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Weitere Entscheidung unten: EuG, 12.07.2001

Rechtsprechung
   EuG, 12.07.2001 - T-12/99 und T-63/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4640
EuG, 12.07.2001 - T-12/99 und T-63/99 (https://dejure.org/2001,4640)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2001 - T-12/99 und T-63/99 (https://dejure.org/2001,4640)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - T-12/99 und T-63/99 (https://dejure.org/2001,4640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    EGKS-Vertrag - Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS - Betriebsbeihilfen und Beihilfen für die Rücknahme der Fördertätigkeit - Rückwirkende Genehmigung einer bereits ausgezahlten Beihilfe - Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der begünstigten Unternehmen - Abbau der Beihilfen - ...

  • Judicialis
  • Europäischer Gerichtshof

    UK Coal / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    UK Coal plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstabe c und 33 Absatz 2; allgemeine Entscheidung Nr. 3632/93
    1. Nichtigkeitsklage - Klage eines Unternehmens gegen eine EGKS-Einzelentscheidung, die nicht an es gerichtet ist - Entscheidung, durch die eine Beihilfe zugunsten eines Wettbewerbers genehmigt wird - Wettbewerbsverhältnis - Begriff - Kriterien

  • EU-Kommission

    UK Coal plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EGKS-Vertrag - Entscheidung Nr. 3632/93/EGKS - Betriebsbeihilfen und Beihilfen für die Rücknahme der Fördertätigkeit - Rückwirkende Genehmigung einer bereits ausgezahlten Beihilfe - Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der begünstigten Unternehmen - Abbau der Beihilfen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION AB, MIT DENEN DIESE DIE BEIHILFEN DEUTSCHLANDS ZUGUNSTEN SEINES STEINKOHLENBERGBAUS IN DEN JAHREN 1998 UND 1999 GENEHMIGT HATTE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Klage gegen die Genehmigung von Beihilfen zugunsten eines Wettbewerbers durch die Kommission auf dem Steinkohlesektor; Zusammenschluss innerhalb des deutschen Steinkohlenbergbaus; Individuelle Betroffenheit eines Unternehmens durch eine an ein anderes mit diesem im ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 1998 über Beihilfen, die der deutschen Kohleindustrie 1998 von den deutschen Behörden gewährt wurden

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 03.10.1985 - 214/83

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Außerdem sind nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen des EGKS-Vertrags über das Klagerecht weit auszulegen, damit der Rechtsschutz des Einzelnen gewährleistet ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 66/76, CFDT/Rat, Slg. 1977, 305, Randnr. 8, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 45).

    Diese Sachlage auf dem Kohlesektor ist vergleichbar mit derjenigen, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 214/83 (Deutschland/Kommission, Slg. 1985, 3053, Randnrn. 50 und 51) für rechtmäßig erklärt hat; in diesem Urteil ging es um Beihilfeprogramme für die Stahlwirtschaft, bei denen die Höhe des zu genehmigenden Betrages verspätet mitgeteilt worden war.

    Wenn sich eine vor dem Gericht angefochtene Entscheidung der Kommission auf die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Tatsachen oder Umstände stützt, hat sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung seiner Kontrolle gemäß Artikel 33 Absätze 1 und 2 EGKS-Vertrag auf die Prüfung zu beschränken, ob das Organ, das diese Entscheidung erlassen hat, Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm offensichtlich verkannt hat; dabei setzt der Begriff "offensichtlich" in Artikel 33 einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen voraus, der so schwer wiegt, dass er erkennbar auf eine Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten Lage zurückzuführen ist, die, an den Bestimmungen des EGKS-Vertrags gemessen, offensichtlich irrig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1955, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28, sowie Beschluss des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnrn.

  • EuG, 09.09.1999 - T-110/98

    RJB Mining / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Die Klägerin stützt ihre Klagen auf eine Reihe von Gründen, die sich teilweise überschneiden und von denen einige bereits in der Rechtssache T-110/98 vorgebracht wurden, in der sich dieselben Parteien gegenüberstanden und die mit Zwischenurteil des Gerichts vom 9. September 1999 (RJB Mining/Kommission, Slg. 1999, II-2585, im Folgenden: Zwischenurteil) sowie nachfolgendem Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 (RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, im Folgenden: Beschluss vom 25. Juli 2000) entschieden wurde.

    Mit den Ausführungen in ihrer Erwiderung, dass die Kommission das Kriterium der Kostensenkung in ihrer Entscheidung für 1999 verkannt habe, wiederholt die Klägerin ihre Argumentation in der Rechtssache T-110/98, in der sie erstmals mit Schriftsatz vom 1. März 2000 Rügen erhoben hatte, die sie in der Klageschrift weder unmittelbar noch mittelbar geltend gemacht hatte.

    Somit sind diese in der Erwiderung vorgebrachten Rügen, mit denen angeblich die Ziffer 4.2.14 der Klageschrift in der Rechtssache T-63/99 näher erläutert werden soll - die übrigens der Ziffer 4.3.24 der Klageschrift in der Rechtssache T-12/99 ähnelt und im Wesentlichen den Wortlaut der Ziffer 4.5.7 der Klageschrift in der Rechtssache T-110/98 wiedergibt -, als neue Angriffsmittel im Sinne von Artikel 48 § 2 Absatz 1 der Verfahrensordnung zu qualifizieren, und zwar aus den Gründen, die bereits in den Randnummern 23 bis 40 des Beschlusses vom 25. Juli 2000 in der Rechtssache T-110/98 ausgeführt wurden.

  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Außerdem sind nach ständiger Rechtsprechung die Bestimmungen des EGKS-Vertrags über das Klagerecht weit auszulegen, damit der Rechtsschutz des Einzelnen gewährleistet ist (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 66/76, CFDT/Rat, Slg. 1977, 305, Randnr. 8, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 45).

    Wenn sich eine vor dem Gericht angefochtene Entscheidung der Kommission auf die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Tatsachen oder Umstände stützt, hat sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung seiner Kontrolle gemäß Artikel 33 Absätze 1 und 2 EGKS-Vertrag auf die Prüfung zu beschränken, ob das Organ, das diese Entscheidung erlassen hat, Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm offensichtlich verkannt hat; dabei setzt der Begriff "offensichtlich" in Artikel 33 einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen voraus, der so schwer wiegt, dass er erkennbar auf eine Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten Lage zurückzuführen ist, die, an den Bestimmungen des EGKS-Vertrags gemessen, offensichtlich irrig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1955, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28, sowie Beschluss des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnrn.

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur …

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Mit Urteil vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-156/98 (RJB Mining/Kommission, Slg. 2001, II-337) erklärte das Gericht diese Entscheidung für nichtig.

    Die Klägerin stützt ihre Klagen auf eine Reihe von Gründen, die sich teilweise überschneiden und von denen einige bereits in der Rechtssache T-110/98 vorgebracht wurden, in der sich dieselben Parteien gegenüberstanden und die mit Zwischenurteil des Gerichts vom 9. September 1999 (RJB Mining/Kommission, Slg. 1999, II-2585, im Folgenden: Zwischenurteil) sowie nachfolgendem Beschluss des Gerichts vom 25. Juli 2000 (RJB Mining/Kommission, Slg. 2000, II-2971, im Folgenden: Beschluss vom 25. Juli 2000) entschieden wurde.

  • EuG - T-29/99 (anhängig)

    VASA Energy / Kommission - Untätigkeitsklage mit dem Antrag auf Feststellung, daß …

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Einer am 25. Januar 1999 beim Gericht eingereichten Klage (Rechtssache T-29/99) habe jedoch eine andere Klägerin, die Gesellschaft VASA Energy, einen Teil des im Januar 1996 von der Roland Berger & Partner GmbH erstellten Berichtes über eine mögliche Unstrukturierung der Saarbergwerke beigefügt.

    Zwar hat das deutsche Unternehmen VASA Energy, Klägerin in der Rechtssache T-29/99 (siehe oben, Randnr. 37), im Juli, August und September 1998 Beschwerden bei der Kommission eingereicht, mit denen es geltend gemacht hat, die von der deutschen Regierung mit der Bewertung der Saarbergwerke beauftragte Roland Berger & Partner GmbH sei in ihrem Bericht zu der Einschätzung gelangt, der "weiße Bereich" der Saarbergwerke stelle eine staatliche Beihilfe von ungefähr 1 Mrd.

  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen …

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Daher ist es zulässig, wenn die Klägerin in Form einer Einrede der Rechtswidrigkeit (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1958, 9, 26 f.) eine Rüge erhebt, die der Genehmigung des modifizierten Plans die Grundlage entziehen soll.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Damit habe die Kommission ihre Begründungspflicht verletzt, wie sie im Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P (Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 64, nachfolgend: Urteil Sytraval) festgestellt worden sei.
  • EuGH, 24.03.1993 - C-313/90

    CIRFS u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Dass allein die Streithelferinnen die Zulässigkeit der Klagen bestritten haben, während die Beklagte diese Frage der Entscheidung des Gerichts überlassen hat, hindert dieses nicht daran, die aufgeworfene Frage nach der Zulässigkeit von Amts wegen zu prüfen (Urteile des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnrn.
  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    19 bis 23, und des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-11/95, BP Chemicals/Kommission, Slg. 1998, II-3235, Randnrn.
  • EuG, 25.06.1998 - T-371/94

    British Airways u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 12.07.2001 - T-12/99
    Dabei braucht sie nur Rügen zu beantworten, die für die Bewertung der geplanten Beihilfe wesentlich sind; sie ist nicht verpflichtet, zu Gesichtspunkten Stellung zu nehmen, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben (Urteil Syltraval, Randnr. 64, und Urteil des Gerichts vom 25. Juni1998 in den Rechtssachen T-371/94 und T-394/94, British Airways u. a. und British Midland Airways/Kommission, Slg. 1998, II-2405, Randnr. 106, nachfolgend: Urteil British Airways).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS (Fünfter …

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuG, 22.03.2000 - T-125/97

    Coca-Cola / Kommission

  • EuGH, 13.04.1994 - C-128/92

    Banks / British Coal

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuGH, 25.01.2001 - C-111/99

    Lech-Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …

  • EuGH, 06.07.1988 - 236/86

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

  • EuGH, 01.02.2001 - C-301/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission - "Rechtsmittel - Fischerei - Maßnahmen zur …

  • EuG, 24.10.1997 - T-239/94

    EGKS

  • EuGH, 21.03.1955 - 6/54

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für …

  • EuG, 28.09.1999 - T-254/97

    Fruchthandelsgesellschaft Chemnitz / Kommission

  • EuGH, 20.10.1987 - 119/86

    Spanien / Rat und Kommission

  • EuGH, 17.02.1977 - 66/76

    CFDT / Rat

  • EuGH, 12.02.1960 - 15/59

    Société métallurgique de Knutange gegen Hohe Behörde der Europäischen …

  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen …

  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuGH, 15.07.1960 - 24/58

    Chambre syndicale de la sidérurgie de l'est de la France und andere gegen Hohe …

  • EuGH, 17.07.2003 - C-169/01

    RAG / UK Coal und Kommission

  • EuGH, 17.07.2003 - C-157/01

    Deutschland / UK Coal und Kommission

  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission - Kostenfestsetzung

    Diese Klagen wurden unter den Aktenzeichen T-12/99 und T-63/99 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Mit Urteil vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99 (UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153) wies sie das Gericht als unbegründet ab.

    Mit Schriftsatz vom 31. Mai 1999 hat die Kommission eine Einrede der Unzulässigkeit mit der Begründung erhoben, dass die Klage in der Rechtssache T-64/99 wegen Rechtshängigkeit in Bezug auf die Verfahren T-156/98 und T-12/99 und deshalb unzulässig sei, weil die Klage einen Verfahrensmissbrauch darstelle, da die Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis habe.

    Soweit sich die Antragstellerin auf die Komplexität ihrer Untätigkeitsklage beruft, weist die Kommission darauf hin, dass die Aufgabe der Antragstellerin bei der Vorbereitung der Klage dadurch vereinfacht worden sei, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens auf eine Frage bezogen habe, die bereits in den damals anhängigen Rechtssachen T-156/98 und T-12/99 aufgeworfen worden sei (siehe oben, Randnrn. 2 und 3).

    Zudem hätten die Sachargumente, die im vorliegenden Fall vorgebracht worden seien, lediglich die letzten Seiten der Klageschrift eingenommen, und sie hätten lediglich eine Wiederholung von dem Gericht in den Rechtssachen T-156/98, T-12/99 und T-63/99 bereits vorgetragenen Argumenten dargestellt.

    Zum Schwierigkeitsgrad und zur Bedeutung der Rechtssache aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass, wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, die in der vorliegenden Untätigkeitsklage aufgeworfenen materiellen Fragen, weitgehend Gegenstand anderer Rechtssachen waren, in denen die Antragstellerin zuvor (Rechtssachen T-156/98 und T-12/99) bzw. am selben Tag (Rechtssache T-63/99) Klage beim Gericht erhoben hatte.

    Hinsichtlich des wirtschaftlichen Interesses der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits folgt aus dem Vorstehenden, dass seine Bedeutung reduziert war, da die angeblichen, nicht notifizierten staatlichen Beihilfen auch Gegenstand der Rechtssachen T-156/98, T-12/99 und T-63/99 waren, so dass das im vorliegenden Fall behauptete Interesse in diesen Rechtssachen weitgehend berücksichtigt war.

  • EuG, 19.09.2001 - 2 T 64/99

    Festsetzung der in der Rechtssache T-64/99 zu erstattenden Kosten; Vorbereitung …

    Diese Klagen wurden unter den Aktenzeichen T-12/99 und T-63/99 in das Register der Kanzlei des Gerichts eingetragen.

    Mit Urteil vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99 (UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153) wies sie das Gericht als unbegründet ab.

    Mit Schriftsatz vom 31. Mai 1999 hat die Kommission eine Einrede der Unzulässigkeit mit der Begründung erhoben, dass die Klage in der Rechtssache T-64/99 wegen Rechtshängigkeit in Bezug auf die Verfahren T-156/98 und T-12/99 und deshalb unzulässig sei, weil die Klage einen Verfahrensmissbrauch darstelle, da die Antragstellerin kein Rechtsschutzbedürfnis habe.

    Soweit sich die Antragstellerin auf die Komplexität ihrer Untätigkeitsklage beruft, weist die Kommission darauf hin, dass die Aufgabe der Antragstellerin bei der Vorbereitung der Klage dadurch vereinfacht worden sei, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Verfahrens auf eine Frage bezogen habe, die bereits in den damals anhängigen Rechtssachen T-156/98 und T-12/99 aufgeworfen worden sei (siehe oben, Randnrn. 2 und 3).

    Zudem hätten die Sachargumente, die im vorliegenden Fall vorgebracht worden seien, lediglich die letzten Seiten der Klageschrift eingenommen, und sie hätten lediglich eine Wiederholung von dem Gericht in den Rechtssachen T-156/98, T-12/99 und T-63/99 bereits vorgetragenen Argumenten dargestellt.

    Zum Schwierigkeitsgrad und zur Bedeutung der Rechtssache aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ist festzustellen, dass, wie die Kommission zu Recht hervorgehoben hat, die in der vorliegenden Untätigkeitsklage aufgeworfenen materiellen Fragen, weitgehend Gegenstand anderer Rechtssachen waren, in denen die Antragstellerin zuvor (Rechtssachen T-156/98 und T-12/99) bzw. am selben Tag (Rechtssache T-63/99) Klage beim Gericht erhoben hatte.

    Hinsichtlich des wirtschaftlichen Interesses der Beteiligten am Ausgang des Rechtsstreits folgt aus dem Vorstehenden, dass seine Bedeutung reduziert war, da die angeblichen, nicht notifizierten staatlichen Beihilfen auch Gegenstand der Rechtssachen T-156/98, T-12/99 und T-63/99 waren, so dass das im vorliegenden Fall behauptete Interesse in diesen Rechtssachen weitgehend berücksichtigt war.

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 15.06.2005 - T-71/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …

    126 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung, der darauf gestützt wird, dass die Kommission auf das Argument des Fortsetzungszusammenhangs nicht eingegangen sei, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (Urteil Graphitelektroden, Randnr. 149, und Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Zwar sind nach gefestigter Rechtsprechung die Bestimmungen des EGKS-Vertrags über die Klagebefugnis weit auszulegen, damit der Rechtsschutz des Einzelnen gewährleistet ist (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1977 in der Rechtssache 66/76, CFDT/Rat, Slg. 1977, 305, Randnr. 8, und des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 53).
  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur …

    Mit Klageschrift, die am 18. Januar 1999 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 1998 über die Genehmigung der Beihilfe von 1998 erhoben (Rechtssache T-12/99).
  • BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    gegen a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 26. Januar 2000 - 2 W 117/1999 -, b) den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 6. Oktober 1999 - 13-T-12/99 A -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 12. Juli 1999 - HRB 17359 - .
  • EuG, 29.04.2004 - T-239/01

    SGL Carbon / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Markt für Graphitelektroden - …

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 29.04.2004 - T-245/01

    Showa Denko / Kommission

    149 Zum Klagegrund einer unzureichenden Begründung genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begründung eines Rechtsakts die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das ihn erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen und so ihre Rechte wahrnehmen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile des Gerichts vom 20. Oktober 1999 in der Rechtssache T-171/97, Swedish Match Philippines/Rat, Slg. 1999, II-3241, Randnr. 82 und die dort genannte Rechtsprechung, sowie vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 196).
  • EuG, 22.09.2005 - T-101/03

    Suproco / Kommission - Regelung über die Assoziation der ÜLG - Zucker ohne …

    Eine fehlende oder unzureichende Begründung fällt unter die Verletzung wesentlicher Formvorschriften und stellt einen Gesichtspunkt dar, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen muss (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 67, und Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2001 in den Rechtssachen T-12/99 und T-63/99, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2153, Randnr. 199).
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Rechtsprechung
   EuG, 12.07.2001 - T-63/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,30925
EuG, 12.07.2001 - T-63/99 (https://dejure.org/2001,30925)
EuG, Entscheidung vom 12.07.2001 - T-63/99 (https://dejure.org/2001,30925)
EuG, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - T-63/99 (https://dejure.org/2001,30925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klage gegen die Genehmigung von Beihilfen zugunsten eines Wettbewerbers durch die Kommission auf dem Steinkohlesektor; Zusammenschluss innerhalb des deutschen Steinkohlenbergbaus; Individuelle Betroffenheit eines Unternehmens durch eine an ein anderes mit diesem im ...

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