Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97.AK |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung von Flugverfahren für Anflüge und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn; Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken des Flughafens Köln/Bonn durch Fluglärm; Verlegung der Abflugstrecken DOM, GMH, COL und SIGEN des Flughafens ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1999 - 20 D 120/97
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97.AK
- BVerwG, 16.12.2002 - 9 B 53.02
Papierfundstellen
- NZV 2002, 478
- DVBl 2002, 1435 (Ls.)
- DÖV 2003, 91
- UPR 2002, 359
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil auf die vom Senat zugelassene Revision des Klägers hin mit Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 14.99 - (NJW 2000, 3584) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen. - BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
Flugplatz Memmingen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Originäre Eingriffe in verfassungskräftig geschützte Positionen werden, anders als etwa bei der Festlegung der ebenfalls durch Rechtsverordnung festzusetzenden Lärmschutzzonen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. -, DVBl. 1981, 535 (537 f.), nicht zugelassen. - BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Rechtsschutzbedürfnis bei der Festlegung einer Abflugstrecke durch das …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil auf die vom Senat zugelassene Revision des Klägers hin mit Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 14.99 - (NJW 2000, 3584) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 -, BVerfGE 53, 30 (62 ff.); BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 (373 ff.); vgl. ferner zum Abfallrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 7 B 215.87 -, UPR 1989, 24. - BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Auch für die Prüfung von Rechtsverordnungen im Übrigen ist geklärt, dass von einem weiten Gestaltungsspielraum innerhalb der Vorgaben der Ermächtigungsnorm auszugehen ist, dass in der gerichtlichen Überprüfung die Betrachtung des Entscheidungsprozesses zugunsten einer Ergebniskontrolle zurücktritt - weil es auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens ankommt, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88; Beschluss vom 3. Mai 1995 - 1 B 222.93 -, Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 3.83 u.a. -, BVerwGE 70, 318 (335); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1982 - NC 9 S 1696/81 u.a. -, NVwZ 1983, 369 f., und dass die Grundsätze über die Ermessensausübung beim Erlass von Verwaltungsakten nicht übertragbar sind. - BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1979 - 1 BvR 385/77 -, BVerfGE 53, 30 (62 ff.); BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 (373 ff.); vgl. ferner zum Abfallrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 7 B 215.87 -, UPR 1989, 24. - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83
Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Auch für die Prüfung von Rechtsverordnungen im Übrigen ist geklärt, dass von einem weiten Gestaltungsspielraum innerhalb der Vorgaben der Ermächtigungsnorm auszugehen ist, dass in der gerichtlichen Überprüfung die Betrachtung des Entscheidungsprozesses zugunsten einer Ergebniskontrolle zurücktritt - weil es auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens ankommt, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88; Beschluss vom 3. Mai 1995 - 1 B 222.93 -, Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 3.83 u.a. -, BVerwGE 70, 318 (335); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1982 - NC 9 S 1696/81 u.a. -, NVwZ 1983, 369 f., und dass die Grundsätze über die Ermessensausübung beim Erlass von Verwaltungsakten nicht übertragbar sind. - BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01
Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Im Übrigen ist - auch über die Sachverhaltsermittlung hinaus - generell zu beachten, dass eventuell festzustellende Mängel nach einem für die Überprüfung von Abwägungsentscheidungen allgemein geltenden Grundsatz, dessen Anwendung nicht von einer ausdrücklichen gesetzlichen Normierung oder deren entsprechenden Anwendung abhängt, nur erheblich sind, wenn sie auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63.01 -, was voraussetzt, dass nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die planende Behörde ohne den Fehler zugunsten der Rechtsposition des Dritten anders entschieden hätte. - BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Auch für die Prüfung von Rechtsverordnungen im Übrigen ist geklärt, dass von einem weiten Gestaltungsspielraum innerhalb der Vorgaben der Ermächtigungsnorm auszugehen ist, dass in der gerichtlichen Überprüfung die Betrachtung des Entscheidungsprozesses zugunsten einer Ergebniskontrolle zurücktritt - weil es auf das Ergebnis des Rechtssetzungsverfahrens ankommt, also auf die erlassene Vorschrift in ihrer regelnden Wirkung, nicht aber auf die die Rechtsnorm tragenden Motive dessen, der an ihrem Erlass mitgewirkt hat -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, BVerwGE 99, 88; Beschluss vom 3. Mai 1995 - 1 B 222.93 -, Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 2; Urteil vom 13. Dezember 1984 - 7 C 3.83 u.a. -, BVerwGE 70, 318 (335); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. September 1982 - NC 9 S 1696/81 u.a. -, NVwZ 1983, 369 f., und dass die Grundsätze über die Ermessensausübung beim Erlass von Verwaltungsakten nicht übertragbar sind. - BVerwG, 05.04.1988 - 7 B 47.88
Gemeinderecht - Ausschuss - Kommunale Vertretungskörperschaft - Zusammensetzung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 1988 - 7 B 47.88 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 73 (S. 17). - BVerwG, 19.05.1988 - 7 B 215.87
Drittbetreiligung am abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 01.09.1982 - NC 9 S 1696/81
Hochschulzulassung; Kapazitätsermittlung; Grenzwert 0,67
- VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1569/01
Festlegung von Flugverfahren - Kompetenzen - Lärmschutz; Directs
Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 14 f.).
Der erkennende Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 23 ff.), dass es in dem planerischen Ermessen des Verordnungsgebers liegt, die Grundentscheidungen über die Lärmverteilungsprinzipien zu treffen, insbesondere die Fragen zu beantworten, ob Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden sollen, ob die Lärmbelastung nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt oder weniger belastete Gebiete möglichst geschont werden sollen, und ob bei der Bewertung der Belange mehr Gewicht auf das Ausmaß der Betroffenheit oder mehr auf die Zahl der betroffenen Bewohner gelegt werden soll.
Der Senat verkennt nicht, dass es auch aus der Sicht des Gesetz- und Verordnungsgebers sinnvoll ist, die Sachkunde sowie die personelle und technische Ausstattung der DFS bei der Planung und Festsetzung der Flugverfahren nutzbar zu machen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 16 f.).
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …
Ein formelles Anhörungsrecht der Gemeinden bei der Festlegung von Flugverfahren besteht nicht, auch nicht, wenn es sich, wie hier, um die Bestimmung eines Anfangsanflugpunktes und die Einrichtung eines Warteverfahrens handelt (gegen ein förmliches Beteiligungsrecht der Anwohner auch OVG Münster, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - NWVBl 2003, 95). - VGH Hessen, 11.02.2003 - 2 A 1062/01
Flugroute - Lärm
Inhalt, Zweck und Ausmaß der Regelung sind durch § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftVG hinreichend konkret vorgegeben, so dass die Verordnungen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2002 - 8 S 1271/01 - , S. 17 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - , S. 13 f.).Der erkennende Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 23 ff.), dass es in dem planerischen Ermessen des Verordnungsgebers liegt, die Grundentscheidungen über die Lärmverteilungsprinzipien zu treffen, insbesondere die Fragen zu beantworten, ob Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden sollen, ob die Lärmbelastung nach Art eines großräumigen Lastenausgleichs aufgeteilt oder weniger belastete Gebiete möglichst geschont werden sollen, und ob bei der Bewertung der Belange mehr Gewicht auf das Ausmaß der Betroffenheit oder mehr auf die Zahl der betroffenen Bewohner gelegt werden soll.
Der Senat verkennt nicht, dass es auch aus der Sicht des Gesetz- und Verordnungsgebers sinnvoll ist, die Sachkunde sowie die personelle und technische Ausstattung der DFS bei der Planung und Festsetzung der Flugverfahren nutzbar zu machen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O., S. 16 f.).
- VGH Hessen, 03.09.2013 - 9 C 323/12
Zur Festlegung von Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt Main (sog. …
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können insoweit nicht herangezogen werden, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtssetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, NZV 2002, 478 sowie juris).Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. März 2006 - 11 A 3258/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, juris).
Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
- VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12
Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen …
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können insoweit nicht herangezogen werden, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtsetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK - NZV 2002, 478).Auf Besonderheiten hinsichtlich der Situation einzelner Grundstücke kommt es, wie noch im Einzelnen darzulegen ist, hier nicht an, und die übrigen für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17.04.2013 - 9 C 147/12.T u.a. -, juris; Urteil vom 11. März 2006 - 11 A 3258/04 -, Urteilsabdruck Seite 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002, - 20 D 120/97.AK -, juris).
Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (OVG Sachsen…, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
Da der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes im Rahmen seiner Beurteilung, ob die Flugbewegungen eher gebündelt oder gestreut werden sollen, auch vorbehalten ist, ob bei der Bewertung der Belange stärker auf das Ausmaß der Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt werden soll (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97 AK - NWVBl 2003, 95), ist nicht jede geringfügige Änderung bei der Lärmverteilung als Indiz für ein Abwägungsdefizit zu werten.
- VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12
Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz …
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können insoweit nicht herangezogen werden, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtsetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, NZV 2002, 478 sowie juris).Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
AK -, NZV 2002, 478).
- BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03
Taunus-Flugrouten rechtmäßig
Ebenso ist seiner Entscheidung vorbehalten, ob bei der Bewertung der Belange stärker auf das Ausmaß der Betroffenheit oder die Zahl der betroffenen Bewohner abgestellt werden soll (vgl. OVG Münster, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97 AK - NW VBl 2003, 95). - VGH Hessen, 14.02.2019 - 9 C 651/16
Abflugverfahren am Flughafen Frankfurt am Main ("Südumfliegung")
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können nicht herangezogen werden, weil es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtssetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, NZV 2002, 478 sowie juris).Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. März 2006 - 11 A 3258/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, juris).
Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
- VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog. …
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können insoweit nicht herangezogen werden, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtssetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, NZV 2002, 478 sowie juris).Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16. März 2006 - 11 A 3258/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, juris).
Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
- VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 574/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren am Flughafen Frankurt Main
Die Anhörungs- und Beteiligungsvorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes können insoweit nicht herangezogen werden, da es sich nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG, sondern um ein Verfahren der Rechtssetzung im formellen Sinne handelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, NZV 2002, 478 sowie juris).Die für die Abwägung maßgeblichen Parameter (wie z. B. Flugbewegungszahl, Flughöhe, Flugzeugmix und Besiedlungsstruktur) lassen sich auch ohne Anhörung aller Betroffenen hinreichend sicher und vollständig ermitteln (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 16. März 2006 - 11 A 3258/04 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.AK -, juris).
Vielmehr reicht eine - prinzipiell zulässige - generalisierende, großräumige Betrachtung im Grundsatz aus (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. März 2002 - 20 D 120/97.
- VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12
Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main
- VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12
Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2004 - 20 D 128/00
Ausgestaltung des Rechtsschutzes einer Kommune gegen die Benutzung der …
- VGH Hessen, 12.12.2002 - 2 A 717/01
Flugroutenfestlegung; Lärmlastenausgleich
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2224/02
Flugverkehrsbeschränkung zum Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2013 - 11 A 4.13
Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gegen Flugroutenfestsetzung nur zum Teil …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2003 - 8 S 2209/02
Schutz vor Fluglärm zugunsten der süddeutschen Region durch …
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2210/02
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Flugverkehrsbeschränkungen über deutschem Gebiet …
- VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen …
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2002 - 8 S 2225/02
Örtliche Zuständigkeit des VGH für Flugrouten über eigenem Bundesland; …
- OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08
Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.
- VG Potsdam, 06.02.2004 - 3 L 917/03
- OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08
Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3 a.F.; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 194 Abs. 2; ; BauO Bln § 10 Abs. 1; ; BauO Bln § 10 Abs. 2 Satz 1; ; BauO Bln § 11 Abs. 2 Satz 1; ; BauO Bln § 55 Abs. 1; ; BauO Bln § 62 Abs. 1; ; BauO Bln § 70 Abs. 1 Satz 1
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VwGO § 80 Abs. 3, 5; BauO Bln §§ 10, 11, 55, 70 Abs. 1
Zentrum am Zoo; Bauordnungsrecht; Werbeanlagen; Verunstaltung; Anbringungsort; Giebelwand im Stadtzentrum; Umgebungsschutz; Beseitigungsanordnung; sofortige Vollziehung; Denkmalschutz; Hochhaus am Bahnhof Zoologischer Garten; Verunstaltung des Giebels - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 80 Abs. 3, 5; BauO Bln §§ 10, 11, 55, 70 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts; Zulassungstatbestand des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ; Bedeutung des Ergebnisses der Entscheidung oder der für die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.11.2001 - 19 A 442.01
- OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1382
- UPR 2002, 359
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin, 07.01.2002 - 2 SN 30.01
Qualifizierbarkeit einer für die Dauer von elf Monaten an der Wahlkampfzentrale …
Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Dies könnte im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur dann angenommen werden, wenn bei der nur möglichen summarischen Prüfung das Bestehen dieses Anspruchs offensichtlich wäre (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 2000 - OVG 2 SN 38.00 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).Wegen des danach verursachten unmittelbaren störenden Eingriffs in das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes ist der Tatbestand der Verunstaltung des Anbringungsortes im Sinne von § 10 Abs. 1 BauO Bln erfüllt (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 18. Dezember 1970 - OVG II B 24.70 -, ferner Beschlüsse vom 19. November 2001 - OVG 2 N 16.01 - und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 - zur Verunstaltung von Fassaden).
Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung war in der Abwägung zugunsten der getroffenen Entscheidung weiter von Bedeutung, dass der Abbau der Werbeanlage ohne Substanzverlust möglich sein wird (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2000 a.a.O. und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).
- OVG Berlin, 06.03.1997 - 2 B 33.91
Baudenkmal; Öffentliches Interesse; Erhaltungsinteresse ; Bauliche Veränderungen; …
Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 7. März 1997 (OVGE 22, 121 = NVwZ-RR 1997, 591) die Denkmaleigenschaft der Gesamtanlage bestätigt und ein öffentliches Interesse an ihrer Erhaltung aus stadt- und architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen bejaht.Zu berücksichtigen ist insoweit besonders, dass das Gebäude Teil eines Denkmalbereiches ist und die wechselnde Fremdwerbung auf einer 210 m2 großen Plane an der südlichen Giebelwand im Widerspruch insbesondere zu dem benachbarten " " steht, dessen künstlerische Bedeutung der Senat in seinem Urteil vom 7. März 1997 (OVGE 22, 121 = NVwZ-RR 1997, 591) ausdrücklich hervorgehoben hat.
- OVG Berlin, 08.06.2000 - 2 SN 15.00
Zurücknahme einer Baugenehmigung
Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Hierfür reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 8. Juni 2000, BauR 2001, 618 = LKV 2000, 458) aus, dass ein deutlich zutage tretender Widerspruch des Erscheinungsbildes zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen besteht, der bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maß für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter anhaltenden Protest auslösen würde.Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung war in der Abwägung zugunsten der getroffenen Entscheidung weiter von Bedeutung, dass der Abbau der Werbeanlage ohne Substanzverlust möglich sein wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 2000 a.a.O. und vom 7. Januar 2002 - OVG 2 SN 30.01 -).
- OVG Berlin, 27.11.2001 - 2 N 27.01
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage an der Grenze …
Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Die Eingriffsbefugnis durch die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln ist der Behörde im öffentlichen Interesse eingeräumt; auf ihre Ausübung könnte sie nicht ohne weitere verzichten (vgl. dazu zuletzt Beschluss des Senats vom 27. November 2001 - OVG 2 N 27.01 -). - BVerwG, 11.02.1992 - 2 B 16.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus OVG Berlin, 11.02.2002 - 2 SN 29.01
Insbesondere von der gegenüberliegenden Seite der sowie von Osten und Westen her würden diese negativen gestalterischen Auswirkungen der großflächigen Werbeplane auf das gesamte Gebäude aufdringlich ins Auge springen (vgl. auch Urteil des Senats vom 14. September 1994 - OVG 2 B 16.92 - zur Verunstaltung eines Seitengiebels).
- VG Magdeburg, 15.05.2013 - 4 B 98/13
Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahnenmasten
Die Existenz der Anlagen vermittelt den Eindruck, die Anlagen seien genehmigt worden oder die Behörde schreite gegen sie nicht ein (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 11.02.2002 - 2 SN 29.01 -, BauR 2002, 1382). - VG München, 14.12.2012 - M 1 K 12.274
Werbeanlage für Fremdwerbung; Faktisches Gewerbegebiet, Städtebauliche …
In beiden Entscheidungen (BayVGH v. 16.7.2002 2 B 01.1642; OVG Berlin v. 11.2.2002 2 SN 29.01) geht es um großformatige (80 m² bzw. 200 m²) Spannposter im Giebelbereich von Häusern (zum einen bei einem viergeschossigen Haus, zum anderen bei einem Hochhaus), während die Klägerin eine Genehmigung für eine freistehende Werbetafel in einer Höhe von 1, 20 m über dem Erdboden und mit einer Fläche von knapp 10 m² begehrt.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der Einwendungen einer Gemeinde
- Judicialis
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 2 Satz 1; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; 16. BImSchV § 2; ; 16. BImSchV § 3
- rechtsportal.de
Eisenbahn, Aus- und Neubaustrecke Stuttgart-Augsburg, Gemeinde, Selbstverwaltungsrecht, Eigentum, Präklusion, Verkehrsgeräusche, Vorbelastung, Autobahn, Summenpegel, Erheblichkeitsschwelle, Gesundheitsgefährdung, Lärmminimierung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausschluss von Einwendungen bei Planergänzungsansprüchen; Erheblichkeitsschwelle für Verkehrslärm im Anwendungsbereich des § 41 BImSchG; Berücksichtigung privater Lärmschutzbelange
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 964
- UPR 2002, 359
- UPR 2002, 359 DÖV 2002, 964
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (29)
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95
Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Bei Gesamtlärmbelastungen unterhalb dieser Schwelle dürfte § 41 Abs. 1 BImSchG keine Rechtsansprüche begründen; insoweit neigt der Senat zur Aufgabe der im Urteil vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - (VBlBW 1996, 423) vertretenen Rechtsauffassung.Das gilt sowohl für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens als auch - in einem weiteren Abwägungsschritt - für die Minimierung seiner Umweltauswirkungen; allerdings wird für einen solchen weiteren Abwägungsschritt bei Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV in der Regel kein Anlass bestehen (wie Senatsurteil v. 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423).
Nach dem Urteil des Senats vom 03.03.1996 - 5 S 1743/95 - (VBlBW 1996, 423) sei Lärmschutz in atypischen Sonderfällen auch unterhalb der Immissionsgrenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV unmittelbar nach § 41 Abs. 1 BImSchG zu gewähren.
Der Verordnungsgeber konkretisiert dabei innerhalb des ihm zuzubilligenden Wertungsspielraums grundsätzlich abschließend die maßgebliche Erheblichkeitsschwelle, ab der i. S. des § 41 Abs. 1 BImSchG durch Verkehrsgeräusche schädliche Umwelteinwirkungen (vgl. § 3 Abs. 1 BImSchG) hervorgerufen werden können (…BVerwG, Urt. v. 09.02.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367/371;… Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O.; Senatsurteile vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423 und v. 21.03.1997 - 5 S 1568/96 - BImSchG-Rspr § 41 Nr. 35).
Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 -, auf das sich die Klägerinnen zu 1 und 3 berufen, bei derartigen Lärmbelastungen auch die Möglichkeit eines "strikten" gesetzlichen Anspruchs nach § 41 Abs. 1 BImSchG in atypischen Fällen bejaht, etwa wenn Verkehrslärmbelastungen wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten oder mit Rücksicht auf die in der 16. BImSchV festgelegten Berechnungsmethoden zur Bestimmung der maßgeblichen Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung des Kompromisscharakters der in der 16. BImSchV bestimmten Lärmgrenzwerte und ihrer bewussten Pauschalierung erkennbar in ihrer Belastungsintensität nicht angemessen erfasst würden, was z. B. bei der Summierung von Verkehrsgeräuschen aus mehreren Straßenbauvorhaben in Betracht komme (…a. a. O. 424).
Das gilt sowohl für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens als auch - in einem weiteren Abwägungsschritt - für die Minimierung seiner Umweltauswirkungen; allerdings wird für einen solchen zusätzlichen Abwägungsschritt bei Einhaltung der Grenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV in der Regel kein Anlass bestehen (vgl. Senatsurt. v. 13.03.1996, a. a. O. 425).
Das belegt im Übrigen auch seine Begründung dafür, warum ein atypischer Fall i. S. des Senatsurteils vom 13.03.1996 (a. a. O.) nicht vorliege (vgl. S. 130 bis 132 des Planfeststellungsbeschlusses).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/7 f.).Dabei kommt es bei der Berechnung des Beurteilungspegels nach dem in der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebenen Verfahren nur auf den von dem neuen oder geänderten Schienenweg ausgehenden Verkehrslärm an; eine vorhandene Vorbelastung durch den Lärm anderer Verkehrsanlagen ist nicht im Sinne eines "Summenpegels" zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4 f.;… Urt. v. 03.03.1999 - 11 A 9.97 - NVwZ-RR 1999, 720/723; Beschl. v. 05.03.1999 - 4 VR 3.98 - NVwZ-RR 1999, 556/557).
Mit dem Regelungsauftrag in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG überlässt der Gesetzgeber diese Entscheidung vielmehr der Exekutive bei dem Erlass der zur Durchführung des § 41 und des § 42 Abs. 1 und 2 BImSchG erforderlichen Vorschriften (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, a. a. O. 9).
Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung für den Nachbarn einer Verkehrsanlage den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz seines Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, a. a. O. 9 f.;… Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O.;… Urt. v. 11.01.2001 - 4 A 13.99 - NVwZ 2001, 1154).
- BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Beides kommt unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Lärmwirkungsforschung, insbesondere der bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern anzunehmenden Dämmwirkung von 20 bis 25 dB(A), bei Außen-Dauerschallpegeln ab etwa 70 dB(A)/Tag und 60 dB(A)/Nacht in Frage (…vgl. BVerwG, 05.03.1997, a. a. O. 131;… Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 17.96 - NVwZ 1998, 846/847; Urt. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 auch mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).Sonstigen, vom Anwendungsbereich der 16. BImSchV nicht erfassten Lärm(vor)belastungen ist vielmehr beim Ausgleich der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen im Rahmen der fachplanerischen Abwägung Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999, a. a. O. m. w. Nachw.; BVerwG, Urt. v. 17.11.1999, a. a. O. 88).
Richtig ist allerdings, dass Beeinträchtigungen privater Lärmschutzbelange, die vom Anwendungsbereich der §§ 41, 42, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BImSchG i. V. m. den Vorschriften der 16. BImSchV und der 24. BImSchV nicht erfasst werden, beim Ausgleich der Interessen in der fachplanerischen Abwägung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG zu berücksichtigen und angemessen in Rechnung zu stellen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 und Urt. v. 17.11.1999, a. a. O. 88).
- BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Denn die Klägerinnen können jedenfalls als Eigentümer möglicherweise immissionsbetroffener Grundstücke eine Verletzung eigener Rechtsansprüche nach Maßgabe der §§ 41, 42, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 BImSchG i. V. m. den Vorschriften der 16. BImSchV und der 24. BImSchV sowie ihres Rechts auf gerechte Abwägung eigener Belange nach § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256/261).Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.;… Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100;… Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88).
Dazu ist jedoch von der Gemeinde darzulegen, dass und inwiefern die Fachplanung auf ihre Planungshoheit solchermaßen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art haben kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. m. w. Nachw.).
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV insoweit festgelegten Grenzwerte und das in § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebene Berechnungsverfahren für Schienenwege verstoßen auch nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123/130 f.).Beides kommt unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Lärmwirkungsforschung, insbesondere der bei Räumen und Fenstern üblicher Größe und Beschaffenheit bei geschlossenen Einfachfenstern anzunehmenden Dämmwirkung von 20 bis 25 dB(A), bei Außen-Dauerschallpegeln ab etwa 70 dB(A)/Tag und 60 dB(A)/Nacht in Frage (vgl. BVerwG, 05.03.1997, a. a. O. 131;… Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 17.96 - NVwZ 1998, 846/847;… Urt. v. 17.11.1999 - 11 A 4.98 - BVerwGE 110, 81/90 auch mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH).
- BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95
Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Eine rechtswahrende Einwendung muss erkennen lassen, in welcher Hinsicht Bedenken gegen die in Aussicht genommene Planung - aus der Sicht des Einwendenden - bestehen; das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 171/172; Senatsurt. v. 10.10.1997 - 5 S 105/97 - UPR 1998, 197).Dessen Säumnis in Bezug auf die Geltendmachung einer Betroffenheit im Grundeigentum muss sich die Klägerin zu 1 entgegenhalten lassen, da sie ihre Planergänzungsansprüche aus dem Eigentum an den betreffenden Grundstücken herleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1996, a. a. O.; Senatsurt. v. 09.10.2001 - 5 S 1885/99 - VBlBW 2001, 315/316 m. w. Nachw.).
- BVerwG, 27.12.1995 - 11 A 24.95
Schienenverkehrsrecht: Einwendungsausschluß für planbetroffene Gemeinde trotz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895; Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 -).Der allgemeine Hinweis auf die Wahrnehmung des öffentlichen Wohls oder die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Planungshoheit genügen dafür ebenso wenig wie das allgemeine Interesse der Gemeinde, ihr Gebiet vor einem Vorhaben der Fachplanung zu verschonen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984, a. a. O. 261 f.;… Urt. v. 27.03.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100; Gerichtsbescheid v. 27.12.1995, a. a. O.; Beschl. v. 17.04.2000 - 11 B 19.00 - NVwZ 2001, 88).
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2001 - 5 S 273/00
Straßenplanung, Gemeinde, Gemeinderatsbeschluss, Einwendungsschreiben, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Der Einwendungsausschluss rechtfertigt sich auch hier durch das triftige Interesse der Öffentlichkeit und des Vorhabenträgers, innerhalb einer bestimmten angemessenen Frist Sicherheit über Inhalt und Umfang derjenigen Rechtspositionen zu haben, die den Bestand der künftigen Planfeststellung gefährden könnten, soweit sie den ausgelegten Unterlagen entspricht (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 27.12.1995 - 11 A 24.95 - NVwZ 1996, 895; Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 -).Erhebt eine Gemeinde Einwendungen, so muss sie erkennen lassen, welche wehrfähige Rechtsposition oder welche Rechtsgüter sie als gefährdet ansieht, und die befürchteten Beeinträchtigungen darlegen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2001 - 5 S 273/00 - m. w. Nachw.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Insoweit weist die planerische Abwägung in dem beschränkten Umfang, in dem sie gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309;… Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309/315), bei der Behandlung der privaten Eigentümer-Belange der Klägerinnen zu 1 und 3 keinen i. S. des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblichen Mangel auf. - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99
Insoweit weist die planerische Abwägung in dem beschränkten Umfang, in dem sie gerichtlicher Kontrolle unterliegt (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309/315), bei der Behandlung der privaten Eigentümer-Belange der Klägerinnen zu 1 und 3 keinen i. S. des § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblichen Mangel auf. - BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93
Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz - …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
- BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität
- BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95
Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97
Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des …
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96
Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher …
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91
Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet
- BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97
Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht
- BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98
Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen …
- BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98
Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Weitgehender Abschluss der Baumaßnahme zum …
- BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche …
- BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96
Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als …
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99
Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen
- VGH Baden-Württemberg, 17.10.1997 - 5 S 105/97
Planfeststellungsverfahren für eine Stadtbahnstrecke: Ausschluß von Einwendungen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
Anschließend beginnt mit der Neckarbrücke der Neubauabschnitt Wendlingen - Ulm, deren Teilabschnitt 2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg mit Beschluss vom 13.08.1999 bestandskräftig planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 848/05
Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05
Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und …
Soweit sich die Kläger insoweit auf das Urteil des Senats vom 13.03.1996 - 5 S 1743/95 - berufen, wonach in atypischen Sonderfällen Verkehrsgeräusche auch unterhalb der Lärmgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV zu schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. des § 41 BImSchG führen könnten, ist ihnen entgegenzuhalten, dass der Senat - im Hinblick auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 9.95 -, BVerwGE 101, 1) - hieran schon im Urteil vom 28.01.2002 - 5 S 2328/99 - (BImSch-Rspr. § 41 Nr. 71) nicht mehr festgehalten hat, soweit keine Gesamtbelastung in Rede steht, die den Grad einer mit der Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums i. S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift. - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05
Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine …
Anschließend beginnt mit der Neckarbrücke der Neubauabschnitt Wendlingen - Ulm, deren Teilabschnitt 2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg mit Beschluss vom 13.08.1999 bestandskräftig planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 596/05
Erfolglose Vereinsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des …
2.1c Kirchheim/Weilheim - Aichelberg bereits am 13.08.1999 planfestgestellt wurde (vgl. Senatsurteile v. 28.01.2002 - 5 S 2426/99 und 5 S 2328/99 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
Zum Begriff des vordringlichen Bedarfs im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes
In seinem Urteil vom 28.01.2002 (- 5 S 2328/99 -, juris) hat der Senat ausgeführt, dass er auf Grund der nach dem Urteil vom 13.03.1996 ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu neige, seine im Urteil vom 13.03.1996 geäußerte Rechtsauffassung jedenfalls insoweit aufzugeben, als danach Rechtsansprüche auf Schallschutz nach § 41 Abs. 1 BImSchG unabhängig von der in der 16. BImSchV konkretisierten Erheblichkeitsschwelle selbst bei (Gesamt-)Lärmbelastungen in Betracht kämen, die zu keiner mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung führen und nicht in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreifen. - VGH Hessen, 08.12.2004 - 3 TG 3386/04
Bebauungsplan; innerstädtisches Einkaufszentrum; Abwägung; Lärmschutz
Eine Ausnahme kommt - nur - in Betracht, wenn die Gesamtlärmbelastung den Grad einer mit der Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung erreicht oder in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.1996 - 4 C 9.95 - in BVerwGE 101, 1 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2002 - 5 S 2328/99 - in DÖV 2002, 964 ff.; Hess. VGH…, Urteil vom 06.08.2002 - 2 A 828/01, 2 A 3013/01 - in ESVGH 52, S. 237 ff.), wobei das Bundesverwaltungsgericht eine Gesundheitsgefährdung noch nicht bei einer Lärmbelastung von 61 dB(A) tags und 53 dB(A) nachts angenommen hat. - OVG Sachsen, 18.08.2014 - 1 C 21/11
Planfeststellungsbeschluss, Eisenbahnvorhaben, Gemeinde, Planungshoheit, …
Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172;… SächsOVG, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 1 C 4/12 -, juris Rn. 24;… OVG M-V, Urt. v. 5. Juni 2012 - 3 K 36/11 -, juris Rn. 89;VGH BW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359). - OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion
Sie muss deshalb so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Untersuchung unterziehen soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1996, NVwZ 1997, 171, 172; VGHBW, Urt. v. 28. Januar 2002, UPR 2002, 359). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 12 A 2.10
Materielle Präklusion bei der Klage einer Gemeinde gegen einen …
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