Rechtsprechung
| BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 4 GewSchG; § 1 Abs. 1 Satz 1 und 3 GewSchG
Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des Strafgerichts zur Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung; Auslegung; Maßgeblichkeit der gesetzgeberischen Intention nach Inkrafttreten des FamFG) - lexetius.com
GewSchG § 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafurteil wegen Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung: Notwendige Prüfung der Rechtmäßigkeit der familiengerichtlichen Anordnung durch das Strafgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 GewSchG, § 4 S 1 GewSchG, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafurteil wegen Zuwiderhandlung gegen Gewaltschutzanordnung: Notwendige Prüfung der Rechtmäßigkeit der familiengerichtlichen Anordnung durch das Strafgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung durch das Strafgericht als Voraussetzung der Verurteilung nach § 4 S. 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
GewSchG § 4
Strafbarkeit nach dem Gewaltschutzgesetz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit der Anordnung durch das Strafgericht als Voraussetzung der Verurteilung nach § 4 S. 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gewaltschutzgesetz: Strafgericht muss Rechtmäßigkeit der Anordnung nach GewSchG prüfen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafgericht muss Rechtmäßigkeit der Anordnung nach GewSchG prüfen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuwiderhandlung gegen die Gewaltschutzanordnung - und ihre strafrechtliche Ahndung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bei Verurteilung nach GewSchG ist Strafgericht nicht an Entscheidung des Familiengerichts gebunden
- haerlein.de (Kurzinformation)
Zuwiderhandlung gegen Anordnung nach dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG) - Voraussetzungen für Verurteilung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Doppelte Prüfung bei Verstoß gegen Auflagen wegen häuslicher Gewalt
Besprechungen u.ä.
- uni-bielefeld.de
(Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen ein Kontakt- und Näherungsverbot
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 08.08.2012 - 13 Ns 243/12
- OLG Oldenburg, 21.01.2013 - 1 Ss 183/12
- BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Papierfundstellen
- BGHSt 59, 94
- NJW 2014, 1749
- NStZ 2014, 651
- FamRZ 2014, 559
- StraFo 2014, 130
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Diese Frage muss vielmehr aus der Norm selbst beantwortet werden, denn es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen eine Entscheidung, die von einer Verwaltungsbehörde oder einem anderen als dem über die Strafbarkeit befindenden Gericht getroffen wurde, von der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung abhängen soll oder nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 1988 - 2 BvR 1154/86 und 234/87, BVerfGE 78, 374, 381 f.; vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 256; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, BVerfGE 87, 399, 408 jeweils für Zuwiderhandlungen gegen eine Verwaltungsanordnung; Lampe, jurisPRStrafR 5/2011 Anm. 2).Demgegenüber wird andererseits im Rahmen der Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Versammlung trotz vollziehbaren Verbots nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Verwaltungsentscheidung durch die Strafgerichte verlangt (…BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 1 BvR 2165/96 und 2168/96, juris Rn. 13; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, NStZ 1993, 190, 191).
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Diese Frage muss vielmehr aus der Norm selbst beantwortet werden, denn es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen eine Entscheidung, die von einer Verwaltungsbehörde oder einem anderen als dem über die Strafbarkeit befindenden Gericht getroffen wurde, von der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung abhängen soll oder nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 1988 - 2 BvR 1154/86 und 234/87, BVerfGE 78, 374, 381 f.; vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 256; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, BVerfGE 87, 399, 408 jeweils für Zuwiderhandlungen gegen eine Verwaltungsanordnung; Lampe, jurisPRStrafR 5/2011 Anm. 2).So wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einerseits das Erfordernis der Vollziehbarkeit in § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VereinsG (BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 256) oder § 327 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85, BVerfGE 75, 329, 346) zwar als Einschränkung der Überprüfungspflicht verstanden.
- BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Fernmeldeanlagengesetz
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Diese Frage muss vielmehr aus der Norm selbst beantwortet werden, denn es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen eine Entscheidung, die von einer Verwaltungsbehörde oder einem anderen als dem über die Strafbarkeit befindenden Gericht getroffen wurde, von der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung abhängen soll oder nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. Juni 1988 - 2 BvR 1154/86 und 234/87, BVerfGE 78, 374, 381 f.; vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 256; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, BVerfGE 87, 399, 408 jeweils für Zuwiderhandlungen gegen eine Verwaltungsanordnung; Lampe, jurisPRStrafR 5/2011 Anm. 2).
- BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85
Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
So wird in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einerseits das Erfordernis der Vollziehbarkeit in § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VereinsG (BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 256) oder § 327 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1987 - 2 BvL 11/85, BVerfGE 75, 329, 346) zwar als Einschränkung der Überprüfungspflicht verstanden. - BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als …
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Bei dieser Strafnorm handelt es sich um eine Blankettvorschrift, deren Verbotsgehalt sich aus der zugrunde liegenden Entscheidung des Familiengerichts ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259). - BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12
Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (verfassungsrechtlich …
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Auch dort spricht der Gesetzestext nur von einer "bestimmten" Weisung der in § 68b Abs. 1 StGB bezeichneten Art. Es entspricht indes einhelliger Auffassung in Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 486/12, BGHSt 58, 136) und Literatur (…vgl. etwa Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 145a Rn. 2;… MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 145a Rn. 10), dass auch eine aus anderen Gründen rechtsfehlerhafte Weisung - wenn sie etwa unzulässig oder ihre Erfüllung für den Verurteilten unzumutbar (§ 68b Abs. 3 StGB) ist, - die Strafbarkeit nach § 145a StGB nicht begründen kann. - OLG Celle, 13.02.2007 - 32 Ss 2/07
Strafverfolgung nach § 4 Gewaltschutzgesetz (GewaltSchG) bei Fehlerhaftigkeit der …
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Oldenburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 2. März 2006 - 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 13. Februar 2007 - 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 29. April 2010 - 2-30/09 (REV) - 1 Ss 77/09) gehindert. - OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09
Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung …
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Oldenburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 2. März 2006 - 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 13. Februar 2007 - 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 29. April 2010 - 2-30/09 (REV) - 1 Ss 77/09) gehindert. - OLG Hamm, 02.03.2006 - 3 Ss 35/06
Gewaltschutzgesetz; materielle Rechtmäßigkeit; Anordnung; Überprüfung; …
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Oldenburg durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 2. März 2006 - 3 Ss 35/06, NStZ 2007, 486), des Oberlandesgerichts Celle (Urteil vom 13. Februar 2007 - 32 Ss 2/07, NStZ 2007, 485) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 29. April 2010 - 2-30/09 (REV) - 1 Ss 77/09) gehindert. - BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
Auszug aus BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13
Demgegenüber wird andererseits im Rahmen der Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Versammlung trotz vollziehbaren Verbots nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 VersG eine Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Verwaltungsentscheidung durch die Strafgerichte verlangt (BVerfG, Beschlüsse vom 12. März 1998 - 1 BvR 2165/96 und 2168/96, juris Rn. 13; vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 und 576/91, NStZ 1993, 190, 191).
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 270/16
Zuwiderhandeln gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (Darstellung im Urteil); …
Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt (BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94). - BGH, 09.01.2025 - 3 StR 340/24
Teileinstellung bei mehreren Taten (irrtümliche Einstellung); Beschränkung der …
Die Annahme einer rechtswidrigen Tat nach § 4 Satz 1 Nr. 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht selbst die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, ohne an die Entscheidung des Familiengerichts gebunden zu sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2024 - 6 StR 158/24, NStZ-RR 2024, 357 f.;… vom 21. März 2023 - 6 StR 19/23, StV 2024, 124 Rn. 5;… vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris Rn. 26; vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 64 Rn. 10 ff.; KG, Beschluss vom 18. November 2021 - (2) 121 Ss 134/21 (27/21), StV 2023, 545, 546; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22. März 2023 - 1 ORs 6/23, juris Rn. 3 ff.). - OLG Bamberg, 31.01.2017 - 3 OLG 6 Ss 4/17
Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung
Die strafgerichtliche Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen Zuwiderhandlungen gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Schutzanordnung überprüft und dabei die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 GewSchG eigenständig feststellt und im Urteil darstellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13 = BGHSt 59, 94 = NJW 2014, 1749 = JZ 2014, 630 = NStZ 2014, 651 und 28.01.2016 - 3 StR 521/15 = NStZ-RR 2016, 135).Rn. 3 II. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der statthaften (§ 333 StPO) und auch im Übrigen zulässigen Revision des Angeklagten zwingt den Senat zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil es das Landgericht versäumt hat, die materielle Rechtmäßigkeit der auf Antrag der Nebenklägerin mit Beschluss des Familiengerichts vom 21.02.2014 nach mündlicher Verhandlung erlassenen vollstreckbaren Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG zu überprüfen, nämlich deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig festzustellen und im Urteil darzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28.11.2013 - 3 StR 40/13 = BGHSt 59, 94 = NJW 2014, 1749 = JZ 2014, 630 = NStZ 2014, 651 und vom 28.01.2016 - 3 StR 521/15 = NStZ-RR 2016, 135).
- BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15
Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen …
Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG setzt u.a. voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94). - OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis
Rn. 30 Der Senat verkennt nicht, dass nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Frage der Akzessorietät in jedem Einzelfall anhand der jeweiligen konkreten Strafnorm zu bestimmen ist und z.B. die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit einer familiengerichtlichen Gewaltschutzanordnung bei der Prüfung der Strafbarkeit gem. § 4 GewSchutzG durch die Strafgerichte zu erfolgen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13 -, BGHSt 59, 94-105). - BGH, 28.05.2024 - 6 StR 158/24
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen …
Die Annahme einer rechtswidrigen Tat nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt jedoch voraus, dass das Strafgericht selbst die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei eigenständig deren tatbestandliche Voraussetzungen ohne Bindung an die amtsgerichtliche Entscheidung feststellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94; vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16; vom 21. März 2023 - 6 StR 19/23, StV 2024, 124). - LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung gemäß § 1 Abs. 1 des Gewaltschutzgesetzes, die die Kammer eigenständig und ohne Bindung an die familiengerichtliche Entscheidung zu prüfen hat (vgl. BGH B. v. 28.11.2013, 3 StR 40/13 - juris), konnte in Anbetracht des Fehlens einer vorsätzlichen Körperverletzung nicht festgestellt werden.
- KG, 18.11.2021 - 121 Ss 134/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine …
Eine Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt, wobei es an die Entscheidung des Familiengerichts insoweit nicht gebunden ist (vgl. BGH NJW 2014, 1749-1752). - BGH, 14.07.2025 - 4 StR 17/25
Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (materielle …
Rn. 5 Ein Schuldspruch nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden (vgl. BT-Drucks. 14/5429 S. 32, 42; BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 6 StR 158/24 Rn. 2; Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94 Rn. 12). - BGH, 26.07.2016 - 3 StR 211/16
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Der Senat weist im Übrigen darauf hin, dass die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG voraussetzt, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt (BGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 3 StR 40/13, BGHSt 59, 94). - BGH, 23.07.2025 - 6 StR 120/25
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen …
- OLG Brandenburg, 22.03.2023 - 1 ORs 6/23
Ausführungen des Gerichts zu tatbestandlichen Voraussetzungen nach …
- BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Gewaltschutzgesetz (Strafvorschriften: Zuwiderhandlung; Prüfung der materiellen …
- OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18
Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine …
- BGH, 25.10.2022 - 4 StR 228/22
Entfall der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Zuwiderhandlung gegen …
- OLG Brandenburg, 03.02.2020 - 53 Ss 146/19
Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Zuwiderhandlung gegen eine …
- KG, 18.11.2021 - 2 Ss 27/21
Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine …
- LG Düsseldorf, 04.12.2019 - 1 Ks 15/19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, Art 2 Abs 1 GG
Führungsaufsicht: Anforderungen an die Begründung der Untersagung des Verlassens der Gebotszone und der Anordnung der "elektronischen Fußfessel" - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Untersagung gegenüber einem Verurteilten jegliches und kurzfristiges Verlassen einer Gebotszone bei einer Weisung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.11.2013 - 21 JuJs 451/08
- LG Berlin, 18.11.2013 - 594 StVK 365/13
- KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 175
- StV 2015, 503
- StraFo 2014, 130
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (10)
- OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).Neben einer derartigen abschreckenden Wirkung kann die Führungsaufsichtsstelle mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf etwaige Verstöße auch schneller mit Maßnahmen der Führungsaufsicht, etwa einer Intensivierung der Betreuung, reagieren und es den zuständigen Behörden erleichtern, im Falle einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Leib und Leben Dritter einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403, Seite 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).
- OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13
Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Dem somit hohen Bestrafungsrisiko kommt eine erheblich abschreckende Wirkung zu, durch welche die innere Schwelle des Verurteilten zur Begehung neuer Taten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -).Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrenprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -).
- OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12
Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Soweit eine solche Weisung ermessensfehlerfrei (erneut) erteilt werden würde, wäre eine elektronische Aufenthaltsüberwachung dazu erforderlich, die Erfüllung dieser Weisung zu überwachen und den Verurteilten so von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 -).Neben einer derartigen abschreckenden Wirkung kann die Führungsaufsichtsstelle mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf etwaige Verstöße auch schneller mit Maßnahmen der Führungsaufsicht, etwa einer Intensivierung der Betreuung, reagieren und es den zuständigen Behörden erleichtern, im Falle einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Leib und Leben Dritter einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403, Seite 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).
- OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen; …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).Grundsätzlich ist daher die Aufenthaltsbeschränkung auf Teile einer größeren Stadt zulässig (…vgl. OLG Rostock aaO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12).
- BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Rn. 9 2. Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder (rückfall-) gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28, 29). - BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Entsprechend dem Gebot des fairen Verfahrens ist es dem Verurteilten zwar gestattet, sich bei der mündlichen Anhörung des Beistands eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2301 mit Anm. Hohmann NStZ 1993, 555). - OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrenprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -). - OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05
Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Gesetzeswidrig sind Anordnungen nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 327, 328; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 -); dies gilt ferner dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist. - OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11
Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Allerdings gibt § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB dem Gericht nur die Möglichkeit zu einer Mobilitätsbeschränkung, gestattet jedoch nicht, einem Verurteilten einen bestimmten Wohnsitz zuzuweisen ( vgl. OLG München, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 1 Ws 118/11-). - OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13
Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von …
Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
Da eine solche Weisung hier vor allem in Kombination mit einer Weisung im Sinne von § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB zu einer erheblichen Einschränkung von Grundrechten (insbes. Aus Art. 2 GG) führt, hätte deren Erforderlichkeit eingehend dargelegt werden müssen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 -).
- KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18
Anforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz…, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10 ; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - jeweils m. w. Nachw.).Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (…ständ. Rspr., z. B. Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 19;… OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10;… Senat a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
Sind aber Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 28; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 29 ; jeweils m. w. Nachw.).
Entgegen dem Vortrag des Verurteilten lässt sich der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris) nicht entnehmen, dass eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB nur im Zusammenhang mit einer Weisung nach Nr. 1 oder 2 der Vorschrift erteilt werden dürfte.
Rn. 27 e) Sollte die Strafvollstreckungskammer das Vorliegen der Voraussetzungen der Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB bejahen, wird sie zu erörtern haben, ob dem Verurteilten als Ergänzung eine Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB zu erteilen ist, die die Aufstellung einer so genannten Home-Unit in der Wohnung und die Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen an diesem Gerät zum Inhalt hat (…Thüringisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 33;… Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 53;… OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 36; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11. März 2013 a. a. O., juris Rdnr. 52; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 26 ).
- KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15
Führungsaufsicht: Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris];… Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).
Der Verurteilte soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass er den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, verlässt (Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).
Grundsätzlich ist es im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB möglich, dem Verurteilten - wie hier geschehen - jegliches Verlassen, also auch ein nur kurzfristiges Verlassen eines Gebietes zu untersagen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).
- KG, 22.03.2023 - 5 Ws 225/22
Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Entfallen der Führungsaufsicht; Weisung …
Die verurteilte Person soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass sie den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, verlässt (vgl. KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rn. 13 ).Rn. 33 Für die insoweit vorzunehmende Gefährlichkeitsprognose kommt es auf das Ergebnis einer Gesamtwürdigung der verurteilten Person und ihrer bisherigen Straftaten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Strafvollzug und gegebenenfalls der bisherigen Zeit der Führungsaufsicht an (ständ. Rspr., vgl. KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 a. a. O., juris Rn. 23;… Senat, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 -, juris Rn. 24, und 16. Mai 2018, a. a. O., juris Rn. 18; jew. m. w. Nachw.).
Es ist zu beachten, dass die Weisung in einem Mindestmaß stützend wirken muss und die Resozialisierungspotentiale der verurteilten Person nicht aus reinen Überwachungsinteressen heraus überfordern oder gefährden darf (KG, Beschluss vom 23. Januar 2014, a. a. O., juris Rn. 33;… Senat, jew. a. a. O.; jew. m. w. Nachw.).
- KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20
Erteilung von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Anforderungen an die …
Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG…, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rn. 10 ; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 -, jeweils m.w.N.).Sind aber Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (…vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 29;… Senat, Beschlüsse vom 19. April 2018, a.a.O. und 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 10 ).
Denn nach dem derzeitigen Wortlaut der Weisung müsste der Verurteilte für jede beabsichtigte Übertretung der Landesgrenze ein Genehmigungsverfahren bei der Führungsaufsichtsstelle in Gang setzen, um sicher einer Strafbarkeit nach § 145a StGB zu entgehen (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 15 und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 8 ).
- OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16
Fortdauer der Vollstreckung einer Maßregel über zehn Jahre hinaus nur bei …
Anders als das Kammergericht (NStZ-RR 2014, 175) meint der Senat auch, dass § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur die Zuweisung eines Wohnortes i.S. einer Gemeinde als (unterster) Gebietskörperschaft ermöglicht. - KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16
Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris];… Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).
Die verurteilte Person soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass sie den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, ohne Wissen der Führungsaufsichtsstelle verlässt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, Rdn. 13 [juris]).
- KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18
Führungsaufsicht: Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung einer …
Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz…, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG…, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10 ; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018 - 5 Ws 43 - 44/18 -, jeweils m. w. Nachw.).Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (…ständ. Rspr., z. B. Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 19;… OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10;… Senat jeweils a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
Sind Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 28; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 29 ; Senat…, Beschluss vom 19. April 2018 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
- KG, 14.01.2020 - 5 Ws 165/19
Vermeidung mehrerer parallel laufender Führungsaufsichten im Falle der …
Soweit in zeitlicher Hinsicht keine Einschränkung der Weisung getroffen wird, bedeutet jegliches Verlassen des bestimmten Bereiches ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle, und sei es auch noch so kurz, einen Verstoß gegen die Weisung (vgl. OLG Jena…, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - 1 Ws 416/09 - juris Rn. 43; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris Rn. 4, 15).Eine solche uneingeschränkte und damit besonders stark belastende (…vgl. OLG Jena, a.a.O., juris Rn. 39 f.) Weisung ist zwar möglich (so auch OLG Nürnberg…, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris Rn. 33 f.; KG, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 -), stellt aber erhöhte Anforderungen an ihre Rechtfertigung und darzulegende Begründung (…vgl. OLG Jena, a.a.O., juris Rn. 43 …sowie Beschluss vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 - juris Rn. 23; ebenso für eine Mobilitätsbeschränkungsweisung in Kombination mit einer Weisung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris Rn. 15 f.;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68b Rn. 5).
- KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
Führungsaufsicht: Aufenthaltsverbot für ein größeres Gebiet oder einen …
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).Die getroffene Weisung, Berlin-M. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Führungsaufsichtsstelle aufzusuchen, hält sich damit im Rahmen der vom Gesetz eröffneten Ausgestaltungsmöglichkeiten (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - zur Bestimmung einer "Gebotszone").
- KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von …
Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris;… Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO;… 29. März 2018 aaO;… 30. März 2016 aaO;… 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. März 2016 aaO und vom 23. Januar 2014 aaO; st. Rspr.).
- OLG Frankfurt, 08.09.2026 - 3 Ws 398/26
Einzelfallbezogene Begründung der Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
- KG, 14.04.2025 - 2 Ws 9/25
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nach Ablauf der Höchstfrist für eine …
- OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der …
- KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19
Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift
- KG, 20.12.2019 - 5 Ws 201/19
Anforderungen an Weisungen während der Führungsaufsicht
- OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".