Rechtsprechung
| EuG, 07.12.2010 - T-59/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...
- Europäischer Gerichtshof
Nute Partecipazioni und La Perla / OHMI - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...
- EU-Kommission
Nute Partecipazioni und La Perla / OHMI - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...
- EU-Kommission
Nute Partecipazioni und La Perla / OHMI - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsmarke; Nichtigkeitsverfahren; Relatives Eintragungshindernis bezüglich der Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC infolge älterer nationaler Bildmarken la PERLA; Rufschädigung; Nute Partecipazioni SpA und La Perla Srl gegen HABM
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinschaftsmarke; Nichtigkeitsverfahren; Relatives Eintragungshindernis bezüglich der Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC infolge älterer nationaler Bildmarken la PERLA; Rufschädigung; Nute Partecipazioni SpA und La Perla Srl gegen HABM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Nute Partecipazioni und La Perla / OHMI - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC - Ältere nationale Bildmarken la PERLA - Relatives Eintragungshindernis - Schädigung des Rufs - Art. 8 Abs. 5 und Art. 52 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 ...
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Markenrecht: die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 7. Februar 2008 - Nute Partecipazioni und La Perla / HABM - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberinnen von nationalen Bild- und Wortmarken, die das Wort "PERLA" enthalten, für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 24, 25 und 35 auf Aufhebung der Entscheidung R-537/2004-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den ...
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2011, 324
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 18.06.2009 - C-487/07
DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 30 Das Vorliegen einer solchen Verknüpfung beim Publikum stellt eine notwendige Voraussetzung dar, die aber als solche nicht für den Schluss genügt, dass eine der Beeinträchtigungen gegeben ist, gegen die Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 bekannte Marken schützt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnr. 37).Rn. 32 Eine dieser drei Arten von Beeinträchtigungen genügt dafür, dass Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 anwendbar ist (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnrn.
Er umfasst insbesondere die Fälle, in denen aufgrund der Übertragung des Bildes der Marke oder der durch sie vermittelten Merkmale auf die mit dem identischen oder ähnlichen Zeichen gekennzeichneten Waren eine eindeutige Ausnutzung der bekannten Marke gegeben ist (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 41).
Rn. 41 Der Vorteil, den ein Dritter aus der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke zieht, kann sich als unlauter erweisen, auch wenn die Benutzung des identischen oder ähnlichen Zeichens weder die Unterscheidungskraft noch die Wertschätzung der Marke oder allgemeiner den Inhaber der Marke beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 43).
Je unmittelbarer und stärker die ältere Marke durch die jüngere Marke in Erinnerung gerufen wird, desto größer ist die Gefahr, dass die gegenwärtige oder künftige Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Intel Corporation, Randnrn. 67 bis 69, und Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 44).
Rn. 43 Außerdem ist festzustellen, dass im Rahmen einer solchen umfassenden Beurteilung gegebenenfalls auch berücksichtigt werden kann, ob eine Gefahr der Verwässerung oder der Verunglimpfung der älteren Marke besteht (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 45).
Rn. 44 Versucht ein Dritter, sich durch die Verwendung einer Marke, die einer bekannten Marke ähnlich ist, in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und, ohne eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen und ohne dafür eigene Anstrengungen machen zu müssen, die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen, ist der sich aus dieser Verwendung ergebende Vorteil als unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke anzusehen (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 49).
Der Vorteil, der sich aus der Verwendung einer Marke, die einer bekannten Marke ähnlich ist, durch einen Dritten ergibt, ist die unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke durch den Dritten, wenn dieser durch die Verwendung versucht, sich in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen (vgl. entsprechend Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 50).
- EuG, 16.05.2007 - T-137/05
La Perla / OHMI - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC)
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 11 Mit Klageschrift, die am 1. April 2005 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die erste Klägerin eine Klage, die unter dem Aktenzeichen T-137/05 eingetragen wurde und auf Aufhebung der ersten Entscheidung gerichtet war; sie rügte erstens einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94, zweitens einen Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung und drittens eine Verletzung der Begründungspflicht.Rn. 12 Mit Urteil vom 16. Mai 2007, La Perla/HABM - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC) (T-137/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: Urteil des Gerichts) hat das Gericht der Klage der ersten Klägerin stattgegeben und festgestellt, dass erstens die Wertschätzung der älteren Marke la PERLA, eingetragen unter der Nr. 769526, nachgewiesen sei und dass zweitens die Beschwerdekammer fehlerhaft angenommen habe, dass die ältere Marke la PERLA, eingetragen unter der Nr. 769526, und die Marke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC für die Annahme einer Verbindung zwischen ihnen, wie für die Zwecke der Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 erforderlich, einander nicht ausreichend ähnelten.
Ferner verweisen sie darauf, dass die Nichtigkeitsabteilung angenommen habe, das Vorbringen der ersten Klägerin und die von ihr vorgelegten Beweise genügten als Nachweis, dass die Benutzung der Marke NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marke la PERLA auszunutzen geeignet sei, und dass das HABM in seiner Klagebeantwortung in der Rechtssache T-137/05 ausgeführt habe, dass die "Prüfung der dritten Voraussetzung … - Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke - … auch in diesem Fall die Rügen der [ersten] Klägerin [bestätigt]".
Rn. 63 Die Klägerinnen weisen darauf hin, dass die Nichtigkeitsabteilung die Ansicht vertreten habe, der von der Streithelferin angeführte Grund reiche nicht aus, um die Benutzung zu rechtfertigen, und dass auch das HABM in der Rechtssache T-137/05 ausgeführt habe, dass die Streithelferin "ebenfalls im Verwaltungsverfahren keine triftigen Gründe anführen [konnte], um die betreffende Benutzung zu rechtfertigen, und auf diese Weise die folgende Voraussetzung für die Anwendung des Schutzes, der über die bloßen von der Marke erfassten Waren hinausgeht, erfüllt [hatte]".
- EuG, 05.12.2000 - T-32/00
Messe München / HABM (electronica)
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 66 In Bezug auf die Entscheidung des Tribunale Modena (Italien), auf die sich die Streithelferin beruft, um darzutun, dass die von den Klägerinnen angeführten Ereignisse nicht von der Streithelferin zu vertreten seien, genügt der Hinweis, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von ihm eigenen Zielsetzungen und Vorschriften besteht und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47, und vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71).
- EuG, 23.09.2009 - T-409/07
Cohausz / OHMI - Izquierdo Faces (acopat)
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 66 In Bezug auf die Entscheidung des Tribunale Modena (Italien), auf die sich die Streithelferin beruft, um darzutun, dass die von den Klägerinnen angeführten Ereignisse nicht von der Streithelferin zu vertreten seien, genügt der Hinweis, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von ihm eigenen Zielsetzungen und Vorschriften besteht und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (Urteil des Gerichts vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg. 2000, II-3829, Randnr. 47, und vom 23. September 2009, Cohausz/HABM - Izquierdo Faces [acopat], T-409/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 71). - EuG, 14.07.2009 - T-300/08
Hoo Hing / OHMI - Tresplain Investments (Golden Elephant Brand)
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Soweit daher die Beschwerdekammer im verfügenden Teil der angefochtenen Entscheidung dem Antrag auf Nichtigerklärung stattgegeben hat, können die Klägerinnen sie nicht mehr anfechten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2009, Hoo Hing/HABM - Tresplain Investments [Golden Elephant Brand], T-300/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 27.11.2008 - C-252/07
Intel Corporation - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Art. 4 Abs. 4 Buchst. a - …
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 29 Treten die in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Beeinträchtigungen auf, so sind sie die Folge eines bestimmten Grades der Ähnlichkeit zwischen der älteren und der jüngeren Marke, aufgrund dessen die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen diesen Marken sehen, beide also gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (Urteil des Gerichtshofs vom 12. März 2009, Antartica/HABM, C-320/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, Beschluss des Gerichtshofs vom 30. April 2009, Japan Tobacco/HABM, C-136/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 2, vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-8823, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 22.03.2007 - T-215/03
SIGLA / OHMI - Elleni Holding (VIPS) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Da diese Voraussetzungen zusammen erfüllt sein müssen, scheidet die Anwendung der Bestimmung aus, wenn nur eine von ihnen nicht vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 22. März 2007, Sigla/HABM - Elleni Holding [VIPS], T-215/03, Slg. 2007, II-711, Randnrn. - EuG, 11.07.2007 - T-150/04
Mülhens / OHMI - Minoronzoni (TOSCA BLU) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
34 und 35, vom 11. Juli 2007, Mülhens/HABM - Minoronzoni [TOSCA BLU], T-150/04, Slg. 2007, II-2353, Randnr. 55, und vom 30. Januar 2008, Japan Tobacco/HABM - Torrefacção Camelo [CAMELO], T-128/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45). - EuGH, 12.03.2009 - C-320/07
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 29 Treten die in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Beeinträchtigungen auf, so sind sie die Folge eines bestimmten Grades der Ähnlichkeit zwischen der älteren und der jüngeren Marke, aufgrund dessen die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen diesen Marken sehen, beide also gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (Urteil des Gerichtshofs vom 12. März 2009, Antartica/HABM, C-320/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, Beschluss des Gerichtshofs vom 30. April 2009, Japan Tobacco/HABM, C-136/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 2, vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-8823, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.04.2009 - C-136/08
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuG, 07.12.2010 - T-59/08
Rn. 29 Treten die in Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 genannten Beeinträchtigungen auf, so sind sie die Folge eines bestimmten Grades der Ähnlichkeit zwischen der älteren und der jüngeren Marke, aufgrund dessen die beteiligten Verkehrskreise einen Zusammenhang zwischen diesen Marken sehen, beide also gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (Urteil des Gerichtshofs vom 12. März 2009, Antartica/HABM, C-320/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43, Beschluss des Gerichtshofs vom 30. April 2009, Japan Tobacco/HABM, C-136/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 2, vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 2008, 1ntel Corporation, C-252/07, Slg. 2008, I-8823, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 30.01.2008 - T-128/06
Japan Tobacco / OHMI - Torrefacção Camelo (CAMELO)
- EuG, 05.07.2016 - T-518/13
Future Enterprises / EUIPO - McDonald's International Property (MACCOFFEE) - …
Rn. 87 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Herstellung einer solchen Verknüpfung durch das maßgebliche Publikum eine notwendige, aber als solche nicht ausreichende Voraussetzung für die Schlussfolgerung darstellt, dass eine der Beeinträchtigungen gegeben ist, gegen die Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 2007/2009 bekannte Marken schützt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2010, Nute Partecipazioni und La Perla/HABM - Worldgem Brands [NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC], T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 88 Um in den Genuss des Schutzes gemäß Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 zu gelangen, muss der Inhaber der älteren Unionsmarke nämlich den Nachweis erbringen, dass die ungerechtfertigte Benutzung der Marken, deren Nichtigerklärung beantragt wird, die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Unionsmarke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 89 Schon eine dieser drei Arten von Beeinträchtigungen genügt dafür, dass Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 anwendbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei sich sowohl die Nichtigkeitsabteilung als auch die Beschwerdekammer - in der angefochtenen Entscheidung - auf die Feststellung einer Beeinträchtigung aufgrund einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Marke McDONALD'S beschränkt haben.
Es ergibt sich aus der Benutzung einer Marke, die der älteren Unionsmarke ähnlich ist, durch einen Dritten, wenn dieser durch die Benutzung versucht, im Kielwasser dieser Marke von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Inhabers der älteren Unionsmarke zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, EU:C:2009:378, Rn. 50, und vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Je unmittelbarer und stärker die ältere Unionsmarke durch die Marke, deren Nichtigerklärung beantragt wird, in Erinnerung gerufen wird, desto größer ist die Gefahr, dass die gegenwärtige oder künftige Benutzung des Zeichens die Wertschätzung der älteren Unionsmarke in unlauterer Weise ausnutzt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Inhaber der älteren Unionsmarke muss allerdings das Vorliegen von Gesichtspunkten dartun, aus denen auf die ernsthafte Gefahr einer künftigen Beeinträchtigung geschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 33 und 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 97 Ist es dem Inhaber der älteren Unionsmarke gelungen, entweder das Vorliegen einer tatsächlichen und gegenwärtigen Beeinträchtigung seiner Marke oder, wenn es daran fehlt, das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr einer solchen künftigen Beeinträchtigung darzutun, obliegt dem Inhaber der Marke, deren Nichtigerklärung beantragt wird, der Nachweis, dass es für die Benutzung dieser Marke einen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2010, NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC, T-59/08, EU:T:2010:500, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BPatG, 24.09.2019 - 27 W (pat) 48/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Gtarcade/GTA (Unionsmarke)/GTA (Unionsmarke)" - zur …
Die Wertschätzung der älteren bekannten Marke wird ausgenutzt, wenn die jüngere Marke sich in die Sogwirkung der bekannten Marke begibt, um von deren Anziehungskraft, Ansehen und Ruf zu profitieren, ohne eine finanzielle Gegenleistung oder eigene Anstrengungen aufzuwenden (…vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 49 - L"Oréal/ Bellure;… EUGH GRUR 2010, 445 Rn. 102 - Google/Google France; EuG GRUR Int. 2011, 324 Rn. 44 - La Perla).Dies ist der Fall, wenn sie die Vorteile, den wirtschaftlichen Wert der Marke und die Anstrengungen des Inhaber der bekannten Marke zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Markenimages ausnutzt (…vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Rn. 41 und 49 - L"Oréal/ Bellure; EuG GRUR Int. 2011, 324 Rn. 40 - La Perla), indem sie im Wege des Imagetransfers Assoziationen mit der bekannten Marke erweckt und den fremden guten Ruf zugunsten des eigenen Absatz und der eigenen Vermarktung anzapft (…vgl. BGH GRUR 2010, 161 Rn. 33 - Gib mal Zeitung;… EuG GRUR Int. 2007, 730 Rn. 40 - VIPS).
- EuG, 06.07.2012 - T-60/10
Das Theaterensemble The Royal Shakespeare Company erwirkt die Nichtigerklärung …
The existence of an unfair advantage taken of the distinctive character or the repute of the earlier mark, in so far as what is prohibited is the drawing of benefit from that mark by the proprietor of the later mark, must be assessed by reference to average consumers of the goods or services for which the later mark is registered, who are reasonably well informed and reasonably observant and circumspect (see, by analogy, Intel Corporation, paragraph 19 above, paragraphs 35 and 36; judgment of 12 March 2009 in Case C 320/07 P Antartica v OHIM, not published in the ECR, paragraphs 46 to 48; and Case T 59/08 Nute Partecipazioni and La Perla v OHIM - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC) [2010] ECR I 0000, paragraph 35).
- EuG, 27.11.2014 - T-173/11
Hesse und Lutter & Partner / OHMI - Porsche (Carrera) - Gemeinschaftsmarke - …
Der Inhaber der älteren Marke muss allerdings das Vorliegen von Gesichtspunkten dartun, aus denen auf die ernsthafte Gefahr einer künftigen Beeinträchtigung geschlossen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2010, Nute Partecipazioni und La Perla/HABM - Worldgem Brands [NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC], T-59/08, Slg, EU:T:2010:500, Rn. 33…, vom 29. März 2012, You-Q/HABM - Apple Corps [BEATLE], T-369/10, EU:T:2012:177, Rn. 61, …und vom 25. Januar 2012, Viaguara/HABM - Pfizer [VIAGUARA], T-332/10, EU:T:2012:26, Rn. 25). - EuG, 11.07.2013 - T-321/10
SA.PAR. / OHMI - Salini Costruttori (GRUPPO SALINI) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 47 Unter diesen Umständen kann das Gericht, wenn es zu dem Schluss kommt, dass einer der vom Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren angeführten Nichtigkeitsgründe vorliegt, seine Rechtmäßigkeitskontrolle auf den Klagegrund beschränken, der sich auf diesen Nichtigkeitsgrund bezieht, wenn dieser für die Begründung einer Entscheidung, mit der dem Antrag auf Nichtigerklärung stattgegeben wird, ausreicht (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 27 und 28; vgl. Urteile des Gerichts vom 22. März 2007, Sigla/HABM - Elleni Holding [VIPS], T-215/03, Slg. 2007, II-711, Randnr. 100, und vom 7. Dezember 2010, Nute Partecipazioni et La Perla/HABM - Worldgem Brands [NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC], T-59/08, Slg. 2010, II-5595, Randnr. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.02.2015 - T-505/12
Compagnie des montres Longines, Francillon / OHMI - Cheng (B) - …
Rn. 41 Die Beschwerdekammer nimmt schließlich auf das Urteil vom 7. Dezember 2010, Nute Partecipazioni und La Perla/HABM - Worldgem Brands (NIMEI LA PERLA MODERN CLASSIC) (T-59/08, Slg, EU:T:2010:500, Rn. 36), Bezug und stellt fest, aus diesem Urteil ergebe sich, dass Schmuckwaren und Damenbekleidung nahe beieinanderliegenden Marktsegmenten angehörten und dass daher ein bestimmter Ähnlichkeitsgrad zwischen den Marken bestehen müsse, um Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 anwenden zu können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".