Rechtsprechung
| EuG, 26.10.2010 - T-236/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2006 - Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Bindungswirkung einer einseitigen Protokollerklärung der Kommission zu einer Tagung des AStV
- Europäischer Gerichtshof
Deutschland / Kommission
EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2006 - Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Bindungswirkung einer einseitigen Protokollerklärung der Kommission zu einer Tagung des AStV
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2006 - Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Bindungswirkung einer einseitigen Protokollerklärung der Kommission zu einer Tagung des AStV
- EU-Kommission
Deutschland / Kommission
EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2006 - Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Bindungswirkung einer einseitigen Protokollerklärung der Kommission zu einer Tagung des AStV“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EAGFL [Abteilung Garantie]; Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2006; Festsetzung der Wiedereinziehungsbeträge durch die Kommission; Bekanntgabe der Berechnungsmethode; Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
EAGFL [Abteilung Garantie]; Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2006; Festsetzung der Wiedereinziehungsbeträge durch die Kommission; Bekanntgabe der Berechnungsmethode; Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Deutschland / Kommission
EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2006 - Beginn der Anwendung des Art. 32 Abs. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 - Bindungswirkung einer einseitigen Protokollerklärung der Kommission zu einer Tagung des AStV
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2007) 1901 endg. der Kommission vom 27. April 2007 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, ...
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 26.02.1991 - C-292/89
The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung kann aber eine beim Erlass einer Vorschrift in das Ratsprotokoll aufgenommene Erklärung nicht zur Auslegung einer Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Kommission/Italien, 429/85, Slg. 1988, 843, Randnr. 9, vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 19. März 1996, Kommission/Rat, C-25/94, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 38). - EuGH, 07.06.2005 - C-17/03
ERHÄLT EIN FRÜHERER MONOPOLIST ZUR ERFÜLLUNG VON VOR DER LIBERALISIERUNG DES …
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2005, Sumitomo Chemical und Sumika Fine Chemicals/Kommission, T-22/02 und T-23/02, Slg. 2005, II-4065, Randnr. 47). - EuGH, 19.03.1996 - C-25/94
Kommission / Rat
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung kann aber eine beim Erlass einer Vorschrift in das Ratsprotokoll aufgenommene Erklärung nicht zur Auslegung einer Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Kommission/Italien, 429/85, Slg. 1988, 843, Randnr. 9, vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 19. März 1996, Kommission/Rat, C-25/94, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 38).
- EuGH, 31.03.1992 - C-255/90
Burban / Parlament
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 67 Schließlich ist zu dem Vortrag der Bundesrepublik Deutschland, die Bindungswirkung dieser Erklärung der Kommission ergebe sich aus dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, festzustellen, dass dieser Grundsatz nicht in eine Verpflichtung umwandeln kann, was der Gemeinschaftsgesetzgeber nicht als solche angesehen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 31. März 1992, Burban/Parlament, C-255/90 P, Slg. 1992, I-2253, Randnr. 20). - EuGH, 25.09.1979 - 232/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Somit können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Juli 1965, Krawczysnki/Kommission, 83/63, Slg. 1965, 828, Randnr. 2), und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (Urteil des Gerichtshofs vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, Slg. 1979, 2729, Randnr. 3). - EuG, 06.10.2005 - T-22/02
Sumitomo Chemical / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der …
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg. 2005, I-4983, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 6. Oktober 2005, Sumitomo Chemical und Sumika Fine Chemicals/Kommission, T-22/02 und T-23/02, Slg. 2005, II-4065, Randnr. 47). - EuGH, 16.10.2003 - C-339/00
Irland / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahre 1997 und 1998 - …
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 37 Zudem sei ihre Auslegung der Verordnung Nr. 1290/2005 nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof im Urteil vom 16. Oktober 2003, 1rland/Kommission (C-339/00, Slg. 2003, I-11757, Randnr. 38), aufgestellt habe, mit Art. 47 Abs. 1 dieser Verordnung vereinbar, durch den die Verordnung Nr. 1258/1999 aufgehoben werde. - EuGH, 30.01.1985 - 143/83
Kommission / Denmark
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Gleiches gilt für einseitige Erklärungen eines Mitgliedstaats (Urteil des Gerichtshofs vom 30. Januar 1985, Kommission/Dänemark, 143/83, Slg. 1985, 427, Randnr. 13). - EuGH, 23.02.1988 - 429/85
Kommission / Italien
Auszug aus EuG, 26.10.2010 - T-236/07
Rn. 65 Nach ständiger Rechtsprechung kann aber eine beim Erlass einer Vorschrift in das Ratsprotokoll aufgenommene Erklärung nicht zur Auslegung einer Bestimmung des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt in der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat und ihm somit keine rechtliche Bedeutung zukommt (Urteile des Gerichtshofs vom 23. Februar 1988, Kommission/Italien, 429/85, Slg. 1988, 843, Randnr. 9, vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, und vom 19. März 1996, Kommission/Rat, C-25/94, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 38).
- EuG, 27.03.2017 - T-603/15
Frank/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Rahmenprogramm für Forschung und …
Rn. 40 Somit können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage ist allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2000, Deutschland/Kommission T-236/07, EU:T:2010:451, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 05.09.2014 - T-471/11
Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi …
Rn. 78 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteil vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 44). - EuG, 07.06.2013 - T-267/07
Italien / Kommission - EAGFL - Abteilung Garantie - Rechnungsabschluss - Von der …
Rn. 59 Zunächst ist festzustellen, dass die Kommission durch keine Rechtsvorschrift verpflichtet wurde, innerhalb einer bestimmten Frist eine Entscheidung betreffend eine besondere Mitteilung auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 595/91 zu erlassen (Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg. 2010, II-5253, Randnr. 63).Daher sieht Art. 32 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1290/2005 vor, dass Beträge, deren Wiedereinziehung nicht innerhalb einer Frist von vier bzw. acht Jahren ab der ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung erfolgt ist, nunmehr zu gleichen Teilen von dem betreffenden Mitgliedstaat und vom Gemeinschaftshaushalt getragen werden (Urteil Deutschland/Kommission, Randnr. 49).
- EuG, 15.09.2015 - T-472/12
Novartis Europharm / Kommission - Humanarzneimittel - Genehmigung für das …
Rn. 51 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.12.2022 - T-312/21
SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines …
Somit können nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden, und die Begründetheit der Klage kann allein anhand der in der Klageschrift enthaltenen Anträge geprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, EU:T:2010:451, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 21.01.2015 - T-355/13
Das Gericht der EU konkretisiert die Funktionsweise des Europäischen Netzes der …
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie steht, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehört (…vgl. Urteile vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 21.10.2015 - T-664/13
Petco Animal Supplies Stores / OHMI - Gutiérrez Ariza (PETCO) - …
Nach der Rechtsprechung gilt diese Voraussetzung erst recht für jede Änderung der Anträge, so dass in Ermangelung rechtlicher oder tatsächlicher Gründe, die erst während des schriftlichen Verfahrens zutage getreten sind, nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden können (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 27 und 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 12.05.2015 - T-51/14
Das Milchfett "pomazánkové máslo" kann nicht als garantiert traditionelle …
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (…vgl. Urteil vom 7. Juni 2005, VEMW u. a., C-17/03, Slg, EU:C:2005:362, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 44). - EuG, 04.12.2015 - T-274/13
Emadi / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
Nach der Rechtsprechung gilt diese Voraussetzung erst recht für jede Änderung der Anträge, so dass in Ermangelung rechtlicher oder tatsächlicher Gründe, die erst während des schriftlichen Verfahrens zutage getreten sind, nur die in der Klageschrift gestellten Anträge berücksichtigt werden können (…Urteile vom 8. Juli 1965, Krawczynski/Kommission, 83/63, Slg, EU:C:1965:70, Rn. 2, und vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, Slg, EU:T:2010:451, Rn. 28). - EuG, 17.02.2017 - T-493/14
Mayer / EFSA - Abgeordneter nationaler Sachverständiger - Vorschriften der EFSA …
Rn. 27 In Ermangelung rechtlicher oder tatsächlicher Gründe, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind, können jedoch nur die in der Klageschrift enthaltenen Anträge berücksichtigt werden, weil sonst der Streitgegenstand geändert würde, der in der Klageschrift abschließend festgelegt wird, so dass die Begründetheit der Klage ausschließlich im Hinblick auf die in der Klageschrift enthaltenen Anträge zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2010, Deutschland/Kommission, T-236/07, EU:T:2010:451, Rn. 27 und 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.09.2015 - T-67/13
Nichtigerklärung des Beschlusses K(2012) 8605 endg. der Kommission vom 19. …
- EuG, 15.09.2015 - T-346/12
Ungarn / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Sektor Obst …
- EuG, 03.06.2015 - T-578/13
Nichtigerklärung der mit Schreiben der EFSA vom 8. Oktober 2013 mitgeteilten …
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