Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18, 2 AR 106/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StGB, § 9 Abs 1 Alt 2 StGB, § 261 Abs 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 1 StGB, § 261 Abs 2 Nr 2 StGB
Geldwäsche im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - IWW
§ 13a StPO, § ... 261 Abs. 1, Abs. 2 Nrn. 1 und 2, Abs. 3 StGB, § 261 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 StGB, § 9 Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 7 Abs. 1 StGB, § 261 Abs. 2 StGB, Art. 116 Abs. 1 GG, § 1 StAG, § 4 Abs. 2 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für die Auslandstat einer (versuchten) Geldwäsche
- ra.de
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des zuständigen Gerichts hinsichtlich Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für die Auslandstat einer (versuchten) Geldwäsche
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergaunerte Überweisungen - und der ausländische Finanzagent
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2742
- StV 2019, 603
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.2013 - 2 ARs 91/13
Übertragung der Zuständigkeit; Phishing und Geldwäsche (Leichtfertigkeit); …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Tatort ist daher alleine der Ort in Frankreich, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris).Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49).
- BGH, 25.10.2017 - 2 ARs 470/17
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH (zuständiges Ermittlungsgericht bei einer …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Rn. 3 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO ist abzulehnen, da auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Auslandstat deutsches Strafrecht unanwendbar ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 13a Rn. 2 mwN).Tatort ist daher alleine der Ort in Frankreich, an dem der Beschuldigte gehandelt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris).
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Zwar schützt der hier in Betracht kommende Tatbestand des § 261 Abs. 2 StGB auch die individuellen Rechtsgüter des durch Betrug als Vortat betroffenen Geschädigten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13, NStZ-RR 2013, 253; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 1 StR 95/09, BGHSt 55, 36, 49). - BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63
Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht - …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Unter Berücksichtigung des eindeutigen Wortlauts von Alt- und Neuvorschrift und der gemeinsamen Entstehungsgeschichte beider Strafnormen setzt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts einen bestimmten oder jedenfalls bestimmbaren einzelnen deutschen Staatsangehörigen voraus, der durch die Auslandstat in seinen individuellen Rechten verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1963 - 4 StR 9/63, BGHSt 18, 283, 284;… MüKo-StGB/Ambos, 3. Aufl., § 7 Rn. 25;… LK-StGB/Werle/Jeßberger, 12. Aufl., § 7 Rn. 63 und 69;… Schönke/ Schröder/Eser, StGB, 29. Aufl., § 7 Rn. 6;… aA NK-StGB/Böse, 5. Aufl., § 7 Rn. 4 für juristische Personen mit Sitz im Inland;… vgl. zur Entstehungsgeschichte auch BT-Drucks. IV/650, S. 112). - BGH, 14.12.1984 - 2 ARs 252/84
Ausschluss einer Gerichtsstandsbestimmung wegen Fehlens der Gerichtsbarkeit - …
Auszug aus BGH, 06.06.2018 - 2 ARs 163/18
Rn. 3 Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 13a StPO ist abzulehnen, da auf die dem Beschuldigten zur Last gelegte Auslandstat deutsches Strafrecht unanwendbar ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 14. Dezember 1984 - 2 ARs 252/84, BGHSt 33, 97, 98 f.; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 13a Rn. 2 mwN).
- BGH, 14.08.2024 - 4 StR 260/24
Geldwäsche (Herrühren: Beruhen der Existenz auf Leistung Dritter, Schmuck, …
Auch der Vortäter ist Dritter im Sinne von § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB, wenn die an ihn weitergeleiteten Vermögensgegenstände - wie hier - bei Tatbeginn zum Vermögen eines anderen gehörten (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2024 - 2 ARs 220/24 Rn. 3;… Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 ARs 470/17 Rn. 1, 3;… Altenhain in NK-StGB, 6. Aufl., § 261 Rn. 60; s. auch BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 ARs 163/18 Rn. 4). - BGH, 17.07.2024 - 2 ARs 220/24
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Geldwäsche: abstraktes …
Unter Berücksichtigung des eindeutigen Wortlauts von Alt- und Neuvorschrift und der gemeinsamen Entstehungsgeschichte beider Strafnormen setzt die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts einen bestimmten oder jedenfalls bestimmbaren einzelnen deutschen Staatsangehörigen voraus, der durch die Auslandstat in seinen individuellen Rechten verletzt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 ARs 163/18, Rn. 5 mwN). - LG Frankfurt/Main, 06.11.2020 - 28 Qs 8/20 Auch wenn man zu dem Ergebnis kommen würde, dass deutsches Strafrecht über den Erfolgsort der Geldwäsche nach § 9 StGB Anwendung fände (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 2 ARs 91/13 -, juris; BGH, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 2 ARs 163/18 -, juris), führt dies im Hinblick auf die hiesige Entscheidung zu keinem anderen Ergebnis.
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Rechtsprechung
| BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 55 StGB
Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen Verurteilungen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung eines ausländischen Urteils bei Gesamtstrafenbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 S 2 StGB, § 55 StGB, § 460 StPO, § 462 StPO
Berücksichtigung eines ausländischen Urteils bei Gesamtstrafenbildung - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 6 Nr. 4 StGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, §§ 460, 462 StPO, § 54 IRG
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von ausländischen Straftaten bei der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de
Berücksichtigung von ausländischen Straftaten bei der Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausländische Strafen - und ihre Berücksichtigung bei der Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 01.06.2017 - AK 9/15
- BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 333
- StV 2019, 603
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
Berücksichtigung von ausländischen Strafen bei Vorliegen einer Gesamtstrafenlage …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit zwar nicht gesamtstrafenfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, StV 2015, 353); liegen aber ansonsten - wie hier - die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter sie im Rahmen der Strafzumessung über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zugunsten des Angeklagten berücksichtigen (…vgl. den Überblick über die Rechtsprechung bei Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN).Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).
- BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.;… vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.). - BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.;… vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).
- BGH, 17.02.2004 - 1 StR 369/03
Ausnahmsweise nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Dem steht die Rechtsprechung, wonach bei fehlenden oder nicht vollständigen Darlegungen zu den Voraussetzungen einer in Betracht kommenden nachträglichen Gesamtstrafenbildung grundsätzlich davon auszugehen sei, dass dem erkennenden Gericht die notwendigen Unterlagen zu den Vorverurteilungen und zu deren Vollstreckung nicht zugänglich gewesen seien, und dass das Gericht deshalb die nachträgliche Gesamtstrafenbildung zu Recht dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen habe (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 369/03, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 4 Rn. 11 mwN), nicht entgegen. - BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anwendungspflicht); Gesamtstrafübel …
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Das mit der Verurteilung der Angeklagten verbundene Gesamtstrafübel wäre daher grundsätzlich zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, StV 2011, 225 und vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134). - BGH, 02.09.1997 - 1 StR 317/97
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17
Das mit der Verurteilung der Angeklagten verbundene Gesamtstrafübel wäre daher grundsätzlich zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, StV 2011, 225 und vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134).
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20
Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …
Eine Gesamtstrafenbildung mit ausländischen Strafen scheidet jedoch aus; da die Einbeziehung in eine neue Gesamtstrafe dazu führt, dass die frühere Verurteilung nicht mehr vollstreckt werden darf, ist sie aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft der ausländischen Verurteilung und die Vollstreckungshoheit des ausländischen Staates aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 23 Rn. 5;… Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 Rn. 2, BGHSt 43, 79;… vgl. zudem LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 5; van Gemmeren, JR 2010, 132; Mosig, Nachteilsausgleich bei nicht möglicher Gesamtstrafenbildung, S. 87 ff.). - BGH, 29.06.2022 - 1 StR 130/22
Vorlageverfahren zum EuGH; nachträgliche Berücksichtigung einer in einem anderen …
Eine Gesamtstrafenbildung mit ausländischen Strafen scheidet jedoch aus, weil aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft der ausländischen Verurteilung und die Vollstreckungshoheit des ausländischen Staates eine solche Gesamtstrafenbildung aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17 Rn. 5, ECLI:DE:BGH:2018:040718B1STR599.17.0 …und vom 23. April 2020 - 1 StR 15/20 Rn. 13, ECLI:DE:BGH:2020:230420B1STR15.20.0). - BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19
Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung …
Derartige Härten werden in vergleichbaren Fällen vorausgegangener Verurteilungen durch deutsche Gerichte nach § 55 StGB durch eine nachträglich zu bildende Gesamtstrafe vermieden, während ausländische Strafen wegen des mit einer Gesamtstrafenbildung verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit nicht gesamtstrafenfähig sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 23 Rn. 5; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79).
- BGH, 03.07.2019 - 4 StR 256/19
Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …
Zwar hat das Landgericht die Verurteilung vom 3. Mai 2018 weder unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs noch des Gesamtstrafübels in der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten erwähnt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 510/18; s. auch BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17); auch haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sicherzustellen, dass frühere in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Verurteilungen in gleichem Maße bei der Strafzumessung berücksichtigt werden wie die nach innerstaatlichem Recht im Inland erfolgten Vorverurteilungen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18).Unter diesen Umständen ist dem Angeklagten nicht allein dadurch, dass die der jetzt abgeurteilten Tat nachfolgende Verurteilung im Ausland erfolgt ist, die Wohltat einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB entgangen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17).
- BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
Diebstahl (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit); Strafzumessung (ausländische …
b) Die Strafkammer hat aber, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen zwar nicht gesamtstrafenfähig, jedoch bei der Strafzumessung - wenn auch nicht in Form eines bezifferten Strafabschlags (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 130/22 Rn. 19) - über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zu beachten sind, wenn ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, StV 2019, 603) oder das Urteil in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159) verhängt wurde. - LG München I, 06.03.2023 - 12 KLs 501 Js 2/23
Strafbarkeit eines Gehilfen im Konstrukt eines Umsatzsteuerkarussells mit …
Eine Gesamtstrafenbildung mit ausländischen Strafen scheidet jedoch aus; da die Einbeziehung in eine neue Gesamtstrafe dazu führt, dass die frühere Verurteilung nicht mehr vollstreckt werden darf, ist sie aufgrund des darin verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft der ausländischen Verurteilung und die Vollstreckungshoheit des ausländischen Staates aus völkerrechtlichen Gründen unzulässig (stRspr; vgl. NStZ 2021, 217, BGH NStZ-RR 2018, 333). - OLG Hamm, 10.07.2025 - 1 Ws 79/25
Überprüfung der Strafzeitberechnung; Härteausgleich bei Vollstreckung …
Es müsste vielmehr eine Gesamtbetrachtung von Sanktions- und Vollstreckungspraxis unter Berücksichtigung möglicher Strafmaßreduktionen, Anrechnungsmechanismen, Strafaussetzungen und Amnestien vorgenommen werden, die sich kaum auf § 55 StGB stützen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2008 - 2 StR 195/08 = NStZ 2008, 709; Beschluss vom 04.07.2018 - 1 StR 599/17 = NStZ-RR 2018, 333; OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2016 - … - BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18
Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen)
Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.;… vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333;… Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
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