Rechtsprechung
| EuG, 07.10.2009 - T-380/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Änderung der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 2006/76/EG - Rückwirkung - Kein Übergangszeitraum - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Gleichbehandlung
- Europäischer Gerichtshof
Vischim / Kommission
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Änderung der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 2006/76/EG - Rückwirkung - Kein Übergangszeitraum - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Gleichbehandlung
- EU-Kommission
Vischim / Kommission
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Änderung der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 2006/76/EG - Rückwirkung - Kein Übergangszeitraum - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Gleichbehandlung
- EU-Kommission
Vischim / Kommission
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Änderung der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 2006/76/EG - Rückwirkung - Kein Übergangszeitraum - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Gleichbehandlung“
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufnahme von Chlorthalonil in Anhang I der Richtlinie 91/414; Einräumung eines Übergangszeitraums; Rückwirkung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Vischim Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Vischim / Kommission
Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Änderung der Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Richtlinie 2006/76/EG - Rückwirkung - Kein Übergangszeitraum - Rechtssicherheit - Berechtigtes Vertrauen - Grundsatz der Gleichbehandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufnahme von Chlorthalonil in Anh. I der RL 91/414/EWG; Einräumung eines Übergangszeitraums; Rückwirkung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Vischim Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 15. Dezember 2006 - Vischim / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2006/76/EG der Kommission vom 22. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates im Hinblick auf die Spezifikation des Wirkstoffs Chlorthalonil (ABl. L 263, S. 9), soweit diese Bestimmung statt eines ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 25.01.1979 - 98/78
Racke / Hauptzollamt Mainz
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 82 Zudem verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, außer in Ausnahmefällen, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 20; vgl. zur Rückwirkung einer Richtlinie auch Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 45). - EuGH, 13.11.1990 - 331/88
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 82 Zudem verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen, außer in Ausnahmefällen, wenn das angestrebte Ziel es verlangt und das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet ist (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 20; vgl. zur Rückwirkung einer Richtlinie auch Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Fedesa u. a., C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Randnr. 45). - EuGH, 09.07.1981 - 169/80
Gondrand
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 81 Der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass eine Gemeinschaftsregelung, die den Einzelnen auferlegt wird, klar und deutlich ist, damit diese ihre Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und infolgedessen ihre Vorkehrungen treffen können (Urteil vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, 1931, Randnr. 17).
- EuGH, 28.06.1990 - C-174/89
Hoche / BALM
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 100 Was den Grundsatz der Gleichbehandlung angeht, so ist dieser nur verletzt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine unterschiedliche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (Urteil des Gerichtshofs vom 28. Juni 1990, Hoche, C-174/89, Slg. 1990, I-2681, Randnr. 25). - EuG, 12.09.2002 - T-89/00
Europe Chemi-Con (Deutschland) / Rat
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 105 Nach ständiger Rechtsprechung muss die in Art. 253 EG vorgeschriebene Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsstelle, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, dass die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen und damit ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. September 2002, Europe Chemi-Con [Deutschland]/Rat, T-89/00, Slg. 2002, II-3651, Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.06.2006 - C-540/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON …
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Dieses Erfordernis der Abtrennbarkeit ist nicht erfüllt, wenn die teilweise Nichtigerklärung zur Folge hätte, dass der Wesensgehalt des angefochtenen Rechtsakts verändert würde (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnrn. - EuG, 12.12.2006 - T-155/04
SELEX Sistemi Integrati / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 46 Zunächst ist zum Antrag der Klägerin, das Gericht möge die Kommission verurteilen, in Zusammenhang mit der angefochtenen Richtlinie künftig präzise, angemessene und rechtlich zulässige Fristen vorzusehen, daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 230 EG nicht befugt ist, den Organen Weisungen zu erteilen (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006, SELEX Sistemi Integrati/Kommission, T-155/04, Slg. 2006, II-4797, Randnr. 28). - EuG, 28.09.2004 - T-310/00
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES …
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 75 Was, zweitens, das Vorbringen der Klägerin zur Entscheidungspraxis der Kommission angeht, ist festzustellen, dass eine schlichte Praxis der Verwaltung, die nicht gegen geltendes Recht verstößt und mit der keine Ermessensausübung einhergeht, ein berechtigtes Vertrauen der Betroffenen begründen kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 28. September 2004, MCI/Kommission, T-310/00, Slg. 2004, II-3253, Randnr. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 17.06.1998 - T-135/96
UEAPME / Rat
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 57 Zum zweiten Unzulässigkeitseinwand der Kommission, den sie auf die Natur der angefochtenen Richtlinie als Gesetzgebungsakt stützt, ist daran zu erinnern, dass der Umstand, dass Art. 230 Abs. 4 EG nicht ausdrücklich die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person gegen eine Richtlinie behandelt, nicht ausreicht, um solche Klagen für unzulässig zu erklären (Urteil des Gerichts vom 17. Juni 1998, UEAPME/Rat, T-135/96, Slg. 1998, II-2335, Randnr. 63, und Beschluss des Gerichts vom 10. September 2002, Japan Tobacco und JT International/Parlament und Rat, T-223/01, Slg. 2002, II-3259, Randnr. 28). - EuGH, 11.07.1991 - C-368/89
Crispoltoni / Fattoria Autonoma Tabacchi di Città di Castello
Auszug aus EuG, 07.10.2009 - T-380/06
Rn. 54 Hierzu ist festzustellen, dass nichts daran hindert, die Rechtmäßigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts nur in Bezug auf seine zeitliche Wirkung und insbesondere seine Rückwirkung in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1991, Crispoltoni, C-368/89, Slg. 1991, I-3695, und vom 1. April 1993, Diversinte und Iberlacta, C-260/91 und C-261/91, Slg. 1993, I-1885). - EuGH, 01.04.1993 - C-260/91
Diversinte und Iberlacta / Administración Principal de Aduanas e Impuestos …
- EuGH, 07.07.1992 - C-295/90
Parlament / Rat
- EuGH, 03.04.2007 - C-459/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuG, 10.09.2002 - T-223/01
Japan Tobacco und JT International / Parlament und Rat
- EuG, 13.10.2006 - T-420/05
Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des …
- EuG, 29.06.2000 - T-7/99
MEDICI GRIMM ERREICHT TEILNICHTIGERKLÄRUNG EINER AUF IHRE EINFUHREN VON …
- EuG, 07.10.2009 - T-420/05
Vischim / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Aufnahme …
Rn. 45 Nach Anhörung der Parteien ist die vorliegende Rechtssache zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung mit der Rechtssache T-380/06 verbunden worden.Rn. 54 Im vorliegenden Fall ist der von der Klägerin gestellte neue Antrag jedoch nicht gegen die spätere Handlung, also die Richtlinie 2006/76, gerichtet, die im Übrigen Gegenstand einer gesonderten Klage ist (Rechtssache T-380/06).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
{FN:21} Vgl. u. a. Urteile vom 7. Oktober 2009, Vischim/Kommission (…T-420/05, EU:T:2009:391, Rn. 67, 78 und 79); vom 7. Oktober 2009, Vischim/Kommission (T-380/06, EU:T:2009:392, Rn. 57 bis 59); und vom 2. März 2010, Arcelor/Parlament und Rat (…T-16/04, EU:T:2010:54, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 10.11.2010 - T-260/09
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) gegen …
p. I-3695, point 17, et arrêt du Tribunal du 7 octobre 2009, Vischim/Commission, T-380/06, Rec. - EuG, 20.05.2020 - T-530/19
Nord Stream/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Energie - Erdgasbinnenmarkt …
Rn. 52 Schließlich kann sich die Klägerin nicht auf die Lösung berufen, zu der das Gericht im Urteil vom 7. Oktober 2009, Vischim/Kommission (T-380/06, EU:T:2009:392), gelangt ist. - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-77/09
Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff …
{FN:17} - Vgl. Urteil vom 7. Oktober 2009, Vischim/Kommission (T-380/06, Slg. 2009, II-0000, Randnrn. 57 bis 59).
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