Rechtsprechung
| BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 112 StPO; § 121 StPO
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und Darlegungsanforderungen bei Haftfortdauerbeschlüssen; keine "floskelhaften" Begründungen; Analyse des Verfahrensablaufs) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 104; ; EMRK Art. 6 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss bei einem Zeitraum von nahezu zehn Monaten zwischen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung; Beachtung des verfassungsrechtlich verankerten Gebots der Beschleunigung in Haftsachen bei der Prüfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss bei einem Zeitraum von nahezu zehn Monaten zwischen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung; Beachtung des verfassungsrechtlich verankerten Gebots der Beschleunigung in Haftsachen bei der Prüfung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und das Beschleunigungsgebot
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Untersuchungshaft und der Beschleunigungsgrundsatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach - 91 Ls 8/09
- AG Mönchengladbach, 15.11.2007 - 58 Gs 782/07
- LG Mönchengladbach, 27.01.2009 - 29 Ns 21/08
- OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 1 Ws 65/09
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
- OLG Düsseldorf, 24.06.2009 - 1 Ws 65/09
Papierfundstellen
- BVerfGK 15, 474
- NStZ 2010, 258
- StV 2009, 479
- StV 2009, 592
Wird zitiert von ... (96) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Rn. 21 Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Er verlangt, dass die Dauer der Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis zur erwarteten Strafe steht und setzt ihr auch unabhängig von der Straferwartung Grenzen (BVerfGE 20, 45 ).
Rn. 21 Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Außerdem vergrößert sich regelmäßig das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).
Im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch kommt es auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer an, wobei mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft höhere Anforderungen an das Vorliegen eines sie rechtfertigenden Grundes zu stellen sind (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BVerfGK 7, 421 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfGK 7, 421 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198 ).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).Sie beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfGK 5, 109 ).
Dabei ist nicht entscheidend, ob eine einzelne verzögert durchgeführte Verfahrenshandlung ein wesentliches Ausmaß einnimmt, sondern ob die vorliegenden Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Anordnung einer weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfGK 5, 109 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Der Freiheitsentzug eines der Straftat lediglich Verdächtigen ist wegen der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 74, 358 ), nur ausnahmsweise zulässig.Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegengehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Zum anderen steigen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund (vgl. BVerfGK 7, 140 ).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände, vor allem angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit, in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40 …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und einer Sicherstellung der späteren Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft deshalb nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht ist (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198).Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfGK 7, 421 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198 ).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Rn. 21 Das verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ) verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).Es gilt für das gesamte Strafverfahren und ist auch im Rechtsmittelverfahren bei der Prüfung der Anordnung der Fortdauer von Untersuchungshaft zu beachten (vgl. BVerfGE 46, 194 ; BVerfGK 5, 109 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- EGMR, 26.10.2000 - 30210/96
Ableitung einer allgemeinen Verpflichtung zur Entlassung eines …
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
- BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
- BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der Untersuchungshaft - …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2009 - 1 Ws 65/09
Fluchtgefahr bei einer Straferwartung von bis zu drei Jahren und sechs Monaten
- LG Mönchengladbach, 27.01.2009 - 29 Ns 21/08
- BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger …
Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31). - BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, juris, Rn. 27).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 40).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfGK 15, 474 ; 17, 517 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 41).
e) Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, juris, Rn. 31).
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09 -, Rn. 34; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 -, Rn. 31).
- BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 15, 474 ).
- BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 19, 428 ).
Rn. 22 Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch Verfahrensverzögerungen verursacht ist, die ihre Ursache nicht in dem konkreten Strafverfahren haben und daher von dem Beschuldigten nicht zu vertreten, sondern vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGK 15, 474 ; m.w.N.).
Rn. 25 Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. - , juris, Rn. 39).
- BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ).Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19, m.w.N.).
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ).Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ).
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 32, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 04.04.2006 - 2 BvR 523/06, juris Rn. 18, BVerfGK 8, 1;… Beschluss vom 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06, juris Rn. 15, BVerfGK 9, 306;… Beschluss vom 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06, juris Rn. 23, BVerfGK 10, 294;… Beschluss vom 29.03.2007 - 2 BvR 489/07, juris Rn. 11, BVerfGK 10, 544;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 33, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 22, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 23, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 45, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 42, StV 2013, 640;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 25, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 47, PStR 2017, 15 (Ls.);… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 43, NJW 2019, 915;… vgl. auch Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238).Ein dringender Verdacht ist nicht für das ganze Verfahren gleich und kann sich bereits im Ermittlungsverfahren oder auch mit fortschreitender Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nach dem sich in der Regel stetig ändernden Stand der Ermittlungen verstärken oder aber abschwächen bzw. ganz entfallen (vgl. BGH…, Beschluss vom 29.09.2016 - StB 30/16, juris Rn. 6, NJW 2017, 341; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 24, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 19).
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12.12.1973 - 2 BvR 558/73, juris Rn. 16, BVerfGE 36, 264;… Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 26, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 60, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05, juris Rn. 55, BVerfGK 7, 140;… Beschluss vom 16.03.2006 - 2 BvR 170/06, juris Rn. 21, BVerfGK 7, 421;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 40, StV 2008, 198;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 20, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 19, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 40, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39, StV 2013, 640;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 32;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 19, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 41, FA 2016, 360;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 15;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 27, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.);… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 54, NJW 2019, 915; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 09.12.2014 - Ws 121/14;… Beschluss vom 11.01.2016 - 1 HEs 3/15, juris Rn. 3, StV 2016, 508;… Beschluss vom 20.05.2016 - 1 HEs 2/16 und 3/16, juris Rn. 20, StV 2016, 824; Beschluss vom 22.03.2017 - 1 Ws 30/17; Beschluss vom 18.05.2017 - 1 HEs 2/17 und 1 HEs 3/17; Beschluss vom 20.11.2017 - 1 Ws 124/17 und 1 Ws 132/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 26 ff., OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 39, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 60 ff., BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05, juris Rn. 58, BVerfGK 7, 140;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 40, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 20, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 41, StV 2014, 35;… Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 40, StV 2013, 640;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 33;… Beschluss vom 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14, juris Rn. 20, StV 2015, 39;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 42, FA 2016, 360;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 55, NJW 2019, 915; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 09.12.2014 - Ws 121/14;… Beschluss vom 11.01.2016 - 1 HEs 3/15, juris Rn. 3, StV 2016, 508;… Beschluss vom 20.05.2016 - 1 HEs 2/16 und 3/16, juris Rn. 20, StV 2016, 824; Beschluss vom 22.03.2017 - 1 Ws 30/17; Beschluss vom 18.05.2017 - 1 HEs 2/17 und 1 HEs 3/17; Beschluss vom 20.11.2017 - 1 Ws 124/17 und 1 Ws 132/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 26 ff., OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung entgegen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 41 f., StV 2008, 198;… Beschluss vom 11.06.2008 - 2 BvR 806/08, juris Rn. 32, StV 2008, 421;… Beschluss vom 30.08.2008 - 2 BvR 671/08, juris Rn. 21, BVerfGK 14, 157; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 21, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 21, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10, juris Rn. 13, StRR 2011, 246;… Beschluss vom 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12, juris Rn. 42, StV 2014, 35;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, 2 BvR 2301/13, juris Rn. 34;… Beschluss vom 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16, juris Rn. 43, FA 2016, 360;… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 58, NJW 2019, 915;… so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.).
Schließlich ist noch zwischen der Dauer der Verzögerung zu unterscheiden: Bei kleineren Verfahrensverzögerungen kann die Fortdauer der Untersuchungshaft noch durch das Gewicht der zu ahndenden Straftat gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 41, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 62, 73, 76, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 44, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 30, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 17;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.)).
Dagegen kann die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung der Fortdauer einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft dienen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 41, BVerfGK 5, 109;… Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05, juris Rn. 62, BVerfGK 7, 21;… Beschluss vom 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07, juris Rn. 44, StV 2008, 198; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 30, BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 26, BVerfGK 17, 517;… Beschluss vom 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17, juris Rn. 17;… Beschluss vom 11.06.2018 - 2 BvR 819/18, juris Rn. 29, NJW 2018, 2948;… Beschluss vom 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18, juris Rn. 24, StV 2019, 111 (Ls.);… Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 70, NJW 2019, 915).
Maßgeblich kommt es für diese Unterscheidung nicht auf die Dauer der einzelnen Verzögerung durch eine bestimmte Verfahrenshandlung an, sondern darauf, ob die vorliegenden Verfahrensverzögerungen in ihrer Gesamtheit eine Schwelle erreichen, die im Rahmen der Abwägung die Anordnung der weiteren Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr erlaubt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05, juris Rn. 32, BVerfGK 5, 109; Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 19, BVerfGK 15, 474).
Auch in Bezug auf die Frage der Beachtung des Beschleunigungsgebotes gilt das Erfordernis einer erhöhten Begründungstiefe der jeweiligen Haftentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13.05.2009 - 2 BvR 388/09, juris Rn. 26 ff., BVerfGK 15, 474;… Beschluss vom 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13, juris Rn. 40 ff., zuletzt Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 43, NJW 2019, 915; siehe hierzu ferner die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
- BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 sowie BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 32; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 19; Beschluss des 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 15).Zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens und zur Sicherstellung der Strafvollstreckung kann die Untersuchungshaft dann nicht mehr als notwendig anerkannt werden, wenn ihre Fortdauer durch Verfahrensverzögerungen verursacht ist, die ihre Ursache nicht in dem konkreten Strafverfahren haben und daher von dem Beschuldigten nicht zu vertreten, sondern vermeidbar und sachlich nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGK 15, 474 m.w.N.).
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 19).
- BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen der Freiheitsanspruch des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten als Korrektiv gegenübergestellt werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ; BVerfGK 15, 474 ).Auch Entscheidungen über die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls unterliegen insofern - ebenso wie Haftfortdauerentscheidungen (vgl. hierzu BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ) - einer erhöhten Begründungstiefe.
Geboten sind aktuelle Ausführungen zu dem Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 15, 474 ).
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 05.02.2025 - 2 BvR 24/25
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Freiheitsgrundrecht; …
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BGH, 24.01.2018 - 1 StR 36/17
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beschleunigungsgebot in Haftsachen: …
- BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21
Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe …
- OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22
Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- OLG Bremen, 26.05.2023 - 1 Ws 40/23
Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bei fundierter Gefahrenprognose der …
- BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- OLG Frankfurt, 03.02.2016 - 1 Ws 186/15
Aufhebung U-Haftbefehl wegen nicht ausreichender Förderung des Verfahrens in der …
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
- BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12
Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …
- BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung …
- OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
- BVerfG, 23.01.2025 - 2 BvR 5/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Auslieferungshaft …
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17
Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …
- BGH, 04.08.2026 - StB 46/26
Verwerfung der Beschwerde des Angeklagten wegen Anordnung der jeweiligen …
- KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17
Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19
Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft
- BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und …
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19
Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der …
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
Haftbeschwerde
- BGH, 21.04.2016 - StB 5/16
Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung …
- OLG Braunschweig, 24.04.2025 - 1 Ws 105/25
Beschleunigungsgrundsatz; Beschleunigungsgebot; Zum Beschleunigungsgrundsatz in …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19
Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen
- KG, 11.03.2019 - 4 HEs 5/19
Untersuchungshaft über 6 Monate: Haftbefehlsaufhebung wegen unzureichender …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Haftentlasssung wegen Verfahrensverzögerung infolge unzureichender personeller …
- BGH, 19.03.2013 - StB 2/13
Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft …
- OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis …
- OLG Zweibrücken, 17.08.2021 - 1 Ws 188/21
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken hebt Haftbefehle gegen fünf Angeklagte …
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16
Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 198-IV-20
- OLG Düsseldorf, 03.07.2025 - 2 Ws 306/25
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, Fertigstellung des …
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 Ws 156/25
Untersuchungshaft, Beschleunigungsgrundsatz, Fertigstellung des …
- OLG Stuttgart, 06.04.2020 - 4 Ws 71/20
Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und …
- BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; Haftgrund der …
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …
- OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von …
- OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16
Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem …
- BVerfG, 29.07.2021 - 2 BvR 1195/21
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; erhöhte …
- BGH, 14.07.2016 - StB 21/16
Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
- VerfGH Sachsen, 04.07.2013 - 37-IV-13
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete …
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13
Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen …
- KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; …
- OLG Hamburg, 16.10.2015 - 2 Ws 236/15
Haftbeschwerdeverfahren: Überprüfung des durch tatgerichtliches Urteil belegten …
- OLG Hamm, 23.04.2020 - 3 Ws 131/20
Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen - u.a. - pandemiebedingter …
- OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot; nicht nur kurzfristige Überlastung des …
- KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12
Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …
- OLG Stuttgart, 05.05.2021 - 4 Ws 87/21
Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 3/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- OLG Hamburg, 06.10.2017 - 2 Ws 161/17
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unterbrechung der Hauptverhandlung aus …
- OLG Saarbrücken, 07.07.2015 - 1 Ws 122/15
Haftfortdauerentscheidung bei der Urteilsverkündung: Erfordernis von Ausführungen …
- KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13
Dauer der Untersuchungshaft: Geltung der Sechs-Monats-Frist bei späterer …
- BGH, 11.08.2016 - StB 25/16
Verwerfung der Haftbeschwerde als unbegründet (keine Notwendigkeit der näheren …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2021 - 3 Ws 129/21
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren; Aufhebung des …
- OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18
Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche …
- OLG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 Ws 491/15
Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft: Verstoß gegen den …
- KG, 23.04.2024 - 3 Ws 12/24
§§ 121, 122 StPO: Verzögerungen des Verfahrens durch unzuverlässigen …
- VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
- OLG Frankfurt, 10.07.2019 - 1 HEs 215/19
Keine Aufrechterhaltung der U-Haft bei Verfahrensverzögerung durch …
- KG, 31.08.2018 - 6 Ws 152/18
Untersuchungshaft: Unverhältnismäßigkeit der Haftfortdauer wegen …
- KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- KG, 08.05.2014 - 4 Ws 32/14
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens bei Überhaft
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13
Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22
Aufhebung des Haftbefehls nach Vollzug der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus
- OLG Celle, 12.01.2018 - 1 Ws 4/18
Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen auch nach Erlass des nicht …
- KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
- KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13
Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen …
- KG, 06.03.2012 - 2 Ws 83/12
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für antragsgebundene Haftprüfung bis Ende …
- OLG München, 08.10.2009 - 34 Wx 64/09
Abschiebungshaft: Scheitern einer Luftabschiebung nach Terminsverlegung vor …
- OLG Stuttgart, 19.10.2018 - 4 Ws 242/18
Beschleunigungsgrundsazz, nicht nur kurzfristige Überlastung
- LG Potsdam, 11.10.2018 - 25 KLs 7/18
- KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich …
- OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StGB § 40 Abs. 2; ; StGB § 42; ; EStG § 8 Abs. 1; ; EStG § 8 Abs. 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StGB § 40 Abs. 2; StGB § 42
Strafrecht, Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Sachaufklärungspflicht, wirtschaftliche Verhältnisse, Asylbewerberleistungsgesetz, Gutscheine, Sachleistung, Zahlungserleichterung - rechtsportal.de
StGB § 40 Abs. 2
Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wert von Gutscheinen bei Bemessung der Tagessatzhöhe
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Tagessatzhöhe bei Existenzminimum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse
Verfahrensgang
- OLG Köln, 30.10.2007 - 83 Ss 13/09
- OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Papierfundstellen
- StV 2009, 592
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- OLG Stuttgart, 21.07.2008 - 2 Ss 346/08
Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe; Gestattung der Zahlung in Teilbeträgen
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Von den vorstehend dargelegten Erwägungen ausgehend vermag der Senat der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass bei einem vermögenslosen Asylbewerber oder einer sonst vermögenslosen Person bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die ihr in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell ausser Betracht zu bleiben hätten (…so OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 -, zitiert nach Juris; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139 [L]; s. auch OLG Celle StV 2009, 131: "im Einzelfall").Das trifft aber auf andere Formen geldwerter Einkünfte (etwa freie Kost und Logis) gleichermaßen zu, hinsichtlich derer auf der Grundlage der vorstehend dargelegten Grundsätzen zurecht nicht in Frage gestellt wird, dass sie bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind (zutr. OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6 und OLG Stuttgart StV 2009, 131).
Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es aber geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 11, 24;… Stree a.a.O. § 40 Rz. 8;… Radtke a.a.O. § 40 Rz. 77;… Höger a.a.O. § 40 Rz. 37;… Albrecht a.a.O. § 40 Rz. 21).
- OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00
Beurteilung der alkoholbedingten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Wesentliche Anknüpfungstatsachen für die Strafzumessung sind das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind (BGH StV 1998, 636; BGH NStZ 2003, 133 [D]; SenE v. 10.12.1999 - Ss 523/99 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -).Sie muss auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben (Lebensweg und familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse) und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (BGH NStZ-RR 2007, 236 = NJW 2007, 3219; BGH NStZ 1995, 200; BGH NStZ 1991, 231; BGH NStZ 1993, 30; SenE v. 14.03.2000 - Ss 90/00 - SenE v. 20.06.2000 - Ss 257/00 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -).
- BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90
Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Es bedeutet daher grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Strafzumessung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend berücksichtigt (BGH NStZ 1991, 231 ; BGH NStZ 1993, 30; st. Senatsrechtsprechung, vgl. etwa SenE v. 08.03.1994 - Ss 57-58/94 - SenE v. 29.11.1996 - Ss 608/96 - SenE v. 19.06.2007 - 81 Ss 89/07 - SenE v. 10.08.2007 - 81 Ss 107-108/07 - SenE v. 10.08.2007 - 83 Ss 96/07 -).Sie muss auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben (Lebensweg und familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse) und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (BGH NStZ-RR 2007, 236 = NJW 2007, 3219; BGH NStZ 1995, 200; BGH NStZ 1991, 231; BGH NStZ 1993, 30; SenE v. 14.03.2000 - Ss 90/00 - SenE v. 20.06.2000 - Ss 257/00 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -).
- BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete, …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Sie muss auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben (Lebensweg und familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse) und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (BGH NStZ-RR 2007, 236 = NJW 2007, 3219; BGH NStZ 1995, 200; BGH NStZ 1991, 231; BGH NStZ 1993, 30; SenE v. 14.03.2000 - Ss 90/00 - SenE v. 20.06.2000 - Ss 257/00 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Vollständige Feststellungen zum Lebensweg sowie zu den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen sind Voraussetzung der für den Rechtsfolgenausspruch unerlässlichen Würdigung der Persönlichkeit eines Angeklagten (BGH NStZ 1981, 389; BGH NStZ 1985, 309; SenE v. 27.03.1992 - Ss 337-338/92 -). - OLG Hamburg, 18.07.2001 - 1 Ss 65/01
Revision; Existenzminimum; Sozialhilfe; Tagessatzhöhe; Tagessatz; Strafzumessung; …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es aber geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 11, 24;… Stree a.a.O. § 40 Rz. 8;… Radtke a.a.O. § 40 Rz. 77;… Höger a.a.O. § 40 Rz. 37;… Albrecht a.a.O. § 40 Rz. 21). - OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93
Sozialhilfeempfänger; Bemessung einer Geldstrafe; Persönliche Verhältnisse; …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es aber geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 11, 24;… Stree a.a.O. § 40 Rz. 8;… Radtke a.a.O. § 40 Rz. 77;… Höger a.a.O. § 40 Rz. 37;… Albrecht a.a.O. § 40 Rz. 21). - OLG Düsseldorf, 20.11.2000 - 2a Ss 328/00
Zuverlässigkeit des Wiedererkennens
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Auch bei Sozialhilfeempfängern und diesen vergleichbaren Personen sind für die Bemessung der Tagessatzhöhe und für die Entscheidung über etwaige Zahlungserleichterungen (§ 42 StGB) konkrete Feststellungen zu den monatlichen Einkünften zu treffen (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 109 [110]). - OLG Oldenburg, 30.07.2007 - Ss 205/07
Festsetzung der Tagessatzhöhe bei einem Asylbewerber unter Berücksichtigung auch …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Das trifft aber auf andere Formen geldwerter Einkünfte (etwa freie Kost und Logis) gleichermaßen zu, hinsichtlich derer auf der Grundlage der vorstehend dargelegten Grundsätzen zurecht nicht in Frage gestellt wird, dass sie bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen sind (zutr. OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6 und OLG Stuttgart StV 2009, 131). - OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 185/05
Haftbeschwerde
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Von den vorstehend dargelegten Erwägungen ausgehend vermag der Senat der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung nicht zu folgen, dass bei einem vermögenslosen Asylbewerber oder einer sonst vermögenslosen Person bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die ihr in Form von Gutscheinen gewährten Sachbezüge generell ausser Betracht zu bleiben hätten (…so OLG Dresden, Urt. v. 07.08.2000 - 1 Ss 323/00 -, zitiert nach Juris; LG Karlsruhe StV 2006, 473; LG Traunstein StV 2007, 473; LG Frankfurt/Main StV 2009, 139 [L]; s. auch OLG Celle StV 2009, 131: "im Einzelfall"). - BGH, 29.09.1998 - 5 StR 464/98
Aufklärung der Umstände, die bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sind, …
- LG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 Qs 17/06
Geldstrafe: Bemessung der Tagessatzhöhe bei einem Asylbewerber
- BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …
- OLG Dresden, 07.08.2000 - 1 Ss 323/00
Asylbewerber; Geldstrafe
- OLG Celle, 07.04.1998 - 23 Ss 56/98
- LG Köln, 07.10.2010 - 156 Ns 49/10
Tagessatzhöhe bei einem Hartz-4-Empfänger im Zusammenhang mit einem …
Dabei handelt es sich um einen ermessensähnlich ausgestalteten Strafzumessungsakt, der sich einer schematischen Behandlung entzieht (OLG Köln- 111-1 RVs 146/10; sowie ständige Rechtsprechung des 1. Senats des OLG Köln, vgl. SenE v. 24.08.1976 - Ss 380/75 = NJW 1977, 307 mit ausführlicher Begründung; SenE v. 26.02.1993 - Ss 23/93 - StV 1993, 365 ; 272; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - SenE v. 03.04.2009 - 82 Ss 12/09 - SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - bei [...]; ferner OLG Hamm NJW 1980, 1534; OLG Hamburg NStZ 2001, 655 = VRS 101, 106 ;… Fischer, StGB , 57. Auflage, § 40 Rn. 11, 11 a, 24 mit Nachweisen;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB , 28. Auflage, § 40 Rdnr. 8). - OLG Köln, 10.06.2011 - 1 RVs 96/11
Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Hartz IV
Rn. 12 Dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt entzieht sich einer schematischen Behandlung und ist damit revisionsrechtlich nur in eingeschränktem Maße überprüfbar (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 - SenE v. 13.08.2010 - III-1 RVs 146/10 - OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655).Rn. 17 Allerdings kann es bei Angeklagten, die von Bezügen am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen (SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - SenE v. 03.04.2009 - 82 Ss 12/09 - SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 - SenE v. 13.08.2010 - III-1 RVs 146/10 - OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655;… Fischer, StGB, 57. Auflage 2011, § 40 Rz. 11a).
- KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12
Strafzumessung: Absenkung der Tagessatzhöhe bei hoher Geldstrafe gegen eine …
Hinreichende Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sind - soweit dies möglich ist, wogegen hier nichts spricht, - auch bei Empfängern staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt zu treffen (vgl. OLG Köln StV 2009, 592).
- OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15
Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der …
Rn. 13 Bei der Verhängung einer Geldstrafe sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere zu den monatlich erzielten Einkünften eines Angeklagten zu treffen (vgl. BGH bei Detter NStZ 2000, 188; SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592).Da nach der Rechtsprechung des Senats auch der Bezug von Sachleistungen zum Einkommen im Sinne des § 40 Abs. 2 S. 2 StGB zählt (SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592;… vgl. a. Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 40 Rz. 7), kommt es für die Bemessung des einzelnen Tagessatzes zunächst auf die Höhe der dem Angeklagten insgesamt zufließenden (baren und unbaren) Zuwendungen an, über die die Urteilsgründe indessen keinen Aufschluss geben.
Rn. 16 Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es darüber hinaus geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 24;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage 2014, § 40 Rz. 8).
- OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16
Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen
Rn. 15 Bei der Verhängung einer Geldstrafe sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere zu den monatlich erzielten Einkünften eines Angeklagten zu treffen (vgl. BGH bei Detter NStZ 2000, 188; SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592; SenE v. 09.02.2015 - III-1 RVs 101/15 = NStZ-RR 2015, 336).Da der Angeklagte jedenfalls grundsätzlich über den Haftkostenbeitrag (§ 39 StVollzG NW) an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung beteiligt wird, haben hingegen etwaige durch den unfreiwilligen Aufenthalt des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt ersparte Aufwendungen bei der Einkommensbemessung außer Betracht zu bleiben (BayObLG NJW 1986, 2842; OLG Hamm NStZ-RR 2015, 139; OLG Frankfurt StV 2015, 178;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage 2014, § 40 Rz. 11a; zur Berücksichtigung von Sachleistungen in anderen Fällen vgl. SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 - = StV 2009, 592; SenE v. 08.06.2010 - III-1 RVs 70/10 -).
Rn. 23 Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums so kann es darüber hinaus geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (s. insgesamt SenE v. 09.02.2015 - III-1 RVs 101/15 = NStZ-RR 2015, 336; s. weiter SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 24;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, a.a.O., § 40 Rz. 8).
- OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15
Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat
Rn. 34 Bei der Verhängung einer Geldstrafe sind konkrete Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und insbesondere zu den monatlich erzielten Einkünften eines Angeklagten zu treffen (vgl. BGH bei Detter NStZ 2000, 188; SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592).Da nach der Rechtsprechung des Senats auch der Bezug von Sachleistungen zum Einkommen im Sinne des § 40 Abs. 2 S. 2 StGB zählt (SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592;… vgl. a. Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 40 Rz. 7), kommt es für die Bemessung des einzelnen Tagessatzes zunächst auf die Höhe der dem Angeklagten insgesamt zufließenden (baren und unbaren) Zuwendungen an.".
Rn. 38 Lebt der Angeklagte von Bezügen am Rande des Existenzminimums, z.B. von Sozialhilfe, so kann es darüber hinaus geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels der monatlichen, sich aus Geldzahlungen und etwaigen Sachmittelzuwendungen zusammensetzenden Bezüge festzusetzen, wobei sich auch dieser ermessensähnlich ausgestaltete Strafzumessungsakt einer schematischen Behandlung entzieht (SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 = StV 2009, 592; SenE v. 30.10.2007 - 82 Ss 123/07 - OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg VRS 101, 106 = NStZ 2001, 655; OLG Stuttgart, NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272;… Fischer a.a.O. § 40 Rz. 24;… Schönke/Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage 2014, § 40 Rz. 8).
- AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17
Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im …
Es handelt sich insoweit um einen übergreifenden Grundsatz, der auch in anderen Teilen der Rechtsordnung gilt, namentlich im Recht der Sozialhilfe, im Unterhaltsrecht, im Recht der Prozesskostenhilfe und im Einkommenssteuerrecht; weshalb im Strafrecht abweichend hiervon ein Sachbezüge nicht berücksichtigender Einkommensbegriff gelten sollte, ist nicht ersichtlich (so OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2009 - 83 Ss 13/09).Dies gilt einmal für die Berücksichtigung von Sachbezügen an sich (dazu OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2009 - 83 Ss 13/09; Beschluss vom 17.06.2015 - 1 RVs 101/15), vor allem aber auch für die Berücksichtigung von neben dem Regelbedarf gewährten Bedarfen für Unterkunft und Heizung.
- OLG Naumburg, 10.05.2012 - 1 Ss 8/12
Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bzw. geduldeten …
Rn. 15 Sollte sich bei dem gemäß § 40 Abs. 2 StGB zu ermittelnden Nettoeinkommen ein darüber hinaus berücksichtungsfähiges Einkommen feststellen lassen, ist in einer nächsten Strafzumessungsphase zu prüfen, ob die sich rechnerisch aus der Tagessatzanzahl multipliziert mit dem Tagesnettoeinkommen ergebende Gesamtbelastung mit allen ihren Auswirkungen im Rahmen einer gerechten Strafsanktion bleibt und sich innerhalb der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Täters hält (OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2006 - 2 Ss 30/06; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2009, 83 Ss 13/09; OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg, NStZ 2001, 655;… Fischer a. a. O. § 40 Rz. 11a, 24).Dabei ist die Frage, ob und in welchem Umfang eine Korrektur der Tagessatzhöhe angebracht ist und/oder inwieweit Zahlungserleichterungen i. S. von § 42 StGB zu gewähren sind, allein eine tatrichterliche Ermessensentscheidung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. März 2006 - 2 Ss 30/06; OLG Köln, Beschluss vom 24. März 2009, 83 Ss 13/09; OLG Stuttgart, StV 2009, 131; OLG Hamburg, NStZ 2001, 655;… Fischer a. a. O. § 40 Rz. 11a, 24).
- OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17
Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II
Rn. 23 Die danach vom Tatgericht als geboten angesehene Absenkung der Tagessatzhöhe entzieht sich als ermessensähnlich ausgestalteter Strafzumessungsakt wiederum einer schematischen Behandlung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 24.03.2009, 83 Ss 13/09; v. 17.06.2015, III-1 Rvs 101/15, bei juris). - OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 22/09
Anforderungen an die Feststellung des persönlichen Werdegangs des Angeklagten und …
Es bedeutet aber grundsätzlich einen Sachmangel, wenn der Tatrichter bei der Rechtsfolgenentscheidung die persönlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend darstellt (BGH NStZ 1993, 30; BGH NStZ 1995, 200; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt SenE v. 20.03.2009 - 83 Ss 96/06 - SenE v. 24.03.2009 - 83 Ss 13/09 -). - OLG Jena, 18.09.2009 - 1 Ss 257/09
Ausländerstrafrecht, Revision, Strafbefehl, Rechtsfolgenausspruch, …
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