisionsgericht hat aufgrund der Sachrüge nur zu prüfen, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33). - BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02
Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes; …
Auszug aus BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05
Rn. 8 Bei diesem Verfahrensablauf erscheint es bereits zweifelhaft, ob die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen §§ 55 Abs. 1, 245 Abs. 1 StPO rügen kann, da sie es unterlassen hat, von dem hier gegebenen (vgl. BGHSt 10, 104, 105; BGH, Beschl. v. 6. August 2002 - 5 StR 314/02;… Senge in KK 2. Aufl. § 55 Rdn. 13;… Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 55 Rdn. 10 und 245 Rdn. 7 a.E.) Zwischenrechtsbehelf des § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch zu machen (…vgl. hierzu Tolksdorf in KK aaO § 238 Rdn. 17 ff).
- BGH, 09.03.2010 - 4 StR 606/09
Erforderlicher Zwischenrechtsbehelf für die Geltendmachung der Verletzung eines …
Sie ist deshalb nach § 238 Abs. 2 StPO angreifbar (ebenso für die Bewertung der Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO: BGH, Urteile vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 235/05, NStZ 2006, 178, und vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144, 146). - BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11
Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines …
Es liegt somit keine Fallgestaltung vor, in der die Rechtsprechung die Erhebung eines Zwischenrechtsbehelfs nach § 238 Abs. 2 StPO deshalb als Zulässigkeitsvoraussetzung einer späteren entsprechenden Revisionsrüge erachtet, weil dem Vorsitzenden bei der Bewertung der tatbestandlichen Voraussetzungen seiner prozessleitenden Anordnung ein Beurteilungsspielraum oder auf der Rechtsfolgenseite Ermessen zusteht, und die rechtsmittelbefugten anderen Prozessbeteiligten durch die Nichtbeanstandung der Maßnahme zu erkennen gegeben haben, dass sie den dem Vorsitzenden zustehenden Entscheidungsspielraum durch seine Anordnung nicht in unzulässiger Weise als überschritten ansehen (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144, 148; Beschluss vom 27. April 2010 - 1 StR 155/10; noch offen BGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 235/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69: "Bewertung der tatsächlichen Grundlagen" eines Verlöbnisses im Hinblick auf § 52 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 StPO). - BGH, 28.04.2006 - StB 2/06
Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz …
Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).
- BGH, 07.08.2008 - StB 9/08
Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder
Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239). - BGH, 28.04.2006 - StB 1/06
Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz …
Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).
- BGH, 17.04.2007 - StB 1/06
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des Zeugenbeistands
Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).
- BGH, 01.09.2009 - 1 StR 399/09
Aufklärungsrüge hinsichtlich der mangelnden erneuten Vernehmung eines früheren …
Dies kann nach der Rechtsprechung je nach den Umständen des Falles ein (umfassendes) Auskunftsverweigerungsrecht auch dann begründen, wenn der (potentielle) Zeuge wegen der Einzeltat, zu der er befragt werden soll, bereits rechtskräftig abgeurteilt ist (vgl. BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 7, 8, 9 m.w.N.).
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