Rechtsprechung
| BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 224 StGB; § 24 StGB
Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (fehlgeschlagener Versuch; kein Ausschluss der Rücktrittsmöglichkeit bei außertatbestandlicher Zielerreichung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuch der Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 StGB, § 224 StGB
Versuch der Körperverletzung: Freiwilligkeit des Rücktritts vom unbeendeten Versuch; Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels - IWW
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Köperverletzung in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Rücktritt vom unbeendeten Versuch der gefährlichen Köperverletzung in Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 11.12.2013 - 110 KLs 34/13
- BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 450
- StV 2015, 111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
Den Urteilsgründen lassen sich keine Umstände entnehmen, die ihn daran gehindert haben konnten, mit dem griffbereit zur Verfügung stehenden und von ihm von vornherein zum Einsatz vorgesehenen Pfefferspray weitere körperliche Angriffe gegen die Geschädigte zu führen; ein Fehlschlag des Körperverletzungsversuchs ist daher nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.).Dass der Angeklagte möglicherweise deshalb von weiteren Einwirkungen auf die Geschädigte absah, weil diese bereits aufgrund des folgenlosen Einsatzes des Elektroschockers um Leib und Leben fürchtete und sich zur Duldung der Wegnahme des Geldes veranlasst sah, schließt einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus; denn dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte sein mit der Verwendung des Elektroschockers verfolgtes außertatbestandliches Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
- BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt: …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
Den Urteilsgründen lassen sich keine Umstände entnehmen, die ihn daran gehindert haben konnten, mit dem griffbereit zur Verfügung stehenden und von ihm von vornherein zum Einsatz vorgesehenen Pfefferspray weitere körperliche Angriffe gegen die Geschädigte zu führen; ein Fehlschlag des Körperverletzungsversuchs ist daher nicht belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 228; Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 f.). - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12
Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei …
Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 3 StR 134/14
Dass der Angeklagte möglicherweise deshalb von weiteren Einwirkungen auf die Geschädigte absah, weil diese bereits aufgrund des folgenlosen Einsatzes des Elektroschockers um Leib und Leben fürchtete und sich zur Duldung der Wegnahme des Geldes veranlasst sah, schließt einen Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus; denn dem steht nicht entgegen, dass der Angeklagte sein mit der Verwendung des Elektroschockers verfolgtes außertatbestandliches Ziel, an das Geld der Geschädigten zu gelangen, erreicht hatte (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel; …
Die "außertatbestandliche Zielerreichung" und damit verbundene vom Täter erkannte Nutzlosigkeit der Tatfortsetzung führt weder zur Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wird dadurch die Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221;… s. ferner BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 6 StR 431/21, StV 2022, 292 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 2 StR 110/19, NStZ-RR 2019, 271; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450; vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ 2014, 202; vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 24 Rn. 9 ff.;… MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 85 f.). - BGH, 14.01.2026 - 2 StR 364/25
Beweiswürdigung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch der schweren …
Rn. 15 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch auch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 161;… vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15, Rn. 4 mit Anm. Jäger in JA 2016, 232 ff., …und vom 10. Januar 2024 - 6 StR 324/23, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 31 Rn. 11;… Beschlüsse vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, NStZ 2004, 324, 325 Rn. 6; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14, NStZ 2014, 450, …und vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23, NStZ 2025, 29 Rn. 5). - LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20 Rn. 103 94 (b) Soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts nach Scheitern des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeuges mit der Begründung beanstandet wurde, dem Täter hätten noch weitere Ausführungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden (BGH Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 134/14 - NStZ 2014, 450; siehe auch Beschluss vom 16. Juli 2014 - 5 StR 290/14 -), wichen die zugrundeliegenden Sachverhalte von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt insoweit ab, als zum einen bereits das Grunddelikt nicht verwirklicht war - also der auch für die Vollendung von § 224 StGB erforderliche und hinreichende Erfolg gerade ausblieb - und zum anderen die verbleibenden Ausführungsmöglichkeiten allesamt dieselbe Tatbestandsalternative betrafen.
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Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 240 StGB, § 241 StGB
Konkurrenzverhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung - Wolters Kluwer
Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung durch Würgen einer Person bis zum Eintritt von Luftnot
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 5
Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung durch Würgen einer Person bis zum Eintritt von Luftnot - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das kurzfristige Würgen ….
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 12.06.2013 - 6 KLs 630 Js 28650/12
- BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 178
- StV 2015, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.2006 - 4 StR 123/06
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Außeneingriff und Griff in das …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
Erforderlich ist aber, dass die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls als Körperverletzung zu beurteilende Handlung geeignet war, eine Lebensgefahr herbeizuführen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 4 StR 123/06, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5 Lebensgefährdung 1). - BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05
Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
Das Landgericht hat übersehen, dass die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342;… Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2;… Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105). - BGH, 24.01.1990 - 3 StR 477/89
Berichtigung eines Schuldspruchs wegen Nichtberücksichtigung des Zurücktretens …
Auszug aus BGH, 11.03.2014 - 5 StR 20/14
Das Landgericht hat übersehen, dass die Bedrohung auch hinter der nur versuchten Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2;… Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105).
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …
Rn. 26 1. Nach der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts zu II. 3 Fall 3 der Urteilsgründe eingangs vorgenommenen Verfolgungsbeschränkung bedarf es keiner Entscheidung, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach die Bedrohung auch hinter eine nur versuchte Nötigung zurücktritt, wenn die Nötigungshandlung - wie hier - in der Bedrohung mit einem gegen das Leben gerichteten Verbrechen besteht (dafür wohl BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 3 StR 161/22;… Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 3 StR 422/23 Rn. 8; zu § 241 StGB a.F. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4;… Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19
Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige …
Zum anderen liegt nach den Feststellungen des Landgerichts nahe, dass es sich ohnehin lediglich um eine Tat der (fehlgeschlagenen) versuchten Nötigung handelt, hinter der die Bedrohungstaten zurücktreten würden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 mwN). - BGH, 29.09.2020 - 5 StR 304/20
Zurücktreten der Bedrohung hinter die (versuchte) Nötigung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der vorliegende Fall auch mit Blick auf die von der Strafkammer zitierte gegenteilige Auffassung (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. August 2002 - 1 St RR 75/02, JR 2003, 477, 478 mit abl. Anmerkung Jäger; Maatz, NStZ 1995, 209, 212 f.;… Schönke/Schröder/Eisele, 30. Aufl., § 241 Rn. 16 mwN) keinen Anlass bietet, tritt die Bedrohung nach § 241 StGB im Fall, dass diese - wie hier - das Nötigungsmittel darstellte, auch hinter der versuchten Nötigung gemäß §§ 240, 22, 23 StGB zurück (…BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14; vgl. bereits RG vom 5. Mai 1908 - II 320/08, RGSt 41, 276 mwN).
- BGH, 20.07.2022 - 4 StR 220/22
Konkurrenzen (Tateinheit: gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, …
Nach der zu § 241 StGB aF ergangenen Rechtsprechung tritt die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurück, wenn - wie hier - die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Geschädigten gerichteten Verbrechen besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4;… Beschluss vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 13.02.2024 - 5 StR 443/23
Konkurrenzen zwischen versuchter Nötigung und Bedrohung (Konsumtion; Tateinheit)
c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4;… vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 22.01.2015 - 2 StR 390/14
Bedrohung (Verhältnis zur Nötigung)
Das gilt auch für den Fall des bloßen Nötigungsversuchs (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Januar 1990 - 3 StR 477/89, BGHR, StGB § 240 Abs. 3 Konkurrenzen 2; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 364/03, insoweit in BGHSt 49, 56 nicht abgedruckt; Beschluss vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14;… Rissing-van Saan in LK, StGB, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 105). - BGH, 28.12.2023 - 5 StR 400/23
Konkurrenzen zwischen versuchter Nötigung und Bedrohung (Tateinheit; Konsumtion)
c) Infolge der mit Zustimmung des Generalbundesanwalts durchgeführten Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Beihilfe zur versuchten Nötigung braucht der Senat nicht mehr zu entscheiden, ob an der zu § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung ergangenen Rechtsprechung festzuhalten ist, nach der die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktrat, wenn die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Genötigten gerichteten Verbrechen bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4;… vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 30.04.2024 - 1 StR 152/24
Bedrohung (Konkurrenzverhältnis zur Nötigung durch Androhung eines Verbrechens)
Die Verurteilung allein wegen versuchter Nötigung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Konkurrenzverhältnis zwischen versuchter Nötigung und vollendeter Bedrohung gemäß § 241 StGB in der bis zum 2. April 2021 geltenden Fassung, wonach die Bedrohung auch hinter einer nur versuchten Nötigung zurücktritt, wenn - wie hier - die Nötigungshandlung in einer Bedrohung mit einem gegen den Geschädigten gerichteten Verbrechen besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05; vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14 Rn. 4 …und vom 12. Januar 2022 - 4 StR 389/21 Rn. 7). - BGH, 19.02.2019 - 3 StR 14/19
Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Freiheitsberaubung als …
Überdies tritt die Bedrohung hinter der Nötigung zurück, was auch dann gilt, wenn diese - wie vom Landgericht angenommen - nur in der Form des Versuchs vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 26.03.2026 - 4 StR 620/25
Aufhebung des Urteils u.a. wegen mit zugehörigen Feststellungen auf Revision des …
Gleiches wurde für das konkurrenzrechtliche Verhältnis zwischen Bedrohung und versuchter Nötigung angenommen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 474/20, juris Rn. 4; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 StR 20/14, juris Rn. 4, jew. mwN). - BGH, 06.11.2018 - 5 StR 302/18
Zurücktreten der Bedrohung bei Verurteilung wegen versuchter Nötigung
- BGH, 03.03.2015 - 3 StR 618/14
Zurücktreten der Bedrohung gegenüber der versuchten Nötigung
- BGH, 07.05.2019 - 4 StR 135/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 153/18
Konkurrenzrechtliche Verdrängung der vollendeten Bedrohung durch die versuchte …
- BGH, 24.08.2017 - 3 StR 282/17
Versuchte Nötigung durch Bedrohung des Geschädigten mit dem Tode; Verdrängung der …
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Rechtsprechung
| BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Unterbrechung der Verjährung (mehrmalige Vornahme von Unterbrechungsgründen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung: Unterbrechung der Verjährung bei mehreren zur Unterbrechung führenden Handlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 78c Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 206a Abs 1 StPO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 370 AO
Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung: Unterbrechung der Verjährung bei mehreren zur Unterbrechung führenden Handlungen - IWW
- Wolters Kluwer
Teilweise Einstellung eines Steuerstrafverfahrens wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StPO § 206a Abs. 1
Teilweise Einstellung eines Steuerstrafverfahrens wegen eingetretener Strafverfolgungsverjährung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 16.12.2013 - 2 KLs 6057 Js 3831/05
- BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 340
- StV 2015, 111 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 545/07
Verfolgungsverjährung; Unterbrechung (Reichweite; Akteneinsicht; Erhebung einer …
Auszug aus BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14
Alle in Nr. 1 aufgeführten Handlungen sind lediglich zur einmaligen Unterbrechung geeignet und stehen nur alternativ zur Verfügung ( BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07 , NStZ 2009, 205).Alle in Nr. 1 aufgeführten Handlungen sind lediglich zur einmaligen Unterbrechung geeignet und stehen nur alternativ zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 3 StR 545/07, NStZ 2009, 205).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21
Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt
Die Verjährung einer durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung begangenen Steuerhinterziehung beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids, wobei die Fiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten ist (BGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 1 StR 198/14). - BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen
Die Hinterziehung von Einkommensteuer für das Jahr 1988 durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) war mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids vom 17. August 1990, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340). - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
1. Das bereits vor Erlass des angegriffenen Urteils eingetretene Verfahrenshindernis der Verjährung führt zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 206a StPO (BGH, Beschluss vom 7. August 2014 - 1 StR 198/14, NStZ-RR 2014, 340;… vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 206a Rn. 6a;… Meyer-Goßner, Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse, 2011, S. 44, 90;… ders. GA 1973, 366, 371). - KG, 20.05.2016 - 1 Ws 83/15
Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung: Anordnung des dinglichen Arrestes; …
Hat die Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nach § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB bewirkt, so können weitere nach dieser Norm durchgeführte Maßnahmen nicht zu einer nochmaligen Unterbrechung führen (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 340; BGH NStZ 2009, 205). - OLG Braunschweig, 23.10.2025 - 1 Ors 47/25
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Schätzungsfall, Urtelsgründe, …
Dieses Datum wird das nunmehr zur Entscheidung berufene Gericht - ggf. unter Rückgriff auf § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2014, 1 StR 198/14, juris, Rn. 6) ebenfalls feststellen müssen.
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