Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 66 StGB; § 66b StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 267 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache); Aufklärungspflicht; Doppelverfolgungsverbot; Darlegungspflicht - lexetius.com
StGB § 66 b Abs. 1, 2; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Materielle Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Erkennbarkeit von Tatsachen bei der Anordnung einer Maßregel; Beurteilung des Charakters einer Tatsache durch den neuen Richter als neu; Darlegung des erkennbaren ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Umfang der Prüfungspflicht bei nachträglicher Sicherungsverwahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Prüfung, ob Tatsachen für den Richter des Ausgangsverfahrens erkennbar waren und deren Darstellung im Urteil
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 185
- NJW 2007, 1148
- StV 2007, 238
- JR 2008, 167
- StraFo 2007, 249
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen …
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Sie sind nicht nur Voraussetzung dafür, dass ein Verfahren mit dem Ziel der nachträglichen Anordnung eingeleitet werden kann; in ihnen muss sich auch die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (vgl. BGHSt 50, 275, 279).Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein (BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.;… BVerfG (Kammer) StV 2006, 574 Rdn. 18).
Rn. 8 Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Dies gilt auch bei einer Verständigung über das Verfahrensergebnis, die eine Einschränkung der Sachaufklärung nicht zulässt (vgl. BGHSt 50, 40, 49). - BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein (BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.; BVerfG (Kammer) StV 2006, 574 Rdn. 18).
- BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Nur so ist sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (BGHSt 50, 121, 126;… BVerfG aaO Rdn. 20). - BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Mit Blick auf die Voraussetzung "neue Tatsachen" und die dargelegte Auslegung dieses Merkmals müssen deshalb grundsätzlich diejenigen Umstände mitgeteilt werden, deren Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die jetzt als neue Tatsachen angenommenen Umstände dem Richter des Ausgangsverfahrens erkennbar waren (so auch BGHSt 50, 180, 187: Darlegung des erkennbaren Gefährlichkeitssachverhalts). - BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte …
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Dabei ist nicht entscheidend, ob bei dem Verurteilten jetzt erstmals diese Diagnose gestellt worden ist, sondern vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anlassverurteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (BGH StV 2006, 243; NStZ-RR 2006, 302). - BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06
Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue …
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Dabei ist nicht entscheidend, ob bei dem Verurteilten jetzt erstmals diese Diagnose gestellt worden ist, sondern vielmehr, ob die dieser Bewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anlassverurteilung bereits vorlagen und bekannt oder erkennbar waren (BGH StV 2006, 243; NStZ-RR 2006, 302). - BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit; …
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Rn. 8 Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66 a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172). - OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06
Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06
Unter anderem wird auch nicht ersichtlich, ob der Verurteilte damals über sein Geständnis hinaus Angaben zu seinen sexuellen Präferenzen gemacht hat oder ob er einer psychiatrischen Begutachtung durch einen qualifizierten Sachverständigen unterzogen worden ist, bei der unter Anwendung entsprechender Untersuchungsmethoden ggf. weitergehende Erkenntnisse hätten gewonnen werden können (vgl. ThürOLG StV 2006, 640).
- BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08
Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher …
Nach der Rechtsprechung aller Senate darf deshalb die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht auf Umstände gestützt werden, die der Tatrichter des Anlassverfahrens erkannt hat oder hätte erkennen müssen; denn sie darf nicht der nachträglichen Korrektur eines Urteils dienen, in dem die originäre Anordnung der Sicherungsverwahrung fehlerhaft abgelehnt worden war (etwa BGHSt 50, 121, 125 f.; 50, 275, 278; 51, 185, 187 f.;… s. die weiteren Nachw. bei Fischer, StGB 55. Aufl. § 66b Rdn. 18). - BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08
Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung …
Hierdurch unterscheidet sich § 66b Abs. 3 StGB von den Vorschriften des § 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB, wonach (wesentliche) neue, erst nachträglich entstandene Tatsachen oder eine nachträgliche Erweiterung der Kognitionsbefugnis vorliegen müssen (…vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris, Rn. 34 sowie BGHSt 50, 121 ; 50, 275 ; 51, 185 ). - BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer, …
Rn. 17 b) Diese Grundsätze (s. auch BGH NJW 2007, 1148) hat das Landgericht im Ausgangspunkt zwar zugrunde gelegt.
- OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09
Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach …
Den so genannten "nova" kommt für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine zentrale Bedeutung zu (BGHSt 51, 185 ).Sein bisher nicht näher beleuchtetes Verhalten im Vollzug (vgl. dazu BGHSt 51, 185 ) deutet bisher nicht darauf, dass die erforderliche qualifizierte Gefahrenprognose auf bedeutsam neue Tatsachen gestützt werden könnte.
- BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11
Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der …
Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637).
- BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene …
Bei einer vorbehaltenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB aF sind an die Qualität der neuen Tatsachen nicht die gleichen strengen Anforderungen zu stellen wie sie die Rechtsprechung bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung des § 66b StGB aF entwickelt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 125 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 396/06, BGHSt 51, 185, 186 ff.;… Fischer, aaO, § 66b Rn. 17 ff. mwN).Da § 66b StGB aF nicht der nachträglichen Korrektur eines fehlerhaften rechtskräftigen Urteils dienen darf, setzt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass diese auf neuen Tatsachen gründet, die bei der früheren Verurteilung nicht bekannt und auch nicht erkennbar waren und daher nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO hätten aufgeklärt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, BGHSt 50, 275, 278; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - 3 StR 396/06, BGHSt 51, 185, 188;… Fischer, aaO, § 66b Rn. 19 ff. mwN).
- LG Potsdam, 18.03.2010 - 21 NsV 1/10 Neue Tatsachen im Sinne des § 66b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB liegen nur dann vor, wenn nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor dem Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe Umstände bekannt werden, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen (BGH, NJW 2007, 1148; BGH, NStZ 2006, 155, 156).
Angesichts der strengen Anforderungen, die aus verfassungsrechtlichen Gründen an die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu stellen sind (BGH, NJW 2007, 1148; BGH, NStZ 2006, 155, 156), muss es sich um neu aufgetretene oder zumindest erst später erkennbare Anknüpfungstatsachen handeln.
Eine neue rechtliche Bewertung bereits bekannter Umstände (BGH, NStZ 2006, 276, 278; BGH, NStZ 2005, 684, 686) oder eine aufgrund bereits im Zeitpunkt der Aburteilung der Anlasstat vorliegender oder zumindest erkennbarer Anknüpfungstatsachen neu gestellte Diagnose oder Prognosebeurteilung (BGH, NJW 2007, 1074, 1075; BGH, NJW 2007, 1148, 1149;… Fischer, StGB, 56. Auflage, § 66b Rdn. 21) reicht insoweit nicht aus.
- BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf …
Umstände, die für den ersten Tatrichter hingegen erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden demgegenüber als neue Tatsachen in diesem Sinne aus (BGHSt 50, 180, 187; 50, 284, 296; 51, 185, 187; 52, 31, 33; BGH NJW 2006, 3154, 3155; StV 2008, 636, 637). - OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung …
Den so genannten "nova" kommt für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine zentrale Bedeutung zu (BGHSt 51, 185, 186 f.). - OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der …
Hiernach soll entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen nicht nur die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung sein, sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106; BGH 5. Strafsenat - 5 StR 585/05 - vom 22.2.2006; BGH 3. Strafsenat -3 StR 396/06 -, Urteil vom 21.12.2006 -).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 66 StGB; § 66a StGB; § 66b StGB; § 72 StGB
Sicherungsverwahrung (nachträgliche; vorbehaltene); Hang zu erheblichen Straftaten; Prognoseentscheidung; neue Tatsache; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 49 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 b; ; StGB § 177 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Notwendigkeit eines hohen Maßes an prognostischer Sicherheit; Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung als Korrektiv einer ...
- rechtsportal.de
StGB § 66b
Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei unrichtiger Prognose zu den Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 328
- NStZ-RR 2007, 259
- StraFo 2007, 249
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02
Strafmilderung für betrunkene Täter?
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Rn. 6 Entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft musste sich das Landgericht bei der gebotenen Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Milderung des in § 177 Abs. 2 StGB vorgegebenen Strafrahmens gemäß § 21, § 49 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB deshalb zu versagen ist, weil die erhebliche Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit auf verschuldeter Trunkenheit beruht (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31).Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Wird die Erwartung des Gerichts durch in der Suchterkrankung begründete und damit dem Gericht grundsätzlich erkennbare Umstände enttäuscht, so kann das Instrument der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht als Korrektiv der unrichtigen Prognose herangezogen werden (vgl. BVerfG StV 2006, 574, 577). - BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Tatsachen sind nur dann neu, wenn sie das Ausgangsgericht auch bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflicht nicht hätte erkennen können (vgl. BGHSt 50, 121, 125 f., 180, 187; 275, 278).
- BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03
Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation, …
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38). - BGH, 09.09.1997 - 1 StR 408/97
Strafzumessung (besondere Strafempfindlichkeit eines Ausländers als …
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Die Ausländereigenschaft als solche führt nicht bereits zu einer strafmildernd zu berücksichtigenden besonderen Strafempfindlichkeit; dies ist allenfalls beim Vorliegen - hier nicht festgestellter - besonderer Umstände wie mangelnder Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur oder fehlenden familiären Kontaktmöglichkeiten der Fall (vgl. BGHSt 43, 233, 234;… Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 46 Rdn. 43). - BGH, 20.04.2005 - 5 StR 147/05
Versagung der Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB bei …
Auszug aus BGH, 09.11.2006 - 3 StR 360/06
Unter diesen Umständen kann ihm die Alkoholisierung nicht als ein die Schuld erhöhender Umstand angelastet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33 und 38).
- BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08
Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel (enger …
Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 (1 StR 263/00); 2007, 328 (3 StR 360/06); NStZ-RR 2008, 336 (4 StR 152/08)). - BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten …
Sie berücksichtigt nicht, dass das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzt, dass mit der Unterbringung die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2007, 328;… Fischer StGB 55. Aufl. § 72 Rdn. 2a m.w.N.). - BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen; …
Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (…vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (…vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11). - BGH, 05.05.2009 - 3 StR 96/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung; …
Rn. 9 b) Zur Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt anstelle oder neben der Sicherungsverwahrung verweist der Senat auf seine Entscheidungen NStZ 2007, 328; StV 2008, 300 sowie sein Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08. - BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08 Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt würde ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit voraussetzen, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (BGH NStZ 2000, 587 [1 StR 263/00]; 2007, 328 [3 StR 360/06]; NStZ-RR 2008, 336 [4 StR 152/08]).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei Kurierdiensten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Täterschaft oder Teilnahme bei einem Rauschgiftkurier bezüglich eines Handeltreibens mit Rauschgifts; Folgen einer Nichtteilnahme des Rauschgiftkuriers am Ankauf und Verkauf des Rauschgifts und des Fehlens jeglichen Einflusses auf die Bestimmung von Art und Menge des zu ...
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung Mittäterschaft - Beihilfe beim Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 249
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Dessen hätte es aber schon deshalb bedurft, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung selbst angenommen hat (UA 19) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen ist (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 266; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 568/06 m.w.N.). - BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06). - BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06). - BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01
Anrechnung von Bewährungsleistungen bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Bei dieser Sachlage hätte es einer Verfahrensrüge bedurft (BGHSt 4 35, 238; BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01), wenn nicht der Strafausspruch bereits - wie aufgezeigt - aus anderen Gründen der Aufhebung unterläge. - BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
Auszug aus BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07
Dessen hätte es aber schon deshalb bedurft, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rauschgiftkurieren, die - wie vorliegend das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung selbst angenommen hat (UA 19) - lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen ist (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 266; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 568/06 m.w.N.).
- BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der …
Die Aufhebung des tatgerichtlichen Urteils im Strafausspruch durch das Revisionsgericht umfasste auch die Frage der Anrechnung von Bewährungsauflagen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, StraFo 2007, 249). - BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18
Gesamtstrafenbildung im Falle der Einbeziehung einer Bewährungsstrafe: Anrechnung …
Die fehlende Anrechnung ist hier auch auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, StraFo 2007, 249;… Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01, Rn. 3; Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241), weil das Urteil des Landgerichts Angaben zu "bereits geleisteten Arbeitsstunden und Zahlungen' enthält (UA 29) und diese - rechtsfehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92). - BGH, 15.04.2008 - 4 StR 94/08
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben bei Kuriertätigkeiten und Tateinheit mit …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rauschgiftkurieren, die lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, ist grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 266; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07 - m.w.N.). - BGH, 27.02.2007 - 4 StR 50/07
Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Rauschgiftkurieren, die lediglich eine untergeordnete Rolle spielen, ist grundsätzlich nur von Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auszugehen (vgl. BGHSt - GS - 50, 252, 266; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07 - m.w.N.). - BGH, 03.07.2012 - 4 StR 191/12
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung von Strafen nach Ablauf …
Aus dem gleichen Grund kann das Revisionsgericht auch nicht überprüfen, ob zum Nachteil des Angeklagten eine Entscheidung nach § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB unterblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241 f.; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, Rn. 4).
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