Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 242 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 241 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel, tatsächliche Sachherrschaft); Bedrohung (Feststellungen; Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 241 Abs. 1; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 252; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme; Wechsel der tatsächlichen Sachherrschaft als maßgebliches Kriterium für eine vollendete Wegnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1
Vollendung beim Ladendiebstahl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vollendeter Diebstahl trotz offenem, beobachtetem Wegtragen der Beute aus dem Ladenlokal
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 624
- NStZ 2009, 267 (Ls.)
- StraFo 2008, 478
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (…Fischer, StGB 55. Aufl. § 242 Rdn. 17 m. w. N.). - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 23, 254, 255). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86
Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Rn. 8 Hiervon ausgehend lässt die Rechtsprechung bei handlichen und leicht beweglichen Sachen regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das offene Wegtragen des Gegenstands als Wegnahmehandlung genügen und weist in Fällen, in denen der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, einer Person jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft zu, wenn sie den umschlossenen Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhabers verlassen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1967, 896; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 1; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141;… Ruß in LK 11. Aufl. § 242 Rdn. 42). - OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Rn. 8 Hiervon ausgehend lässt die Rechtsprechung bei handlichen und leicht beweglichen Sachen regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das offene Wegtragen des Gegenstands als Wegnahmehandlung genügen und weist in Fällen, in denen der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, einer Person jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft zu, wenn sie den umschlossenen Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhabers verlassen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1967, 896;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 1; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141;… Ruß in LK 11. Aufl. § 242 Rdn. 42). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Das bloße Halten eines kleinen Messers vor den Bauch des Geschädigten kann auch die Bedrohung nur mit einem Vergehen, z. B. einer Körperverletzung sein (vgl. zur subjektiven Seite BGHSt 17, 307 ff.;… Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 14 m. w. N.).
- BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …
Einen bereits gesicherten Gewahrsam setzt die Tatvollendung nicht voraus (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625 mwN). - BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18
Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung nach den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624).Ob er hierbei die Aussicht hat, den Gewahrsam längere Zeit aufrechtzuerhalten, ist für die Frage, ob die Wegnahme vollendet ist, ohne Belang (…RG, aaO), denn die Tatvollendung setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus (BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159).
- OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
Diebstahl von Bekleidung
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271 ff. [273]; BGH, NStZ 2008, 624 [625]) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.Auch wäre der Diebstahlstatbestand - auch bei größeren Sachen, wie vorliegend Jacken und Schuhe - zweifelsfrei dann vollendet gewesen, wenn der Angeklagte mit den Gegenständen die Geschäftsräume verlassen hätte (…BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624 [625]).
Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (OLG Hamm NStZ 2008, 154 f.), anhand der Urteilsgründe nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 207; BGH StraFo 2008, 478).
- OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (BGH, NStZ 2008, 624, 625).Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (…BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).
- BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10
Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände; …
Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN). - BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
Diebstahl (Zueignungsabsicht) und Unterschlagung
Diese konnte im Falle noch nicht vollendeter Wegnahme der Waren im Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Marktes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12) zur Strafbarkeit der Angeklagten wegen (versuchten) Diebstahls führen. - BGH, 21.01.2026 - 3 StR 546/25
Im Wohnhaus noch Raub: Gewalt vor Gewahrsamswechsel zählt
Heimlichkeit oder das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Geschädigten sind (jedenfalls dann) für die Vollendung der Wegnahme nicht erforderlich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12 Rn. 7;… vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 11;… Beschluss vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 628/21, NStZ 2023, 237, 238). - BGH, 04.05.2022 - 6 StR 628/21
Besonders schwerer Raub (Wegnahme: Gewahrsam; Vollendung und Beendigung: …
Dadurch wird lediglich die Rückgabe der Sache an den bisherigen Gewahrsamsinhaber ermöglicht; bereits gesicherter Gewahrsam des Täters ist für die Vollendung der Wegnahme nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158). - OLG Hamm, 28.07.2026 - 3 ORs 29/26
Revision; Beschränkung; konkludent; Auslegung; Diebstahl; Vollendung; Versuch; …
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 -, NJW 1961, 2266; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 -, NStZ 2008, 624) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 -, NStZ 2008, 624). - OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den …
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (…vgl. BGH, a.a.O.).Rn. 12 inhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (…vgl. BGHR StGB, § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).
- BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche …
- BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
- AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08
Aneignung eines Mobiltelefons: Strafbarkeit einer Gewahrsamserlangung durch …
- LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14
Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch
- LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13
Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem …
- BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung …
- BGH, 29.03.2011 - 1 StR 682/10
Zutreffende Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem …
- BayObLG, 03.06.2024 - 203 StRR 172/24
Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
- LG Köln, 29.01.2016 - 103 KLs 28/15
- AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt …
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Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a StGB; Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
Anwendung des schweren Bandendiebstahls auf örtlich begrenzt agierende Jugendbanden im Umfeld von Schulen (organisierte Kriminalität); keine zwingende Rechtsfolgenkompensation bei geringen Verfahrensverzögerungen (Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Recht auf Beschwerde) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 243 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 244 a; ; StGB § 244 a Abs. 1
- Wolters Kluwer
Herausnahme von aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnenden Banden des Anwendungsbereichs des § 244a Strafgesetzbuch (StGB); Anwendung des § 244a StGB auf alle Diebesbanden bei Begehung eines Bandendiebstahls unter den in § 243 Abs. 1 S. 2 StGB genannten ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StGB § 244a
Anwendbarkeit auf alle Diebesbanden bei Vorliegen der Erschwerungsmerkmale - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 625
- NStZ-RR 2011, 268
- StraFo 2008, 478
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; …
Auszug aus BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00 (= NStZ-RR 2000, 343, 344) bezüglich der Jugendbande ausgeführt hat, lassen auch weder die Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch ihr Normzweck eine Intention des Gesetzgebers erkennen, nicht dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzurechnende Banden aus dem Anwendungsbereich des § 244 a StGB herauszunehmen. - BGH, 22.03.2006 - 5 StR 38/06
(Schwerer) Bandendiebstahl (Anforderungen an die Feststellung einer Bande)
Auszug aus BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08
Wenn aber diese erfüllt sind und der Bandendiebstahl etwa unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Voraussetzungen begangen wird, findet § 244 a StGB auf alle Diebesbanden Anwendung (vgl. zur Jugendbande auch BGH, Urteil vom 22. März 2006 - 5 StR 38/06 = NStZ 2006, 574). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88
Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …
Auszug aus BGH, 31.07.2008 - 4 StR 144/08
Rn. 13 Da sich das Verfahren nunmehr nur noch gegen Erwachsene richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (vgl. BGHSt 35, 267).
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