Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 344 StPO; § 29a Abs. 2 BtMG
Revisionsbegründung (Auslegung durch das Revisionsgericht); unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minderschwerer Fall) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 2 BtMG, § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in minder schwerem Fall: Anwendung der Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 30 BtMG, § 29a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 64 StGB
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a; BtMG § 30a Abs. 3
Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Klare Worte fehlen, nach Auslegung war die Revision dann aber zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsbegründung - und ihre Auslegung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorliegen eines minder schweren Falls beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 11.08.2014 - 4 KLs 6114 Js 19017/13
- BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 144
- StV 2015, 637
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
b) Weiterhin hat die Kammer nicht berücksichtigt, dass auch die Mindeststrafe des verdrängten Tatbestandes in Höhe von einem Jahr (§ 29a BtMG) oder - wie von der Kammer fehlerhaft angenommen - zwei Jahren (§ 30 BtMG) nur dann zur Anwendung kommt, wenn nicht auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGHR BtMG § 30a Abs. 3, Strafzumessung 1). - BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63
Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm - …
Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
Die Ausführungen zur Rechtfertigung der Revision sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei das Revisionsgericht nicht am Wortlaut haften darf, sondern den Sinn des Vorbringens zu erforschen hat, wie er der Begründungsschrift verständigerweise entnommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1964 - 3 StR 60/63, BGHSt 19, 273, 275;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 344 Rn. 70). - BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, …und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15). - BGH, 13.03.2013 - 4 StR 547/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grenzwert der nicht geringen …
Auszug aus BGH, 03.12.2014 - 4 StR 512/14
Wegen der Beurteilung der Gefährlichkeit von Amphetamin (vgl. UA 15) verweist der Senat auf die dazu ergangene neuere Rechtsprechung (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82, und vom 13. März 2013 - 4 StR 547/12, Rn. 15). - BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96
Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere …
- BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung …
Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (…siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637). - BGH, 10.03.2020 - 4 StR 570/19
Beschränkung der Revision (ausnahmsweiser Ausschluss der isolierten Anfechtung …
Unter den hier gegebenen Umständen kann es jedoch dahinstehen, ob sich aus diesen Erklärungen bei verständiger Würdigung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2014 ? 4 StR 512/14 Rn. 6 mwN) eindeutig ein nur auf die Dauer der Sperrfrist gerichteter Anfechtungswille ergibt. - LG Trier, 19.06.2024 - 2a KLs 8031 Js 34925/23 Danach kommt - anstelle einer niedrigeren Mindeststrafe des Ausnahmestrafrahmens die höhere Mindeststrafe eines verdrängten Tatbestandes zur Anwendung, wenn nicht - nach gängiger Formel - auch hinsichtlich des verdrängten Tatbestandes ein minder schwerer Fall gegeben ist (BGH Beschl. 4 StR 512/14 v. 3.12.2014).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht als strafmildernder Umstand; Kenntnis von der Strafbarkeit seines Handelns als strafverschärfender Umstand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 3 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Fehlende Gewinnerzielungsabsicht als strafmildernder Umstand; Kenntnis von der Strafbarkeit seines Handelns als strafverschärfender Umstand - IWW
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Fehlens strafmildernder Umstände ; Strafschärfende Anlastung der Kenntnis des Täters von der Strafbarkeit seines Tuns
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46; StPO § 349 Abs. 4
Strafschärfende Berücksichtigung des bloßen Fehlens strafmildernder Umstände; Strafschärfende Anlastung der Kenntnis des Täters von der Strafbarkeit seines Tuns - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Warum braucht man drei Anläufe für die Strafzumessung?
Verfahrensgang
- LG Marburg, 22.08.2013 - 1 KLs 2 Js 3793/13
- BGH, 29.04.2014 - 2 StR 616/13
- LG Marburg, 01.09.2014 - 3 KLs 2 Js 3793/13
- BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 637
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13
Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)
Auszug aus BGH, 05.02.2015 - 2 StR 496/14
Dass dies möglich ist, ohne dass der Mitverfügungsgewalt innehabende Mittäter schon verurteilt sein muss oder zumindest gleichzeitig verurteilt wird, ergibt sich ohne Weiteres aus der vom Senat dort in Bezug genommenen Entscheidung (BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13).
- OLG Bamberg, 24.08.2017 - 3 OLG 7 Ss 70/17
Doppelverwertungsverbot, Strafzumessung, Strafaussetzung zur Bewährung
Dies stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar, weil das Bewusstsein, Unrecht zu tun, gerade Voraussetzung der Strafbarkeit ist, wie § 17 StGB belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 05.02.2015 - 2 StR 496/14 = BGHR 2015, StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 8 = StV 2015, 637). - BGH, 14.09.2016 - 4 StR 178/16
Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schuldschwere
Die Erwägungen, die den Rechtsfolgenausspruch des Strafurteils tragen, sollten sachlich abgefasst sein und moralisierende sowie persönliches Engagement vermittelnde Formulierungen vermeiden, um dem Eindruck entgegenzuwirken, der Tatrichter habe sich von Emotionen und Empörung leiten lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2015 - 2 StR 496/14, StV 2015, 637, Tz. 3;… Appl, Festschrift für Rissingvan Saan, 2011, S. 35, 51; Winkler, SchlHA 2006, 245, 248).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".