Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 StGB
Grundsätze der Strafzumessung (unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei unverändertem Schuldumfang); Konkurrenzen (Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit: nur ausnahmsweise additive Betrachtungsweise bei Angriffen auf ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schwere Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei sukzessiver Verletzung verschiedener Personen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 53 StGB, § 224 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Schwere Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei sukzessiver Verletzung verschiedener Personen - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung der Ehefrau und der Tochter gemeinsam durch fortgesetzte von dem Täter begonnene und ohne Unterbrechung verlaufende Verletzungsakte in Tateinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Verletzung der Ehefrau und der Tochter gemeinsam durch fortgesetzte von dem Täter begonnene und ohne Unterbrechung verlaufende Verletzungsakte in Tateinheit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der mit dem Messer um sich stechende Täter
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 28.04.2020 - 10 Ks 2/20
- LG Bielefeld, 28.04.2020 - 446 Js 465/19
- BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 729
- StV 2022, 158 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.03.1998 - 4 StR 663/97
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Beteiligung an einer Schlägerei …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (st. Rspr., etwa BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, NStZ 1996, 129, NStZ-RR 1998, 233 jew. m.w.N.).Anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233).
Dies ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NJW 2020, 1751 (LS); NStZ 2019, 211; 2005, 262, 263;… BeckRS 2011, 21576 Rn. 5; NStZ-RR 1998, 233).
- BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19
Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Dies ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NJW 2020, 1751 (LS); NStZ 2019, 211; 2005, 262, 263;… BeckRS 2011, 21576 Rn. 5; NStZ-RR 1998, 233). - BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04
Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Dies ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NJW 2020, 1751 (LS); NStZ 2019, 211; 2005, 262, 263;… BeckRS 2011, 21576 Rn. 5; NStZ-RR 1998, 233).
- BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (st. Rspr., etwa BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, NStZ 1996, 129, NStZ-RR 1998, 233 jew. m.w.N.). - BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95
Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (st. Rspr., etwa BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, NStZ 1996, 129, NStZ-RR 1998, 233 jew. m.w.N.). - BGH, 18.12.1984 - 1 StR 596/84
Natürliche Handlungseinheit bei Abgabe mehrerer Schüsse
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, NJW 1985, 1565; NStZ-RR 1998, 233). - BGH, 26.08.2020 - 4 StR 197/20
Beihilfe (Konkurrenzen: Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit)
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Denn die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang ist kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20, Rn. 5, …und vom 5. Februar 2020 - 3 StR 536/19, Rn. 21). - BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51
Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluss und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (st. Rspr., etwa BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH, NStZ 1996, 129, NStZ-RR 1998, 233 jew. m.w.N.). - BGH, 05.02.2020 - 3 StR 536/19
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilidentische …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Denn die unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang ist kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2020 - 4 StR 197/20, Rn. 5, und vom 5. Februar 2020 - 3 StR 536/19, Rn. 21). - BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11
Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang); …
Auszug aus BGH, 03.11.2020 - 4 StR 341/20
Dies ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NJW 2020, 1751 (LS); NStZ 2019, 211; 2005, 262, 263; BeckRS 2011, 21576 Rn. 5; NStZ-RR 1998, 233).
- OLG Stuttgart, 16.09.2025 - 5 St 2 BJs 231/24
Angeklagter im Verfahren wegen des Messerangriffs auf demMannheimer Marktplatz zu …
Anderes kann aber dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 341/20 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18 - juris Rn. 6;… Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 16. April 2019 - 3 StR 48/19 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 22. Januar 2025 - AK 1 - 5/25 - juris Rn. 53). - LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21
Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einem einheitlichen Tatentschluss und einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, NStZ 2005, 262 f., NStZ 2021, 729 f.).Das ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (vgl. BGH, NStZ 2021, 729 f.).
- OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25
Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …
Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einem einheitlichen Tatentschluss und einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlass, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, NStZ 2021, 729, 729; BGH, NStZ-RR 1998, 233, 233).Anderes kann jedoch dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (vgl. BGH, NStZ 2021, 729, 729; BGH…, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6).
- BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21
Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des …
Unbeschadet der rechtlich nicht zu beanstandenden Annahme mehrerer zueinander in Tatmehrheit stehender Delikte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. November 2020 - 4 StR 341/20, NStZ 2021, 729) hätte sich das Landgericht daher im vorliegenden Fall angesichts der engen zeitlichen Abfolge von Einzelakten (wenige Minuten) an einer überschaubaren Örtlichkeit, des Ausrufs des Angeklagten, er werde alle "abstechen", und der Feststellung, der Angeklagte habe sich von einem weiteren Zeugen beschwichtigen und "von weiteren Angriffen abhalten" lassen, zu einer vertiefteren Auseinandersetzung mit der Mehraktigkeit des Geschehens und seiner Bedeutung für den (subjektiven) Rücktrittshorizont des Angeklagten gedrängt sehen müssen und sich nicht mit der (objektiven) Feststellung begnügen dürfen, die Tatopfer seien vom Angeklagten weggezogen worden. - BGH, 18.10.2023 - 6 StR 464/23
Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; mehrere Tatbeteiligte); Tateinheit, …
Gegen diese Sichtweise streitet nicht, dass sich die Tathandlungen zugleich gegen höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen, nämlich gegen die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten H. und T., richteten, die nur ausnahmsweise einer additiven Betrachtungsweise zugänglich sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 ? 3 StR 48/19, Rn. 7); denn es erschiene willkürlich und gekünstelt, würde man die vorliegend von einem einheitlichen Willen der Tatbeteiligten getragenen, fließend ineinander übergehenden Vorgänge in Einzeltaten aufspalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2020 ? 4 StR 341/20, Rn. 2).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 1 StGB; § 64 StGB
Strafaussetzung (Kriminalprognose; fehlende Unrechtseinsicht: zulässiges Verteidigungsverhalten); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: fehlende Suchterkrankung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Aussetzung einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung bei mangelnder Unrechtseinsicht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender Suchterkrankung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 StGB, § 64 StGB, § 224 StGB, § 267 StPO
Strafverurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Aussetzung einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung bei mangelnder Unrechtseinsicht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei fehlender Suchterkrankung - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 39 StGB, § 56 Abs. 1 StGB, § 56 StGB, § 64 StGB, § 246 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG
- Wolters Kluwer
Bemessung von Freiheitsstrafen ab einer Dauer von einem Jahr nach vollen Monaten und Jahren; Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
- rechtsportal.de
Bemessung von Freiheitsstrafen ab einer Dauer von einem Jahr nach vollen Monaten und Jahren; Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
- rechtsportal.de
Bemessung von Freiheitsstrafen ab einer Dauer von einem Jahr nach vollen Monaten und Jahren; Aussetzung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Bewährungsentscheidung, "die Angeklagte hat keine Unrechtseinsicht gezeigt…”
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 13.11.2020 - 20 KLs 17 Js 17601/20
- BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Papierfundstellen
- StV 2022, 158
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.01.2016 - 4 StR 521/15
Strafaussetzung zur Bewährung (Sozialprognose: Berücksichtigung von …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482). - BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99
Bewährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482). - BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung, …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Damit hätte sie sich aber nicht begnügen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21, juris Rn. 5).
- BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19
Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Das Absehen von der Erhebung von Kosten für die Wiedereinsetzung beruht auf § 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 4 StR 265/19). - BGH, 21.03.2018 - 5 StR 60/18
Vorrang der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vor der Zurückstellung der …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Sie hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht von ihrem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 5 StR 60/18, juris Rn. 4). - BGH, 20.02.1998 - 2 StR 14/98
Verweigerung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen …
Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 6 StR 224/21
Fehlende Unrechtseinsicht durfte nicht zum Nachteil der die Tat bestreitenden Angeklagten gewertet werden; denn auch im Rahmen des § 56 StGB darf einem Angeklagten ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten nicht angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 20. April 1999 - 4 StR 111/99, NStZ-RR 1999, 358; vom 20. Februar 1998 - 2 StR 14/98, StV 1998, 482).
- BGH, 20.05.2026 - 4 StR 71/26
Aufhebung des Urteils des LG mit Ausnahmen zweier Freisprüche mit den …
Rn. 30 3. Sollte das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht erneut zur Verhängung von Freiheitsstrafen kommen, wird es deren Dauer entsprechend der Vorgaben des § 39 StGB zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 6 StR 224/21 Rn. 3;… Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 18), unter den Voraussetzungen des § 56 StGB eine Strafaussetzung zur Bewährung zu prüfen und im Falle der erneuten Ausurteilung von zwei (Gesamt-) Strafen auch das Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen haben (vgl. BGH…, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16 Rn. 19;… Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 Rn. 7). - BGH, 16.08.2022 - 4 StR 186/22
Strafaussetzung (Sozialprognose: keine Verpflichtung des Angeklagten zu …
Wahrheitswidrige oder beschönigende Angaben des Angeklagten dürfen deshalb regelmäßig weder strafschärfend berücksichtigt noch zur Ablehnung einer günstigen Sozialprognose im Rahmen des § 56 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 ? 6 StR 224/21, StV 2022, 158; Beschluss vom 20. April 1999 ? 4 StR 111/99, StV 1999, 602; Beschluss vom 20. Februar 1998 ? 2 StR 14/98, StV 1998, 482). - BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22
Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: …
Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für die auf die nämlichen Erwägungen gestützte Bewährungsentscheidung (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 1 StR 61/92, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; vom 2. Juni 2021 - 6 StR 224/21, StV 2022, 158).
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