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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6098
BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16 (https://dejure.org/2017,6098)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2017 - 4 StR 580/16 (https://dejure.org/2017,6098)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 (https://dejure.org/2017,6098)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 27 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit; Konkurrenzverhältnis zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit durch Klammerwirkung, Voraussetzungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Aufbewahren von Drogen zum Eigenkonsum; Verwahrung von Drogen für den Lieferanten; Tateinheit durch Klammerwirkung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Aufbewahren von Drogen zum Eigenkonsum; Verwahrung von Drogen für den Lieferanten; Tateinheit durch Klammerwirkung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 30a Abs. 2 BtMG, § 265 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Einmalige Verwirklichung des Tatbestands des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln durch den gleichzeitigen Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Besitz an Betäubungsmitteln zum Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung; Zurücktreten der Strafbarkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Konkurrenzen bei Betäubungsmitteldelikten: Gleichzeitiger Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen; Aufbewahren von Drogen zum Eigenkonsum; Verwahrung von Drogen für den Lieferanten; Tateinheit durch Klammerwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tateinheit durch Klammerwirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das BTM-Arsenal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 504
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).

    Mangels Wertgleichheit hat der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht die Kraft, selbständige, die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllende Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge untereinander zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO;… vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 aaO).

  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).

    Demgegenüber werden an sich selbständige Taten der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch einen einheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verklammert (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO;… Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 aaO).

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zurück (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 165 f.), während zwischen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 352/08, NStZ-RR 2009, 58).

    Mangels Wertgleichheit hat der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht die Kraft, selbständige, die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfüllende Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge untereinander zur Tateinheit zu verbinden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15 aaO; vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95 aaO).

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Anordnung des …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).

    Demgegenüber werden an sich selbständige Taten der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch einen einheitlichen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verklammert (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14 aaO; Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 aaO).

  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    a) Die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung setzt voraus, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149 mwN; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310;… Rissing-van Saan, LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 28 ff.).

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58;… Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 12.10.2004 - 4 StR 358/04

    Tateinheit bei gleichzeitigem Besitz unerlaubter Betäubungsmittel an …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht der gleichzeitige Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittelmengen den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, NStZ-RR 2016, 82; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344; Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, NStZ 2005, 228 f.; Urteil vom 1. August 1978 - 1 StR 173/78).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16
    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche …

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 36/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (kein …

  • BGH, 02.10.2008 - 3 StR 352/08

    Schuldspruchänderung; Gesamtstrafenbildung (Beruhen)

  • BGH, 27.09.2016 - 2 StR 41/16

    Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes …

  • BGH, 01.08.1978 - 1 StR 173/78

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Erfordernis der Wahlfeststellung

  • BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90

    Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Tateinheit - Herkunft - …

  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 578/95

    Abgrenzung des Handeltreibens zum Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln

  • BGH, 29.08.1984 - 2 StR 173/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Teilmenge - Verwendungszweck - Besitz - …

  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des …

    Der Verbrechenstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe könnte als zumindest gleichgewichtiges Delikt die beiden qualifizierten räuberischen Erpressungstaten zu einer Tat verklammern (zu den Grundsätzen der Verklammerung BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128, 129).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …

    d) Für den Besitz von Betäubungsmitteln gelten andere Konkurrenzregeln als für die Tatbestandsvariante des Handeltreibens: Der gleichzeitige Besitz an den - zum Eigenverbrauch bestimmten - Betäubungsmitteln in Form der Pflanzen aus der zweiten Aufzucht und in Form der Restmenge aus dem ersten Anbau begründet - entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft - insgesamt die Annahme nur eines betäubungsmittelstrafrechtlichen Verstoßes; dies gilt stets - anders als bei der Tatbestandsvariante des Handeltreibens, bei der die Annahme von Tateinheit (§ 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB) eine besondere, über bloße Gleichzeitigkeit hinausgehende Besitzausübung erfordert (…BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 6 Rn. 7 und 3 StR 95/18 Rn. 6;… vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 10 …und vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18 Rn. 8), und zwar auch bei Aufbewahrung an unterschiedlichen Orten (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 2 StR 504/17 Rn. 6;… vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17 Rn. 2; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16 Rn. 4;… vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16 Rn. 4;… vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15 Rn. 8 …und vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04 Rn. 5, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4;… Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14 Rn. 14; anders bezüglich des dem Zweck der gewinnbringenden Weiterveräußerung dienenden Besitzes BGH…, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 8: zwei tateinheitlich zusammentreffende Fälle im Sinne des § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB).
  • BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24

    Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …

    Im Betäubungsmittelstrafrecht verwirklicht selbst der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel - auch bei getrennt vorgehaltenen Mengen - den Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln nur einmal (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2024 - 4 StR 233/23, juris Rn. 4; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StV 2018, 504 Rn. 4; vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, NStZ 2014, 163; Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 147 f.).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …

    (aa) Die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung setzt voraus, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, juris Rn. 7 mwN; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310;… LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., § 52 Rn. 30 ff.).

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, aaO; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Senat, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).

  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit …

    Dabei ist der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierten Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen; beispielsweise sind minder schwere Fälle oder Strafrahmenverschiebungen wegen vertypter Milderungsgründe zu berücksichtigen (s. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 f.; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Allerdings handelt es sich nach den vorstehenden Ausführungen um eine materiellrechtliche Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 f.;… vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 430/15, aaO;… vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, aaO): Das bewaffnete Handeltreiben verdrängt in Bezug auf die eigene Handelsmenge den durchlaufenden einheitlichen Besitz, der hinsichtlich der vom Angeklagten verwahrten Fremdmenge in Tateinheit zu der Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge steht.
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum …

    Daneben verklammert der einheitliche Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier die beiden selbständigen Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (in geringer Menge) zur Tateinheit (vgl. zur Klammerwirkung BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, juris Rn. 5 ff.;… vom 12. September 2017 - 4 StR 298/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz …

    Für den gegen W. S. vorgehenden Täter - nicht ausschließbar der Angeklagte D. - steht daher die eigenhändig verwirklichte besonders schwere räuberische Erpressung zum Nachteil W. S. s nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB in Tateinheit zu den ihm mittäterschaftlich zuzurechnenden Taten des anderen Beteiligten gegen H. S. Da die Ausführungshandlungen der Erpressungstat mit denen des nachfolgenden, als versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gewerteten Angriffs auf W. S. ebenfalls teilweise zusammenfallen, wird nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Tateinheit durch Klammerwirkung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 mwN;… Rissing-van Saan, aaO, § 52 Rn. 28 ff. mwN) das gesamte Geschehen zu einer einheitlichen materiellrechtlichen Tat verklammert.
  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 130/18

    Straftaten nach BtMG (Konkurrenzen)

    Dient der Besitz an den Betäubungsmitteln der gewinnbringenden Weiterveräußerung, tritt die Strafbarkeit wegen Besitzes hinter das täterschaftlich begangene Handeltreiben zurück, während zwischen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Besitz Tateinheit besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, StraFo 2017, 128 f. mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 2 StR 424/23

    Rechtsmittelbeschränkung (Revisionsbegründung; Zulässigkeit: sachlich-rechtlich …

    Zudem besteht zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beziehungsweise einem Besitz an einer Handelsmenge und dem gleichzeitigen Besitz einer davon nicht betroffenen Menge von Betäubungsmitteln Tateinheit (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 ? 1 StR 293/98, juris Rn. 4;… vom 25. Februar 2015 ? 4 StR 516/14, juris Rn. 5; vom 14. Februar 2017 ? 4 StR 580/16, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 25.03.2026 - 4 StR 639/25

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung in Strafaussprüchen auf Revision des …

  • BGH, 19.05.2026 - 5 StR 134/26
  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 503/24
  • BGH, 02.07.2025 - 4 StR 92/25

    Konkurrenzen (Besitz von Cannabis und Betäubungsmitteln: einzige Besitzstraftat, …

  • BGH, 03.12.2025 - 2 StR 125/25

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Beweiswürdigung zur Körperverletzung …

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des …

  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 504/17

    Bestimmen des Rauschmittels Marihuana zum Eigenkonsum i.R.d. Besitzes von …

  • LG Paderborn, 28.04.2017 - 2 KLs 4/17
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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12943
BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2017 - 5 StR 61/17 (https://dejure.org/2017,12943)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung eines zum Eigenkonsum bestimmten Anteils; Erwerb in mehreren Akten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bestimmung des Eigenverbrauchanteils; Konkurrenz beim wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bestimmung des Eigenverbrauchanteils; Konkurrenz beim wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwerb der Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf; Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils des Täters zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung des Schuldspruchs wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Erwerb der Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf; Bestimmung des Eigenverbrauchsanteils des Täters zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teils Dealer - teils Eigenverbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 504
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 116/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bestimmung des Schuldumfangs; …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Bei einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist es zur Bestimmung des jeweiligen Schuldumfangs vielmehr erforderlich, in den Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben hat, den Eigenverbrauchsanteil zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2014 - 3 StR 116/04, StV 2004, 602).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Es hat dabei zum einem übersehen, dass sich das von ihm als Beleg für diese Rechtsansicht in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1996 (3 StR 5/96, BGHSt 42, 123) nur auf die durch Mitführen von Waffen qualifizierten Handlungsvarianten der Einfuhr, Ausfuhr und des Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bezieht, nicht jedoch auf die Alternative des Handeltreibens als solche.
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Abhängig hiervon besteht dann Tateinheit zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei geringen Mengen - Erwerb von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Dies ist beim wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf in Kleinmengen grundsätzlich nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 StR 586/15, NStZ-RR 2016, 345 mwN).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 62/16

    Verhältnis des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und des Besitzes …

    Auszug aus BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17
    Abhängig hiervon besteht dann Tateinheit zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei geringen Mengen - Erwerb von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 582/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge …

    Denn abhängig hiervon besteht in Fällen, in denen der Täter die Betäubungsmittel teils zum Eigenverbrauch, teils zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen hat, Tateinheit zwischen (bewaffnetem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Besitz einer nicht geringen Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16) bzw. - bei einer geringen zum Eigenverbrauch bestimmten Menge - mit Besitz von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschluss vom 5. April 2017 - 5 StR 61/17).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17   

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https://dejure.org/2017,8195
BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17 (https://dejure.org/2017,8195)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 5 StR 38/17 (https://dejure.org/2017,8195)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 5 StR 38/17 (https://dejure.org/2017,8195)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (ein und derselbe Güterumsatz; Teilmengen); rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzugs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betäubungsmitteldelikt: Bewertungseinheit beim Handeltreiben; Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 52 StGB, § 67 Abs 2 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Bewertungseinheit beim Handeltreiben; Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 StPO, § 55 Abs. 2 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Ein und derselbe Güterumsatz als Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung; Aufhebung des Urteils im Ausspruch über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Ein und derselbe Güterumsatz als Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung; Aufhebung des Urteils im Ausspruch über den Vorwegvollzug von Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - und die einheitliche Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 504
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Das Landgericht hat übersehen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnende Untersuchungshaft im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213, 214, und vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172).

    Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173, 1174, und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dann eine einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31, …und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20 mwN).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dann eine einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31, und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit); …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Nachdem sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von der Angeklagten seit dem 5. Juni 2015 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich allerdings schon erledigt hat, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr, so dass die Anordnung entfallen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 5 StR 35/12, und vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58 mwN).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09

    Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Das Landgericht hat übersehen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnende Untersuchungshaft im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213, 214, und vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Der Senat kann den Urteilstenor entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst abändern, da die Grundlagen der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs rechtsfehlerfrei festgestellt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NJW 2008, 1173, 1174, und vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108).
  • BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb …

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
  • BGH, 21.08.2008 - 4 StR 330/08

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben und Weitergabe verschiedenartiger BtM

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, verwirklicht er deshalb den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt (BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; vom 21. August 2008 - 4 StR 330/08, NStZ-RR 2008, 385; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121 f., und vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16 mwN).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der …

  • BGH, 09.02.2012 - 5 StR 35/12

    Anrechnung in der Schweiz erlittener Freiheitsentziehung (Maßstab 1:1); …

  • BGH, 21.09.2021 - 6 StR 433/21

    Berechnung des Vorwegvollzuges bei nicht eindeutig prognostizierter Therapiedauer …

    Die Anordnung des Vorwegvollzugs muss allerdings entfallen, wenn sich dieser - wie hier - durch die vom Angeklagten seit seiner Festnahme am 16. November 2020 erlittene Haft zwischenzeitlich erledigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 5 StR 38/17; vom 6. März 2019 - 3 StR 594/18; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 65/20).
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 544/17

    Verwerfung der Revision als begründet

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Juni 2017 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 5 StR 38/17, und Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. November 2017).
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   BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3636
BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17 (https://dejure.org/2018,3636)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 1 StR 647/17 (https://dejure.org/2018,3636)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 1 StR 647/17 (https://dejure.org/2018,3636)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme einer nicht geringen Menge bei Piperazin-Derivaten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme einer nicht geringen Menge bei Piperazin-Derivaten

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Grenzwerts der nicht geringen Menge für Piperazin-Derivate, Trifluormethylphenylpiperazin-Hydrochlorid (TFMMP) und Benzylpiperazin-Hydrochlorid (BZP) auf 37,5 g der jeweiligen Base

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 504
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide …

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 1 StR 647/17
    Da sich ausweislich der vom Landgericht inhaltlich dargestellten Sachverständigengutachten eine äußerst gefährliche oder gar tödliche Dosis beider betroffener Betäubungsmittel nicht feststellen ließ, durften die Grenzwerte anhand eines Vielfachen der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Konsum der Droge gewöhnten Konsumenten festgelegt werden (zum Maßstab siehe nur BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - 1 StR 302/13, BGHSt 60, 134, 136 f. Rn. 35 mwN).
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