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Weitere Entscheidung unten: EuG, 01.07.2010

Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2010 - T-53/08, T-62/08, T-63/08, T-64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6949
EuG, 01.07.2010 - T-53/08, T-62/08, T-63/08, T-64/08 (https://dejure.org/2010,6949)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2010 - T-53/08, T-62/08, T-63/08, T-64/08 (https://dejure.org/2010,6949)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - T-53/08, T-62/08, T-63/08, T-64/08 (https://dejure.org/2010,6949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz ...

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz ...

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens; Rückforderung staatlicher Beihilfen; Beihilfe als staatliche Maßnahme oder Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel, Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, Gewährung eines Vorteils an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens; Rückforderung staatlicher Beihilfen; Beihilfe als staatliche Maßnahme oder Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel, Geeignetheit zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, Gewährung eines Vorteils an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DER STROMVORZUGSTARIF, DER DEN NACHFOLGEGESELLSCHAFTEN DES UNTERNEHMENS TERNI GEWÄHRT WURDE, STELLT EINE STAATLICHE BEIHILFE DAR, DIE ITALIEN VON DIESEN GESELLSCHAFTEN ZURÜCKFORDERN MUSS

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Italien / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 31. Januar 2008 - Italien / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2007) 5400 endg. der Kommission vom 20. November 2007, mit der die Beihilfe, die ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche von den italienischen Behörden in Form einer Verlängerung der bereits für einige ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM …

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Rn. 114 Der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, der einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts bildet, ist insbesondere Bestandteil der Verteidigungsrechte (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 61).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Zum einen enthält das Schreiben vom 20. Februar 2007 keine - für die wirksame Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderliche (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 93) - konkrete Zusicherung der Verwaltung dahin, dass die Ergebnisse des in diesem Schreiben angeforderten Werks "für die Zwecke der angefochtenen Entscheidung in gewisser Weise gewürdigt" würden.
  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Eine solche Verletzung der Verteidigungsrechte führt jedoch nur dann zu einer Nichtigerklärung, wenn das Verfahren ohne diesen Rechtsfehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Urteile des Gerichtshofs Frankreich/Kommission, oben in Randnr. 114 angeführt, Randnrn. 12 und 13, und vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission, C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2004 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Insoweit ist zu beachten, dass die Kommission weder nach einer Vorschrift über staatliche Beihilfen noch nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Empfänger staatlicher Mittel zu ihrer rechtlichen Beurteilung der fraglichen Maßnahme zu hören oder den betroffenen Mitgliedstaat - oder gar den Beihilfeempfänger - vor Erlass ihrer Entscheidung über ihren Standpunkt zu informieren, wenn den Beteiligten und dem Mitgliedstaat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde (Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, T-198/01, Slg. 2004, II-2717, Randnr. 198).
  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die gegen eine Person eingeleitet werden und zu einer sie beschwerenden Maßnahme führen können, ist ein elementarer Rechtsgrundsatz und muss auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27, und vom 11. November 1987, Frankreich/Kommission, 259/85, Slg. 1987, 4393, Randnr. 12).
  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Dabei handelte es sich jedoch nicht um den einzigen Zweck des im Schreiben vom 20. Februar 2007 enthaltenen Auskunftsersuchens, das in den Zusammenhang des förmlichen Prüfverfahrens und seiner Zwecke einzuordnen ist, die darin bestehen, den Beteiligten Gehör zu gewähren und die Kommission in die Lage zu versetzen, sich vor Erlass ihrer Entscheidung umfassend über alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte zu unterrichten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. März 1984, Deutschland/Kommission, 84/82, Slg. 1984, 1451, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.11.1987 - 259/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Die Wahrung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die gegen eine Person eingeleitet werden und zu einer sie beschwerenden Maßnahme führen können, ist ein elementarer Rechtsgrundsatz und muss auch dann sichergestellt werden, wenn eine besondere Regelung fehlt (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Juli 1986, Belgien/Kommission, 234/84, Slg. 1986, 2263, Randnr. 27, und vom 11. November 1987, Frankreich/Kommission, 259/85, Slg. 1987, 4393, Randnr. 12).
  • EuG, 23.10.2002 - T-346/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Zum einen enthält das Schreiben vom 20. Februar 2007 keine - für die wirksame Geltendmachung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderliche (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147, und Urteil des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg. 2002, II-4259, Randnr. 93) - konkrete Zusicherung der Verwaltung dahin, dass die Ergebnisse des in diesem Schreiben angeforderten Werks "für die Zwecke der angefochtenen Entscheidung in gewisser Weise gewürdigt" würden.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Rn. 53 Ferner hat der Gerichtshof ausgeführt, dass öffentliche Zuschüsse, die ausdrücklich mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen betrauten Unternehmen gewährt werden, um die bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten auszugleichen, und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nicht unter Art. 87 Abs. 1 EG fallen (Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 94).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 01.07.2010 - T-53/08
    Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile des Gerichtshofs vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, und vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/Ufex u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 121).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …

  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport - "Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 …

  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …

  • EuGH, 27.09.1988 - 106/87

    Asteris / Griechenland

  • EuG, 16.09.2004 - T-274/01

    Valmont / Kommission

  • EuGH, 14.09.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Nichtzahlung von Steuern …

  • EuGH, 26.10.2016 - C-590/14

    Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden staatlichen Beihilfe ist …

    Rn. 63 Erstens tragen DEI und die Kommission vor, dass das Gericht dadurch, dass es in den Rn. 53 und 61 bis 63 des angefochtenen Urteils für die Feststellung, dass nur die Verlängerung der Dauer einer bestehenden Beihilfe durch gesetzgeberisches Tätigwerden die Einführung einer neuen Beihilfe zur Folge haben könne, auf die Urteile vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), Bezug genommen habe, diese Urteile fehlerhaft ausgelegt habe.

    Rn. 65 Zweitens habe das Gericht in Rn. 63 des angefochtenen Urteils zu Unrecht einen Unterschied der vorliegenden Rechtssache zu den Urteilen vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), darin gesehen, dass in den Rechtssachen, in denen diese Urteile ergangen seien, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der in Rede stehenden Beihilfe nicht automatisch erfolgt sei.

    Rn. 71 Aus den Urteilen vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), sowie vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), ergebe sich zudem, dass das Gericht zwar entschieden habe, dass die in den Rechtssachen, in denen diese Urteile ergangen seien, in Rede stehenden Beihilfen neue Beihilfen dargestellt hätten, dies jedoch nur deshalb, weil der Gesetzgeber tätig geworden sei.

    Rn. 73 Zunächst ist in Bezug auf die Rn. 61 bis 64 des angefochtenen Urteils erstens festzustellen, dass das Gericht in Rn. 63 des Urteils ausgeführt hat, dass in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), ergangen seien, die in Rede stehenden Verlängerungen nur deshalb nicht als "neue Beihilfen" angesehen worden seien, "weil diese - alles andere als automatischen - Verlängerungen ein gesetzgeberisches Tätigwerden benötigten, um den ursprünglich festgesetzten Vorteil zu ändern".

    Rn. 74 Auch wenn aus der Darstellung des jeweiligen Sachverhalts in den Rn. 1 bis 9 des Urteils vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und in den Rn. 1 bis 11 des Urteils vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), hervorgeht, dass sich die in Rede stehenden Verlängerungen aus einem gesetzgeberischen Tätigwerden ergaben, ist festzustellen, dass nichts darauf hindeutet, dass das Gericht deshalb in diesen Urteilen die Auffassung vertreten hat, dass diese Verlängerungen neue Beihilfen darstellten.

    Rn. 76 Zweitens hat das Gericht in den Rn. 63 und 64 des angefochtenen Urteils einen Unterschied der vorliegenden Rechtssache zu den Urteilen vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267), darin gesehen, dass in den Rechtssachen, in denen diese Urteile ergangen seien, die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der in Rede stehenden Beihilfe nicht automatisch erfolgt sei.

    Rn. 78 Folglich beruhen die Erwägungen in den Rn. 61 bis 64 des angefochtenen Urteils auf einer fehlerhaften Auslegung und Anwendung der Urteile vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, EU:T:2002:59), und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, EU:T:2010:267).

  • EuG, 28.02.2012 - T-268/08

    Land Burgenland und Österreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, …

    Rn. 47 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn. 28 und 29, und vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 29, sowie des Gerichts vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 44, und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission, T-53/08, Slg. 2010, II-3187, Randnr. 79).
  • EuG, 08.10.2014 - T-542/11

    Mytilinaios/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Aluminium - Vertraglich …

    Rn. 62 In der Rechtssache, die zum Urteil vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission (T-53/08, Slg, EU:T:2010:267), geführt hat, die die Verlängerungen eines Vorzugstarifs zugunsten eines Unternehmens betraf, hat das Gericht zwar ebenfalls entschieden, dass diese Verlängerungen eine "neue" Beihilfe darstellten.

    Rn. 63 Das Gericht ist jedoch nur deshalb zu diesen Beurteilungen gelangt, weil diese - alles andere als automatischen - Verlängerungen ein gesetzgeberisches Tätigwerden benötigten, um den ursprünglich festgesetzten Vorteil zu ändern (Urteile Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, oben in Rn. 53 angeführt, EU:T:2002:59, Rn. 11 bis 20, und Italien/Kommission, oben in Rn. 62 angeführt, EU:T:2010:267, Rn. 70).

  • EuG, 13.05.2015 - T-511/09

    Das Gericht weist die Klagen der Fluggesellschaft Niki Luftfahrt gegen die …

    Rn. 123 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg, EU:C:1988:38, Rn. 28 und 29…, vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg, EU:C:2003:622, Rn. 29, und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission, T-53/08, Slg, EU:T:2010:267, Rn. 59).
  • EuG, 17.12.2015 - T-242/12

    Das Gericht der EU bestätigt, dass die von Frankreich gewährte und von der …

    Rn. 357 Drittens ist die Kommission weder nach einer Vorschrift über staatliche Beihilfen noch nach der Rechtsprechung verpflichtet, den Empfänger staatlicher Mittel zu ihrer rechtlichen Beurteilung der fraglichen Maßnahme zu hören oder den betroffenen Mitgliedstaat - oder gar den Beihilfeempfänger - vor Erlass ihrer Entscheidung über ihren Standpunkt zu informieren, wenn den Beteiligten und dem Mitgliedstaat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde (Urteil vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission, T-53/08, Slg, EU:T:2010:267, Rn.123).
  • EuG, 28.02.2012 - T-282/08

    Grazer Wechselseitige Versicherung / Kommission - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 45 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 2. Februar 1988, Van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnrn. 28 und 29, und vom 20. November 2003, GEMO, C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 29, sowie des Gerichts vom 16. September 2004, Valmont/Kommission, T-274/01, Slg. 2004, II-3145, Randnr. 44, und vom 1. Juli 2010, 1talien/Kommission, T-53/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 79).
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dejure.org Übersicht EuG

Rechtsprechung
   EuG, 01.07.2010 - T-64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33273
EuG, 01.07.2010 - T-64/08 (https://dejure.org/2010,33273)
EuG, Entscheidung vom 01.07.2010 - T-64/08 (https://dejure.org/2010,33273)
EuG, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - T-64/08 (https://dejure.org/2010,33273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nuova Terni Industrie Chimiche / Kommission

  • EU-Kommission

    Nuova Terni Industrie Chimiche SpA gegen Europäische Kommission.

    Staatliche Beihilfen - Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse - Verlängerung eines Vorzugstarifs für die Lieferung von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 6. Februar 2008 - Nuova Terni Industrie Chimiche / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2007) 5400 endg. der Kommission vom 20. November 2007, mit der die Beihilfe, die ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche von den italienischen Behörden in Form einer Verlängerung der bereits für einige ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 16.03.2016 - T-103/14

    Frucona Košice / Kommission - Staatliche Beihilfen - Verbrauchsteuer - …

    Rn. 70 Soweit die Klägerin sodann rügt, die Kommission habe die Beteiligten zur rechtlichen Würdigung und zu den Erwägungen im angefochtenen Beschluss nicht angehört, ist darauf hinzuweisen, dass bereits entschieden worden ist, dass die Kommission weder nach einer Vorschrift über staatliche Beihilfen noch nach der Rechtsprechung verpflichtet ist, den Empfänger staatlicher Mittel zu ihrer rechtlichen Beurteilung der fraglichen Maßnahme zu hören oder den betroffenen Mitgliedstaat - oder gar den Beihilfeempfänger - vor Erlass ihrer Entscheidung über ihren Standpunkt zu informieren, wenn den Beteiligten und dem Mitgliedstaat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde (…Urteile vom 8. Juli 2004, Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, T-198/01, Slg, EU:T:2004:222, Rn. 198, und vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission, T-64/08, EU:T:2010:270, Rn. 168;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 21. Januar 1999, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Slg, EU:T:1999:7, Rn. 230 und 231).

    Rn. 81 Nach der Rechtsprechung ist eine Verletzung der Verteidigungsrechte ihrem Wesen nach eine Verletzung von subjektiven Rechten (…vgl. Urteil vom 8. Juli 2004, JFE Engineering u. a./Kommission, T-67/00, T-68/00, T-71/00 und T-78/00, Slg, EU:T:2004:221, Rn. 425 und die dort angeführte Rechtsprechung); sie muss daher von dem betroffenen Mitgliedstaat selbst geltend gemacht werden (Urteil Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:T:2010:270, Rn. 186;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil Technische Glaswerke Ilmenau/Kommission, oben in Rn. 70 angeführt, EU:T:2004:222, Rn. 203).

  • EuGH, 27.01.2022 - C-238/20

    Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …

    Rn. 51 Schließlich kann, wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, eine Entschädigung wie die von Sātiņi-S im Ausgangsverfahren beantragte weder mit der Rückerstattung rechtswidrig erhobener Abgaben gleichgesetzt werden, wie es in den Rechtssachen der Fall war, in denen die Urteile vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, EU:C:1980:100), und vom 10. Juli 1980, Ariete (811/79, EU:C:1980:195), ergangen sind, noch mit der Zahlung einer Enteignungsentschädigung wie in der Rechtssache, in der das Urteil vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:270), ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-401/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Beihilfen der Mitgliedstaaten - Art. 107 Abs. 1 …

    {FN:40} Insoweit haben der Gerichtshof und das Gericht u. a. den Charakter einer staatlichen Beihilfe bei Beträgen ausgeschlossen, die aufgrund der außervertraglichen Haftung des betreffenden Mitgliedstaats geschuldet werden oder gezahlt wurden, vgl. Urteil vom 27. September 1988, Asteris u. a. (106/87 bis 120/87, EU:C:1988:457), und ferner im Fall der Zahlung einer Enteignungsentschädigung, vgl. Urteile vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, EU:T:2010:270), und vom 27. Januar 2022, Sātiņi-S (…C-238/20, EU:C:2022:57, Rn. 51).
  • EuGH, 06.10.2011 - C-448/10

    ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni / Kommission

    Rechtsmittel gegen die Urteile des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010, ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni/Kommission (T-62/08), Cementir Italia/Kommission (T-63/08) und Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08), mit denen das Gericht Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/408/EG der Kommission vom 20. November 2007 über die staatliche Beihilfe C 36/A/06 (ex NN 38/06), die Italien ThyssenKrupp, Cementir und Nuova Terni Industrie Chimiche gewährt hat (…ABl. 2008, L 144, S. 37), abgewiesen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20

    Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    {FN:33} Vgl. Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission (T-64/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:270, Rn. 59 bis 63 und 140 bis 141).
  • EuG, 15.12.2016 - T-466/14

    Spanien / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Thunfischerzeugnissen aus El …

    Rn. 46 Ohne dass entschieden zu werden braucht, ob der auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützte Klagegrund - angesichts der Frage, ob sich das Königreich Spanien auf eine solche den Zollschuldner beeinträchtigende Verletzung berufen kann, die ihrem Wesen nach eine Verletzung von subjektiven Rechten ist (vgl. entsprechend Urteil vom 1. Juli 2010, Nuova Terni Industrie Chimiche/Kommission, T-64/08, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:270, Rn. 186) - zulässig ist oder nicht, ist der erste Klagegrund jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen.
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