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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.2023

Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22   

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BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22 (https://dejure.org/2023,21846)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2023 - 5 StR 447/22 (https://dejure.org/2023,21846)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; § 11 StGB; § 32b StPO
    Korruptionsdelikte (Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsannahme; Vorteilsgewährung; Amtsträger; Unrechtsvereinbarung; pflichtwidrige Diensthandlung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Kopplungsverbot); Pflicht der Staatsanwaltschaft zur elektronischen Übermittlung von ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Bestechung/Bestechlichkeit: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Einreichung elektronischer Dokumente; Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bei Entgegennahme von Freikarten für eine Konzertveranstaltung durch ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 331 StGB, §§ 331 ff StGB, § 332 Abs 1 S 1 StGB, § 332 Abs 3 Nr 2 StGB, § 333 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unter Gewährung von Ratenzahlungen; Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln seitens der Staatsanwaltschaft durch Übermittlung per Telefax

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten "Hamburger Rolling-Stones-Affäre"

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorteilsnahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rolling-Stones-Affäre: Urteil wegen Annahme von Freikarten aufgehoben

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Affäre um Hamburger Rolling-Stones-Konzert wird neu aufgerollt - Affäre um Hamburger Rolling-Stones-Konzert wird neu aufgerollt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteilsaufhebung in der Hamburger Rolling-Stones-Affäre

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Stolpersteine eines Korruptionsurteils

Sonstiges

  • zeit.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.08.2024)

    Affäre um Stones-Tickets: Prozess gegen Geldbuße eingestellt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 3796
  • StV 2024, 733
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Ob dieses Verhältnis vorliegt, ist Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16;… MüKoStGB/Korte, 3. Aufl., § 331 Rn. 116;… LKStGB/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 64).

    Unter Dienstausübung sind in diesem Zusammenhang allein die Fachentscheidungen der bedachten Amtsträger zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 18).

    Daher kann es genügen, wenn der Wille des Vorteilsgebers auf ein generelles Wohlwollen bezüglich künftiger Fachentscheidungen gerichtet ist, das bei Gelegenheit aktiviert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16; vom 2. Februar 2005 - 5 StR 168/04, NStZ 2005, 334, 335).

    Die Bestimmung hat in wertender Beurteilung zu erfolgen, wobei alle fallbezogenen Umstände - insbesondere die Interessenlage der Beteiligten - zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275, 281;… MüKoStGB/Korte, 4. Aufl., StGB § 331 Rn. 123 ff.).

    In die damit regelmäßig erforderliche umfassende Gesamtschau sind als mögliche Indizien für oder gegen das Ziel, mit dem Vorteil auf die künftige Dienstausübung Einfluss zu nehmen oder die vergangene Dienstausübung zu honorieren, insbesondere auch die Stellung des Amtsträgers und die Beziehung des Vorteilsgebers zu dessen dienstlichen Aufgaben, aber auch die Vorgehensweise bei dem Angebot, dem Versprechen oder dem Gewähren von Vorteilen sowie die Art, der Wert und die Zahl der Vorteile in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16 f.).

    Die Annahme der Einladung stellt sich dann nicht als Gegenleistung für die Dienstausübung, sondern als Mittel ihrer Erfüllung dar (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 18;… MüKoStGB/Korte, 4. Aufl., § 331 Rn. 128).

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    aa) Eine Diensthandlung ist pflichtwidrig im Sinne des § 332 Abs. 1 Satz 1 StGB, wenn sie gegen ein Gesetz, eine Rechtsverordnung, eine Verwaltungsvorschrift oder eine allgemeine oder konkrete dienstliche Weisung verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).

    Steht dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit der Diensthandlung darin bestehen, dass der Amtsträger sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder bereits zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, BGHSt 47, 260, 262 f.).

    Entscheidend ist der von ihm nach außen erweckte Eindruck (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, BGHSt 48, 44, 46).

    Entscheidend für die Tatbestandsverwirklichung ist der nach außen bewirkte Eindruck der Käuflichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, aaO; vom 25. Juli 1960 - 2 StR 91/60, BGHSt 15, 88, 97).

  • BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15

    Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Erforderlich ist jedenfalls eine gewisse selbständige und eigenverantwortliche, wenngleich nicht unbedingt eine gehobene oder schwierige Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139;… LK/Hilgendorf, StGB, 13. Aufl., § 11 Rn. 52;… MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 11 Rn. 86).

    Rein mechanische oder nur untergeordnete Hilfstätigkeiten, wie zum Beispiel Reinigungs- und Schreibarbeiten innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder Dienste als Kraftfahrer genügen hierfür nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139 f.;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 9a;… NK/Saliger, StGB, 4. Aufl., § 11 Rn. 38).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene mit der selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist und er diese Aufgaben - wenn auch auf niedriger Ranghöhe - unmittelbar wahrnimmt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 140 f.;… SKStGB/Stein/Deiters, 9. Aufl., § 11 Rn. 55 f.;… MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 11 Rn. 86).

  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Eine Unrechtsvereinbarung kann auch schon darin liegen, dass die Zuwendung ein allgemeines Wohlwollen bei den regelmäßig wiederkehrenden Vertragsbeziehungen der Einziehungsbeteiligten mit dem vom Angeklagten R. vertretenen Bezirksamt bezweckte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819, 2820).

    Danach hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass eine Strafbarkeit nach §§ 331, 332 StGB auch dann in Betracht kommt, wenn der Vorteil als Dank für die vergangene Dienstausübung gewährt wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11 Rn. 23, NJW 2011, 2819, 2820;… SKStGB/Deiters/Stein, 10. Aufl., § 331 Rn. 37).

    Schließlich hat es außer Betracht gelassen, dass es für die Tatbestandserfüllung auch genügen kann, wenn durch einen Vorteil nur das generelle Wohlwollen und die Geneigtheit des Amtsträgers erkauft oder "allgemeine Klimapflege" betrieben werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - 4 StR 156/11, NJW 2011, 2819, 2820).

  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Es ist insbesondere die Frage zu stellen, ob die Diensthandlung in rechtlich zulässiger Weise von einer Vergütung abhängig gemacht werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10, wistra 2011, 391, 392 f.; Beschluss vom 14. Dezember 2022 - StB 42/22 Rn. 23, wistra 2023, 342; siehe auch Mayer/Schorn, KommJur, 2015, 86, 90: "Verwaltungsrechtsakzessorietät im strengen Sinn").

    Bei der Abgrenzung sind mit Blick auf die Transparenz und die damit gewährleistete Kontrollierbarkeit des Verwaltungshandelns (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 2002 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 303) auch die formalen Rechtmäßigkeitsanforderungen heranzuziehen, wozu auch das Schriftformerfordernis (§ 57 HmbVwVfG) gehört (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - StB 42/22, wistra 2023, 342, 345;… Kopp/Tegethoff, VwVfG, 24. Aufl., § 56 Rn. 7).

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Hätten die Freikarten und Kaufoptionen der F. und H. H. zugestanden, wäre angesichts deren freihändiger Verteilung (die Verwendung und Verteilung unterlag "ganz allein seiner Disposition") durch den Angeklagten zu prüfen gewesen, ob er sich der Untreue zum Nachteil seiner Anstellungskörperschaft nach § 266 StGB strafbar gemacht hat (vgl. zum Konkurrenzverhältnis mit § 331 StGB BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 25 f.;… LKStGB/Sowada, 12. Aufl., § 331 Rn. 143;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 331 Rn. 41).

    Zudem ist es nach den bisherigen Feststellungen jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die tatbestandsrelevanten Handlungen einer möglichen Vorteilsannahme und der Untreue zum Nachteil der F. und H. H. als mit den Freikarten und Kaufoptionen bedachte Dritte zumindest teilweise zusammenfielen, so dass (ausnahmsweise) von Tateinheit auszugehen sein könnte (vgl. BGH, Urteile vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 25 ff.; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Denn der Straftatbestand des § 331 StGB bezweckt auch, nur den Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen zu vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275, 283;… vom 2. Februar 2005 - 5 StR 168/04, BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 2; vom 28. August 2007 - 3 StR 212/07, NJW 2007, 3446, 3448).

    Die Bestimmung hat in wertender Beurteilung zu erfolgen, wobei alle fallbezogenen Umstände - insbesondere die Interessenlage der Beteiligten - zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275, 281;… MüKoStGB/Korte, 4. Aufl., StGB § 331 Rn. 123 ff.).

  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Denn der Straftatbestand des § 331 StGB bezweckt auch, nur den Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen zu vermeiden (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 301/03, BGHSt 49, 275, 283; vom 2. Februar 2005 - 5 StR 168/04, BGHR StGB § 331 Unrechtsvereinbarung 2; vom 28. August 2007 - 3 StR 212/07, NJW 2007, 3446, 3448).

    Daher kann es genügen, wenn der Wille des Vorteilsgebers auf ein generelles Wohlwollen bezüglich künftiger Fachentscheidungen gerichtet ist, das bei Gelegenheit aktiviert werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2008 - 1 StR 260/08, BGHSt 53, 6, 16; vom 2. Februar 2005 - 5 StR 168/04, NStZ 2005, 334, 335).

  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Nach alledem erschließt sich dem Senat anhand der Urteilsgründe nicht, ob nach der zwischen dem Angeklagten R. einerseits und den Angeklagten K. und W. als Vertreter des Konzertveranstalters andererseits getroffenen Vereinbarung - deren Auslegung dem Tatgericht obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2020 - 5 StR 553/19, BGHSt 65, 202, 210) - die Freikarten und Kaufoptionen der F. und H. H. oder dem Angeklagten R. persönlich zukommen sollten.

    Das Landgericht hat wesentliche Umstände, die für eine solche Abrede zwischen dem Angeklagten R. einerseits und der Angeklagten K. und W. anderseits sprechen könnten, außer Betracht gelassen und sich dadurch den Blick auf den möglichen Bedeutungsgehalt der Freikarten- und Kaufoptionsvereinbarung verstellt (vgl. zum revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstab BGH, Urteil vom 24. November 2020 - 5 StR 553/19, BGHSt 65, 202, 210).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; …

    Auszug aus BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
    Dieser fehlt, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99, BVerwGE 111, 162, 168 ff.).
  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte); …

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach …

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung …

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (geringe Menge: Art …

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

  • BGH, 11.02.2009 - 2 StR 339/08

    Konkurrenzen bei Untreue (Verhältnis zum Betrug) und Bestechlichkeit im …

  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht …

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der …

  • BGH, 28.08.2007 - 3 StR 212/07

    Freisprüche im Zusammenhang mit der Finanzierung des Wuppertaler …

  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …

  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte …

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 80/22

    Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur …

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung …

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 424/08

    Unzureichende Urteilsgründe (mangelnde nachvollziehbare Darstellung des …

  • BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99

    Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und …

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20

    Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren …

  • BGH, 09.04.2026 - 4 StR 158/25

    Fehlerhafter Maßregelausspruch bgzl. der Unterbringung des u.a. wegen sexuellen …

    Rn. 25 a) Soweit der Generalbundesanwalt mitteilt, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem Rechtsmittel unter ausdrücklicher Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch und innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs auf die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung beigetreten sei, lässt sich den durch den Generalbundesanwalt mitgeteilten Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft keine Prozesserklärung entnehmen, von ihrem Recht als Aufsichtsbehörde (§ 147 Nr. 3 i.V.m. § 146 GVG) zur (weiter gehenden) Beschränkung des Rechtsmittels (siehe auch Nr. 168 Abs. 1 Satz 2 RiStBV) Gebrauch machen zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 2023 - 5 StR 447/22 Rn. 33).
  • BGH, 10.12.2025 - 6 StR 276/25

    Möglichkeit der Anfechtung des Schuldspruchs im Jugendstrafverfahren bei der …

    Rn. 27 aa) Die in § 32d Satz 2 StPO statuierte Pflicht zur elektronischen Übermittlung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 6 StR 74/23, Rn. 4;… vom 20. April 2022 - 3 StR 86/22, wistra 2022, 388 Rn. 2) gilt nicht für die Staatsanwaltschaft; für diese ist § 32b StPO maßgeblich (…vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2023 - 3 StR 306/22, Rn. 87; vom 31. August 2023 - 5 StR 447/22, StV 2024, 733, 736).
  • BGH, 19.02.2025 - 6 StR 526/24

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen); lückenhafte Beweiswürdigung

    Für die revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit ist eine geschlossene und nachvollziehbare Darstellung des strafbaren Verhaltens erforderlich; diese Darstellung muss erkennen lassen, welche Tatsachen das Tatgericht als seine Feststellungen über die Tat seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 31. August 2023 - 5 StR 447/22, Rn. 36; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 213;… KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.05.2025 - 2 StR 294/24

    Betrug (Irrtum: Rechnungsprüfung, Beweiswürdigung); Bestechung und …

    Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils im geschäftlichen Verkehr ist nur nach § 299 Abs. 2 StGB strafbar; der Vorteilsgeber ist nicht zugleich Teilnehmer der Bestechlichkeit (vgl. - jeweils zu §§ 331 ff. StGB - BGH, Urteile vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 213, und vom 31. August 2023 - 5 StR 447/22, ZWH 2024, 338, 343 Rn. 60 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16061
BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23 (https://dejure.org/2023,16061)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2023 - 1 StR 126/23 (https://dejure.org/2023,16061)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 (https://dejure.org/2023,16061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge: Zulässigkeit einer Schätzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Lohnsteuerhinterziehung: Bemessung des Beitragsschadens; Strafzumessung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 73 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4
    Lohnsteuerhinterziehung: Bemessung des Beitragsschadens; Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 55 Abs. 1, § 58 Abs. 1 SGB XI, § 55 Abs. 3 SGB XI, § 337 Abs. 1 StPO, § 266a Abs. 1, 2 StGB, § 28d SGB IV, § 266a StGB, § 370 AO, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 39 c EStG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 41a Abs. 2 Satz 1 EStG, § 41a Abs. 2 Satz 2 1. HS EStG, § 41a Abs. 2 Satz 2 2. HS EStG, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 3 AO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoentgelt i.R.v. illegalen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; Vorenthalten und Veruntreuen von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmen des Schuldumfangs bei Straftaten der Beitragsvorenthaltung nach dem nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben zu ermittelnden Bruttoentgelt i.R.v. illegalen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; Vorenthalten und Veruntreuen von ...

  • datenbank.nwb.de

    Lohnsteuerhinterziehung: Bemessung des Beitragsschadens; Strafzumessung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Lohnsteueranmeldung - und die Konkurrenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 96
  • StV 2024, 733 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Erforderlichenfalls hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 15 …und vom 16. September 2020 - 1 StR 140/20 Rn. 4;… Jäger in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 96 mwN).

    Im Rahmen der Gesamtwürdigung des Schätzergebnisses ist der Zweifelssatz zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94, BGHSt 40, 374, 377; Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 13 mwN;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 266a Rn. 9d).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 23 mwN).

    Anders als bei der Strafzumessung, für deren revisionsrechtliche Nachprüfung es ausreicht, dass sich aus dem Urteil ein den Angeklagten nicht beschwerender (Mindest-)Schuldumfang ergibt, muss der Einziehungsbetrag exakt nachvollziehbar und rechtsfehlerfrei bestimmt sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 8. März 2023 - 1 StR 188/22 Rn. 28;… Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 14).

  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 140/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: vorherige …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Danach steht die Schätzung insbesondere unter dem Gebot, dass sich unüberwindbare Zweifel zu Gunsten des Angeklagten auswirken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 StR 140/20 Rn. 4;… Grötsch in: Joecks/Jäger/Randt, SteuerstrafR, 9. Aufl., § 370 Rn. 105).

    Erforderlichenfalls hat der Tatrichter einen als erwiesen angesehenen Mindestschuldumfang festzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 15 und vom 16. September 2020 - 1 StR 140/20 Rn. 4;… Jäger in: Klein, AO, 16. Aufl., § 370 Rn. 96 mwN).

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Das Landgericht hätte deshalb die Besteuerungsgrundlagen für die jeweiligen monatlichen Anmeldezeiträume ermitteln und die verkürzte Lohnsteuer errechnen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 StR 122/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenz 24 mwN).

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechtsund Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 StR 122/16, aaO mwN).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Insbesondere erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 …und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21;… Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 11/22 Rn. 5) als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Vorenthalten im Sinne des § 266a StGB sind die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften tatsächlich geschuldeten Beiträge (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 14).
  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Die Hochrechnung auf das Bruttoarbeitsentgelt konnte nach der Rechtsprechung des Senats aufgrund des Vorliegens vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (§ 39 c EStG) erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18 Rn. 37).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16

    BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Die Grundsätze, die die Rechtsprechung bei Taten nach § 370 AO für die Darlegung der Berechnungsgrundlagen der verkürzten Steuern entwickelt hat, gelten insoweit entsprechend (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 339/16 Rn. 46;… Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6, jew. mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Insbesondere erweist sich die Beweiswürdigung des Landgerichts eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21;… Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 11/22 Rn. 5) als rechtsfehlerfrei.
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …

    Auszug aus BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23
    Dem Tatgericht obliegt es deshalb, die geschuldeten Beiträge für die Fälligkeitszeitpunkte gesondert nach Anzahl, Beschäftigungszeiten, Löhnen der Arbeitnehmer und der Höhe des Beitragssatzes der örtlich zuständigen Krankenkasse festzustellen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 21;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 111/18 Rn. 12, jew. mwN), weil die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Grundlage des Arbeitsentgelts nach den Beitragssätzen der jeweiligen Krankenkassen sowie den gesetzlich geregelten Beitragssätzen der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10 Rn. 13;… Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 StR 460/20 Rn. 7).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23

    Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …

  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei …

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 111/18

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (erforderliche Angabe der Berechnungsgrundlagen …

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung …

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen …

  • BGH, 20.04.2023 - 1 StR 101/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Schaden: erforderliche …

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …

  • BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung …

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des …

  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 11/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bestimmung des gezahlten …

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter …

  • BGH, 11.01.2022 - 2 StR 460/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Feststellung der geschuldeten …

  • BGH, 24.01.2023 - 1 StR 201/22

    Beweiswürdigung bei Veruntreuen und Vorenthalten von Arbeitsentgelt: …

  • BGH, 24.06.2026 - 1 StR 247/25

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch; Beitragsvorenthaltung in großem …

    Es hat dabei verkannt, dass ein kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft sowie zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer regelmäßig ein Tatbild ergibt, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 16 …und vom 28. November 2024 - 1 StR 376/24 Rn. 18).
  • BGH, 10.08.2023 - 1 StR 116/23

    Aussetzung des (Steuer-)Strafverfahrens bis zum Abschluss des …

    Die Revisionen der Staatsanwaltschaft zeigen eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 4 mwN) keine Rechtsfehler auf und sind aus den Gründen der Zuschrift des Generalbundesanwalts unbegründet.
  • BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24

    Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …

    Auch ergibt ein - hier nach den Feststellungen naheliegendes - kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft sowie zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer regelmäßig ein Tatbild, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 16 …und vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20).
  • BGH, 17.02.2026 - 3 StR 564/25

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Einziehung von "Wertersatz"

    Rn. 6 Zwar begegnet die Ermittlung der Höhe der nicht abgeführten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile Bedenken, weil die Strafkammer bei der Berechnung nicht die individuellen Daten der namentlich bekannten Arbeitnehmer, beispielsweise zur zuständigen Krankenkasse und zu etwaigen Kinderfreibeträgen, herangezogen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21, NZWiSt 2022, 201 Rn. 19; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22, NStZ-RR 2023, 207; vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23, NStZ 2024, 96 Rn. 11).

    Denn das Landgericht hat zur Berechnung des gezahlten Schwarzlohns eine Nettolohnquote von 66, 66 Prozent herangezogen (…s. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 1 StR 11/22, wistra 2023, 162 Rn. 6;… vom 18. November 2024 - 5 StR 375/24, wistra 2025, 200 Rn. 5 mwN), obschon nach den Feststellungen zuvor bereits durch die Gesellschaften alle Betriebsausgaben wie Material, Fahrzeuge, Unterkünfte sowie Fahrtkosten gezahlt worden waren und diese Posten mithin nicht mehr von dem zur Verfügung stehenden Schwarzgeld bestritten werden mussten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23, NStZ 2024, 96 Rn. 10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2026 - 12 KLs 507 Js 353/25

    Steuerhinterziehung, Steuerschuldnerschaft, Lagerleiterverantwortung, …

    Sie hat dabei mit Blick auf die getroffenen Annahmen zugunsten des Angeklagten bei der Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bedacht, dass dieses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat(en) insgesamt nicht beeinflusst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.06.2023 - 1 StR 126/23, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23

    Diebstahl (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit); Strafzumessung (ausländische …

    Der - insoweit von der konkurrenzrechtlichen Bewertung unabhängige (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 14) - für die Bemessung der Einheitsjugendstrafe zugrunde gelegte Unrechts- und Schuldgehalt liegt im Fall 4 der Urteilsgründe zutreffend darin, dass die Entwendung eines Fahrzeugs, das einen den Wert der Werkzeugtasche bei Weitem übersteigenden Wert in Höhe von 125.000 Euro hatte, beabsichtigt war, in den tateinheitlich zu bewertenden Fällen 1 und 2 die Entwendung von zwei hochwertigen Fahrzeugen, von denen die Wegnahme eines Fahrzeugs auch gelang.
  • BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 76/23

    Rechtsfehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen fehlender Mitteilung der …

    Rn. 5 3. Soweit die Berufungskammer zusätzlich auf ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 18.10.2021 verweist, ohne die sich daraus ergebenden Fakten mitzuteilen, ist dies schon deswegen rechtsfehlerhaft, weil ein Strafurteil aus sich heraus verständlich sein muss (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 17.08.2023 - 2 StR 215/23 bei juris; 13.06.2023 - 1 StR 126/23 = NZWiSt 2023, 376;… Urt. v. 22.03.2023 - 6 StR 324/22 = NStZ-RR 2023, 141) und deshalb Bezugnahmen auf Schriftstücke oder andere Urteile außerhalb des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO nicht zulässig sind (…vgl. nur BGH, Urt. v. 22.03.2023 - 6 StR 324/22 = NStZ-RR 2023, 141; 10.08.2022 - 6 StR 519/21, bei juris; Beschluss vom 28.06.2022 - 6 StR 511/21 = ZInsO 2022, 1740 = StraFo 2022, 367 = GmbHR 2022, 1033 = wistra 2022, 473 = NStZ-RR 2022, 342).
  • BGH, 20.04.2026 - 1 StR 348/25
    Dies setzt voraus, dass sowohl die Berechnungsgrundlagen als auch der Rechenweg im Urteil in einer Weise dargelegt werden, die aus sich heraus verständlich ist und eine Nachprüfung ohne weiteres ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.01.2024 - 12 KLs 102 Js 10374/22

    Gewerbsmäßigkeit beim Betrug, der Untreue und der Fälschung beweiserheblicher …

    Sie hat deshalb bedacht, dass die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflusst (BGH, Beschluss vom 13.06.2023 - 1 StR 126/23, juris Rn. 14 m.w.N.).
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