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Rechtsprechung
   EuG, 26.10.2012 - T-53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32248
EuG, 26.10.2012 - T-53/12 (https://dejure.org/2012,32248)
EuG, Entscheidung vom 26.10.2012 - T-53/12 (https://dejure.org/2012,32248)
EuG, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - T-53/12 (https://dejure.org/2012,32248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht

  • Europäischer Gerichtshof

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht

  • EU-Kommission

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern - Nichtigkeitsklage - Begründungspflicht“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restriktive Maßnahmen gegen Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Nichtigkeitsklage eines indonesischen Unternehmens gegen die Europäische Kommission bei fehlender Begründung des beschwerenden Rechtsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen den Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation; Begründetheit der Nichtigkeitsklage eines indonesischen Unternehmens gegen die Europäische Kommission bei fehlender Begründung des beschwerenden ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    CF Sharp Shipping Agencies / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1245/2011 des Rates vom 1. Dezember 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 319, S. 11) und der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • EuG, 14.10.2009 - T-390/08

    Bank Melli Iran / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Die Begründung ist dem Betroffenen daher grundsätzlich gleichzeitig mit dem ihn beschwerenden Rechtsakt mitzuteilen; ihr Fehlen kann nicht dadurch geheilt werden, dass der Betroffene die Gründe für den Rechtsakt während des Verfahrens vor dem Unionsrichter erfährt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2009, Bank Melli Iran/Rat, T-390/08, Slg. 2009, II-3967, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er hat somit die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der betreffenden Maßnahmen abhängt, und die Erwägungen aufzuführen, die ihn zu ihrem Erlass veranlasst haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insbesondere ist ein beschwerender Rechtsakt hinreichend begründet, wenn er in einem Zusammenhang ergangen ist, der dem Betroffenen bekannt war und ihn in die Lage versetzt, die Tragweite der ihm gegenüber getroffenen Maßnahme zu verstehen (vgl. Urteil Bank Melli Iran/Rat, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.01.2007 - C-229/05

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HAT DIE AUFNAHME DER PKK IN …

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Rn. 27 Diese Lösung findet ihre Rechtfertigung nämlich darin, dass die Vorschriften über die Klagefristen zwingendes Recht und vom Gericht so anzuwenden sind, dass die Rechtssicherheit und die Gleichheit der Rechtsbürger vor dem Gesetz gewährleistet sind (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 101) und jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz vermieden wird (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11).
  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Rn. 49 Die Verordnung Nr. 267/2012 einschließlich ihres Anhangs IX hat die Rechtsnatur einer Verordnung, da ihr Art. 51 Abs. 2 vorsieht, dass sie in allen ihren Teilen verbindlich ist und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt, was den in Art. 288 AEUV vorgesehenen Wirkungen einer Verordnung entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, Slg. 2011, I-11381, Randnr. 45).
  • EuG, 23.10.2008 - T-256/07

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS 2007/868/EG DES RATES …

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das betreffende Organ den Rügen in einer beim Unionsrichter gegen einen Rechtsakt eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es den angefochtenen Rechtsakt anpasst oder durch einen anderen ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf den späteren Rechtsakt auszudehnen oder gegen ihn ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2008, People's Mojahedin Organization of Iran/Rat, T-256/07, Slg. 2008, II-3019, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.1987 - 152/85

    Misset / Rat

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Rn. 27 Diese Lösung findet ihre Rechtfertigung nämlich darin, dass die Vorschriften über die Klagefristen zwingendes Recht und vom Gericht so anzuwenden sind, dass die Rechtssicherheit und die Gleichheit der Rechtsbürger vor dem Gesetz gewährleistet sind (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat, C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 101) und jede Diskriminierung oder willkürliche Behandlung bei der Gewährung von Rechtsschutz vermieden wird (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1987, Misset/Rat, 152/85, Slg. 1987, 223, Randnr. 11).
  • EuG, 16.09.2011 - T-316/11

    Kadio Morokro / Rat

    Auszug aus EuG, 26.10.2012 - T-53/12
    Rn. 48 Was zum anderen die Verordnung Nr. 267/2012 angeht, ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 60 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, abweichend von Art. 280 AEUV, die Entscheidungen des Gerichts, in denen eine Verordnung für nichtig erklärt wird, erst nach Ablauf der in Art. 56 Abs. 1 der Satzung vorgesehenen Rechtsmittelfrist oder, wenn innerhalb dieser Frist ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, nach dessen Zurückweisung wirksam werden (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 16. September 2011, Kadio Morokro/Rat, T-316/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

    Rn. 55 Zwar hat die Kommission nach Art. 296 AEUV die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzuführen, die sie zu deren Erlass veranlasst haben, doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen dieser Vorschrift genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, T-53/12, Rn. 37).
  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt …

    Rn. 276 Die Kläger berufen sich zur Stützung ihres in Rn. 272 zusammenfassend wiedergegebenen Arguments auf die Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2009, Melli Bank/Rat (T-246/08 und T-332/08, Slg. 2009, II-2629), vom 7. Dezember 2011, HTTS/Rat (T-562/10, Slg. 2011, II-8087), und vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat (T-53/12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-348/12

    Rat / Manufacturing Support & Procurement Kala Naft - Rechtsmittel - Gemeinsame …

    {FN:6} - Unter den kürzlich ergangenen Urteilen des Gerichts vgl. insbesondere Urteile vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat (T-53/12), und Oil Turbo Compressor/Rat (T-63/12), vom 5. Dezember 2012, Qualitest/Rat (T-421/11), vom 11. Dezember 2012, Sina Bank/Rat (T-15/11), vom 29. Januar 2013, Bank Mellat/Rat (T-496/10), vom 5. Februar 2013, Bank Saderat Iran/Rat (T-494/10), vom 20. März 2013, Bank Saderat/Rat (T-495/10), vom 17. April 2013, TCMFG/Rat (T-404/11), vom 16. Mai 2013, 1ran Transfo/Rat (T-392/11), und vom 12. Juni 2013, HTTS/Rat (T-128/12 und T-182/12).
  • EuG, 28.01.2015 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer …

    Rn. 31 Die Kommission hat zwar nach Art. 296 AEUV die sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, sowie die Erwägungen anzuführen, die sie zu deren Erlass veranlasst haben, doch brauchen in der Begründung nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen dieser Vorschrift genügt, nicht nur anhand seines Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand seines Kontexts sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2012, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, T-53/12, Rn. 37).
  • EuG, 20.01.2014 - T-614/13

    Romonta / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG …

    In diesem Zusammenhang hat die Kommission zu Recht hervorgehoben, dass in der Rechtssache T-178/05, Vereinigtes Königreich/Kommission, die ebenfalls das Emissionshandelssystem betraf, eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach 6, 5 Monaten ergangen ist, während in den drei vom Gericht im Jahr 2012 im beschleunigten Verfahren entschiedenen Rechtssachen, T-63/12, Oil Turbo Compressor/Rat, T-53/12, CF Sharp Shipping Agencies/Rat, und T-12/12, Laboratoires CTRS/Kommission, die Verfahrensdauer zwischen 6 und 8, 5 Monaten betragen hat.
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