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Rechtsprechung
   EuG, 21.03.2012 - T-63/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4504
EuG, 21.03.2012 - T-63/09 (https://dejure.org/2012,4504)
EuG, Entscheidung vom 21.03.2012 - T-63/09 (https://dejure.org/2012,4504)
EuG, Entscheidung vom 21. März 2012 - T-63/09 (https://dejure.org/2012,4504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Marke "GTI” von VW wird nicht durch "Suzuki Swift GTi” verletzt

  • Europäischer Gerichtshof

    Volkswagen / OHMI - Suzuki Motor (SWIFT GTi)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SWIFT GTi - Ältere internationale und nationale Marken GTI - Relative Eintragungshindernisse - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 ...

  • EU-Kommission

    Volkswagen AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke SWIFT GTi - Ältere internationale und nationale Marken GTI - Relative Eintragungshindernisse - Ähnlichkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 8 ...

  • kanzlei.biz

    Volkswagen AG unterliegt im Streit um die Marke "GTI"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswortmarken SWIFT GTi und GTI für Kraftfahrzeuge; unbegründete Aufhebungsklage der Inhaberin einer älteren Marke gegen das Harmonisierungsamt bei fehlender Verwechselungsgefahr aufgrund der Kennzeichnungsgewohnheiten in der Automobilbranche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Gemeinschaftsmarke - Volkswagen kann sich der Eintragung der von Suzuki angemeldeten Gemeinschaftsmarke SWIFT GTi nicht widersetzen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Suzuki darf seinen Swift GTi nennen

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen 'SWIFT GTi' und 'GTI'

  • heise.de (Pressebericht, 21.03.2012)

    Markenstreit zwischen Volkswagen und Suzuki

  • lto.de (Kurzinformation)

    GTI gegen SWIFT GTi vor dem EuG - VW verliert Markenstreit gegen Suzuki

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Suzuki GTi

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Auch andere Autohersteller als Volkswagen dürfen Fahrzeuge mit dem Zusatz GTI bezeichnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    VW verliert gegen Suzuki: nicht Alleininhaber des sportiven Kürzels "GTI"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Volkswagen unterliegt im Markenrechtsstreit gegen Suzuki

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Suzukis "SWIFT GTi" und "GTI" von Volkswagen - Widerspruch von Volkswagen gegen die Eintragung der Gemeinschaftswortmarke SWIFT GTi erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinschaftswortmarken SWIFT GTi und GTI für Kraftfahrzeuge; unbegründete Aufhebungsklage der Inhaberin einer älteren Marke gegen das Harmonisierungsamt bei fehlender Verwechselungsgefahr aufgrund der Kennzeichnungsgewohnheiten in der Automobilbranche

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der nationalen und internationalen Wortmarken "GTI" für Waren in Klasse 12 auf Aufhebung der Entscheidung R 749/2007-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 9. Dezember 2008, mit der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 458
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 64 Fünftens habe die Beschwerdekammer insbesondere angesichts der Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem Automobilmarkt und im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion (C-120/04, Slg. 2005, I-8551), unzutreffend eine selbständig kennzeichnende Stellung der Buchstabenkombination "gti" in dem Wortzeichen SWIFT GTi verneint.

    Rn. 107 Die Klägerin widerspricht dieser Analyse zum Bestehen einer Verwechslungsgefahr und beruft sich insbesondere auf die im Urteil Medion, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnrn.

    Rn. 109 Sodann kann dem auf das Urteil Medion (oben in Randnr. 64 angeführt) gestützten Vorbringen der Klägerin nicht gefolgt werden, da der vorliegende Fall anders gelagert ist als der Sachverhalt dieses Urteils.

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 88 Hierzu ist festzustellen, dass das HABM zwar verpflichtet ist, seine Befugnisse im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts, wie dem Grundsatz der Gleichbehandlung und dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, auszuüben (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 89 Nach den beiden letztgenannten Grundsätzen muss das HABM im Rahmen der Prüfung der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke die bereits zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen berücksichtigen und besonderes Augenmerk auf die Frage richten, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Eintragung eines Zeichens als Marke hängt nämlich von besonderen, im Rahmen der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls anwendbaren Kriterien ab, anhand deren ermittelt werden soll, ob das fragliche Zeichen nicht unter ein Eintragungshindernis fällt (vgl. Urteil Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, oben in Randnr. 88 angeführt, Randnrn. 75 und 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 48, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 25).

    Rn. 114 Schließlich ist zu dem Vorbringen der Klägerin, die Beschwerdekammer habe die Voraussetzungen für die Annahme einer Markenserie im Widerspruch zu dem Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2006, 11 Ponte Finanziaria/HABM - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) (T-194/03, Slg. 2006, II-445), außer Acht gelassen, da sie dieses Vorbringen allein aus dem Grund zurückgewiesen habe, dass die Buchstabenfolge "gti" beschreibend sei, darauf hinzuweisen, dass nach diesem Urteil, das mit dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM (C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333), bestätigt worden ist, eine Verwechslungsgefahr aufgrund des Bestehens einer Serie älterer Marken nur geltend gemacht werden kann, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Bainbridge, Randnrn. 125 ff.).

  • EuGH, 09.03.2007 - C-245/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Es handelt sich somit um ein Indiz dafür, dass der fragliche Bestandteil in diesen Marken nicht die Unterscheidungsfunktion erfüllt, sondern auf die technischen Merkmale der fraglichen Waren hinweist (vgl. entsprechend Beschluss des Gerichtshofs vom 9. März 2007, Saiwa/HABM, C-245/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Im vorliegenden Fall ist jedoch die Auffassung vertreten worden, dass die Marke GTI sehr geringe Unterscheidungskraft habe, und es kann nicht festgestellt werden, dass das maßgebliche Publikum den Inhaber der älteren Marken mit der Herkunft der von der Anmeldemarke erfassten Waren in Verbindung bringt (vgl. entsprechend Beschluss Saiwa/HABM, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnr. 51).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 75 Zum einen steht eine solche Vorgehensweise aber mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts im Einklang, wonach bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr die Unterscheidungskraft der älteren Marken zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 24 und Tenor, und des Gerichts vom 1. Februar 2005, SPAG/HABM - Dann und Backer [HOOLIGAN], T-57/03, Slg. 2005, II-287, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 112 Weiter geht aus der die Automobilbranche betreffenden Rechtsprechung hervor, dass, wenn in tatsächlicher Hinsicht erwiesen ist, dass der Durchschnittsverbraucher ein bestimmtes Produkt wegen seiner objektiven Merkmale erst nach einer besonders aufmerksamen Prüfung erwirbt, rechtlich zu berücksichtigen ist, dass dieser Umstand die Verwechslungsgefahr zwischen Marken für solche Produkte in dem entscheidenden Zeitpunkt, in dem die Wahl zwischen den Produkten und den Marken getroffen wird, verringern kann (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Ruiz Picasso u. a./HABM, C-361/04 P, Slg. 2006, I-643, Randnr. 40).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-102/07

    DAS ALLGEMEININTERESSE AN DER VERFÜGBARKEIT BESTIMMTER ZEICHEN FÜR JEDERMANN …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 63 Viertens habe das HABM zu Unrecht das Kriterium eines angeblichen Bedürfnisses der freien Verfügbarkeit berücksichtigt, obwohl dies nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 10. April 2008, adidas und adidas Benelux (C-102/07, Slg. 2008, I-2439), nicht zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr gehören dürfe.
  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg. 2007, II-449, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 48, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 25).
  • EuG, 23.02.2006 - T-194/03

    Il Ponte Finanziaria / OHMI - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) - …

    Auszug aus EuG, 21.03.2012 - T-63/09
    Rn. 114 Schließlich ist zu dem Vorbringen der Klägerin, die Beschwerdekammer habe die Voraussetzungen für die Annahme einer Markenserie im Widerspruch zu dem Urteil des Gerichts vom 23. Februar 2006, 11 Ponte Finanziaria/HABM - Marine Enterprise Projects (BAINBRIDGE) (T-194/03, Slg. 2006, II-445), außer Acht gelassen, da sie dieses Vorbringen allein aus dem Grund zurückgewiesen habe, dass die Buchstabenfolge "gti" beschreibend sei, darauf hinzuweisen, dass nach diesem Urteil, das mit dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM (C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333), bestätigt worden ist, eine Verwechslungsgefahr aufgrund des Bestehens einer Serie älterer Marken nur geltend gemacht werden kann, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Bainbridge, Randnrn. 125 ff.).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) - …

  • EuG, 16.03.2005 - T-112/03

    L'Oréal / OHMI - Revlon (FLEXI AIR) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren …

  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuGH, 27.04.2006 - C-235/05

    Rechtsmittel-Zurückweisung

  • EuG, 03.12.2003 - T-16/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE VON AUDI GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DES …

  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 01.02.2005 - T-57/03

    SPAG / HABM - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung des …

  • EuG, 12.01.2006 - T-147/03

    Devinlec / OHMI - TIME ART (QUANTUM) - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke mit dem …

  • EuG, 16.12.2010 - T-345/08

    Helena Rubinstein SNC (T-345/08) und L"Oréal SA (T-357/08) gegen …

  • EuG, 14.04.2011 - T-466/08

    Lancôme / OHMI - Focus Magazin Verlag (ACNO FOCUS) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 18.12.2008 - T-287/06

    Torres / OHMI - Bodegas Peñalba López (Torre Albéniz) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 05.04.2006 - T-344/03

    Saiwa / OHMI - Barilla Alimentare (SELEZIONE ORO Barilla) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 13.12.2007 - T-242/06

    Cabrera Sánchez / OHMI - Industrias Cárnicas Valle (el charcutero artesano)

  • EuG, 17.02.2011 - T-385/09

    Annco / OHMI - Freche und fils (ANN TAYLOR LOFT) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 13.07.2004 - T-115/03

    Samar / OHMI - Grotto (GAS STATION)

  • EuG, 13.04.2011 - T-228/09

    United States Polo Association / OHMI - Textiles CMG (U.S. POLO ASSN.)

  • EuG, 22.06.2010 - T-563/08

    CM Capital Markets / OHMI - Carbon Capital Markets (CARBON CAPITAL MARKETS) - …

  • EuG, 23.10.2008 - T-158/06

    Adobe / OHMI (FLEX)

  • EuG, 16.09.2009 - T-130/08

    Gres La Sagra, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-591/12

    Panrico / Bimbo - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …

    {FN:29} - Vgl. z. B. Urteile des Gerichts vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor (SWIFT GTi) (T-63/09, Rn. 111), Offshore Legends/HABM - Acteon (OFFSHORE LEGENDS in Schwarz und Weiß und OFFSHORE LEGENDS in Blau, Schwarz und Grün), Rn. 82, und, implizit, Beschluss vom 27. April 2006, L'Oréal/HABM (…C-235/05 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 32).

    {FN:32} - Urteile des Gerichts Volkswagen/HABM - Suzuki Motor (SWIFT GTi), Rn. 109, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway), Rn. 49, vom 9. September 2011, BVR/HABM - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich) (…T-197/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 61), und DRV/HABM - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich) (…T-199/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 61).

    {FN:33} - Urteile des Gerichts vom 17. Februar 2011, Annco/HABM - Freche et fils (ANN TAYLOR LOFT) (…T-385/09, Slg. 2011, II-455, Rn. 49 und 50), und Volkswagen/HABM - Suzuki Motor (SWIFT GTi), Rn. 113.

    {FN:46} - Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts Annco/HABM - Freche et fils (ANN TAYLOR LOFT), Rn. 49, L'Oréal/HABM - Spa Monopole (SPA THERAPY), Rn. 29, und Volkswagen/HABM - Suzuki Motor (SWIFT GTi), Rn. 113; vgl. auch Becker/Harman International Industries, Rn. 40.

  • BPatG, 18.10.2024 - 28 W (pat) 44/18
    Insoweit verweist der Inhaber der jüngeren Marke und Beschwerdeführer auch auf eine Entscheidung des EuG zur fehlenden Zeichenähnlichkeit zwischen GTI und SWIFT GTi (EuG GRUR-RR 2012, 458 - SWIFT GTi).

    Aus dem Umstand, dass das EuG in einer Entscheidung (EuG, Urt. v. 21. März 2012 - T-63/09 = GRUR-RR 2012, 458 Rn. 53, 54 - Swift GTI) den Begriff "GTI" jedenfalls für Fachleute der Automobilbranche als beschreibend für "gran turismo" oder "grand tourisme" bzw. "gran turismo iniezione" oder "grand tourisme injection" angesehen hat, ergibt sich nicht, dass die Widersprechende die Buchstabenfolge "GTI" im Zusammenhang mit den Kraftfahrzeugen lediglich beschreibend verwendet.

  • LG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2a O 258/19
    Zudem sind beschreibende Elemente mit schwacher Kennzeichnungskraft nicht als Bestandteil zu betrachten, der die Grundlage für eine Markenserie bilden könnte (EuG T-63/09, GRUR-RR 2012, 458 Rn. 117 - Swift GTi;… vgl. auch EuGH C-317/10 P, GRUR 2011, 915 Rn. 58 - UNI).
  • BPatG, 01.04.2025 - 25 W (pat) 512/19
    Allerdings kommt diesem angesichts seiner leicht unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft kein Hinweischarakter zu, der zur Begründung einer mittelbaren Verwechslungsgefahr erforderlich ist (…vgl. EuGH GRUR 2011, 915 Rn. 58 - UNI; EUG GRUR-RR 2012, 458 Rn. 117 - SWIFT GTi).
  • BPatG, 07.11.2024 - 25 W (pat) 512/19

    Hecht H 15

    Allerdings kommt diesem angesichts seiner leicht unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft kein Hinweischarakter zu, der zur Begründung einer mittelbaren Verwechslungsgefahr erforderlich ist (…vgl. EuGH GRUR 2011, 915 Rn. 58 - UNI; EUG GRUR-RR 2012, 458 Rn. 117 - SWIFT GTi).
  • EuG, 13.05.2020 - T-534/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek) - Unionsmarke - …

    Rn. 90 Ohne dass entschieden werden müsste, ob diese Beweismittel zulässig sind, ist festzustellen, dass sie angesichts der obigen Erwägungen in den Rn. 85 bis 88 für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor [SWIFT GTi], T-63/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:137, Rn. 82).
  • EuG, 13.05.2020 - T-535/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek's) - Unionsmarke - …

    Rn. 92 Ohne dass entschieden werden müsste, ob diese Beweismittel zulässig sind, ist festzustellen, dass sie angesichts der obigen Erwägungen in den Rn. 87 bis 90 für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor [SWIFT GTi], T-63/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:137, Rn. 82).
  • EuG, 13.05.2020 - T-446/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) - Unionsmarke …

    Rn. 73 Ohne dass entschieden werden müsste, ob diese Beweismittel zulässig sind, ist festzustellen, dass sie angesichts der obigen Erwägungen in den Rn. 68 bis 71 für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor [SWIFT GTi], T-63/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:137, Rn. 82).
  • EuG, 13.05.2020 - T-444/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) - Unionsmarke …

    Rn. 71 Ohne dass entschieden werden müsste, ob diese Beweismittel zulässig sind, ist festzustellen, dass sie angesichts der obigen Erwägungen in den Rn. 66 bis 69 für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor [SWIFT GTi], T-63/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:137, Rn. 82).
  • EuG, 13.05.2020 - T-445/18

    Peek & Cloppenburg/ EUIPO - Peek & Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) - Unionsmarke …

    Rn. 71 Ohne dass entschieden werden müsste, ob diese Beweismittel zulässig sind, ist festzustellen, dass sie angesichts der obigen Erwägungen in den Rn. 66 bis 69 für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ausschlaggebend sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2012, Volkswagen/HABM - Suzuki Motor [SWIFT GTi], T-63/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:137, Rn. 82).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-260/12

    Volkswagen / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke Swift GTi - …

  • EuG, 14.09.2016 - T-479/15

    Lotte / EUIPO - Kuchenmeister (KOALA LAND) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren …

  • BPatG, 23.04.2015 - 25 W (pat) 518/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ColorDERM (Wort-Bild-Marke)/DERMACOLOR …

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